Kaufvertrag - zweifach ausdrucken?
Hallo,
ich möchte ein gebrauchtes Fahrzeug verkaufen.
Die Vertragsformulierungen sind mir bekannt, das soll hier nicht Gegenstand sein.
Frage nur, ich kann doch einfach den Vertrag zweimal drucken, in beiden den (ausgehandelten) Kaufpreis handschriftlich eintragen und beide Exemplare vom Käufer unterschreiben lassen - so ähnlich handhabt es der Vertragshändler ja auch?
Wenn der Käufer auf seinem Exemplar Ergänzungen/Änderungen vornehmen sollte, "schützt" mich ja mein Exemplar, auf welchem diese nicht vorhanden sind?
Ich komme halt noch aus der Zeit der "Durchschreib"-Verträge 😁
Beste Antwort im Thema
Was für eine Frage 🙄
Es ist Standart bei Verträgen (ausser bei mündlichen Verträgen, die man beim Autokauf sowieso der Beweissführung bezüglich vereinbarten, unterlassen sollte), dass jeweils jeder der beiden Vertragspartner eine identische Ausfertigung, versehen mit den Unterschriften beider Vertragspartner, erhält.
Schon mal sonst irgendeinen Vertrag abgeschlossen, bei dem nicht jeder der beiden Vertragspartner keine Ausfertigung erhalten hat?
Wie sonst will man später noch eindeutig das Vereinbarte nachweisen (Ausschluss Nachtrag vorher nicht vereinbarter Regelungen etc.).
Ansonsten ist späteren Manipulationen Tor und Tür geöffnet und Ärger ist ggf. vorprogrammiert.
Dementsprechend sind Musterverträge für den Autokauf auch immer mit zwei Ausfertigungen gestaltet (auch diese die im Internet zum Download, z.B. vom ADAC,angeboten werden).
23 Antworten
Einseitige Vertragsänderungen oder Ergänzungen sind rechtlich nicht bindend, wenn man sich mit Vertragsformulierungen bestens auskennt sollte man das aber schon wissen🙄
Ist etwas auf einem Vertragsexemplar nicht drauf und auf dem anderen ist es drauf, dann spricht alles dafür, dass dies auf dem zweiten Exemplar nachgetragen wurde.
Ohne das Gegenteil zu beweisen, dürfte derjenige, der mutmaßlich nachgetragen hat, keine Chance haben.
Zitat:
@HelldriverNRW schrieb am 22. Februar 2016 um 13:25:24 Uhr:
Mit Freivertragsformulierungen kenne ich mich bestens aus, danke.
Für mein Fahrzeug reicht leider ein Musterkaufvertrag schon platzmässig nicht annähernd aus...
Dann erstellst Du eine Anlage (beliebig viele durchnummerierte Seiten), in der die gesamten Klauseln aufgeführt sind, und diese Anlage wird Vertragsbestandteil.
Also in das vorformulierte Vertragsformular des z.B. ADAC reinschreiben: Anlage mit Datum x.y.2016 ist Bestandteil des Vertrages. Das ist vertragsfest.
Fettich.
O.
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 22. Februar 2016 um 13:51:06 Uhr:
Einseitige Vertragsänderungen oder Ergänzungen sind rechtlich nicht bindend, wenn man sich mit Vertragsformulierungen bestens auskennt sollte man das aber schon wissen🙄
Fast allen "Postern" in diesem Thread danke ich für Anregungen auf die wirkliche, akute Frage - die augenrollenden und kopfschüttelnden Möchtegern-Schlaubi-Schlaumeier können gerne weg bleiben. Sorry, aber find ich äußerst nervig.
Überlass das mal schön mir, welche für mich interessanten Fragen ich hier stelle, womit ich mich auskenne und womit nicht. Danke.
go-4-golf, sicher auch ne Möglichkeit...
Ähnliche Themen
Zitat:
@HelldriverNRW schrieb am 22. Februar 2016 um 14:55:36 Uhr:
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 22. Februar 2016 um 13:51:06 Uhr:
Einseitige Vertragsänderungen oder Ergänzungen sind rechtlich nicht bindend, wenn man sich mit Vertragsformulierungen bestens auskennt sollte man das aber schon wissen🙄Fast allen "Postern" in diesem Thread danke ich für Anregungen auf die wirkliche, akute Frage - die augenrollenden und kopfschüttelnden Möchtegern-Schlaubi-Schlaumeier können gerne weg bleiben. Sorry, aber find ich äußerst nervig.
Überlass das mal schön mir, welche für mich interessanten Fragen ich hier stelle, womit ich mich auskenne und womit nicht. Danke.
Zitat:
@HelldriverNRW schrieb am 22. Februar 2016 um 11:37:25 Uhr:
Was für eine Antwort 🙄 Bitte meine Frage genau lesen.
Dito
Zitat:
@puls130 schrieb am 22. Februar 2016 um 07:32:34 Uhr:
Es ist Standart bei Verträgen (ausser bei mündlichen Verträgen, die man beim Autokauf sowieso der Beweissführung bezüglich vereinbarten, unterlassen sollte), dass jeweils jeder der beiden Vertragspartner eine identische Ausfertigung, versehen mit den Unterschriften beider Vertragspartner, erhält.
Nie im Leben! Oder meinst du "Standard?😎
Moin, Moin!
Ah, ein Lehrer! Wenn du das alles korrigieren willst, was hier so geschrieben wird; endlich einmal ausgelastet.
G
HJü
Also man sollte ja schon misstrauisch sein, aber irgendwo .......
Wenn ich begründete Zweifel an der Seriösität des Vertragspartners VOR der Vertragsschliessung hätte ,würde ich das im Beisein von einem Zeugen machen.
Also Vertag ausfüllen, alle "Leerfelder" streichen/ oder mit "leer" Kennzeichnen. Sollten einige Felder nicht ausreichen dort nen Hinweis auf die Rückseite oder eine Seite als Anlage eintragen. Dann Unterschreiben auf beiden Exemplaren jeweils beide Vertragsparteien und der Zeuge für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
Das sollte eigentlich ausreichend sein!
Kaufst/Verkaufst Du n' Atom-U-Boot würde ich noch nen Notar dazu bitten.
Ansonsten wäre wohl die Suche nach nem seriöserem Vertragspartner die beste Wahl
Hat man weniger Grund zum Misstrauen sollte ein komplett ausgefüllter Mustervertrag in zweifacher Ausfertigung oder als "Original u. Kopie" reichen.
Zitat:
@kasemattenede schrieb am 24. Februar 2016 um 14:13:25 Uhr:
...
Kaufst/Verkaufst Du n' Atom-U-Boot würde ich noch nen Notar dazu bitten.
...
Da bleibt Dir auch gar nichts anderes übrig, Schiffe ab 15 m Rumpflänge werden wie Immobilien behandelt 😁.