Kaufvertrag rückgängig machen wegen Unfallschaden?

Ich brauche mal ein paar Tipps:
Ich habe vor ca. 1 Monat einen Audi A4 gekauft. Immerhin ein 2007er TDI, S-line Quattro für 12700 Euro. Der Händler hat ihn mir als unfallfrei (im Kaufvertrag angekreuzt) verkauft, eingetragen in den Vertrag ist, dass lediglich die Motorhaube "nachlackiert" sei.
Jetzt fiel mir auf, dass die Motorhaube bei schneller Fahrt und schlechter Straße auf der linken Seite etwas schwingt, zudem machte die vordere Einparkhilfe manchmal Zicken (piepste wild, wie wenn ich vor einer Wand stehe, dabei stand ich auf offener Straße).
Ich habe mir daraufhin die Motorhaube und den Frontgrill mal etwas genauer angesehen und bin dann auch zu einer Werkstatt gefahren.
Der Werkstattmeister hat mir folgende Dinge bestätigt:

- Die Motorhaube ist nicht nur nachlackiert, sondern ausgetauscht worden (möglicherweise sogar Drittanbieterteil, das kläre ich noch bei Audi)

- Der Frontschutz ist (schlecht) nachlackiert worden, es sind einige Läufer an versteckten Stellen zu sehen

- Eine Scheinwerferaufhängung ist gebrochen

- Es sind an der Front und an den Kotflügeln teilweise Schrauben eingesetzt worden, die nicht original sind... ergo ist das mal alles auseinandergenommen worden. Zudem wurden einige Schrauben vernietet.

- Die Einparkhilfe ist nicht fachgerecht wieder eingebaut worden, dabei wurden die Seiten vertauscht und die Halterungen stark beschädigt, was zu der beschriebenen Fehlfunktion führte.

Alles in Allem kommen wir zu dem Schluß, dass der Wagen nicht nur "an der Motorhaube nachlackiert wurde", sondern einen relevanten Frontschaden gehabt haben muss, der zudem noch stümperhaft (und definitiv nicht in einer Audi-Werkstatt) repariert wurde.
Eine Anfrage bei Audi hat dann auch keinen Eintrag für einen Frontschaden bei der Fahrgestellnummer ergeben.

Meines Erachtens reichen diese Mängel aus, um den Kaufvertrag rückgängig zu machen, oder? Muss ich noch irgendetwas beachten?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von DocSolstice



Muss ich noch irgendetwas beachten?

Ja.Bei der Auswahl des Anwaltes eines Fachmann nehmen.

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Zitat:

Original geschrieben von DocSolstice



Muss ich noch irgendetwas beachten?

Ja.Bei der Auswahl des Anwaltes eines Fachmann nehmen.

Und lass dir vom ADAC einen richtigen Gebrauchtwagen Gutachten machen!
Der kostet zwar etwas, es wird aber alles überprüft und auch ob der Wagen einen Unfall hatte. Die sollen sich dann besonders um das vordere Teil kümmern.

Nur mit solch einem Gutachten kannst du vor Gericht was bewirken, eine Aussage der Werkstatt reicht hier nicht aus.
Keine Ahnung, vielleicht ist hier sogar ein Unfallgutachten von einem KFZ-Sachverständigen sogar besser.

Gruß Gero

Ja also mit Gutachten, sieht es gut aus.

Immer wieder kommen Beiträge mit ähnlichem Inhalt. Vielleicht sollte es sich doch einmal herumsprechen, dass Gutgläubigkeit beim Kauf eines Gebrauchtwagens immer ein Stück Dummheit ist. Im vorliegenden Fall tippe ich auf einen freien Händler, denen einfach nicht zu trauen ist und ein vorheriger Check bei der DEKRA etc. wohl das richtige Mittel wäre, um solchen Leuten auf die Finger zu klopfen. Der dafür bezahlte Betrag XY würde nicht nur unliebsamen Überraschungen vorbeugen, sondern auch Klarheit darüber verschaffen, ob das Fahrzeug sauber ist. Da wird am falschen Ende gespart.
Wenn der Händler dir Unfallfreiheit bestätigt hat, würde ich ihn damit konfrontieren. Entweder arglistige Täuschung oder gar Betrug stehen im Raum. Auf Rückabwicklung bestehen und ansonsten RA einschalten. Blöd nur, dass du erst nach einem Monat die Dinge feststellst!

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Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Immer wieder kommen Beiträge mit ähnlichem Inhalt. Vielleicht sollte es sich doch einmal herumsprechen, dass Gutgläubigkeit beim Kauf eines Gebrauchtwagens immer ein Stück Dummheit ist. Im vorliegenden Fall tippe ich auf einen freien Händler, denen einfach nicht zu trauen ist und ein vorheriger Check bei der DEKRA etc. wohl das richtige Mittel wäre, um solchen Leuten auf die Finger zu klopfen. Der dafür bezahlte Betrag XY würde nicht nur unliebsamen Überraschungen vorbeugen, sondern auch Klarheit darüber verschaffen, ob das Fahrzeug sauber ist. Da wird am falschen Ende gespart.
Wenn der Händler dir Unfallfreiheit bestätigt hat, würde ich ihn damit konfrontieren. Entweder arglistige Täuschung oder gar Betrug stehen im Raum. Auf Rückabwicklung bestehen und ansonsten RA einschalten. Blöd nur, dass du erst nach einem Monat die Dinge feststellst!

Man sollte sich ein Auto schon genauer anschauen, aber muß man denn immer damit rechnen, dass einem Käufer "Schrott" angedreht wird?

Ich würde mit dem Verkäufer in Kontakt treten...wird dieser unangenehm -> Gutachter ranholen und alle weiteren Wege einleiten.

Im Gebrauchtwagenhandel musst du immer damit rechnen, einen faulen Apfel untergejubelt zu bekommen. Trau schau wem! Deshalb würde ich nur bei einem Vertragshändler kaufen, der mit einem Gütesiegel für das Vorleben des Gebrauchen bürgt.

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Im Gebrauchtwagenhandel musst du immer damit rechnen, einen faulen Apfel untergejubelt zu bekommen. Trau schau wem! Deshalb würde ich nur bei einem Vertragshändler kaufen, der mit einem Gütesiegel für das Vorleben des Gebrauchen bürgt.

Traurig aber wahr!

Solche Geschichten sind garantiert auch schon bei Vertragshändlern abgelaufen!

Danke erstmal für Eure Beiträge!!

Zwischenstand:

Der Händler streitet alles ab, der Wagen sei ihm als unfallfrei verkauft worden. Da der Vorbesitzer eine Firma war hätten ihm sowohl die Firma als auch der Händler (war ein Leasingfahrzeug) die unfallfreiheit versichert. Punkt.

Audi hat noch festgestellt, dass die Haube zwar original ist, aber gespachtelt, ausgedellt und lackiert wurde, der rechte Kotflügel wurde lackiert, das Haubenschloss zurechtgebogen und der zugehörige Bowdenzug falsch verlegt.

Die DEKRA schätzt die Kosten eines Gutachtens auf 500 - 1000 Euro

Ein erstes Beratungsgespräch beim Anwalt ergab: erstmal eine Stellungnahme vom Werkstattmeister (immerhin umsonst) mit einem freundlichen Brief vom Anwalt schicken. Wenn der Händler dann noch zickt, Gutachten und Gericht (bin zum Glück rechtsschutzversichert).

Die Rechtsschutzversicherung (HUK) übernimmt alles, wenn ich zuerst den gütlichen Weg versuche (also Brief und Stellungnahme der Werkstatt). Auch die Gutachtenkosten.

Die Stellungnahme der Werkstatt ist am Wochenende fertig.

Jetzt noch meine Frage: in welchen Rechtsbereich fällt das? Verkehrsrecht? Wirtschaftsrecht? Oder was Anderes?

Hi,

das fällt ins Zivilrecht.
Ob der Händler den Schaden kannte oder nicht spielt keine Geige - ihm wird quasi de jure unterstellt, dass er als Sachkundiger so oder so Mängel dieser Art erkennt.
Der übliche Ablauf ist, dass die Leasinggesellschaft Kenntnis nimmt und den Kaufpreis mindert. Den Unterschiedsbetrag leitet der Händler dann an Dich weiter.

Gutachten würde ich nicht erstellen lassen, vor Gericht werden meistens nur Gutachten anerkannt, die das Gericht selbst beauftragt hat, im worst case würdest Du oder Deine Versicherung also zwei Gutachten zahlen und das kann Komplikationen ergeben.

Muss ich denn eine Kaufpreisminderung akzeptieren? Ich würde ja lieber den Wagen zurückgeben und mein Geld wiederbekommen.

Zitat:

Original geschrieben von DocSolstice


Muss ich denn eine Kaufpreisminderung akzeptieren? Ich würde ja lieber den Wagen zurückgeben und mein Geld wiederbekommen.

Soweit mir richtig bekannt ist brauchst du keine Minderung akzeptieren, natürlich wird hier versucht mit herabsetzten des Preises alles zu regeln, wobei Mängeln hier immer noch unter Gewährleistung fallen würden. Allerdings nicht in eigen Regie, sondern der Händler darf hier zuvor die Mängeln 2x versuchen sie zu beheben.

Zitat:

Original geschrieben von DocSolstice


Muss ich denn eine Kaufpreisminderung akzeptieren? Ich würde ja lieber den Wagen zurückgeben und mein Geld wiederbekommen.

Du entscheidest was passiert. Bei der Rückgabe musst Du aber für die gefahrenen km bezahlen, aber nicht viel, einige Ct/km.

Das einzige Problem kann entstehen wenn der Verkäufer Dir vorwirft, den Schaden selbst verursacht und repariert zu haben.

Zitat:

Original geschrieben von Daemonarch


Solche Geschichten sind garantiert auch schon bei Vertragshändlern abgelaufen!

Definitiv, nur sind die bei der Vertragsgestaltung meist kreativer so das man im Vertrag keine Unfallfreiheit stehten hat sondern auf einen leichten Unfall hingewiesen wird,zB einen ausgetauschten Kotflügel. Nur das der Rest der Front auch betroffen war wird nicht erwähnt. Aber das hinterher zu beweisen ist dann fast unmöglich und im Vertrag steht Unfallwagen...

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