Zitat:
@Alien2012 schrieb am 25. Oktober 2017 um 11:06:14 Uhr:
Zitat:
@RedBaron1210 schrieb am 25. Oktober 2017 um 11:02:04 Uhr:
Ich habe selber einen Schaden verursacht, den ich gemeldet habe.
Bei der Meldung des Schadens wurde mir die Übernahme der Kosten zugesichert, später jedoch wurde mir mitgeteilt, dass dies auf Grund der AVB nicht möglich sei.
Das habe ich auch so akzeptiert, habe jedoch darauf hingewiesen, dass mir die Übernahme der Kosten anfangs ja zugesagt wurde.
Daraufhin hat die Versicherung die Kosten aus Kulanzgründen übernommen.
Und jetzt? Sie haben den Schaden gezahlt und aufgrund des Rabattretters nicht gestuft. Fertig. Es sei denn, sie haben die bei der Kulanzübernahme auch zugesichert, dass du im Folgejahr hochgestuft wirst.
Die grundsätzliche Frage ist doch, ob die Regulierung aus Kulanzgründen wie eine normale Regulierung anzusehen ist. Die AVB meiner Versicherung (Cosmosdirekt) sehen in dem entsprechenden Abschnitt keinen Sonderfall Kulanz vor.