Kaufvertrag rückgängig machen wegen Unfallschaden?

Ich brauche mal ein paar Tipps:
Ich habe vor ca. 1 Monat einen Audi A4 gekauft. Immerhin ein 2007er TDI, S-line Quattro für 12700 Euro. Der Händler hat ihn mir als unfallfrei (im Kaufvertrag angekreuzt) verkauft, eingetragen in den Vertrag ist, dass lediglich die Motorhaube "nachlackiert" sei.
Jetzt fiel mir auf, dass die Motorhaube bei schneller Fahrt und schlechter Straße auf der linken Seite etwas schwingt, zudem machte die vordere Einparkhilfe manchmal Zicken (piepste wild, wie wenn ich vor einer Wand stehe, dabei stand ich auf offener Straße).
Ich habe mir daraufhin die Motorhaube und den Frontgrill mal etwas genauer angesehen und bin dann auch zu einer Werkstatt gefahren.
Der Werkstattmeister hat mir folgende Dinge bestätigt:

- Die Motorhaube ist nicht nur nachlackiert, sondern ausgetauscht worden (möglicherweise sogar Drittanbieterteil, das kläre ich noch bei Audi)

- Der Frontschutz ist (schlecht) nachlackiert worden, es sind einige Läufer an versteckten Stellen zu sehen

- Eine Scheinwerferaufhängung ist gebrochen

- Es sind an der Front und an den Kotflügeln teilweise Schrauben eingesetzt worden, die nicht original sind... ergo ist das mal alles auseinandergenommen worden. Zudem wurden einige Schrauben vernietet.

- Die Einparkhilfe ist nicht fachgerecht wieder eingebaut worden, dabei wurden die Seiten vertauscht und die Halterungen stark beschädigt, was zu der beschriebenen Fehlfunktion führte.

Alles in Allem kommen wir zu dem Schluß, dass der Wagen nicht nur "an der Motorhaube nachlackiert wurde", sondern einen relevanten Frontschaden gehabt haben muss, der zudem noch stümperhaft (und definitiv nicht in einer Audi-Werkstatt) repariert wurde.
Eine Anfrage bei Audi hat dann auch keinen Eintrag für einen Frontschaden bei der Fahrgestellnummer ergeben.

Meines Erachtens reichen diese Mängel aus, um den Kaufvertrag rückgängig zu machen, oder? Muss ich noch irgendetwas beachten?

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Zitat:

Original geschrieben von DocSolstice



Muss ich noch irgendetwas beachten?

Ja.Bei der Auswahl des Anwaltes eines Fachmann nehmen.

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Na ja, mir nach einem Monat einen reparierten Frontschaden nachzuweisen dürfte dem Händler schwerfallen. Zumindest habe ich genug Zeugen an der Arbeitsstelle, die belegen können, dass der Wagen täglich auf meinem (firmeneigenen) Parkplatz gestanden hat.

Aber die Sache ist ohnehin etwas komisch. Ich habe die Firma angerufen, bei der der Wagen vorher als Firmenfahrzeug war. Die haben einen großen Fuhrpark und extra einen Mitarbeiter, der dafür zuständig ist. Der hat in seinen Unterlagen nachgeschaut und angegeben, dass der Wagen in der Zeit bei ihnen keinen Schaden gehabt hat (nur die üblichen Pumpe-Düse-Kulanzreparaturen). Selbst wenn, dann hätte man das bei dem zuständigen Audi-Vertragshändler machen lassen. Und dann wiederum hätte das auch der Audi-Händler, bei dem ich die Vorgeschichte abgefragt hatte, in seiner Liste gehabt. Abgesehen davon wäre die Reparatur dann sicher auch professioneller ausgefallen... Ich unterstelle mal einfach, dass weder die Firma noch Audi Gründe hätten, mir etwas zu verheimlichen.
Der Wagen wurde 1/2011 aus dem Leasingvertrag entlassen. Die Firma hat ihn an einen Händler abgegeben (aber nicht an den, von dem ich ihn gekauft habe). Gekauft habe ich ihn vor einem Monat. Der Wagen hat also eine Lücke von über einem Jahr in der Historie. Im Brief ist nur die Firma als Vorbesitzer vermerkt. Kann natürlich gut sein, dass der Wagen wegen der Laufleistung ein Jahr gestanden hat... nur woher kommt dann der Frontschaden???

Zitat:

Original geschrieben von DocSolstice


Kann natürlich gut sein, dass der Wagen wegen der Laufleistung ein Jahr gestanden hat... nur woher kommt dann der Frontschaden???

Beim rangieren nicht aufgepasst, bei einer Probefahrt....Gibt viele Möglichkeiten.

Zitat:

Original geschrieben von DocSolstice


Jetzt noch meine Frage: in welchen Rechtsbereich fällt das? Verkehrsrecht? Wirtschaftsrecht? Oder was Anderes?

Vertragsrecht.

O.

Vor Jahren habe ich einen "gebrauchten" FORD ESCORT 1300 Turnier bei einem FORD Händler gekauft. Angeblich hatte der Wagen erst 12000km gelaufen und hatte Kotflügel LINKS und Fahrertüre LINKS erneuert.
Für den Escort hatte ich einen VW POLO bei einem VW-Händler abgegeben, weil ich ein größeres (Kombi) Fahrzeug brauchte.
Der erste Vertrag war Handschriftlich und da stand nix von einem Schaden drinne. Nachdem der POLO weg war, ich den Escort abholen wollte, bekam ich einen "getippten" Vertrag mit dem obigen Schaden vorgelegt. Mein Bauchgrummeln musste ich ignorieren, weil der POLO ja weg war.
Nach einer Kollision mit einem Reh, wurde in einer andern (UNFÄHIGEN) FORD Werkstatt (die hatten bei einem 2. Unfall "vergessen" Den Kühlerventilator anzuschließen bzw. FALSCH angeschloßen. Folge ZYLINDERKOPFDICHTUNG defekt!) ein erheblicher (FRONT)Schaden festgestellt. Der Schaden war so groß, die Vorderfront MUSS verzogen gewesen sein!
Leider hatte ich zwar einen (absolut unfähigen) Anwalt, aber nicht genug Erfahrung, im Gegensatz zu heute, mit solchen Dingen. Den Wagen hätte ich durchaus zurück geben können, weil vorsätzlicher Betrug vorlag! Nur, wie geschrieben, unfähiger Anwalt, Unerfahrenheit, trotz Rechtsschutz!
Später erfuhr ich von einem Kollegen, dass ein Bekannter von ihm beim gleichen Händler einen FORD CAPRI gekauft hätte, bei dem später festgestellt wurde, dass der Händler offensichtlich den KM Stand manipuliert, weil zurückgedreht, hatte.

Problem bei Anwälten ist, das man eben VORHER nie weiß wie fähig dieser ist. Bisher habe ich noch keinen gefunden und ich hatte bereits mehrfach das Vergnügen Anwälte zu "beschäftigen"!
Aber ACHTUNG! Wechselt man während eines laufenden Verfahrens den Anwalt, weil er unfähig ist, muss man wählen WELCHEN Anwalt man nun bezahlen will. Denn die Rechtsschutz zahlt nur EINEN Anwalt. Der Andere hat nun das Recht frei nach Gebührenordnung eine Rechnung zu erstellen und langt dabei kräftig zu! MIR passiert, deshalb WEISS ich wovon ich schreibe!

Nichts desto trotz hat der Gebrauchtwagenhändler BEWUSST betrogen und wird auf friedlichem Wege nicht nachgeben. Also Anwalt und schlimmstenfalls Gericht! Wie der Kollege vorher schon schrieb': FACH-Anwalt für VERTRAGSRECHT, weil es hier um einen falschen Kaufvertrag geht!

Und ... MERKE: RÜCKNAHME ... und KEINESWEGS Gutschrift oder Minderung des Kaufpreises. Auf Gut deutsch: Rückabwicklunge des Kaufvertrages und gegen Erstattung der entstandenen Unkosten für den Käufer, die der Käufer nicht zu vertreten hat!
VIEL GLÜCK!

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Ich werde auch auf eine Rücknahme bestehen, denn hier geht es ja nicht um eine Garantie und dann Schaden am Motor oder der Klimaanlage, bei der der Händler 2 x nachbessern könnte. Hier geht es um einen Unfallwagen und den kann man nicht mehr nachbessern. Das betrifft die Gewährleistung.

Nen guten Anwalt muss ich dann mal suchen...

Zitat:

Original geschrieben von DocSolstice


Ich werde auch auf eine Rücknahme bestehen...

Und das ist Dein gutes Recht. Allerdings würde ich das

genau so

dem Händler zu verstehen geben und auf den Anwalt erst zurück greifen, wenn dieser mauert.

Update:

Der Händler hat sich (natürlich) auch auf mehrfaches Nachfragen nicht mehr gemeldet (spekulierte wahrscheinlich immer noch auf einen Bluff meinerseits).
Ich habe dann einen Fachanwalt konsultiert, der die Sache in die Hand genommen hat und dem Händler (dessen Unternehmen merkwürdigerweise auf den Namen seiner Frau angemeldet ist) einen netten Brief geschrieben hat, in dem er ihm eine Frist von 10 Tagen gibt, das Auto gegen den Kaufpreis zurückzunehmen, dazu noch Aufwandsentschädigungen und Anwaltskosten. Sind jetzt schon fast 1300 Euro mehr als der Kaufpreis.
Die Frist läuft diese Woche ab, danach droht die Klage.
Ich bin mal gespannt.

btw. den Frontschaden kann er mir nicht mehr anhängen, da auf den Fotos im Mobile.de Angebot im Nachhinein schon zu sehen ist, dass die Spaltmaße der Motorhaube unterschiedlich sind und im Motorraum der Bowdenzug des Schlosses falsch verlegt ist.
Es ist doch immer gut, wenn man beim Autokauf alle Daten des Angebots speichert... 🙂

Dann hoffen wir mal dass alles gut ausgeht.
Du hast schon richtig gehandelt und ich denke schon dass du mit dem Anwalt was erreichen wirst.

Gruß Gero

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