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Kaufvertrag rausgeben ?!

Themenstarteram 13. März 2013 um 17:36

Hallo,

ich habe Anfang des Jahres ein Kfz von privat an privat verkauft.

Leider musste ich durch die Meldung des Finanzamtes feststellen dass der Käufer die Abmeldung fast einen Monat später wie im Vertrag schriftlich vereinbart getätigt hat, die Versicherung hat es mit den Beträgen hingedreht bekommen, also kein Beinbruch, darum gehts auch nicht.

Anfang der Woche hat sich ein mir unbekannter gemeldet und meinte er sei im besitz meines alten Kfz und bräuchte eine Kopie vom Kaufvertrag, den ich beim Verkauf abgeschlossen habe. Grund: Weil das Kfz im Ausland angemeldet werden soll und die andere Vertragsausfertigung verloren sei.

Nach einigen Recherchen ist es tatsächlich so dass der Verkaufs-Vertrag vom letzten amtlichen Fahrzeughalter benötigt wird, das soll wohl dann ich sein.

Da aber im Vertrag auch die Daten des Käufers stehen überlege ich ob es nicht besser wäre sie zu schwärzen, wegen Weitergabe von Daten etc., Kaufpreis hat keinem anderen zu interessieren. Der Herr der mein Kfz kaufte verweigerte mir am Telefon auch die Weitergabe seiner Daten, ich wollte mal wissen was da eigentlich los sei, er tat aber eher verdutzt und unwissend, angeblich hat er auch seine Ausfertigung des Vertrages verloren...

Wie sollte ich mich verhalten ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von W 8993

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

 

Genau das ist der Knackpunkt. Da steht ganz groß "PAL" drauf, "Problem Anderer Leute". Mach es nicht zu deinem. Sowohl der letzte Käufer als auch der letzte Verkäufer müssen ja Original und Kopie des Vertrags haben, den sie miteinander abgeschlossen haben. Schwer vorstellbar, dass beide Schriftstücke plötzlich weg sein sollen. Ich würde mein Bedauern über die Situation aussprechen und sonst gar nichts unternehmen. Besonders nichts, was plötzlich wieder den eigenen Namen als Vertragspartner ins Spiel bringt.

Aber es geht doch wahrscheinlich um eine Absicherung gegen Diebesgut. Deswegen muss der letzte Besitzer (angenommen wird der zuletzt amtlich gemeldete) eine Erklärung abgeben, dass es nicht mehr ihm gehört. Dies ist mit einem Kaufvertrag gegeben. Der Name des TE-Käufers im Kaufvertrag wird bei der Anmeldung des Fahrzeuges im Ausland nicht helfen.

Bedenke, erst fährt der Käufer noch eine Weile mit dem gekauften Fahrzeug durch die Gegend. Für alle Geschehnisse in dieser Zeit hätte sich stets der Verkäufer erklären müssen.

Plötzlich wird das Fahrzeug wohl im zugelassenen Zustand dann auch noch weiter verkauft - nun kann sogar der neue Käufer das Fahrzeug auch noch fahren - und jetzt soll der Kaufvertrag des 1. Verkaufes vorgelegt werden ??? Hier betrügt der 1. Käufer und will dann scheinbar nirgends namentlich in Erscheinung treten ???

Der TE wäre vielleicht schlecht beraten, wenn er den Vertrag raus gibt !

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Zitat:

Original geschrieben von Stefan7777

Anfang der Woche hat sich ein mir unbekannter gemeldet

Hi,

auf welchem Weg hat er sich gemeldet?

Wenn er auf der Nummer angerufen hat die im Inserat stand.........den Rest kann sich jeder denken: Datenabgriff.

Themenstarteram 14. März 2013 um 20:49

Nabend,

ich (TE) will mich mal wieder zu Wort melden.

Wie der Typ (C) an mich herantreten konnte ?

Ganz einfach, der Wagen war auf meine Eltern zugelassen und deren Telefonnummer kann per Internet gefunden werden, also nichts außergewöhnliches. In der Zulassungsbescheinigung (1+2) steht Name, Adresse ...

Ich habe seine Handynummer gegoogelt und diverse Kfz-Verkaufsanzeigen gefunden, zwar inaktiv aber Google speichert ja bekanntlich gerne ;) Denke mal er (C) betreibt selber Handel, da ich nicht reagieren werde platzt wohl sein angebliches Geschäft mit dem Export. Falls das Kfz bereits ins Ausland verkauft ist, dann war jemand anderes (D) ganz blöd und wenn nicht findet sich mit Sicherheit eine neue Absatzmöglichkeit innerhalb Deutschlands.

Und dem Fall dass er (C) das Kfz per Handschlag gegen bar (von B) angekauft hat und nun ein Problem damit hat ist ganz allein seine Schuld.

Also dem unbekannten Anrufer würde ich auch nichts geben, aber Du kannst ihm ja anbieten, eine Kopie des damaligen Vertrag an den ursprünglichen Käufer zu senden, der ist ja ja der richtige Ansprechpartner.

Wenn er das nicht will, ist da in der Tat was faul...

Zitat:

Original geschrieben von Q-Seven

Also dem unbekannten Anrufer würde ich auch nichts geben, aber Du kannst ihm ja anbieten, eine Kopie des damaligen Vertrag an den ursprünglichen Käufer zu senden, der ist ja ja der richtige Ansprechpartner.

Wenn er das nicht will, ist da in der Tat was faul...

...aus den bereits genannten Gründen würde ich nicht mal das tun.

Themenstarteram 15. März 2013 um 13:22

Mahlzeit,

das Problem ist einfach die Undurchsichtigkeit, unklare Verhältnisse.

War der Käufer (B) wirklich ein Hobbyhändler alá ich mache einen auf suche Traumauto biete Rostlaube :D ?

Er wirkte nicht so als ob er regelmäßig verschiedene Fahrzeuge bewegt. Er war mit seiner Freundin da, das Kfz wäre für sie, lange lange hat sie gespart *hust* Da er aber das meiste Geld beisteuerte machte er den Vertrag. Fehlende Werkstattrechnungen (Kopien) habe ich aus Kulanz eine Woche später an ihre Adresse nachgereicht, ja ich habe von beiden den Perso gesehen.

Was nach dem Kauf passiert ist und bleibt reine Spekulation.

Zitat:

Original geschrieben von Stefan7777

Was nach dem Kauf passiert ist und bleibt reine Spekulation.

und kann dir völlig egal sein

Lasse dir doch die Kopie des Kaufvertrages mit 40 Euro von dem Ali bezahlen.

Ohne Identitätsnachweis? :eek:

Dieses Risiko würde ich für lumpige 40 Euro nicht eingehen.

Welches riesengroße Risiko gehst du dann ein?

Mit der Vertragskopie können Verhältnisse dargestellt werden, die so nicht stimmen.

Und wer fix mit dem PC umgehen kann,  fertigt von der Kopie eine Kopie, die mit dem ursprünglichen Vertrag gar nichts mehr zu tun hat;)

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