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Kaufvertrag nicht eindeutig, Gültigkeit?

BMW
Themenstarteram 20. Oktober 2016 um 20:13

Hallo ich habe eine dringende frage,ich habe von Privat einen alten 5er BMW gekauft.

Im Vertrag hat der Verkäufer nicht mein Geburtsdatum reingeschrieben sondern ein falsches das habe ich bei der Vertrags Unterzeichnung nicht gesehen,und es steht drin das ich 4 Winterreifen dazu bekomme die habe ich aber nicht bekommen.

Jetzt ist meine frage ist der Vertrag rechtskräftig?

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14 Antworten

Hi,

rein vom Prinzip her gilt, ein Vertrag ist dann rechtskräftig, wenn die Vertragsbedingungen erfüllt sind.

Ob die fehlerhafte Angabe einzelner Informationen das gesamte Vertragswerk nichtig machen, lasse ich mal dahin stehen. Das kann Dir nur ein Jurist beantworten. Dies gilt auch für die Frage, ob das Ausbleiben der vertraglich vereinbarten Lieferung von Winterreifen dazu führt, dass der Kaufvertrag insgesamt hinfällig ist ( nachdem die Erfüllung dieses Vertragsbestandteils unter Fristsetzung eingefordert wurde und letztendlich ausgeblieben ist).

Zuletzt stellt sich noch die Frage, ob sich ein Rechtsstreit in dieser Angelegenheit kostentechnisch überhaupt lohnt. Wer die Rechnung für das Spektakel bezahlen muss, hängt vom Ausgang des Verfahrens ab.

Gruß Jens

Themenstarteram 20. Oktober 2016 um 21:31

Danke für die Antwort vielleicht sollte ich dazusagen das ich mit dem Verkäufer monatliche raten vereinbart habe und ich habe mit ihn telefoniert und nach den Winterreifen gefragt ,er sagte das hätte noch zeit Weill es liegt ja noch kein Schnee.

Ich sagte zu den Verkäufer das ich sie jetzt brauche und nicht erst wenn Schnee liegt den dann ist es zu spät,den dann darf ich nicht mehr mit Sommerreifen fahren.

Er will sie trotzdem nicht hergeben,ich sagte das ich dann die nächste rate auslassen werde und kaufe von den Geld Winterreifen.

Der Verkäufer sagte mir dann das er sich das Auto dann einfach wieder holen wird Weill ich ja einen Ratenvertrag mit ihn hätte und das Auto ihn gehört,obwohl ich schon raten gezahlt habe.

Den Ersatz Schlüssel hat er auch noch,was kann ich tun?

Im Regelfall sieht ein Kauf mit Ratenzahlung vor, dass der Eigentumsvorbehalt solange beim Verkäufer bleibt bis die Ware komplett bezahlt ist.

Was mir jedoch sehr komisch erscheint ist die noch nicht erfolgte Lieferung der Reifen.

Und eines ist klar, der Verkäufer kann nicht einfach die Ware (das Auto) bei Nichtzahlung einer Rate abholen.

Genau wie Du muss auch er sich an den gültigen Rechtsweg halten.

Ich kann dir nur sagen wie ich vorgehen würde.

- RA einschalten und einfach mal abklären mit welchen Kosten ich evtl. rechnen müsste (mit Glück ist das eine Gespräch für dich noch kostenfrei, bzw. muss vll. der "Gegner" die anfallenden Kosten tragen).

- Sollte ich mich nach Abwägung (Kosten -/ Nutzenfaktor) für den RA entscheiden, soll dieser erst einmal ein Schreiben mit allem drum und dran aufsetzen (meistens reicht das schon aus).

- Dann würde ich aber auch auf den RA "hören" und genau befolgen was er mir rät. Nicht das man etwas macht (vll. eine Rate nicht bezahlen obwohl es der RA empfiehlt) und somit dem Verkäufer in die Hände spielt.

Ich hoffe du nimmst durch diesen Vorfall etwas für die Zukunft mit, denn du hast ein paar Fehler gemacht die nicht passieren sollten.

1. Immer alles sofort aushändigen lassen was man gekauft hat.

2. Alles (und das meine ich wörtlich) schriftlich festhalten was vereinbart wurde.

3. Verträge immer genau durchlesen und Unstimmigkeiten gleich klären bzw. berichtigen.

4. Beim KFZ-Kauf niemals einen Schlüssel zurücklassen.

Ich wünsche dir viel Erfolg in dieser Angelegenheit.

Gruß Vilnix

Themenstarteram 21. Oktober 2016 um 14:10

Vielen dank für die Antwort inzwischen habe ich die Reifen bekommen, nur den ersatzschlüssel will er erst rausrücken wenn das Auto abezahlt ist.

am 25. Oktober 2016 um 6:56

Happy end! Und ich dachte, dass du schon nichts kriegen wirst.

würde mich nicht jucken mit dem Zweitschlüssel. Die hängen bei mir schon seit Jahren immer im Schlüsselkästchen.

In diesem Fall wäre es mir schon wichtig.

Bei der geschilderten Konstellation würde es mich nicht wundern, wenn der TE sich den Wagen holt, sobald eine Rate im Verzug ist, oder ihn mal "borgt" wenn Not am Mann ist...

Und was den Eigentumsvorbehalt angeht muss dieser doch vereinbart sein. Ich tippe auf eine handschriftliche Ratenvereinbarung, in der die Folgen eines Verzuges nicht vernünftig geregelt sind (wenn überhaupt).

Daher würde ich schnellstmöglich zusehen, den Zweitschlüssel zu bekommen.....

@kalitor

Ist denn das Auto schon auf dich angemeldet?

Autoverkauf auf Raten:

http://www.12gebrauchtwagen.de/.../...-raten-darauf-muessen-sie-achten

Wie Sie das Auto auf Raten verkaufen können

Um ein Auto auf Raten zu verkaufen, sollten Sie wie folgt vorgehen:

•Erstellen Sie einen sicheren Vertrag, am besten über einen Notar. In diesem Vertrag sollte deutlich aufgeführt werden, dass Sie das Auto zurückerhalten, wenn die Raten nicht bezahlt werden. Allerdings darf das Auto bis zu diesem Zeitpunkt nicht beschädigt werden.

•Um zu verhindern, dass der Käufer nicht zahlt, weil das Auto angeblich Mängel hat, sollten Sie im Vertrag explizit erwähnen, dass jede Gewährleistung ausgeschlossen ist und sich auch nicht auf die Zahlung der Raten auswirkt. Nachträglich festgestellte Mängel am Auto berechtigen nicht zum Nichtzahlen der Raten.

•Vereinbaren Sie eine Sicherheit: Entweder hinterlegt der Käufer einen wertvollen Gegenstand oder Sie behalten den Zweitschlüssel. Somit lebt der Käufer mit der Angst, dass Sie das Auto jederzeit holen können, wenn er nicht bezahlt.

Sachen gibt's!

Ein Auto privat auf Raten verkaufen oder kaufen find ich sehr befremdlich.

Normale Gebrauchtwagengeschäfte bergen doch schon ausreichend Konfliktpotential.

Wenn schon Kredit, dann doch lieber bei einer Bank und die Karre cash bezahlen.

Der Verkäufer muss auch Nerven haben. Vielleicht Mitglied eines MC oder ähnlicher Vereinigungen?

.. Was ich mal übersetze:

Wird der Eigentumsvorbehalt nicht vertraglich festgehalten, gilt dieser nicht automatisch. Der Eigentumsvorbehalt muss konkludent im Vertrag festgehalten werden.

Ob er den Zweitschlüssel zurückhält ist erstmal unerheblich, denn eine Handlungsmöglichkeit hat der Verkäufer nicht mehr. Auch mit Ratenzahlung ist wird nicht automatisch ein Eigentumsvorbehalt (oder Besitzkonstitut) vereinbart. Im übrigen und ferner ermächtigt das den Verkäufer auch nicht zum Rücktritt, wenn du mit der Rate säumig wirst.

Wenn er deinen Wagen einziehen würde, wäre das Diebstahl. Maßgeblich ist dabei übrigens nicht der physische Lagerort der Zulassungsbescheinigung 2 (wie oft irrtümlich angenommen) sondern der Kaufvertrag. Die Zulassungsbescheinigung dürfte nur Indizwirkung für die Willenserklärungen des dinglichen Geschäfts hinsichtlich des Zustandekommens des Kaufvertrags haben.

(Ich bin kein Jurist, dies ist keine Rechtsberatung und ich gebe kein Gewähr!)

Zitat:

@kalitor schrieb am 20. Oktober 2016 um 23:31:32 Uhr:

Danke für die Antwort vielleicht sollte ich dazusagen das ich mit dem Verkäufer monatliche raten vereinbart habe und ich habe mit ihn telefoniert und nach den Winterreifen gefragt ,er sagte das hätte noch zeit Weill es liegt ja noch kein Schnee.

Ich sagte zu den Verkäufer das ich sie jetzt brauche und nicht erst wenn Schnee liegt den dann ist es zu spät,den dann darf ich nicht mehr mit Sommerreifen fahren.

Er will sie trotzdem nicht hergeben,ich sagte das ich dann die nächste rate auslassen werde und kaufe von den Geld Winterreifen.

Der Verkäufer sagte mir dann das er sich das Auto dann einfach wieder holen wird Weill ich ja einen Ratenvertrag mit ihn hätte und das Auto ihn gehört,obwohl ich schon raten gezahlt habe.

Den Ersatz Schlüssel hat er auch noch,was kann ich tun?

Die vereinbarte Rate zahlen und auf die Herausforderung der Reifen verlangen, zahlst du nicht begibst du dich in Zahlungsverzug, holt er das Fahrzeug ab macht er sich ggf strafbar

Was steht denn genau im Kaufvertrag?

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 26. Oktober 2016 um 21:28:08 Uhr:

...

Die vereinbarte Rate zahlen und auf die Herausforderung der Reifen verlangen, zahlst du nicht begibst du dich in Zahlungsverzug, holt er das Fahrzeug ab macht er sich ggf strafbar

Was steht denn genau im Kaufvertrag?

Ähm - die Reifen hat er doch jetzt schon bekommen... ;)

Ansonsten stimme ich dir zu.

Beste Grüße,

Heino

Auch mit Eigentumsvorbehalt würde ich so etwas nicht machen. Wenn der Käufer den Wagen zu Schrott fährt und keine Vollkasko hat, hilft der auch nicht viel.

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