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Kaufvertrag rausgeben ?!

Themenstarteram 13. März 2013 um 17:36

Hallo,

ich habe Anfang des Jahres ein Kfz von privat an privat verkauft.

Leider musste ich durch die Meldung des Finanzamtes feststellen dass der Käufer die Abmeldung fast einen Monat später wie im Vertrag schriftlich vereinbart getätigt hat, die Versicherung hat es mit den Beträgen hingedreht bekommen, also kein Beinbruch, darum gehts auch nicht.

Anfang der Woche hat sich ein mir unbekannter gemeldet und meinte er sei im besitz meines alten Kfz und bräuchte eine Kopie vom Kaufvertrag, den ich beim Verkauf abgeschlossen habe. Grund: Weil das Kfz im Ausland angemeldet werden soll und die andere Vertragsausfertigung verloren sei.

Nach einigen Recherchen ist es tatsächlich so dass der Verkaufs-Vertrag vom letzten amtlichen Fahrzeughalter benötigt wird, das soll wohl dann ich sein.

Da aber im Vertrag auch die Daten des Käufers stehen überlege ich ob es nicht besser wäre sie zu schwärzen, wegen Weitergabe von Daten etc., Kaufpreis hat keinem anderen zu interessieren. Der Herr der mein Kfz kaufte verweigerte mir am Telefon auch die Weitergabe seiner Daten, ich wollte mal wissen was da eigentlich los sei, er tat aber eher verdutzt und unwissend, angeblich hat er auch seine Ausfertigung des Vertrages verloren...

Wie sollte ich mich verhalten ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von W 8993

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

 

Genau das ist der Knackpunkt. Da steht ganz groß "PAL" drauf, "Problem Anderer Leute". Mach es nicht zu deinem. Sowohl der letzte Käufer als auch der letzte Verkäufer müssen ja Original und Kopie des Vertrags haben, den sie miteinander abgeschlossen haben. Schwer vorstellbar, dass beide Schriftstücke plötzlich weg sein sollen. Ich würde mein Bedauern über die Situation aussprechen und sonst gar nichts unternehmen. Besonders nichts, was plötzlich wieder den eigenen Namen als Vertragspartner ins Spiel bringt.

Aber es geht doch wahrscheinlich um eine Absicherung gegen Diebesgut. Deswegen muss der letzte Besitzer (angenommen wird der zuletzt amtlich gemeldete) eine Erklärung abgeben, dass es nicht mehr ihm gehört. Dies ist mit einem Kaufvertrag gegeben. Der Name des TE-Käufers im Kaufvertrag wird bei der Anmeldung des Fahrzeuges im Ausland nicht helfen.

Bedenke, erst fährt der Käufer noch eine Weile mit dem gekauften Fahrzeug durch die Gegend. Für alle Geschehnisse in dieser Zeit hätte sich stets der Verkäufer erklären müssen.

Plötzlich wird das Fahrzeug wohl im zugelassenen Zustand dann auch noch weiter verkauft - nun kann sogar der neue Käufer das Fahrzeug auch noch fahren - und jetzt soll der Kaufvertrag des 1. Verkaufes vorgelegt werden ??? Hier betrügt der 1. Käufer und will dann scheinbar nirgends namentlich in Erscheinung treten ???

Der TE wäre vielleicht schlecht beraten, wenn er den Vertrag raus gibt !

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Du solltestdaraus nicht dein Problem machen.

Du kannst nichts dafür, dass der K.äufer das Fahrzeug nicht angemeldet hatte.

Soll sich der Käufer-Käufer doch mit deinem Käufer auseinandersetzen, soll er den Vertrag doch rückgängig machen.

Du musst den Vertrag nicht herausgeben, erst recht nicht an einen dir gänzlich unbekannten.

Der Käufer deines Käufers hätte sich im Vorfeld darüber informieren müssen - NICHT DEIN PROBLEM!!!

am 13. März 2013 um 17:59

Du hast mit dem angeblichen Weiterverkauf Deines ehemaligen Kfz rechtlich nichts zu tun. Deshalb würde ich in Deiner Stelle keinerlei Kopien, egal von welchen Schriftstücken etc., egal an wen, weiter geben.

Das Ganze klingt sehr dubios und ist warscheinlich irgend eine neue oder alte Abzock- oder Betrugsmasche. Dabei kannst Du durch eigene Aktivitäten nur Fehler machen.

Naja es stimmt durchaus, dass in anderen Ländern ein Kaufvertrag des letzten eingetragenen Halters vorgelegt werden muss.

Aber das ist eben nicht das Problem des TE.

Zitat:

Original geschrieben von Stefan7777

Anfang der Woche hat sich ein mir unbekannter gemeldet und meinte er sei im besitz meines alten Kfz und bräuchte eine Kopie vom Kaufvertrag, den ich beim Verkauf abgeschlossen habe.

Konnte er seine Behauptung nachvollziehbar belegen?

Zitat:

Original geschrieben von Stefan7777

Wie sollte ich mich verhalten ?

Gar nichts tun.

Wenn jemand ohne plausible Anspruchsgrundlage was von mir will, soll er seine Gründe erst mal sehr genau darlegen.

Hallo,

überlege, wer Dein Vertragspartner ist, dass sollte Deiner Entscheidung helfen. Ich würde mich nicht unbedingt in andere Vertragsangelegenheiten mischen.

Bedenke, dass Dein Vertrag dann irgendwo vorgelegt wird und Verhältnisse dargestellt werden könnten, die so nicht stimmen.

Netten Gruß

Ich vermute, dass der unbekannte Käufer-Käufer wirklich in der Klemme steckt und ein Problem hat, das Auto anzumelden.

Dein Käufer ist einfach ein Monat lang auf deinem Namen gefahren und hat das Auto dann verkauft. Bei meinem Bruder war es genauso (nur incl. Knöllchen aus Belgien). Das war auch ein "privater" Käufer der so seine etwas dubiosen Geschäfte gemacht hat.

Um dem Käufer-Käufer zu helfen könntest du vielleicht einfach eine Verkaufsbestätigung machen und ihm zukommen. Also so in der Art: "Ich habe das Auto verkauft und keinerlei Ansprüche mehr auf das Fahrzeug." Darum wird es ja wahrscheinlich gehen. Und damit könntest du den vermutlich unschuldigen Käufer-Käufer aus der Klemme helfen.

(Mein Beitrag enthält allerlei Vermutungen :) )

am 14. März 2013 um 6:47

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

… Bedenke, dass Dein Vertrag dann irgendwo vorgelegt wird und Verhältnisse dargestellt werden könnten, die so nicht stimmen.

Genau das ist der Knackpunkt. Da steht ganz groß "PAL" drauf, "Problem Anderer Leute". Mach es nicht zu deinem. Sowohl der letzte Käufer als auch der letzte Verkäufer müssen ja Original und Kopie des Vertrags haben, den sie miteinander abgeschlossen haben. Schwer vorstellbar, dass beide Schriftstücke plötzlich weg sein sollen. Ich würde mein Bedauern über die Situation aussprechen und sonst gar nichts unternehmen. Besonders nichts, was plötzlich wieder den eigenen Namen als Vertragspartner ins Spiel bringt.

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

… Bedenke, dass Dein Vertrag dann irgendwo vorgelegt wird und Verhältnisse dargestellt werden könnten, die so nicht stimmen.

Genau das ist der Knackpunkt. Da steht ganz groß "PAL" drauf, "Problem Anderer Leute". Mach es nicht zu deinem. Sowohl der letzte Käufer als auch der letzte Verkäufer müssen ja Original und Kopie des Vertrags haben, den sie miteinander abgeschlossen haben. Schwer vorstellbar, dass beide Schriftstücke plötzlich weg sein sollen. Ich würde mein Bedauern über die Situation aussprechen und sonst gar nichts unternehmen. Besonders nichts, was plötzlich wieder den eigenen Namen als Vertragspartner ins Spiel bringt.

Aber es geht doch wahrscheinlich um eine Absicherung gegen Diebesgut. Deswegen muss der letzte Besitzer (angenommen wird der zuletzt amtlich gemeldete) eine Erklärung abgeben, dass es nicht mehr ihm gehört. Dies ist mit einem Kaufvertrag gegeben. Der Name des TE-Käufers im Kaufvertrag wird bei der Anmeldung des Fahrzeuges im Ausland nicht helfen.

am 14. März 2013 um 7:01

"Wahrscheinlich", ja. Vielleicht geht es auch um etwas ganz anderes, das wissen wir aber nicht.

Zitat:

Original geschrieben von W 8993

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

 

Genau das ist der Knackpunkt. Da steht ganz groß "PAL" drauf, "Problem Anderer Leute". Mach es nicht zu deinem. Sowohl der letzte Käufer als auch der letzte Verkäufer müssen ja Original und Kopie des Vertrags haben, den sie miteinander abgeschlossen haben. Schwer vorstellbar, dass beide Schriftstücke plötzlich weg sein sollen. Ich würde mein Bedauern über die Situation aussprechen und sonst gar nichts unternehmen. Besonders nichts, was plötzlich wieder den eigenen Namen als Vertragspartner ins Spiel bringt.

Aber es geht doch wahrscheinlich um eine Absicherung gegen Diebesgut. Deswegen muss der letzte Besitzer (angenommen wird der zuletzt amtlich gemeldete) eine Erklärung abgeben, dass es nicht mehr ihm gehört. Dies ist mit einem Kaufvertrag gegeben. Der Name des TE-Käufers im Kaufvertrag wird bei der Anmeldung des Fahrzeuges im Ausland nicht helfen.

Bedenke, erst fährt der Käufer noch eine Weile mit dem gekauften Fahrzeug durch die Gegend. Für alle Geschehnisse in dieser Zeit hätte sich stets der Verkäufer erklären müssen.

Plötzlich wird das Fahrzeug wohl im zugelassenen Zustand dann auch noch weiter verkauft - nun kann sogar der neue Käufer das Fahrzeug auch noch fahren - und jetzt soll der Kaufvertrag des 1. Verkaufes vorgelegt werden ??? Hier betrügt der 1. Käufer und will dann scheinbar nirgends namentlich in Erscheinung treten ???

Der TE wäre vielleicht schlecht beraten, wenn er den Vertrag raus gibt !

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Hier betrügt der 1. Käufer und will dann scheinbar nirgends namentlich in Erscheinung treten ???

Der TE wäre vielleicht schlecht beraten, wenn er den Vertrag raus gibt !

Ich erwähnte ja schon den Fall von meinem Bruder. Da hatte der Käufer, am Telefon noch gebeten, die Handynummer zu löschen:) Auf dem Kaufvertrag waren auch kein echter Name angegeben. Bei Käufer-Käufer hatte er einen anderen Namen angegeben und den anderen Namen im Fahrzeugschein damit erklärt, dass er das Auto vom Cousin fährt.

Mit richtigen Namen gehen die sehr sparsam um. Beim Kauf ist man wohl immer gut beraten, sich einen Ausweis zeigen zu lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Stefan7777

Hallo,

Anfang der Woche hat sich ein mir unbekannter gemeldet und meinte er sei im besitz meines alten Kfz und bräuchte eine Kopie vom Kaufvertrag, den ich beim Verkauf abgeschlossen habe. Grund: Weil das Kfz im Ausland angemeldet werden soll und die andere Vertragsausfertigung verloren sei.

 

Wie sollte ich mich verhalten ?

Ablage "P" und zwar sofort!

P=Papierkorb

Zitat:

Original geschrieben von Stefan7777

Leider musste ich durch die Meldung des Finanzamtes feststellen dass der Käufer die Abmeldung fast einen Monat später wie im Vertrag schriftlich vereinbart getätigt hat, ...

Dafür gibt es die Veräußerungsanzeige, zu dem an als Verkäufer auch gesetzlich verpflichtet ist. Vergisst man die, kann man genau diesen Stress bekommen.

 

Die ansonsten hier bestehende Problematik ist eine, die zwischen dem Käufer (B) des TE (A) und dessen Käufer (C) besteht, also so weit weg, dass es einen nicht mehr interessieren sollte. Auf "PAL" wurde schon hingewiesen und sollte beachtet werden. Eine Missachtung kann und wird vermutlich auch weiteren Stress bedeuten.

Wenn Person C einen Kaufvertrag benötigt (was sein kann), dann doch aber den Vertrag, den er mit seinem Verkäufer (Person B) geschlossen hat. Eine Kopie des Kaufvertrags zwischen Person A und B klärt ohnehin nur die Eigentumsübertragung von A nach B und hat keinerlei Aussagekraft zu einer Eigentumsübertragung von B nach C.

Der Wunsch von C nach einer Kopie des Vertrags zwischen A und B hat ganz sicher nichts mit der möglichen Notwendigkeit eines Eigentumsnachweis von C zu tun. Hier ist irgendwas anderes betroffen, welches mit der Begründung einer Zulassung im Ausland versteckt wird.

Ich würde hier absolut nichts machen, nicht mal mit C mehr reden. Da nicht bekannt ist, um was es dem C tatsächlich geht, würde er von mir nichts genannt bekommen, keine Begründung meiner Ignoranz, nicht mal die Uhrzeit oder die aktuelle Außentemperatur.

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