Kaufvertrag
Hallo,
Ich habe einen Kaufvertrag vom Händler bekommen (Händler an Privat) in dem folgender Absatz steht und ich weiß jetzt nicht wie das hinsichtlich der gesetzlichen Gewährleistung zu verstehen ist.
"Gebraucht, wie ausgiebig besichtigt, im Hinblick auf sichtbare und unsichtbare Mängel, insbesondere bezüglich Kilometerstandes, frühere Unfälle und etwa auftretendet Schäden infolge früherer Unfälle.
Da das Fahrzeug vom Verkäufer nicht auf Unfallspuren und auf andere Mängel untersucht worden ist, können frühere Unfälle, Korrosionsschäden sowie andere sichtbare und unsichtbare Schäden an der Karosserie, am Fahrgestell, an der Bodengruppe oder am Motor auch nicht ausgeschlossen werden. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die Statthaftigkeit."
Schließt das die Gewährleistung aus und wenn ja, ist das nicht unrechtens?
Danke!!!
108 Antworten
Zitat:
@Damir_1210 schrieb am 27. Juni 2021 um 20:07:22 Uhr:
Wenn du einmal lesen würdest was alles beim Gebrauchtwagenkauf von einer Gewährleistung ausgeschlossen ist, wäre für dich alles leichter.
Was soll denn von der Sachmängelhaftung ausgeschlossen sein?? Dass die Abnutzung von Verschleißteilen nicht darunter fallen, ist klar.
Aber was soll ausgeschlossen sein?
Sagen wir mal so, morgen reißt der Zahnriemen und der TE hat einen Motorschaden..Händler hat das Auto mit frischem TÜV verkauft, also im Moment war alles OK und vom Pflegezustand gibts nicht im Vertrag.
Zitat:
@Damir_1210 schrieb am 27. Juni 2021 um 20:35:45 Uhr:
Sagen wir mal so, morgen reißt der Zahnriemen und der TE hat einen Motorschaden..Händler hat das Auto mit frischem TÜV verkauft, also im Moment war alles OK und vom Pflegezustand gibts nicht im Vertrag.
In diesem Fall bezahlt der Händler selbstverständlich die Reparatur. Und TÜV hat doch mit Gewährleistung eh nix zu tun.
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Also ist bei einem Fahrzeug, das mit neuem TÜV verkauft wurde und einen Motorschaden wegen eines Zahnriemenrisses erleidet, die Gewährleistung grundsätzlich ausgeschlossen??
Weitere Beispiele? Muss ja recht viel sein laut deinen Ausführungen.....
Würde gerne sehen so ein Fall wo der Konsument irgendwas vom Händler zurückerstattet bekommen hat was nicht im Vertrag gestanden ist.
Wenn es geht ein Link oder Bildschirmfoto, ich hoffe ihr seid nicht beleidigt wenn ich sage dass Ihre Imagination nicht als Beweis zu einer Behauptung dienen kann...
Zitat:
@bordsteinkratzer schrieb am 27. Juni 2021 um 20:42:15 Uhr:
Zitat:
@Damir_1210 schrieb am 27. Juni 2021 um 20:35:45 Uhr:
Sagen wir mal so, morgen reißt der Zahnriemen und der TE hat einen Motorschaden..Händler hat das Auto mit frischem TÜV verkauft, also im Moment war alles OK und vom Pflegezustand gibts nicht im Vertrag.In diesem Fall bezahlt der Händler selbstverständlich die Reparatur. Und TÜV hat doch mit Gewährleistung eh nix zu tun.
Hast du jemals gehört dass es so passiert ist? Ich nicht.
Zitat:
@Damir_1210 schrieb am 27. Juni 2021 um 20:35:45 Uhr:
Sagen wir mal so, morgen reißt der Zahnriemen und der TE hat einen Motorschaden..Händler hat das Auto mit frischem TÜV verkauft, also im Moment war alles OK und vom Pflegezustand gibts nicht im Vertrag.
Verschleißteil. Wie ich schrieb, tendenziell keine Gewährleistung. Könnte eventuell anders aussehen, wenn angegeben wurde, dass er kürzlich gewechselt wurde. Dann könnte m.E. von einem Mangel ausgegangen werden.
Frische Hauptuntersuchung ist übrigens nicht gleichbedeutend mit "alles ist ok"
Gewahrlesitung sagt dass in dem Moment alles funktioniert hat. Das ist keine Garantie.
Und Tüv bericht sagt dass alles in dem Moment gepasst hat.
Aber, wie gesagt, gerne lese ich wenn du irgendwelche Fälle aus der Realität hast, ansonsten können wir so bis morgen.
Zitat:
@Damir_1210 schrieb am 27. Juni 2021 um 20:54:43 Uhr:
Gewahrlesitung sagt dass in dem Moment alles funktioniert hat. Das ist keine Garantie.Und Tüv bericht sagt dass alles in dem Moment gepasst hat.
Aber, wie gesagt, gerne lese ich wenn du irgendwelche Fälle aus der Realität hast, ansonsten können wir so bis morgen.
Sachmängelhaftung bedeutet, dass der Verkäufer dafür geradesteht, dass die Kaufsache bei Vertragsabschluss frei von Mängeln war.
Ich nehme an, das meintest Du.
Die HU sagt lediglich aus, dass das Fahrzeug im Moment der Vorführung verkehrssicher war. Mehr nicht.
Ich fürchte, Du hast das ganze Thema nicht verstanden. Sonst würdest Du nicht nach Beispielen fragen. Diese Fälle sind das normalste der Welt und finden jeden Tag x mal statt.
Wenn das nicht so wäre, wäre die Sachmängelhaftung ja kein Problem für Händler bei billigen Autos.
Zitat:
@Damir_1210 schrieb am 27. Juni 2021 um 20:47:39 Uhr:
Hast du jemals gehört dass es so passiert ist? Ich nicht.
14 Monate alter ZR gerissen, Käufer konnte wirksam vom KV zurücktreten:
https://autokaufrecht.info/.../
Es gibt auch auch Urteile, die anders ausgehen, es sind jeweils Einzelfallentscheidungen.
Wenn wir statt ZR ne gerissene Steuerkette oder einen anderen Motordefekt nehmen, wird hier mindestens innerhalb der Beweislastumkehr nahezu immer die Gewährleistung greifen, egal für wie prima der Verkäufer oder TÜV das Auto beim Verkauf hielt. 🙂
Ergänzung@Damir_1210
Ich sehe gerade, dass Du Österreicher bist. Was ich schreibe, gilt für Deutschland und deutsches Recht. Da das bürgerliche Recht Österreichs m. W. mit dem deutschen nahezu identisch ist, dürfte das für Österreich ebenso gültig sein.
Zitat:
@bordsteinkratzer schrieb am 27. Juni 2021 um 21:43:05 Uhr:
Zitat:
@Damir_1210 schrieb am 27. Juni 2021 um 20:47:39 Uhr:
Hast du jemals gehört dass es so passiert ist? Ich nicht.14 Monate alter ZR gerissen, Käufer konnte wirksam vom KV zurücktreten:
https://autokaufrecht.info/.../Es gibt auch auch Urteile, die anders ausgehen, es sind jeweils Einzelfallentscheidungen.
Wenn wir statt ZR ne gerissene Steuerkette oder einen anderen Motordefekt nehmen, wird hier mindestens innerhalb der Beweislastumkehr nahezu immer die Gewährleistung greifen, egal für wie prima der Verkäufer oder TÜV das Auto beim Verkauf hielt. 🙂
Na ja, in deinem geposteten Urteil ging es mehr darum dass der Händler den Kunden ignoriert hat obwohl sich der Defekt angekündigt hat durch das Schleifen.
Aber das hast du ein Urteil der sagt dass Verschleiß von Verschleißteile nicht unter Gewährleistung fällt...
Zitat:
@autoauto2 schrieb am 27. Juni 2021 um 21:08:21 Uhr:
Zitat:
@Damir_1210 schrieb am 27. Juni 2021 um 20:54:43 Uhr:
Gewahrlesitung sagt dass in dem Moment alles funktioniert hat. Das ist keine Garantie.Und Tüv bericht sagt dass alles in dem Moment gepasst hat.
Aber, wie gesagt, gerne lese ich wenn du irgendwelche Fälle aus der Realität hast, ansonsten können wir so bis morgen.
Sachmängelhaftung bedeutet, dass der Verkäufer dafür geradesteht, dass die Kaufsache bei Vertragsabschluss frei von Mängeln war.
Ich nehme an, das meintest Du.
Die HU sagt lediglich aus, dass das Fahrzeug im Moment der Vorführung verkehrssicher war. Mehr nicht.
Ich fürchte, Du hast das ganze Thema nicht verstanden. Sonst würdest Du nicht nach Beispielen fragen. Diese Fälle sind das normalste der Welt und finden jeden Tag x mal statt.
Wenn das nicht so wäre, wäre die Sachmängelhaftung ja kein Problem für Händler bei billigen Autos.
Bei billigen Autos ist der Zuschlag das Problem. Wenn er genug verdient, dem Händler ist es egal wie alt und in welchem Zustand das Auto ist.
Wer was nicht versteht ist die Frage immer im Leben...
Richtig, ist die Gewinnspanne des Händlers hoch genug, kann er es sich leisten, ein billiges Auto zu verkaufen, da die Marge dann auch (hoffentlich) ausreicht, Gewährleistungsansprüche zu befriedigen.
Das ist in dem Preissegment nur selten der Fall, daher ja auch die Kritik an der Sachmängelhaftung für alte Fahrzeuge in diesem Thread.
Oder was soll die Message in Deinem Post gewesen sein?