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Kaufvertrag rückgängig machen?

Mercedes E-Klasse S210

Hallo Leute
Ich habe eine Frage an euch vielleicht könnt ihr mir weiter helfen,
Ich habe vor einem Monat Fahrzeug verkauft,
In dem Kaufvertrag habe ich rein geschrieben,Probefahrt durch Geführt,ohne Gewährleistung und Garantie als bastlerfahrzeug wir das Fahrzeug verkauft, vor einpaar Tagen habe ich von dem Käufer einen Brief gekriegt das er in der Werkstatt war und folgende Mängel wurden festgestellt,ventildeckel Dichtung undicht,Thermostat Gehäuse leicht feucht, reifen leicht abgefahren, bremsen halten noch 3000-5000 klm, stabilisator defekt,Tank von Rost befallen.
All dies war mir nicht bewusst,er will das ich die Mängel behebe ansonsten will er den Rücktritt vom Kaufvertrag.
Wie soll ich jetzt vorgehen???
Hat jemand solch ein Erfahrung schön gemacht.?.
Danke im Voraus.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Kotehineri schrieb am 12. Dezember 2016 um 17:38:37 Uhr:



Zitat:

@Pandatom schrieb am 12. Dezember 2016 um 17:36:30 Uhr:


Nicht ärgern lassen! ;) @ Kotehineri ist bekannt für seine Maßreglereien in verschiedenen Threads und eckt wohl gerne an.

Du hast wohl den Knall nicht gehört!! Woher sollten wir uns kennen und wo habe ich gemaßregelt??

Hi hi .....womit das mit dem anecken bewiesen wäre....

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Hallo...
wenn Du kein Gewerbetreibender bist, sondern den Wagen als Privatmann verkauft hast (also auch nicht über eine Firma angemeldet war), hat der Käufer diesen gekauft wie besehen. Den Gewährleistungsausschluss hast Du reingeschrieben und sogar noch den Vermerk "Bastlerfahrzeug" eingesetzt. Somit hat der Käufer keinerlei Ansprüche Dir gegenüber. Er muss wohl die Mängel auf eigene Kosten beheben lassen. Vom Kaufvertrag kann er m.E. nicht mehr zurücktreten, schon garnicht nach 1 Monat.

Gar nix machen! Typische Masche von betrügerischen Autokäufern!
Wer ein Auto deutlich als "Bastlerauto ohne Garantie + Gewährleistung von privat" vermutlich auch zu einem entsprechend günstigen Preis kauft, der kann nicht nach nem Monat ankommen und Reparaturen zu Lasten des Verkäufers verlangen!
Es sei denn, der Verkäufer hätte wissentlich gewisse Dinge im Vertrag versprochen (wie z. B. rostfrei, unfallfrei, Bremsen neu, etc...). Sowas macht aber kein gesunder Mensch bei einem W210 ;)
Also nicht unter Druck setzen lassen - auf den Kaufvertrag verweisen und gut ist!
Einseitig vom Vertrag zurücktreten kann er nicht.

Der Käufer scheint ohnehin ein großer Schlaumeier zu sein wenn man sich die Historie in diesem Thread ansieht. Nicht verunsichern lassen. Der gute Mann hat wohl ein "Neufahrzeug" zum Schnäppchenpreis erwartet.

Das hier ist das W210 er Forum! Wusste nicht, dass hier auch juristische Fragen beantwortet werden!
Eine Verkehrs- Rechtsschutzversicherung kostet beim ADAC und dergl. ca. 60,--€ p.a., also gerade einmal 5,--€ im Monat!
Für die korrekte Beantwortung der Frage ist der Rechtsanwalt der Fachmann!

Hallo
Kurz zu dem Beitrag von Kotehineri
Eine Rechtsschutzversicherung und auch einen guten Anwalt habe ich auch.
Ich will zuerst von den Menschen hier bei MOTOR-TALK die Meinung hören und erst da danach mein Anwalt damit belasten.
Nur mal dies klar zu stellen
Ich hoffe die Antwort war ausreichend für Kotehineri.

Zitat:

@Kotehineri schrieb am 12. Dezember 2016 um 17:16:10 Uhr:


Das hier ist das W210 er Forum! Wusste nicht, dass hier auch juristische Fragen beantwortet werden!
Eine Verkehrs- Rechtsschutzversicherung kostet beim ADAC und dergl. ca. 60,--€ p.a., also gerade einmal 5,--€ im Monat!
Für die korrekte Beantwortung der Frage ist der Rechtsanwalt der Fachmann!
:confused:

Wer hat nach juristischem Rat oder den Kosten einer Rechtsschutzversicherung gefragt?

Der TE wird doch wohl noch fragen dürfen, ob Jemand hier im 210er Forum schon mal so eine Erfahrung gemacht hat. Oder?

Nicht ärgern lassen! ;) @ Kotehineri ist bekannt für seine Art zu maßregeln in verschiedenen Threads und eckt wohl gerne an.

Also soll ich erstmal den Weg zum Anwalt sparen?oder Sicherheitshalbbar doch zum Anwalt?

Zitat:

@Pandatom schrieb am 12. Dezember 2016 um 17:36:30 Uhr:


Nicht ärgern lassen! ;) @ Kotehineri ist bekannt für seine Maßreglereien in verschiedenen Threads und eckt wohl gerne an.

Du hast wohl den Knall nicht gehört!! Woher sollten wir uns kennen und wo habe ich gemaßregelt??

@prinz01
Auf den Brief solltest du überhaupt nicht reagieren.
Kommt wieder Post vom Käufer ungelesen mit Verweis auf Annahme verweigert zurück schicken.
Im übrigen hat man ja schon hier geschrieben das es eine Masche ist von Käufern den Preis zu drücken oder sich Reparaturen bezahlen zu lassen.

Zitat:

@prinz01 schrieb am 12. Dezember 2016 um 17:38:13 Uhr:


Also soll ich erstmal den Weg zum Anwalt sparen?oder Sicherheitshalbbar doch zum Anwalt?

Nein. Ich würde dem Käufer (wenn überhaupt) höflich aber bestimmt per Brief darauf hinweisen, dass er das Fzg. ohne jegliche Gewährleistungsansprüche erworben hat. Kannst ihm ja noch Dein Bedauern mitteilen (weil du ein Netter bist), dass er offenbar andere Erwartungen hatte, für die Du aber nicht verantwortlich bist. Sollte ein Brief von seinem RA kommen, kannst Du das getrost Deinem RA überreichen.

Einfach ignorieren!!!! Wenn jemand einen Gebrauchten kauft ist das immer im eigenen Ermessen! Und wenn der Käufer in einer Traumwelt lebt ist das sein problem der unwissenheit!!!

Hallo,
eine solche Erfahrung hatte ich auch gemacht, als ich meine S210 verkauft hatte. Hatte auf die mir bekannten Mängel hingewiesen und das Fahrzeug bereits im Inserat als Bastlerfahrzeug deklariert.
Der Käufer kam mit eine Freund, der ein Mercedesexperte wohl war, hat sich die Mängel angeschaut, eine kurze Probefahrt gemacht und das Fahrzeug gekauft. Drei Wochen später meldete sich der Käufer und beschwerte sich, dass die Niveauregulierung hinüber (die am Tag der Probefahrt tadellos funktionierte) und diverse andere Sachen und das derWagen nur bei Mercedes in der Werkstatt steht und viel Geld kostet und wie wir uns gütig ohne Anwalt einigen können.
Und so wie Pandatom bereits geschrieben hat, hatte ich mich auch verhalten und nichts kam mehr.
Also ganz entspannt bleiben, die Rechtslage ist eindeutig ( so wie der Sachverhalt hierhergelegt wurde). Es nervt halt im ersten Moment trotzdem, ging mir jedenfalls so, aber ein paar Tage später hatte ich die Angelegenheit wieder vergessen.
Wünsche noch eine restliche schöne Adventszeit!

Ich kennen ja nicht den Preis des Wagens, aber als Bastlerfahrzeug wird er nicht wirklich teuer gewesen sein? Ein Thermostat und Ventildeckeldichtung ist doch wirklich nichts großes. Rostiger Tank ist nicht schön, aber damit muss man bei einem 210er halt rechnen.

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