kein Rückstufung

Tach,

ich bin seit dem 01.12.2017 bei der KFZ Versicherung. Ich dachte, das ich nach einem Jahr also zum 02.12.2018 besser eigestuft werde.

Leider sagt die Versicherung aber NEIN. Begründung: Man muss innerhalb eines Jahres min. 180 Tage versichert sein, damit man einen Anspruch auf eine bessere SF Klasse hat.

Dann wollte ich kündigen, auch das wird nicht angenommen. Meine Kündigung ging am 03.11.2018 ein, laut Versicherung 3 Tage zu spät.

Unglaublich, ich dachte das wäre allgemein gesetzlich klar, das man bis 30.11 kündigen kann.

Mist Versicherung, die betteln jetzt schon um die Kündigung.

Was sagt ihr dazu?

23 Antworten

Zitat:

@celica1992 schrieb am 14. November 2018 um 15:27:39 Uhr:


Es kann trotzdem ein Sonderkündigungsrecht bestehen, auch wenn der Beitrag um 7 euro billiger ist. Es muss auf der Beitragsrechnung ein Vergleichsbeitrag angegeben sein. Ist dieser geringer als der neue Beitrag, hat man ein Sonderkündigungsrecht. Darauf muss die Versicherung hinweisen

Das ist das Einzige was dazu kam

Sehr geehrter Herr....

vielen Dank für Ihre Anfrage - wir haben gute Nachrichten für Sie!

Nach dem aktuellen Vertragsstand und Schadenverlauf wird Ihr neuer Beitrag ab dem nächsten Versicherungsjahr zum 01.12.2018 179,23 € vierteljährlich betragen.

Damit fahren Sie im kommenden Jahr noch günstiger als bisher und genießen weiterhin unseren vollen Service und Versicherungsschutz.

Wir freuen uns auf ein weiteres gemeinsames Jahr mit Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

Hier kann man nachlesen, dass die gem. ihren AKB leider recht haben:
https://www.allsecur.de/.../...rungsbedingung-kfz-KRB252_04Komfort.pdf
Dort steht:
"Wir stufen Ihren Vertrag nach seinem Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr neu ein."und
"Die Neueinstufung gilt ab Beginn des Versicherungsjahres, das auf das für den Schadenverlauf maßgebliche Kalenderjahr folgt."

Bei einer empfehlenswerten Versicherung hingegen würde das etwa wie folgt lauten:
"Wir stufen Ihren Vertrag zum 1. Januar eines jeden Jahres nach seinem Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr neu ein."

Wäre ich an deiner Stelle würde ich prüfen, ob zu Anfang des kommenden Jahres ein Fahrzeug- oder Halterwechsel möglich und sinnvoll sein könnte. Vorher aber die Beiträge vergleichen.

Die nächste Versicherung solltest du dort abschließen, wo die Hauptfälligkeit auf den Jahreswechsel datiert wird.

Jedenfalls hast du gelernt, dass billig nicht gleichzeitig auch gut bedeutet und dass man sich die AKB sorgfältig durchlesen sollte.

" vielen Dank für Ihre Anfrage - wir haben gute Nachrichten für Sie!

Nach dem aktuellen Vertragsstand und Schadenverlauf wird Ihr neuer Beitrag ab dem nächsten Versicherungsjahr zum 01.12.2018 179,23 € vierteljährlich betragen.

Damit fahren Sie im kommenden Jahr noch günstiger als bisher und genießen weiterhin unseren vollen Service und Versicherungsschutz.

Wir freuen uns auf ein weiteres gemeinsames Jahr mit Ihnen. "

Das glaube ich dass die sich freuen mit Dir! €€€€
Die guten Nachrichten haben sie für sich selbst.

Ja, es ist sehr betrüblich, auch für mich, dass man nicht mehr so leicht vergleichen kann.
Es ist alles geworden, nur nicht einfacher!
Ach ja: was sagst denn du zu denen ihrer Rückstufungstabelle im Schadensfall? 🙂

Schreib denen doch, die sollen den Ablauf auf den 01.01. legen.
Außerdem würde ich mir den Vergleichsbeitrag mitteilen lassen.
Die Vorankündigung wie hoch dein Beitrag ab 01.12.2018 ist, ist keine Beitragsrechnung.
Das ist doch nur eine Masche das der VN sich freut, das es billiger wird und das kündigen vergisst

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Nachdem sich seine SF Klasse nicht ändert, und es 7.- billiger wird, wird wohl kein Sonderkündigungsrecht bestehen.
Typklassen werden wohl, bei Änderung kaum billiger werden.

Klar, 17 jetzt 15 und die Regionalklasse kann auch besser werden

Gut, aber dann hat man kein Sonderkündigungsrecht, oder?
Bloss wenns teurer wird, ja?

Es ist dann teurer, wenn der Vergleichsbeitrag geringer ist, wie der neue Beitrag

Moin,
ich würde erst einmal den Vertrag auf Kalender jährig umstellen klassen.
( Wenn der Vertrag bei der Vers. über 2019 hinaus weiter laufen soll...)

Und jetzt schon das Kündigungsschreiben für 1.12.2019 abschicken ( EBF/RSCH ).
dann wird es im nächsten Jahr nicht wieder vergessen!
( wenn die Vers. gewechselt werden soll... )

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