Auto unfallfrei gekauft habe jedoch Unfallschaden gefunden.
Hallo zusammen,
ich habe mich hier schon ein wenig eingelesen und viele Beiträge zu dem Thema gefunden.
Evtl hat jedoch trozdem einer einen passenden Tipp/Empfehlung für mein Anliegen.
Ich habe (für meine Freundin) im Frühjahr 2015 gebracuht einen VW Bora TDI gekauft. 230TKM, gepflegter optischer Zustand inkl. 1 Jahr HU von vertrauenswürdiger Privatperson.
Preis 2200€ - Vertraglich festgehalten Unfallfrei in seinem Besitz und Unfallfrei im Vorbesitz soweit bekannt.
Optischen Schaden gab es an der Stoßstange vorne (sah aus wie eine Anhängekupplung o.ä.) laut Besitzer beim Vorbesitzer beim ausparken passiert, nur ganz leicht.... (habe ich leider geglaubt)
Da wir das Auto nun nicht mehr benötigen wollte ich ihn zum verkaufen etwas herrichten. (Unterbodenschutz hing etwas schief, matten Scheinwerfer tauschen...)
Als ich die Stoßstange vorne abmontierte sah ich das übel.
Ist aufjedenfall ein Unfallschaden! Tiefe delle im Rammschutz, Stoßstange stärker beschädigt als man von außen sieht und der Schloßträger ist verbogen (risse im Lack etc.)
Reparaturkosten in einer Fachwekrstatt bestimmt locker 1000€.
Da ich ja nun von dem Schaden weis kann ich nicht mehr als Unfallfrei verkaufen und muss den Schaden angeben. Da ich aber keineswegs lust habe auf den Kosten sitzen zubleiben habe ich den Vorbesitzer kontaktiert und mit ihm telefoniert.
Ich habe ihn gefragt ob er den Wagen auch vertraglich als Unfallfrei gekauft hat um evtl gegen seinen Vorbesitzer vorzugehen.
Er sagte mir aber, dass er keinen Kaufvertrag gemacht hat!
Jetzt stehe ich etwas ratlos da.
Was für möglichkeiten bieten sich mir? Kann ich gegen den vor-vor Besitzer vorgehen ... auch wenn es keinen Vertrag gab. Da stehen meine Chancen Geld zubekommen wohl relativ schlecht.
Oder heißt das in meinem Fall .... blöd gelaufen einfach pech gehabt?
Wäre für einen Rat sehr dankbar.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@astradriver93 schrieb am 29. September 2015 um 10:36:58 Uhr:
Was für möglichkeiten bieten sich mir?
Keine!
Der Unfallschaden (durch eine Anhängerkupplung oder was auch immer verursacht) war dir beim Kauf bekannt, ihr habt offenbar auch darüber gesprochen ("ist beim Ausparken passiert"

und Du hast das Fahrzeug so gekauft.
Dass die Auswirkungen dieses Remplers größer sind als dir bewusst war ist nun persönliches Pech.
Es stand dir frei den bekannten Schaden vor dem Kauf nächer zu untersuchen bzw. untersuchen zu lassen bzw wegen des Schadens vom Kauf abzusehen.
Ist nicht zwangsläufig immer ein anderer Schuld, nur weils gerade ins Konzept passt.
Mal ganz abgesehen davon: Welche Rolle wird ein irgendwann passierter Parkrempler beim Verkauf eines Autos mit 250000km in der <2000€ Klasse wohl noch spielen?
Dies stellt natürlich nur meine persönliche Meinung dar.
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20 Antworten
Zitat:
@astradriver93 schrieb am 29. September 2015 um 10:36:58 Uhr:
Was für möglichkeiten bieten sich mir?
Keine!
Der Unfallschaden (durch eine Anhängerkupplung oder was auch immer verursacht) war dir beim Kauf bekannt, ihr habt offenbar auch darüber gesprochen ("ist beim Ausparken passiert"

und Du hast das Fahrzeug so gekauft.
Dass die Auswirkungen dieses Remplers größer sind als dir bewusst war ist nun persönliches Pech.
Es stand dir frei den bekannten Schaden vor dem Kauf nächer zu untersuchen bzw. untersuchen zu lassen bzw wegen des Schadens vom Kauf abzusehen.
Ist nicht zwangsläufig immer ein anderer Schuld, nur weils gerade ins Konzept passt.
Mal ganz abgesehen davon: Welche Rolle wird ein irgendwann passierter Parkrempler beim Verkauf eines Autos mit 250000km in der <2000€ Klasse wohl noch spielen?
Dies stellt natürlich nur meine persönliche Meinung dar.
Okay danke.
Da es erwähnt wurde und mir als ein Vorfall mit 2-3kmh beschrieben heißt dann dass es meine Schuld ist da nicht genauer hingesehen zuhaben?
Dass im Vertrag unfallfrei steht wird mit dem mündlichen hinweis hinfällig?
tut mit leid dass ich so genau nachfrage. Evtl will ich au nur nicht einsehen dass ich selbst schuld bin.
Wäre noch für 2-3 weitere Meinungen sehr dankbar.
Zitat:
@astradriver93 schrieb am 29. September 2015 um 10:51:14 Uhr:
Wäre noch für 2-3 weitere Meinungen sehr dankbar.
Keine Angst, die werden kommen!

Am Ende des Tages kannst du dir dann aus dem gesamten Portfolio zwischen "Pech gehabt" und "Nimm einen Anwalt, der das gesamte Privatvermögen des VK pfänden lassen wird" wählen.
Pech gehabt, da Dir der Schaden bekannt war.
Glück hast Du, wenn ihn Dir jemand so abkauft.
Du hast ihn ja auch so gekauft - das mit dem Gewissen wirst Du schon schaffen.......
In dieser Preisklasse stehen Deine Chancen besser als Du im Moment vermutest.
Zitat:
@astradriver93 schrieb am 29. September 2015 um 10:51:14 Uhr:
Da es erwähnt wurde und mir als ein Vorfall mit 2-3kmh beschrieben heißt dann dass es meine Schuld ist da nicht genauer hingesehen zuhaben? …
Leider ist das so, ja.
Zitat:
Vertraglich festgehalten Unfallfrei in seinem Besitz und Unfallfrei im Vorbesitz soweit bekannt.
Damit ist der Vorbestizter komplett raus. Du hättest halt mal genauer nachschauen müssen
Hab in sämtlichen Fahrzeugen bisher auch Unfallschäden gefunden, obwohl sie meist "Unfallfrei" waren.
Pech gehabt ..
Davon ab, es beeinträchtigt weder die Fahrzeugsicherheit noch die Verkehrstauglichkeit. Ist halt ein unschöner Schandfleck.
Lass es beheben oder verkauf ihn und gib es an
Dann werfe ich halt mal was anderes in die Waagschale.
Habe z.B. in einem Mobile-Vordruck folgenden Passus gefunden. "Dieser Vertrag gibt alle Vereinbarungen und Zusicherungen der Parteien abschließend wieder. Mündliche Nebenabreden bestehen bei Vertragsschluss nicht."
Steht in deinem Vertag auch so was?
Wenn keine sonstigen Vereinbarungen im Vertrag stehen, würde das nach meiner Auffassung bedeuten, dass nur das zählt was schriftlich festgehalten wurde - in diesem Fall, dass das Fahrzeug eben unfallfrei ist.
Du wurdest m.M nach also bei Kauf getäuscht bzw. es wurde vom Verkäufer verharmlost.
Was man daraus machen kann/will ist natürlich wieder eine ganz andere Geschichte.
Posts wie "selbst schuld" und "musst du halt genauer schauen" kann ich nicht unbedingt nachvollziehen, da es auch beim Privatverkauf ganz klare gesetzl. Regelungen gibt.
Ich persönlich würde das je nach Kosten-Nutzen nicht so ohne weiteres auf mir sitzen lassen.
Nur wird es schwer werden zu beweisen, dass dieser Schaden tatsächlich vom Vorbesitzer kommt, wenn der TE das Auto schon seit 6 Monaten besitzt. Das könnte auch in dieser Zeit passiert sein.
Daher gehe ich davon aus, dass der TE keine Regressansprüche an den Vorbesitzer stellen kann.
Aber ich bin kein Jurist und habe wenig bis keine Ahnung auf diesem Gebiet.
Somit kann er sich beim Anwalt Rat holen, falls es ihm wichtig ist.
Letztlich eine Frage des Wertunterschiedes mit/ohne. Bei dem Bj und Laufleistung wohl nur sehr gering. Gib es beim Verkauf an und schreib es in den Kaufvertrag mit rein. Der Mindererlös wird sich in Grenzen halten und dann kann Dir auch keiner ans Bein pinkeln.
Es wird nie so viel gelogen wie beim auto??
Doch, in der Politik.
Aber zum Thema. Das Problem ist das der Verkäufer wirklich glaubte das ausser dem kleinen Macken im Stoßfänger nichts passiert ist.
Was die wenigsten Wissen ist das nach einem Rempler der Stoßfänger ausser einem Kratzer optisch unbeschädigt sein kann, aber hinterm Stoßfänger verbergen sich dann Schäden im vierstelligen Bereich. Der Kunststoff gibt nach und federt wieder in den Ursprungszustand zurück und die Schäden dahinter bleiben Verborgen.
Da kann Dir vermutlich jeder Gutachter Stundenlang Geschichten erzählen von Autos die äusserlich Unbeschädigt waren aber nach Demontage des Stoßfängers massive Schäden erkennbar wurden.
Im Übrigen kannst Du dem Verkäufer niemals nachweisen, von dem Schaden gewusst zu haben.
Ist jetzt arg böse - ja - aber kannst du beweisen, dass nicht deine Freundin eine Anhängerkupplung geknutscht hat? (schrieb auch schon ein anderer User)
Habe selbst einen Unfallwagen gekauft, für rund 4.500 € und den fahre ich jetzt 4 Jahre, rund 120.000 km + x und dann fliegt er. Entweder an einen Bekannten oder in die Presse (ist dann 9 Jahre alt und hat rund 160.000 km drauf, Klimaanlage kaputt).
Bei einem Auto mit 230.000 km zählen andere Werte als eine Beule, vor allem eine, die man gar nicht sieht und die "nur" dann teuer wird, wenn man es reparieren lässt (De- und Remontage der Fahrzeugfront und Lackierarbeiten):
Sind die Dämpfer in Ordnung, die Achslenker ausgeschlagen, schafft er die HU, wie ist der Auspuff und wie sieht´s mit den Reifen aus?
Reifen noch gut, HU und AU packt er (machst du vielleicht am besten selbst drauf) und dann ab damit für rund 1.500 €... wo ist das Problem? Verstehe ich nicht... ist doch keine Wertanlage, die jetzt für 2.300 € an den nächsten gehen muss.
Gleichermaßen braucht dir keiner erzählen, dass er von den 2.200 € jetzt 1.000 € abzieht, weil die Reparatur so viel kostet und dir somit maximal 1.000 € gibt.
Schau, dass du die Kiste loswirst, mach Unterbodenschutz auf die Beule / den Schlossträger (damit´s nicht rostet) und weise drauf hin. Gut ist´s.
PS:
Kannst dir auch für 100 bis 200 € die Teile besorgen und selbst tauschen. Dem Käufer zeigst du dann die Unfallteile und Fotos, dann sieht er, dass da "nichts" dran war. Die Arbeit würde ich mir aber gar nicht machen, wie beschrieben.
PPS:
Auch einem (Vor-/Vor-)Vor-Halter musst du eine Täuschung nachweisen (glaube ich, als Laie). Wie soll das gehen? Der ist mal wo angefahren, von außen hat er nichts gesehen, drunter gelegt hat er sich nicht, genauso wenig wie du... aber jetzt soll er haften?! Na dann hoff ich bloß, dass deine Freundin nicht auch irgendwann über einen Randstein gefahren ist (sein könnte) und der Käufer in einem halben Jahr bei dir einen neuen Querlenker + Achsvermessung + Abschleppkosten + Felge + Anwaltskosten + x einfordert...
Okay danke für die zahlreichen Antworten.
Ich habe noch die Bilder von dem Inserat von damals. Darauf ist der Abdruck in der Stoßstange zuerkennen. Also war der Schaden schon BEVOR wir ihn gekauft haben.
HU wird er so denke ich so schon schaffen, hat er aber noch knapp 1 Jahr.
Habe gestern noch ein paar Bilder gemacht und werde heute die Stoßstange wieder anmontieren und ihn so verkaufen.
Das ich den Schaden dem neuen Käufer gegenüber erwähne ist klar- habe ja auch keine Lust Ärger wegen
Täuschung o.ä. zubekommen.
@einsdreivier ein 9 Jahre alten Wagen in die Presse? Wär schade drum.
Wir hatten jetzt eher Angst eben so wie du es beschrieben hast, dass die "potenziellen" Käufer gleich mal 1000€ abziehen wollen wegen dem Schaden. Müssen wir wohl hart bleiben und mehr Zeit einplanen zum Verkauf, bis jemand das Auto wirklich möchte. (Fährt sich ansonsten einwandfrei)