Kaufvertrag notwendig?

Hallo,

ich habe vor 4 Wochen bei einem Händler ein Motorrad bestellt. Hierzu habe ich ein Formular mit dem Titel "Bestellung" unterschrieben. Auf dem Formular stehen Kaufpreis, Vereinbarungen, Adresse und Fahrzeugdetails.

Das Motorrad wurde jetzt geliefert und der Händler sendet mir lediglich eine Rechnung die ich bezahlen soll. Danach kann ich das Fahrzeug abholen. Oder ich zahle Bar bei Abholung.

Ist das ein normales vorgehen? Gibt es keinen Kaufvertrag?

102 Antworten

Bei sowas würde ich max. schreiben, dass man den unglücklichen Zufall sehr bedauert aber nicht dafür haften wird, da die Gewährleistung im Inserattext ausgeschlossen wurde. Und dann hoffen, dass der Käufer den Text nicht richtig gelesen hat. 🙂

Zitat:

@BerndE. schrieb am 25. August 2021 um 16:17:03 Uhr:


Bei sowas würde ich max. schreiben, dass man den unglücklichen Zufall sehr bedauert aber nicht dafür haften wird, da die Gewährleistung im Inserattext ausgeschlossen wurde. Und dann hoffen, dass der Käufer den Text nicht richtig gelesen hat. 🙂

Sorry, das ist ziemlich naiv.

Anwalt!

Vor hier weiter herum spekuliert wird, sollte man die Sache erstmal verifizieren. Ein Kostenvoranschlag sagt genau gar nichts. Vor allem sagt er nicht, ob das Fahrzeug beschädigt ist und aus welchem Grund. Der KV sagt nur aus, was der Austausch der gelisteten Teile kosten soll, ob die getauscht werden müssen, weil gerade die Sonne scheint oder weil der Käufer gerne neue Teile hätte, geht daraus nicht hervor. Die Geschichte hört sich für mich nach einem gewöhnlichen Betrugsversuch an. Der Käufer versucht einfach vom Verkäufer etwas Kohle aus dem Kreuz zu leiern. Der Käufer möge seine Ansprüche bitteschön mit einem Gutachten belegen und die sind im Falle ihrer Rechtmäßigkeit nicht 50% sondern 100% von was auch immer.

Zitat:

@mussdassein schrieb am 25. August 2021 um 12:38:33 Uhr:


Gar nicht zu reagieren ist meistens der falsche Weg.

Warum?
Was soll denn in diesem Stadium Schlimmes passieren?

Reagiert man, läuft man Gefahr eigene Kosten zu produzieren, sich um Kopf und Kragen zu reden oder dem Gegenüber auf einmal hinterher zu rennen.

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Von welchem KV? @pablo777 hat vom Käufer ein Angebot zur Motor Überholung erhalten. Keine Diagnose oder sonst was.

Ich würde dem Käufer klipp und klar schreiben das er immernoch auf ein Schadensgutachten wartet. Desweiteren sollte er einen Schaden wirklich haben das auch nur dieser anteilig Übernommen werden könnte.

Weil wozu neue Hydrostößel wenn er nur nen Kolbenkipper hat. Und dann stellt sich die Frage woher kommt dieser? Hat er den Wagen getunt? Schließlich ist das Angebot vom Tuner!

Zitat:

@mussdassein schrieb am 25. August 2021 um 16:22:42 Uhr:



Zitat:

@BerndE. schrieb am 25. August 2021 um 16:17:03 Uhr:


Bei sowas würde ich max. schreiben, dass man den unglücklichen Zufall sehr bedauert aber nicht dafür haften wird, da die Gewährleistung im Inserattext ausgeschlossen wurde. Und dann hoffen, dass der Käufer den Text nicht richtig gelesen hat. 🙂

Sorry, das ist ziemlich naiv.

Anwalt!

Da geht man erst hin wenn eine Vorladung ins Haus flattert.

Er möchte ja bis diesen Freitag Geld haben sonst kommt er mit Gericht

Wen ich ihn sage das er es gerichtlich regeln soll .. kommt mir die Frage auf wie ich es beweisen kann das es zum Zeitpunkt wo er es gekauft hat alles in Ordnung war .

Oh man.
Eine juristische Frage in einem Forum für Kaufberatungen stellen, und Laien beim spekulieren zuschauen < Anwalt mit kostenloser Erstberatung suchen, und den einen Blick darauf werfen lassen.

Der Anwalt kennt den Sachverhalt, die Rechtslage, und die typischen Betrugsmaschen. Der kann dir sagen ob und was du tun solltest.

Er muss es beweisen

Zitat:

@unkreativ98 schrieb am 25. August 2021 um 16:59:53 Uhr:


Oh man.
Eine juristische Frage in einem Forum für Kaufberatungen stellen, und Laien beim spekulieren zuschauen < Anwalt mit kostenloser Erstberatung suchen, und den einen Blick darauf werfen lassen.

Der Anwalt kennt den Sachverhalt, die Rechtslage, und die typischen Betrugsmaschen. Der kann dir sagen ob und was du tun solltest.

Das versuche ich seit x Posts ...

Zitat:

@CBR-333 schrieb am 25. August 2021 um 17:01:10 Uhr:


Er muss es beweisen

Ne, muss er nicht.

Bitte nicht einfach persönliche Vermutungen hier als vermeintliche Wahrheit posten.

Ich würde einen Anwalt einschalten.

Und sollte er tatsächlich ohne mein Wissen den Motor geöffnet haben (was m. E. für den KV erforderlich wäre), dann hat er eh ein Problem.

Denn dann ist der Schaden kaum noch richtig nachvollziehbar - und riecht erst richtig nach Betrug.

Ich würde auf Rücknahme bestehen und den Wagen selbst zum Sachverständigen bringen.

Warum sollte er Dir freiwillig 50% anbieten, wenn er doch den Schaden komplett einklagen könnte ??

Auch etwas, was sich mir nicht erschließt. 🙄

@olli27721

Der Käufer versucht 50% einer Motorüberholung zu bekommen einen Schaden hat er nicht gemeldet.

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 25. August 2021 um 18:14:02 Uhr:


@olli27721

Der Käufer versucht 50% einer Motorüberholung zu bekommen einen Schaden hat er nicht gemeldet.

-

Das ist ja das Ding.

Der Käufer hätte den Schaden sofort melden müssen, bevor eine Werkstatt überhaupt Hand anlegt.

Alles weitere hätte mit dem Verkäufer abgestimmt werden müssen.

So sieht's aus.
Die Möglichkeit der Nachbesserung(wenn sie denn überhaupt nötig ist) muss man dem Verkäufer geben. Einfach eine 6000 Euro Reparatur in Auftrag geben und sich dann die Hälfte wieder holen ist nicht.

Für die Hälfte des Geldes hätte man einen gebrauchten Motor einbauen können.

Hier soll der VK abgezogen werden,mehr nicht.

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