Kein nahtloser Autowechsel - Problem für die Versicherung?
Ich bekomme mein neues erst im September, überlege aber mein jetziges jetzt schon ab zu geben. Die 2 Monate kann ich auch bei meiner Freundin mit fahren. Ich hab meine Versicherung (Allsecur) schon angeschrieben ob das ein Problem ist wenn ich sozusagen 2 Monate kein Kunde bin aber mal wieder keine Antwort erhalten - die haben eine Reaktionszeit von mehreren Wochen wenn überhaupt mal eine Antwort kommt. Sehr nervig aber dafür halt günstig.
Wie ist das allgemein wenn man ein paar Monate kein Auto hat und dann sich wieder versichern lässt. Behält man seine SF Klasse trotzdem, oder muss das immer nahtlos sein?
20 Antworten
das passt so.
180 "saubere Tage" braucht man im Kalenderjahr zur Besserstufung.
http://www.gdv.de/2014/03/schadenfreiheitsrabatt-kurz-erklaert/
Der Punkt "Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf den Schadenfreiheitsrabatt aus?" dürfte deine Frage klären.
Zitat:
@falc410 schrieb am 12. Juli 2015 um 15:00:17 Uhr:
Behält man seine SF Klasse trotzdem, oder muss das immer nahtlos sein?
Mittlerweile kann die Unterbrechung 7 Jahre betragen ohne den SFR schlechter zu stellen.
Auszug:Zitat:
@Thinky123 schrieb am 12. Juli 2015 um 15:36:06 Uhr:
http://www.gdv.de/2014/03/schadenfreiheitsrabatt-kurz-erklaert/
Länger als 12 Monate
Beim Schadenverlauf wird für jedes weitere angefangene Kalenderjahr seit der Unterbrechung ein schadenfreies Jahr abgezogen. Das heißt, der Schadenfreiheitsrabatt sinkt allmählich.
Seit wann ist denn diese Regelung wieder eingeführt?
Das ist doch vor vielen Jahren geändert worden mit der Rückstufung.
Oder ist der Link nicht auf dem laufenden?
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Bedingungen allsecur 09.2014:
Zitat:
11.7 Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes
auf den Schadenverlauf aus?
(1) Im Jahr der Beendigung der Unterbrechnung
Nach einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes (?Außerbetriebsetzung,
?Saisonkennzeichen außerhalb der Saison, Vertragsbeendigung,
Veräußerung, Wagniswegfall) gilt:
a) Beträgt die Unterbrechung höchstens sechs Monate, übernehmen
wir den Schadenverlauf, als wäre der Versicherungsschutz
nicht unterbrochen worden.
b) Beträgt die Unterbrechung mehr als sechs Monate und höchstens
sieben Jahre, übernehmen wir den Schadenverlauf, wie er vor
der Unterbrechung bestand.
c) Beträgt die Unterbrechung mehr als sieben Jahre, übernehmen
wir den schadenfreien Verlauf nicht.
Ziffer 11.3 Absatz 5 bleibt unberührt.
Danke. Genau das hab ich gesucht aber auf deren Webseite nicht gefunden. War das eine der Antworten aus denn FAQ?
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 12. Juli 2015 um 18:31:38 Uhr:
b) Beträgt die Unterbrechung mehr als sechs Monate und höchstens
sieben Jahre, übernehmen wir den Schadenverlauf, wie er vor
der Unterbrechung bestand.
Genau so kenne ich es, auch von anderen Versicherungen.
Warum jetzt gerade der Gesamtverband dies mit der Rückstufung, kenne dies noch aus den 70igern und 80zigern, so schreibt verstehe ich nicht.
Denn gerade der GDV sollte doch auf dem neuesten Stand sein.
das war schon in den 2008er Bedingungen so.
Der Schadenverlauf stellt ja auf die (schadenfreie) Fahrerfahrung ab. Jemand der vor 5 Jahren mit SF 10 stehen geblieben ist und seit dem kein Auto mehr gefahren ist, würde risikotechnisch gleichgestellt werden mit jemanden, der regelmäßig Auto fährt und auch SF 10 hat.
Das will man nicht und ist denke ich auch nachvollziehbar, wenn auch nicht marktgängig.
Die GDV-Musterbedingungen stellen eine Empfehlung dar und sollen eben nicht das niederschreiben, was sowieso jeder macht!
gruß
Zitat:
@falc410 schrieb am 12. Juli 2015 um 19:32:43 Uhr:
Danke. Genau das hab ich gesucht aber auf deren Webseite nicht gefunden. War das eine der Antworten aus denn FAQ?
Nein, das sind die Bedingungen der allsecur, welche ich mir bereits am 18.11.2014 heruntergeladen habe. Wenn dann Fragen wie Deine kommen, stelle ich sie hier ein 😉.
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 12. Juli 2015 um 21:45:15 Uhr:
Genau so kenne ich es, auch von anderen Versicherungen.Zitat:
@remarque4711 schrieb am 12. Juli 2015 um 18:31:38 Uhr:
b) Beträgt die Unterbrechung mehr als sechs Monate und höchstens
sieben Jahre, übernehmen wir den Schadenverlauf, wie er vor
der Unterbrechung bestand.
Warum jetzt gerade der Gesamtverband dies mit der Rückstufung, kenne dies noch aus den 70igern und 80zigern, so schreibt verstehe ich nicht.Denn gerade der GDV sollte doch auf dem neuesten Stand sein.
Die Bedingungen des GDV sind
Musterbedingungen, d.h. innerhalb dieser Musterbedingungen kann jeder VS frei handeln. Besser immer, schlechter nie.
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 12. Juli 2015 um 17:29:14 Uhr:
Auszug:Zitat:
@Thinky123 schrieb am 12. Juli 2015 um 15:36:06 Uhr:
http://www.gdv.de/2014/03/schadenfreiheitsrabatt-kurz-erklaert/
Länger als 12 Monate
Beim Schadenverlauf wird für jedes weitere angefangene Kalenderjahr seit der Unterbrechung ein schadenfreies Jahr abgezogen. Das heißt, der Schadenfreiheitsrabatt sinkt allmählich.Seit wann ist denn diese Regelung wieder eingeführt?
Das ist doch vor vielen Jahren geändert worden mit der Rückstufung.Oder ist der Link nicht auf dem laufenden?
Nochmal ich 😁.
Diese AKB der VHV aus 10/2014 passen dazu.
Zitat:
I.6.3.1 Im Jahr der Übernahme
Nach einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes (Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen
außerhalb der Saison, Vertragsbeendi gung, Veräußerung, Wagniswegfall)
gilt:
a) Beträgt die Unterbrechung höchstens sechs Monate, übernehmen wir den Schadenverlauf,
als wäre der Versicherungsschutz nicht unterbrochen worden.
b) Beträgt die Unterbrechung mehr als sechs Monate, aber nicht mehr als sieben
Jahre, übernehmen wir den Schadenverlauf, wie er vor der Unterbrechung
bestand. Voraussetzung ist, dass Sie durch Einreichung einer Kopie Ihres Führerscheins nachweisen, dass Sie während des gesamten Unterbrechungszeitraums eine gültige Fahrerlaubnis für die vor der Unterbrechung versicherte Fahrzeugart besessen haben. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, wird Ihr Versicherungsvertrag für jedes angefangene Jahr der Unterbrechung um eine Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Sofern neben einer Rückstufung aufgrund einer Unterbrechung
von mehr als einem Jahr gleichzeitig eine Rückstufung aufgrund einer
Schadenmeldung zu erfolgen hat, ist zunächst die Rückstufung aufgrund des
Schadens, danach die Rückstufung aufgrund der Unterbrechung vorzunehmen.
c) Beträgt die Unterbrechung mehr als sieben Jahre, übernehmen wir den schadenfreien
Verlauf nach I.6.3.1 lit b, wenn Sie Ihre Vorversicherungszeit durch eine
Originalbescheinigung Ihres bisherigen Versicherungsunternehmens im Sinne
von I.8 nachweisen. Erfolgt dieser Nachweis nicht, erfolgt die Einstufung nach I.2.
Also bei längerer Unterbrechung auf die AKB achten! Die meisten Versicherer behalten ohne Bedingungen 7 Jahre lang den SFR aufrecht.
Und weiter gestuft wird man, wenn man im Kalenderjahr mindestens 6 Monate ein Fahrzeug versichert hat und die Unterbrechung nicht länger als 6 Monate beträgt. 😉
Beispiel Fahrzeug von 01.01.2015 bis 01.10.2015 versichert, dann muss das Folgefahrzeug bis spätestens 01.04.2016 versichert werden, damit es weiter gestuft wird. 🙂
und sonst nicht auf die akb achten????
hauptsache geiler preis - leistung egal. super tipp....