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kein Rückstufung

Themenstarteram 14. November 2018 um 9:02

Tach,

ich bin seit dem 01.12.2017 bei der KFZ Versicherung. Ich dachte, das ich nach einem Jahr also zum 02.12.2018 besser eigestuft werde.

Leider sagt die Versicherung aber NEIN. Begründung: Man muss innerhalb eines Jahres min. 180 Tage versichert sein, damit man einen Anspruch auf eine bessere SF Klasse hat.

 

Dann wollte ich kündigen, auch das wird nicht angenommen. Meine Kündigung ging am 03.11.2018 ein, laut Versicherung 3 Tage zu spät.

 

Unglaublich, ich dachte das wäre allgemein gesetzlich klar, das man bis 30.11 kündigen kann.

 

Mist Versicherung, die betteln jetzt schon um die Kündigung.

Was sagt ihr dazu?

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23 Antworten

Moin,

du müsstest danach doch aber ab 1.1.2019 in eine bessere SF kommen.

Dann bist du ja mehr als 180 Tage in 2018 versichert...

ist deine Vers. nicht auf kalenderjährig eingestellt?

da würde ich nochmal nachfragen...

Welche Hauptfälligkeit ist in der Police angegeben.

Wenn die Daten stimmen, solltest du spätestens zum Jahreswechsel neu eingestuft werden.

Vermutlich hast du die falschen Fragen gestellt oder ihr habt aneinander vorbei geredet.

Sei froh, dass die Kündigung unwirksam ist.

Du bekommst doch 2019 in eine bessere SF-Klasse, warum wolltest Du kündigen?

Dein Ablaufdatum ist nunmal der 01.12., da hättest Du beizeiten aus dem quark kommen müssen.

Themenstarteram 14. November 2018 um 9:47

Zitat:

@NanoQ2 schrieb am 14. November 2018 um 10:13:41 Uhr:

Moin,

du müsstest danach doch aber ab 1.1.2019 in eine bessere SF kommen.

Dann bist du ja mehr als 180 Tage in 2018 versichert...

ist deine Vers. nicht auf kalenderjährig eingestellt?

da würde ich nochmal nachfragen...

Genauso habe ich auch argumentiert. Es heißt, das ab dem 01.12.2019 eine bessere SF käme.

Sehr bescheiden, das ganze!

Themenstarteram 14. November 2018 um 9:48

Zitat:

@MICKHH schrieb am 14. November 2018 um 10:47:16 Uhr:

Zitat:

@NanoQ2 schrieb am 14. November 2018 um 10:13:41 Uhr:

Moin,

du müsstest danach doch aber ab 1.1.2019 in eine bessere SF kommen.

Dann bist du ja mehr als 180 Tage in 2018 versichert...

ist deine Vers. nicht auf kalenderjährig eingestellt?

da würde ich nochmal nachfragen...

Genauso habe ich auch argumentiert. Es heißt, das ab dem 01.12.2019 eine bessere SF käme.

Sehr bescheiden, das ganze!

Ich hatte halt gedacht, das man bis zum 30.11 kündigen kann.....das die Kündigung so eingereicht werden muss, das sie zum 30.11 wirksam ist,also 1 Monat vorher, war mir nicht klar.

Dennoch Danke

Hast du denn eine Prämienerhöhung für 2019 erhalten?

Wenn ja, dann kannst du bis 30.11. kündigen.

Was steht denn nun im Vertrag?

Von 1.12.17 bis 1.1218

ODER

1.12.17 bis 31.12.17

Und dann von 1.1.18 bis 31.12.18

???

Themenstarteram 14. November 2018 um 10:29

01.12.2017-01.12.2018. Man muss 180 Tage versichert sein um im darauffolgendem Jahr eine bessere SF zu erhalten. Soweit so gut.

Aber dann steht das Jahr 2018 mit insgesamt 365 versicherten Tagen da. Diese müssten dann doch für 2019 eine bessere SF geben,oder?

Angeblich ist der Vertrag an eine Laufzeit gebunden. Erst danach könne man verbessern. Sehr komisch das ganze. Es gab außerdem keine Erhöhung, es wurde der Aktuelle Beitrag um 7 Euro verringert.

Nee, den Dez. musst du dann abrechnen.

Aber das mit den 180 Tagen kann dann trotzdem

nicht stimmen.

Da würde ich noch mal nachhaken..

Themenstarteram 14. November 2018 um 10:51

Habe denen nochmal geschrieben und gefragt.

Die Versicherung ist übrigens die ALLSECUR

Wenn Stuftungstermin 01.01 ist, wird zur 1. Hauptfälligkeit in 2019 weitergestuft. Steht in der AKB wann der ist

Wenn der Ablauf zum 01.12.2018 eintritt, dann muss die Kündigung 4 Wochen vorher vorliegen.

Von daher ist der 30.11. für dich nicht relevant, weil dein Ablauf eben nicht erst zum 31.12. eintritt.

Daher hast du in der Tat zu spät gekündigt.

Es kann trotzdem ein Sonderkündigungsrecht bestehen, auch wenn der Beitrag um 7 euro billiger ist. Es muss auf der Beitragsrechnung ein Vergleichsbeitrag angegeben sein. Ist dieser geringer als der neue Beitrag, hat man ein Sonderkündigungsrecht. Darauf muss die Versicherung hinweisen

Hätteste hier auch nachlesen können.

 

https://www.motor-talk.de/.../...en-mit-der-allsecur-t2782271.html?...

 

Willkommen in der schönen neuen Liberalisierten Versicherungswelt. Ein Hoch auf die Transparenz und freie Marktwirtschaft.

Das was was du erwartet hast war vor 2003 noch üblich.

Themenstarteram 14. November 2018 um 18:03

Die Antwort der Versicherung

die Weiterstufung erfolgt, wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, zum 01.12.2019.

Die Einstufung nach Schadenfreiheitsklassen erfolgt nach Kalenderjahren und zwar zur jährlichen Hauptfälligkeit, in Ihrem konkreten Fall am 01.12. eines jeden Jahres. Bitte beachten sie diesen Unterschied zwischen Versicherungs- und Kalenderjahr.

Für die Weiterstufung am 01.12.2018 müssen 2 Voraussetzungen erfüllt sein. Im abgelaufenen Kalenderjahr 2017 darf kein Schaden gemeldet worden und Ihr Vertrag muss im Kalenderjahr 2017 mindestens 6 Monate aktiv gewesen sein.

Da Ihr Vertrag erst am 01.12.2017 begann, haben sie 2017 eine der beiden Voraussetzungen für die Weiterstufung in 2018 leider nicht erfüllt. So verbleibt Ihr Vertrag auch im aktuellen Versicherungsjahr ab 01.12.2018 weiterhin in der SF 1/2.

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