Zitat:
@celica1992 schrieb am 14. November 2018 um 15:27:39 Uhr:
Es kann trotzdem ein Sonderkündigungsrecht bestehen, auch wenn der Beitrag um 7 euro billiger ist. Es muss auf der Beitragsrechnung ein Vergleichsbeitrag angegeben sein. Ist dieser geringer als der neue Beitrag, hat man ein Sonderkündigungsrecht. Darauf muss die Versicherung hinweisen
Das ist das Einzige was dazu kam
Sehr geehrter Herr....
vielen Dank für Ihre Anfrage - wir haben gute Nachrichten für Sie!
Nach dem aktuellen Vertragsstand und Schadenverlauf wird Ihr neuer Beitrag ab dem nächsten Versicherungsjahr zum 01.12.2018 179,23 € vierteljährlich betragen.
Damit fahren Sie im kommenden Jahr noch günstiger als bisher und genießen weiterhin unseren vollen Service und Versicherungsschutz.
Wir freuen uns auf ein weiteres gemeinsames Jahr mit Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen