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Kaufvertrag ungültig bei unterschiedlichen Briefnummen?

Guten Morgen zusammen.
Erstmal tut es mir leid, falls ich im flaschen Forum gelandet bin, aber ich hatte auch kein Plan, wo ich das Thema sonst hätte erstellen sollen.

Also, der Sachverhalt ist folgender:
Gestern ein "neues" Auto gekauft, ein Youngtimer, von Privat. Zuerst war wie immer alles happy. Ich hatte das Auto sehr gut durchgeschaut, einige semi-kritische Sachen entdeckt, die mir der Verkäufer nicht gesagt hat, Probefahrt absolviert, Preis verhandelt, Vertrag unterschrieben und nach Hause mit dem Auto gefahren. Abends zu Hause angekommen erschöpft ins Bett geworfen und noch mal alle Papiere studiert. Dabei fielen mir zwei Sachen/Fehler auf, die meine Kaufentscheidung beeinflusst hätten: Zum einen stimmten die im Vertrag angegebenen Leistungsdaten des Autos nicht mit denen im Schein und Brief überein (War ne andere Ausbaustufe des Motors). Zum Anderen war im Vertrag eine andere Fahrzeugbriefnummer angegeben als im Brief.
Jetzt ist meine Frage, ob so ein Vertrag dann überhaupt Gültigkeit hat, wenn solche Fehler da drin sind.

Viele Grüße,
Paul

Beste Antwort im Thema

Es ging keksemann doch lediglich darum, daß man nicht wegen jedem Fliegenschiss (und mehr sehe ich hier nicht) ein Fass aufmachen muss.
Steht doch alles in keinem Verhältnis.
Zudem kommt hier noch das eigene Unvermögen des TEs.

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Naja, ich wollte halt unbeding ein Vergasermotor haben, da mein erstes Auto ein einen hatte, und mein Mofa natürlich auch und ich mich eben mit Vergasern einigermaßen auskenne. Der Motor war für mich ja der Kaufgrund.

Zitat:

@Peterchen1975 schrieb am 20. September 2020 um 11:35:31 Uhr:



Zitat:

@Fordistaner schrieb am 20. September 2020 um 11:32:22 Uhr:


Ja, war ein Anfängerfehler. Ich dachte halt, dass alles schon stimmen wird. Der Verkäufer hatte ja auch vor Ort von einem Vergasermotor gesprochen, eingebaut ist aber faktisch ein Einspritzer.

Was ja jetzt kein großer Nachteil wäre.....
Was stand in der Anzeige?
Gibt es Zeugen, die die Aussage des VK vor Ort bezeugen können?
Was steht im Kaufvertrag bzgl Motor?

Alles Fragen, auf die du dich beim Versuch, den Kauf anzufechten, einstellen musst.
Was sich bei einem Streitwert in Höhe eines Mittelklassefahrrads aber kaum lohnen wird.

In der Anzeige stand 75PS. Im Audi 100 C3 gab es nur einen Motor mit 75PS, einen 1,8l Vergaser.
Zeugen gibt es nicht.
Im Vertrag steht 75PS.

EDIT: Eingebaut ist ein 90PS mit Mono-Jetronic. MKB 4B

Nimm es einfach positiv.
Du hast mehr bekommen, als du bezahlt hast😉

Aber frag doch einfach mal bei dem VK an. Vielleicht nimmt er das Fahrzeug zurück, wenn du ihm erklärst, dass du unbedingt den 75 PS Motor wolltest.

Zitat:

@Fordistaner schrieb am 20. September 2020 um 10:19:59 Uhr:



EDIT: Könnte man denn wegen einer flasch angegebenen Motorisierung auch den Vertrag anfechten?

Mal etwaige Mängelgewährleistungsrechte erstmal ausgeblendet:

Ja, die Motorisierung ist eine verkehrswesentliche Eigenschaft iSd. § 119 Abs. 2 BGB. Bei Anfechtung musst du den Geschäftspartner aber so stellen, wie er stünde wäre der Vertrag nicht abgeschlossen (§ 122 Abs. 1 BGB). Also allenfalls ein paar € für die gefahrenen Kilometer zahlen, evtl noch ein paar € für eine weitere Haltereintragung. Dürfte bei dem Fahrzeugalter aber wirklich sehr überschaubar sein.
Diese "Schadensersatzpflicht" könnte aber wiederum nach § 122 Abs. 2 BGB ausgeschlossen sein.

§ 119 Abs. 2 BGB ist aber subsidiär gegenüber dem Gewährleistungsrecht. Sollte das Teil also einen "Mangel" haben, weil ihr euch auf ein Fahrzeug mit dem anderen Motor geeinigt habt, dann kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten. Rechtsfolge wäre so ziemlich die gleiche.

Wenn du also wirklich "aus dem Vertrag rauskommen" möchtest, so sollte das recht einfach gehen.
Du müsstest aber den Grund des § 122 Abs. 2 BGB beweisen, wenn du keinen Schadensersatz zahlen möchtest (der aber in seiner Höhe, wie gesagt, wirklich überschaubar sein sollte).

Wenn du raus möchtest also im Ergebnis: Schriftlich (damit beweisbar) den Verkäufer auf den eventuellen Sachmangel hinweisen (eine Frist setzen diesen zu beheben - kann man sich aber eigentlich auch sparen, weil das sowieso Blödsinn ist) und vom Vertrag zurücktreten, hilfsweise wegen wegen dieses Irrtums deinerseits anfechten. Gleichzeitig das Fahrzeug gegen Rückzahlung des Kaufpreises anbieten und für diese eine Frist setzen.
Sollte diese dann Ablaufen --> Rechtsanwalt einschalten, die Kosten dafür sind dann Verzugsschäden.

Ob die Sache dir dieses Vorgehen wert ist, kannst nur du entscheiden.😁

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Wenn ich behaupte, ich würde mich mit Vergasermotoren auskennen... dann sehe ich aber bei einem Blick unter die Motorhaube schon, ob mich da ein Vergaser anlacht oder ein Einspritzer... oder??? Hast Du beim Kauf also weder die Papiere ordentlich geprüft, noch einen Blick in den Motorraum geworfen? Wahrlich ein Anfängerfehler. Naja... jetzt hast Du ja ein bisschen Zeit, Dich mi der Jetronic anzufreunden.

Ich hoffe, das es keinen Anwalt gibt, der deswegen ein Gericht bemühen möchte... kein Wunder, das die Richter mit dem Rechtsprechen nicht hinterher kommen, wenn man mit so einem Mist die deutsche Justiz beansprucht.

Zitat:

@keksemann schrieb am 20. September 2020 um 13:29:19 Uhr:


Ich hoffe, das es keinen Anwalt gibt, der deswegen ein Gericht bemühen möchte... kein Wunder, das die Richter mit dem Rechtsprechen nicht hinterher kommen, wenn man mit so einem Mist die deutsche Justiz beansprucht.

Was ist das denn jetzt für ein Quatsch?
Das Anfechtungrecht schützt die Willensfreiheit. Sogar grobe Fahrlässigkeit, welche zum Irrtum geführt hat, ist unbeachtlich. Die Anfechtung selber ist ein Gestaltungsrecht.
Und wenn mein Geschäftspartner nach Ausübung dieses Gestaltungsrechts meinem berechtigten Anspruch auf Rückgewähr der empfangenen Leistung nicht nachkommt, dann darf ich dagegen nicht vorgehen?
Und als Rechtsanwalt (Organ der Rechtspflege!) darf ich meinem Mandanten nicht zur Durchsetzung seines Anspruchs verhelfen? Das sollte doch die zentrale Aufgabe der Rechtsanwälte sein... 🙄

Mag sein, dass das Anfechtungsrecht oder die Reichweite des Schadensersatzes an der Stelle teilweise zu Recht (mMn. aber auch das nicht) kritisiert werden kann, aber ich darf ja wohl noch meine Ansprüche durchsetzen? 😕
In was für einer Gesellschaft möchtest du leben? Wer entscheidet in deiner Welt dann eigentlich, welche berechtigten Ansprüche man durchsetzen darf und welche nicht? 🙄

Es ging keksemann doch lediglich darum, daß man nicht wegen jedem Fliegenschiss (und mehr sehe ich hier nicht) ein Fass aufmachen muss.
Steht doch alles in keinem Verhältnis.
Zudem kommt hier noch das eigene Unvermögen des TEs.

@molchhero geht´s dir noch gut? wir sprechen hier über ein fuffzehhundert-Euro Wegwerfauto... vom Zustand her wahrscheinlich weit ab von einem erhaltenswerten Geschöpf deutscher Automobilität und Ingenieurskunst. Der TE hat bereits eingeräumt, dass er einfach beim nächsten Autokauf besser aufpassen muss und Du Aushilfsadvokat machst ihm hier die Rechthaberei schmackhaft?

In welcher Welt lebst Du möchte ich Dich jetzt fragen.

Zitat:

@Peterchen1975 schrieb am 20. September 2020 um 13:45:13 Uhr:


Es ging keksemann doch lediglich darum, daß man nicht wegen jedem Fliegenschiss (und mehr sehe ich hier nicht) ein Fass aufmachen muss.
Steht doch alles in keinem Verhältnis.
Zudem kommt hier noch das eigene Unvermögen des TEs.

DANKE

So, hat sich erledigt.
Ich habe mit dem Verkäufer telefoniert und fahre den Wagen gleich zurück. Aber schon wieder ein Stück mehr Erfahrung gesammelt.
Danke für eure Infos.

In welchem Verhältnis stehen deiner Meinung nach der Wert einer Klage zu dem Anspruch des Klägers, diese Klage auch erheben zu dürfen? Da bin ich ja froh, dass unser Rechtssystem nicht an deine Vorstellung von Recht und Gesetz anknüpft.
Danach dürfte ich ja auch keinen 250€ Anspruch aufgrund der Fluggastrechteverordnung gegen eine Airline durchsetzen. 🙄 Da wärst du dann wohl urplötzlich der Erste, der es trotzdem machen würde.
Zu fordern, es solle sich kein Rechtsanwalt finden lassen, der bereit ist eine Klage im Namen seines Mandanten zu erheben, findest du richtig, weil das Fahrzeug wertlos sei? Hmm... 😁

Zitat:

@keksemann schrieb am 20. September 2020 um 13:50:42 Uhr:


und Du Aushilfsadvokat machst ihm hier die Rechthaberei schmackhaft?

😕 und sowas von Jemandem, der die Empfehlung abgibt, auf seine Ansprüche zu verzichten.
Im Zweifel einfach persönlich werden, das lässt tief blicken. 😛

Zitat:

@Peterchen1975 schrieb am 20. September 2020 um 13:45:13 Uhr:


Steht doch alles in keinem Verhältnis.
Zudem kommt hier noch das eigene Unvermögen des TEs.

Richtig, der muss TE muss für sich selber entscheiden, ob es ihm das Wert ist. Er darf ja immer noch den Richter von seinem Irrtum überzeugen. Auch ein unstreitig begründeter Anspruch ist keine Garantie für eine gerichtliche Durchsetzung. Was man bei Prozessen mit einer Beschwer von <600€ so alles an (rechtsbeugenden) Urteilen erlebt ist beachtlich. "Ich bin Karlsruhe". 🙄
Das Unvermögen des TE mag moralisch, nicht aber rechtlich an dieser Stelle entscheidend sein. Ich bin der Meinung, dass ich die Möglichkeiten die mir das Rechtssystem gibt auch ausschöpfen darf.

Zitat:

@Peterchen1975 schrieb am 20. September 2020 um 13:45:13 Uhr:


Es ging keksemann doch lediglich darum, daß man nicht wegen jedem Fliegenschiss (und mehr sehe ich hier nicht) ein Fass aufmachen muss.

Zitat:

@keksemann schrieb am 20. September 2020 um 13:29:19 Uhr:



Ich hoffe, das es keinen Anwalt gibt, der deswegen ein Gericht bemühen möchte... kein Wunder, das die Richter mit dem Rechtsprechen nicht hinterher kommen, wenn man mit so einem Mist die deutsche Justiz beansprucht.

😕

Naja, genug für mich hier.

Ok... dann mache ich es einfach und verständlich für Dich: https://www.motor-talk.de/info/nutzungsbedingungen
5.3 Sie dürfen im Rahmen der Nutzung der MOTOR-TALK.de-Dienste nicht:
...
- Rechtsberatung betreiben bzw. Beiträge einstellen, die als Rechtsberatung verstanden werden.

So... und somit verstößt Dein Beitrag gegen die NUB und Du musst Dich jetzt * hier als Strafe abmelden, Deinen Account löschen und Deinen Personalausweis bei der Polizei abgeben.

* ab hier beinhaltet dieser Beitrag Ironie

Zitat:

@keksemann schrieb am 20. September 2020 um 14:27:16 Uhr:


Ok... dann mache ich es einfach und verständlich für Dich: https://www.motor-talk.de/info/nutzungsbedingungen
5.3 Sie dürfen im Rahmen der Nutzung der MOTOR-TALK.de-Dienste nicht:
...
- Rechtsberatung betreiben bzw. Beiträge einstellen, die als Rechtsberatung verstanden werden.

So... und somit verstößt Dein Beitrag gegen die NUB und Du musst Dich jetzt * hier als Strafe abmelden, Deinen Account löschen und Deinen Personalausweis bei der Polizei abgeben.

* ab hier beinhaltet dieser Beitrag Ironie

Mach dir den Unterschied zwischen einer Rechtsberatung und einer abstrakten Darstellung der Rechtslage klar. Vielleicht liest du mal den entsprechenden Abschnitt des RDG (den verstehst auch du, auch wenn du dich dann wunderst, dass die Staatsanwaltschaft nicht überall ermittelt) und leg dir "Rechtsberatungs-"YouTube-Videos daneben.
Komisch 😁

Es geht nicht drum was Du gemacht oder geschrieben hast, es geht drum, wie es aufgefasst wird. Ich reduziere es mal dich weiter runter:
"... bzw. Beiträge einstellen, die als Rechtsberatung verstanden werden."
Lese Dir mal Dein Advokatengeschwafel durch... du magst recht haben, das kann ich im Detail nicht beurteilen, aber du verstößt gegen meine Meinung ..äh sorry gegen die NUB und nur darauf kommts jetzt hier noch an.
Davon ab stehe ich zu meiner Meinung, dass wegen einem solchen Peanuts ... naja... und ja, ich weiß, dass sie Staatsanwaltschaft nicht wg jedem Furz in die Hufe kommt. Das habe ich am eigenen Leib schon erfahren müssen, leider. Damals ging es aber bei mir um eine Bedrohung und davon ausgehend um Gefahr für Leib und Leben und nicht mal das hat jemanden dort gejuckt. Wie heißt es immer so schön? Schade, dass erst etwas passieren musste.

Zitat:

@molchhero schrieb am 20. September 2020 um 23:14:21 Uhr:


den verstehst auch du

Das nehme ich zurück, stimmt offensichtlich nicht.

Zitat:

@keksemann schrieb am 21. September 2020 um 05:21:24 Uhr:



Davon ab stehe ich zu meiner Meinung, dass wegen einem solchen Peanuts ... naja... und ja, ich weiß, dass sie Staatsanwaltschaft nicht wg jedem Furz in die Hufe kommt. Das habe ich am eigenen Leib schon erfahren müssen, leider. Damals ging es aber bei mir um eine Bedrohung und davon ausgehend um Gefahr für Leib und Leben und nicht mal das hat jemanden dort gejuckt. Wie heißt es immer so schön? Schade, dass erst etwas passieren musste.

Wenn die Emotionen hoch kommen. Kann ja nichts werden 🙄

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