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Kaufvertrag rückgängig machen?

Mercedes E-Klasse S210

Hallo Leute
Ich habe eine Frage an euch vielleicht könnt ihr mir weiter helfen,
Ich habe vor einem Monat Fahrzeug verkauft,
In dem Kaufvertrag habe ich rein geschrieben,Probefahrt durch Geführt,ohne Gewährleistung und Garantie als bastlerfahrzeug wir das Fahrzeug verkauft, vor einpaar Tagen habe ich von dem Käufer einen Brief gekriegt das er in der Werkstatt war und folgende Mängel wurden festgestellt,ventildeckel Dichtung undicht,Thermostat Gehäuse leicht feucht, reifen leicht abgefahren, bremsen halten noch 3000-5000 klm, stabilisator defekt,Tank von Rost befallen.
All dies war mir nicht bewusst,er will das ich die Mängel behebe ansonsten will er den Rücktritt vom Kaufvertrag.
Wie soll ich jetzt vorgehen???
Hat jemand solch ein Erfahrung schön gemacht.?.
Danke im Voraus.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Kotehineri schrieb am 12. Dezember 2016 um 17:38:37 Uhr:



Zitat:

@Pandatom schrieb am 12. Dezember 2016 um 17:36:30 Uhr:


Nicht ärgern lassen! ;) @ Kotehineri ist bekannt für seine Maßreglereien in verschiedenen Threads und eckt wohl gerne an.

Du hast wohl den Knall nicht gehört!! Woher sollten wir uns kennen und wo habe ich gemaßregelt??

Hi hi .....womit das mit dem anecken bewiesen wäre....

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Zitat:

@Kotehineri schrieb am 12. Dezember 2016 um 17:38:37 Uhr:



Zitat:

@Pandatom schrieb am 12. Dezember 2016 um 17:36:30 Uhr:


Nicht ärgern lassen! ;) @ Kotehineri ist bekannt für seine Maßreglereien in verschiedenen Threads und eckt wohl gerne an.

Du hast wohl den Knall nicht gehört!! Woher sollten wir uns kennen und wo habe ich gemaßregelt??

Hi hi .....womit das mit dem anecken bewiesen wäre....

Kann man solche Leute nicht blockieren?
Die vergräzen die ganze Stimmung.

Ich hatte mal was recht ähnliches bei nem VW Käfer (als Restaurationsobjekt und Unfallfahrzeug deklariert,.......
Hab mal ein Thread dazu aufmacht vor langer Zeit.

Die Masche ist immer die gleiche:

-Auto kaufen
-angebliche Mängelliste
-Regressforderung oder Anwalt
(aber das Auto zurück geben, sei es noch so schlecht wie laut der Mängelliste, will seltsamer weise keiner)

Vorgehensweise:
-Nicht reagieren
-falls ein Brief von RW des Käufers kommt, erstmal bei der Kanzlei anrufen, oder im Netz gucken, ob die Kanzlei wirklich exestiert
-dann von deinem RW einen Brief aufsetzen lassen

Meistens hört es spätestens ab da auf, da der Verlierer des Falls vor Gericht die Kosten der Verhandelung und deines RW tragen muss, was schnell den Kaufpreis überstigen kann....

Zitat:

@prinz01 schrieb am 12. Dezember 2016 um 16:47:43 Uhr:


.....und folgende Mängel wurden festgestellt,ventildeckel Dichtung undicht,Thermostat Gehäuse leicht feucht, reifen leicht abgefahren, bremsen halten noch 3000-5000 klm, stabilisator defekt,Tank von Rost befallen......

Das sind doch keine Mängel.....Stabi defekt vielleicht, der Rest ist normaler Zustand eines 20jährigen Autos.

Zitat:

@Hawei1 schrieb am 12. Dezember 2016 um 23:20:08 Uhr:


Kann man solche Leute nicht blockieren?
Die vergräzen die ganze Stimmung.

Einfach auf dessen Profil "Ignorieren" betätigen, wenn es nicht mehr auszuhalten scheint

;)

Zitat:

@prinz01 schrieb am 12. Dezember 2016 um 17:38:13 Uhr:


Also soll ich erstmal den Weg zum Anwalt sparen?oder Sicherheitshalbbar doch zum Anwalt?

Servus, auch wenn ich für den Käufer keine erfolgsversprechende Aussichten habe, ist

es wohl besser gleich einen Anwalt mit ins Boot zunehmen als zu Spät.

Denn wer auf eine solche Abstrakte Idee kommt nun Geld zurückzufordern oder vom Vertrag zurückzutreten,

obwohl klare Formulierungen im Vertrag festgehalten sind wird er auch die juristische Möglichkeit nutzen.

Meine Frage noch:

Hast du hierfür eine Anzeige des Verkaufs irgendwo aufgegeben?

Wenn ja, dann sollten Angaben der Anzeige und dem Vertrag nicht widersprüchlich sein.

Noch gibt es keinen Grund für einen Anwalt. Natürlich kann man da hingehen. Aber der arbeitet auch nicht für die Wohlfahrt und will Geld haben! Ok - Erstberatungen meist kostenlos...
Aber noch steht nur der abstruse Wunsch eines Autokäufers im Raum - es ist bislang nix passiert, kein Schaden entstanden, keine Drohungen, Anwaltpost oder ähnliches eingegangen. Also warum die Sache schon verkomplizieren??

Ich würde auch erstmal freundlich auf den Vertrag verweisen in dem ein "Bastlerauto" verkauft wurde und auf nichts weiter eingehen. Wenn der Käufer irgendwas will, muss er zuerst zum Anwalt. Und der wird ihm dann vermutlich erklären, warum er Pech hatte.

Würde mich - und vielleicht andere - schon interessieren, wie es weiter- bzw. ausging.

Alfred......
da kannst du lang warten, die wollen immer nur SOFORT Hilfe, alles umsonst und dann ......
...nie wieder da.....

Zitat:

@bonscott1 schrieb am 11. Januar 2017 um 15:10:27 Uhr:


...nie wieder da.....

Das macht der TE aber leider nicht nur hier, er hat bisher fast alle seine Threads ohne Rückmeldung offen gelassen.

Naja.

Der ist wohl ein "Schwarzes (Foren)Loch"! Saugt alles auf, gibt aber nix mehr her... :D

was soll da schon passiert sein!? gekauft wie gesehen!!! wenn der käufer keine ahnung hat oder zu trottelig ist und der verkäufer auf ihm bekannte mängel im vertrag auch noch zusätzlich hingewiesen hat. hat der käufer vor gericht nix zu melden! ich musste das leider auch mit erleben als ich meinen alten verkaufte. ich hatte den käufer auch gesagt das er lieber zeit und geld sparen soll aber der war so dumm der konnte nicht anders.

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