KBA Schreiben

Mercedes

Heute ein Schreiben vom KBA bekommen. Freiwillige Kundendienstmaßnahme wegen Software für den S205, 220 Diesel. Da ich mich von Mercedes bereits verabschiedet habe und mir ein neues Auto bestellt habe, habe ich da echt keine Lust mehr, noch mal in eine Mercedes Werkstatt zu fahren.
Nur um sicher zu gehen, es lautet freiwillige Kundendienstmaßnahme, da brauche ich das gar nicht mehr machen lassen und könnte dieses Schreiben bei Fahrzeugübergabe dem Verkäufer geben ? Ist das richtig ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Der Ansprechpartner ist das KBA. Jeder normale Mensch würde seine Frage dort stellen wo sie hingehört. In diesem Fall also das ? KBA! Richtig!

Was soll die Frage also bitteschön hier. Allmählich habe ich den Eindruck , das Forum verkommt zum Stuhlkreis.

Langeweile? Wichtigtuerei?

LG

Den einzigen Wichtigtuer den ich hier in der Runde sehe bist DU !!!!! Dann halt dich doch raus und klick eine Rubrik weiter.

Beispiel:
Schreiben vom KBA = Ansprechpartner KBA = kein Forum benutzen
z.B. Steuergerät defekt = z.B. Ansprechpartner Bosch = kein Forum benutzen

Sorry, du hast eine ganz große Meise !!!

55 weitere Antworten
55 Antworten

Jo, bei Fahrzeugübergabe an den Verkäufer... d.h. du behältst es selbst da du ja der Verkäufer bist... :-)

Was genau ist an freiwillig missverständlich?

Hi,

ist das die Variante, wo ggfs auch die NOx Sensoren getauscht werden?

Dies wäre schon sinnvoll.

Gruß Dirk

Zitat:

@AK-B170 schrieb am 7. September 2019 um 08:56:44 Uhr:


Jo, bei Fahrzeugübergabe an den Verkäufer... d.h. du behältst es selbst da du ja der Verkäufer bist... :-)

Was genau ist an freiwillig missverständlich?

Danke, wollte nur sicher gehen.

Zitat:

@dirk_aw schrieb am 7. September 2019 um 09:18:45 Uhr:


Hi,

ist das die Variante, wo ggfs auch die NOx Sensoren getauscht werden?

Dies wäre schon sinnvoll.

Gruß Dirk

Software und Stickoxid-Sensoren.
Fahre nicht mehr viel mit dem Wagen, bis der Neue kommt.

Ähnliche Themen

Wenn man es ganz fair machen wollte, müsste man es dem neuen Besitzer überlassen, ob er es möchte, oder nicht ?

Wer wird denn der neue Besitzer sein?
Denke du wirst den in Zahlung geben, ich würde es machen lassen.

Weiß jemand wie die NOx Sensoren geprüft werden.
Oder kann man kostenlos,ohne Update, dies verlangen?
Hat jemand Erfahrung?
Überlege ob wir das freiwillige Update machen lassen.
Schreiben liegt seit 4 Tagen vor.

Zitat:

@x3black schrieb am 7. September 2019 um 10:22:08 Uhr:


Wer wird denn der neue Besitzer sein?
Denke du wirst den in Zahlung geben, ich würde es machen lassen.

Genau, geb das Auto in Zahlung. Der neue Besitzer ist dann der Käufer, wer das ist, ist mir ja Wurst. Fakt ist, dass es freiwillig ist und ich es nicht machen lassen muss.

Je nachdem welche Maßnahme da exakt offen ist, kann dadurch die Ummeldung/Zulassung blockiert sein.
Dann steht der neue Besitzer auf der Kfz-Zulassungsstelle und bekommt sein Auto erstmal nicht angemeldet.

Zitat:

Jo, bei Fahrzeugübergabe an den Verkäufer... d.h. du behältst es selbst da du ja der Verkäufer bist... :-)

Was genau ist an freiwillig missverständlich?

Hallo Zusammen,

Ich habe gestern auch diesen Brief bekommen aber für meinen s205 200d.
Nach ein bissch Recherche bin ich darauf gestoßen, dass freiwillig nicht im Bezug auf den Kunden ist, sondern Mercedes macht freiwillig das Update damit das KBA die Füße stillhält.
In anderen Foren würde sogar mit der Zwangsstilllegung gedroht sofern man nicht auf das Schreiben reagiert

Zitat:

@V8-Freak schrieb am 7. September 2019 um 11:24:01 Uhr:


Je nachdem welche Maßnahme da exakt offen ist, kann dadurch die Ummeldung/Zulassung blockiert sein.
Dann steht der neue Besitzer auf der Kfz-Zulassungsstelle und bekommt sein Auto erstmal nicht angemeldet.

Falsch! Nur bei verpflichtetem Update. Liegt hier nicht vor lt. TE.

Hallo,
ich habe einen PKW bei MB gekauft und meinen alten in Zahlung gegeben.
Nach eineinhalb Jahren erhielt ich trotzdem noch ein Schreiben vom KBA bzgl. des "alten" Fahrzeugs wegen Rückruf.
Nach Rücksprache mit dem KBA wurde mir erklärt, dass das normal sei, denn das KBA geht auch davon aus, dass das KFZ nur stillgelegt wurde und eventuell noch in meinem Besitz sein könnte. Und das ganze bis zu drei Jahren!
Der Neue Besitzer bekommt aber trotzdem zusätzlich eine Information zwecks Rückruf.
Also doppeltgemoppelt.

so what !

LG

PS: Oder selber das KBA anschreiben und Fragen unter poststelle@kba.de-mail.de

Zitat:

@Diesel-Bomber schrieb am 7. September 2019 um 11:17:16 Uhr:



Zitat:

@x3black schrieb am 7. September 2019 um 10:22:08 Uhr:


Wer wird denn der neue Besitzer sein?
Denke du wirst den in Zahlung geben, ich würde es machen lassen.

Genau, geb das Auto in Zahlung. Der neue Besitzer ist dann der Käufer, wer das ist, ist mir ja Wurst. Fakt ist, dass es freiwillig ist und ich es nicht machen lassen muss.

Der "alte" Besitzer ist aber immer noch drei Jahre beim KBA unter "Beobachtung" und die können nachweisen, dass die Information bekannt war. So einfach kommt man aus der Nummer nicht raus.

LG

Aus der Nummer raus kommen ......
Es ging mir nur darum, ob dieses freiwillige Kundendienst Schreiben wirklich freiwillig ist.
Haben wir ja nun geklärt, es ist freiwillig. Der Händler dem ich das Auto in Zahlung gebe ist ja dann quasi der neue Eigentümer und soll/darf selbst entscheiden.

Deine Antwort
Ähnliche Themen