kein auto aber kfzversicherung
hallo,mein kumpel hat mich gefragt,ob ich für ihn auf meinen namen eine kfzversicherung abschliesse.er bekommt keine k.a. warum.ich habe weder führerschein noch auto.geht das so einfach????
freue mich auf antwort vielen dank
Beste Antwort im Thema
SF 0 und Haltergemeinschaft oder
alles, was Dein Kumpel im Straßenverkehr anstellt, geht auf Deine Kappe
lass es sein, sonst sehen wir Dich im nächsten Jahr auf RTL 2
21 Antworten
Vielleicht meldet sich der TE ja noch mal zum Thema...😉
Er ist im Moment bestimmt in einem Finanzforum unterwegs und fragt dort bzgl. Bürgschaften nach… 😁
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Bezüglich der KFZ-Haftpflicht besteht in Deutschland Kontrahierungszwang, d.h., die Versicherungsgesellschaften müssen einen Versicherungsantrag annehmen; wenn ein erhöhtes Risiko besteht, dann notfalls auch mit einer entsprechend angepaßten Prämie.Nachzulesen u.a. hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Kontrahierungszwang
(+) 😁
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Er ist im Moment bestimmt in einem Finanzforum unterwegs und fragt dort bzgl. Bürgschaften nach… 😁
genau, und wenn es ein wirklich richtiger und wirklich guter und überhaupt der Beste der Welt - Freund ist, dann kann man auch mal eine Bürgschaft für einen so guten Dings übernehmen 😁😁
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moin,kumpel war hier:26.1.auto gekauft beim händler,wollte übers internet kfzver.beantragen,daten bei diversen versicherungen eingegeben und:wegen schufa-eintrag abgelehnt.montag muss das auto vom hof deswegen die eile.habe ihn geraten persönlich die agenturen abzuklappern.habe noch viel erfolg gewünscht...geld leihen-ok
unterschrift für vertrag-NEIN
lieben dank für eure antworten
gruss aus HH
Normalerweise sollte man es ja umgekehrt machen: Erst eine Deckungszusage von der Versicherung beschaffen und dann erst das Auto kaufen.
Zitat:
Original geschrieben von chinaimbiss
(+) 😁Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Bezüglich der KFZ-Haftpflicht besteht in Deutschland Kontrahierungszwang, d.h., die Versicherungsgesellschaften müssen einen Versicherungsantrag annehmen; wenn ein erhöhtes Risiko besteht, dann notfalls auch mit einer entsprechend angepaßten Prämie.Nachzulesen u.a. hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Kontrahierungszwang
Stimmt ja auch so 😉
Nur wenn der Versicherer dich schon geschmissen hat (Schaden / Nichtzahlung) muss er dich nicht annehmen.
Aber den Kontrahierungszwang umgehen einige Versicherer bei schlechter Schufa dadurch das sie den ersten Jahresbeitrag per Vorkasse verlangen. Der größte macht sowas ab und zu ganz gerne.... Und das ist rechtlich einwandfrei.
Der Kontrahierungszwang besteht weil es eine Pflichtversicherung ist 😉