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Kein Parkschein gezogen - VerwarngeldAnhörung

Themenstarteram 22. September 2022 um 16:01

Hallo Leute,

wir haben vor ein paar Wochen auf einem Parkplatz geparkt, an dem kein Schild zu sehen war, dass man dort einen Parkschein ziehen muss. Der Parkscheinautomat war auch nicht wirklich in der Nähe, trotzdem haben wir ein Verwarngeld i.H.v. 20€ bekommen, welches ich nicht wirklich bereit bin zu zahlen.

Meine Rechtsschutzversicherung gilt leider nicht für Park-Geschichten. Auch wenn es nur um 20€ geht, verstehe ich es absolut nicht, dass da kein Schild in der Straße stand.

Jetzt zu meiner Frage: Sollte ich da weiter gegen vorgehen? Auf der Rückseite des Schreibens kann ich ja ankreuzen, dass ich den Verstoß nicht zugebe und dann begründen. Was würde dann passieren? Geht das dann gleich ans Amtsgericht oder wie ist das?

Von Oben
Straße
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54 Antworten

Zitat:

@XtremeMarmot schrieb am 23. September 2022 um 08:45:28 Uhr:

Habe auch mal Fotos von den Schildern gemacht, die diese Privatparkplätze kennzeichnen

Kann man auch mal hinterfragen, warum bei Privatparkplätzen

- kommunale Tickets bezahlt werden sollen

- die Ordnungsbehörde für die Überwachung zuständig sein soll

Das sind keine Privatparkplätze, sondern wird städtisches Gelände sein. Zu manchen Uhrzeiten hat die Stadt festgelegt, dass nur Personen mit Berechtigung dort parken dürfen, zu weiteren Uhrzeiten mit Parkschein und zu nochmal anderen Zeiten ist das Parken frei.

Zitat:

@Tom9973 schrieb am 26. September 2022 um 15:50:15 Uhr:

Das sind keine Privatparkplätze, sondern wird städtisches Gelände sein. Zu manchen Uhrzeiten hat die Stadt festgelegt, dass nur Personen mit Berechtigung dort parken dürfen, zu weiteren Uhrzeiten mit Parkschein und zu nochmal anderen Zeiten ist das Parken frei.

Genau so isses, allerdings mit der Ergänzung, daß sich das Parken mit Berechtigung tatsächlich nur auf sechs Parkplätze bezieht, alle anderen Angaben auch auf alle anderen Stellplätze. Mit etwas gutem Willen ist diese Anordnung auch nachvollziehbar. Nicht nachvollziehbar finde ich es zwischen Parkscheinautomat und blauem Parken-nur-mit-Parkschein-Schild zu parken und zu behaupten man brauche nicht zahlen.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 26. September 2022 um 15:21:34 Uhr:

 

Kann man auch mal hinterfragen, warum bei Privatparkplätzen

- kommunale Tickets bezahlt werden sollen

- die Ordnungsbehörde für die Überwachung zuständig sein soll

Weil widerrechtlich auf Privatparkplätzen abgestellte Fahrzeuge sofort entfernt werden können, wohingegen parken ohne Parkschein auf kommunalem Grund nur eine Ordnungswidrigkeit darstellt und ein Verwarngeld nach sich zieht.

Der TE ist halt gut beraten, wenn er nochmal ganz genau sich umsieht, vor allem am Eingang zu dieser Straße, ob da nicht doch ein passendes Schild steht, bevor er meint, dass es das nicht gibt.

Ansonsten kann man sowas auch mal übersehen, aber dann zahlt man das Ticket und gut ist.

vor allem wäre der TE gut beraten, auf die Uhr zu schaun, wann er auf den Plätzen frei parken darf. Vielleicht war er einfach zur falschen Zeit dort.

Nein, das war nicht das Problem des TE.

Zitat:

@Tom9973 schrieb am 26. September 2022 um 20:42:01 Uhr:

Nein, das war nicht das Problem des TE.

Der Beitragseinsteller hat Schwierigkeiten mit der Anordnung der Schilder und deren Beschriftung und Ausgestaltung. Vermutlich hat er aber bereits begonnen darüber nachzudenken, daß die Stadtverwaltung nicht nur 6 Lehrerparkplätze teilzeitkostenpflichtig macht wenn sie bei 44 weiteren ebenfalls abkassieren kann. Allein wie man aus der Beschilderung herauslesen soll, daß für alle Parkplätze Parken nur mit Parkschein gilt und nicht nur für die 6 Parkplätze zwischen den Pfeilen, die wiederrum nur die Privatplätze markieren, erklärt sich ihm nicht. Es gibt Schwierigkeiten beim Leseverständnis der beiden Schilder. Mehr als zwei Schilder sieht aber irgendeine Richtlinie nicht vor, darum wurde das so angeordnet.

Themenstarteram 26. September 2022 um 21:32

Zitat:

@omasbioladen schrieb am 26. September 2022 um 23:14:47 Uhr:

Zitat:

@Tom9973 schrieb am 26. September 2022 um 20:42:01 Uhr:

Nein, das war nicht das Problem des TE.

Der Beitragseinsteller hat Schwierigkeiten mit der Anordnung der Schilder und deren Beschriftung und Ausgestaltung. Vermutlich hat er aber bereits begonnen darüber nachzudenken, daß die Stadtverwaltung nicht nur 6 Lehrerparkplätze teilzeitkostenpflichtig macht wenn sie bei 44 weiteren ebenfalls abkassieren kann. Allein wie man aus der Beschilderung herauslesen soll, daß für alle Parkplätze Parken nur mit Parkschein gilt und nicht nur für die 6 Parkplätze zwischen den Pfeilen, die wiederrum nur die Privatplätze markieren, erklärt sich ihm nicht. Es gibt Schwierigkeiten beim Leseverständnis der beiden Schilder. Mehr als zwei Schilder sieht aber irgendeine Richtlinie nicht vor, darum wurde das so angeordnet.

Sag mal willst du es nicht verstehen? Langsam reicht es. Ich erkläre es nicht noch mal für dich…

Mir auch.

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