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Kaufvertrag notwendig?

Themenstarteram 9. Juni 2021 um 14:14

Hallo,

ich habe vor 4 Wochen bei einem Händler ein Motorrad bestellt. Hierzu habe ich ein Formular mit dem Titel "Bestellung" unterschrieben. Auf dem Formular stehen Kaufpreis, Vereinbarungen, Adresse und Fahrzeugdetails.

Das Motorrad wurde jetzt geliefert und der Händler sendet mir lediglich eine Rechnung die ich bezahlen soll. Danach kann ich das Fahrzeug abholen. Oder ich zahle Bar bei Abholung.

Ist das ein normales vorgehen? Gibt es keinen Kaufvertrag?

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102 Antworten

Zitat:

@A346 schrieb am 24. August 2021 um 19:00:47 Uhr:

Zitat:

@pablo777 schrieb am 24. August 2021 um 18:54:50 Uhr:

 

Und wen er sagt ok den nimm ihn?

Dann nimm ihn halt zurück.

Es wäre schon seltsam, wenn nur 5 Tage nach dem Verkauf dieser Schaden aufgetreten ist.

Wenn Du ein reines Gewissen hast, drehst Du den Spieß um...

... und wie?

In dem er den Wagen zurücknimmt, ganz einfach.

Der Käufer würde ja sogar noch Geld sparen für die angeblich notwendige Reparatur ;)

Blöde Frage aber wen er sagt Dan bin ihn

Ich gebe ihn das Geld und bekomme das Auto mit Motorschaden..

Wenn Deine Vermutung stimmt, dass der Käufer ein Betrüger ist und kein Motorschaden vorliegt, lässt er sich darauf garantiert nicht ein.

 

Oder bist Du von Deiner Theorie abgerückt?

 

Wenn also der Käufer integer ist, liegt tatsächlich ein Motorschaden vor. Dann bekommt der Verkäufer ein Auto mit Motorschaden zurück, das deutlich weniger wert sein dürfte als der Kaufpreis.

Wieso deutlich weniger als der Kaufpreis?

15.500 Euro gegen rd. 5.600 angeblicher Reparatur.

Ich bleibe bei meiner Theorie.

Wenn der Wagen keinen Motorschaden haben sollte, wird der Käufer das Rücknahmeangebot natürlich ablehnen.

Er möchte ja mit den rd. 2.800 Euro Anteil an den angeblichen Reparaturkosten den Kaufpreis "optimieren".

Zitat:

@A346 schrieb am 24. August 2021 um 19:21:10 Uhr:

Wieso deutlich weniger als der Kaufpreis?

15.500 Euro gegen rd. 5.600 angeblicher Reparatur.

Ich bleibe bei meiner Theorie.

Wenn der Wagen keinen Motorschaden haben sollte, wird der Käufer das Rücknahmeangebot natürlich ablehnen.

Er möchte ja mit den rd. 2.800 Euro Anteil an den angeblichen Reparaturkosten den Kaufpreis "optimieren".

Weil das Fahrzeug mit Motorschaden weniger Wert ist als ohne Motorschaden.

 

So oder so verliert der Verkäufer.

 

Die Tatsache, dass der Käufer nur 50% fordert, könnte darauf hindeuten, dass er wirklich betrügen will. Oder er hat keine Ahnung.

 

Ich wiederhole: Anwalt einschalten.

 

@pablo777 : Wer von Euch hat das Kaufvertragsformular beigesteuert? Du oder der Käufer?

Vielleicht hat das Fahrzeug auch auf dem Leistungsprüfstand, nach Optimierung, die Grätsche gemacht.

Ist es nicht so, dass im Fall eines Sachmangels (sofern nicht wirksam ausgeschlossen), der Verkäufer das Recht (und natürlich auch die Pflicht) zum Nachbessern hat?

Soll heißen, was auch immer auf dem Kostenvoranschlag, den der Käufer präsentiert hat, steht, kann dem TE zunächst einmal egal sein. Der Käufer soll dem Verkäufer das Auto zur Nachbesserung auf den Hof stellen und dieser kann dann eine eigene Diagnose machen bzw. beauftragen.

Bei einer solchen Untersuchung könnten nachträgliche Veränderungen, falls welche stattgefunden haben, wie BerndE. vermutet, möglicherweise bereits nachgewiesen werden.

Sollte der Käufer vielleicht sogar eine Rechnung über bereits durchgeführte Reparaturen vorlegen, dann hätte er dem Verkäufer die Chance zum Nachbessern genommen und hat, soweit ich das einschätzen kann, sein Recht auf Nachbesserung verwirkt. Aber soweit ist die Sache hier wohl noch nicht.

Und falls die Sache doch mit rechten Dingen zugeht und das Auto des Käufers hat tatsächlich einen Motorschaden ohne Selbstverschulden erlitten, dann hat der Verkäufer wohl Pech gehabt, da er die Sachmängelhaftung nicht wirksam ausgeschlossen hat.

Rechtlich verbindlich kann hier aber nur ein Anwalt antworten.

Zitat:

@mussdassein schrieb am 24. August 2021 um 19:28:25 Uhr:

Zitat:

@A346 schrieb am 24. August 2021 um 19:21:10 Uhr:

Wieso deutlich weniger als der Kaufpreis?

15.500 Euro gegen rd. 5.600 angeblicher Reparatur.

Ich bleibe bei meiner Theorie.

Wenn der Wagen keinen Motorschaden haben sollte, wird der Käufer das Rücknahmeangebot natürlich ablehnen.

Er möchte ja mit den rd. 2.800 Euro Anteil an den angeblichen Reparaturkosten den Kaufpreis "optimieren".

Weil das Fahrzeug mit Motorschaden weniger Wert ist als ohne Motorschaden.

 

So oder so verliert der Verkäufer.

 

Die Tatsache, dass der Käufer nur 50% fordert, könnte darauf hindeuten, dass er wirklich betrügen will. Oder er hat keine Ahnung.

 

Ich wiederhole: Anwalt einschalten.

 

@pablo777 : Wer von Euch hat das Kaufvertragsformular beigesteuert? Du oder der Käufer?

Ich habe es rausgesucht mache das zum ersten Mal wusste ich doch nicht …

Zitat:

@BerndE. schrieb am 24. August 2021 um 19:35:23 Uhr:

Vielleicht hat das Fahrzeug auch auf dem Leistungsprüfstand, nach Optimierung, die Grätsche gemacht.

Das war mein erster Gedanke als ich das Angebot gesehen hab.

Insbesondere weil da drauf steht, Kolben passt nicht zum Motorcode.

Auf dem Angebot ist kein Fahrzeug Bezug zu sehen.

Wenn der Käufer eine Gewährleistung in Anspruch nehmen will,muss er das Bein Verkäufer machen,da der ja nachbessern darf.

Einfach ein Angebot machen lassen, und Motor ist schon zerlegt, ist wohl die falsche Vorgehensweise.

So wie der KV aussieht hat der Käufer den mitgebracht.

Warum nimmt man nicht die einschlägigen von Mobile, ADAC, oder aus dem Schreibwarenladen.

Im Falle von Sachmängeln hat der Käufer als erstes ausschließlich einen Anspruch auf Nacherfüllung.

 

Wenn der Motor bereits zerlegt sein sollte, würde ich das so interpretieren, dass dem Verkäufer diese Möglichkeit genommen wurde.

 

Ob diese Einschätzung richtig ist und vor allem, ob das reicht, um unseren Verkäufer von der Haftung zu befreien, müsste ein Jurist bewerten.

Immer wieder diese schröcklichen Schicksale...

Anwalt einschalten.

Du hast, wie hier schon mehrfach geschrieben, die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen. Das ist schlecht.

Nach meinem juristischen Halbwissen, ist bei einem Privatverkauf trotzdem der Käufer in der Beweispflicht, also muss er nachweisen dass der Schaden zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe schon da war.

Das hilft dir vielleicht.

Vielleicht ist es auch ein Betrüger, und das Fahrzeug hat keinen Motorschaden.

Dann könntest du aus der Sache ggf. durch Rücknahme, oder einen eigenen Gutachter rauskommen.

Keine Ahnung.

Anwalt einschalten, und nächstes mal ohne Gewährleistung verkaufen.

Für mich riecht das auch nach einer Masche.

Stellt euch mal vor, ihr kauft ein Fahrzeug und direkt darauf gibt es massive Probleme mit dem Motor und die Werkstatt diagnostiziert einen Schaden von knapp 6000€.

Wäre euer Reflex an den Verkäufer heran zu treten und quasi als Kompromiss halbe/halbe anzubieten?

Ganz ehrlich, jeder der wirklich so ein Problem hat, der sieht doch eine Reparatur zu Lasten des Verkäufers als zweitbeste Lösung und ein Kostenkompromiss als drittbeste Lösung. Mit Abstand die beste Lösung ist doch in einem solchen Fall für einen Käufer, dass er die Karre zurück gibt und sein Geld zurück bekommt. Wer so etwas nicht einmal im Ansatz fordert, statt dessen lieber Geld möchte, der versucht doch einen über den Tisch zu ziehen.

P.S.: Am besten erst einmal gar nicht reagieren. Für einen Anwalt ist es definitiv zu früh, der kann hier auch nichts machen. Der richtige Weg seitens des Käufers wäre, einen hier zur Nachbesserung aufzufordern. Wie und wo man das macht, ist einem als Verkäufer überlassen. Genau das wäre aber nicht im Sinne eines Betrügers. Hallo wach ist also erst, wenn der Käufer tatsächlich von dir verlangt etwas zu reparieren.

Gar nicht zu reagieren ist meistens der falsche Weg.

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