Kaufvertrag,ja ,nein, vielleicht
Hallo zusammen,
Ich hab da mal eine Sache die ich nicht richtig einschätzen kann und mal euren Rat brauche vielleicht hat jemand schon mal ein ähnlichen Fall gehabt.
Also ich war vergangenen Montag in einem Autohaus einen Passat ansehen, wir sind Probegefahren und haben 3 Sachen festgestellt die für uns nicht ok sind, welche wir dem Verkäufer mitgeteilt haben dann noch über etwas Papierkram gesprochen und er sagte uns er wird die Mängel abstellen. Jetzt haben wir ausgemacht das das wir uns bis spätestens Mittwoch bei ihm melden. Wir haben uns früher entschieden und ich habe Dienstag angerufen und wollte ihm mitteilen das wir das Auto nehmen wenn wie abgesprochen die Mängel behoben sind. Er unterbrach mich direkt und fing an mit naja herzlichen Glückwunsch und wir machen das wie besprochen er gibt das Auto in die Werkstatt lässt die Mängel Abstellen und wir sollen ihm mal 2 Tage Zeit geben dann würde er sich melden wir sollen wieder zu ihm kommen das Auto erneut fahren und uns überzeugen das alles ok ist. Es geht speziell um ein Problem mit dem DSG was er uns zur ersten Besichtigung aber direkt sagte das er davon weiß und es nur eine Kleinigkeit ist. Da sich bis gestern niemand bei mir gemeldet hat habe ich angerufen und musste mir am Telefon mit entsetzen sagen lassen das Fahrzeug anderweitig verkauft wurde weil ein Getriebeschaden festgestellt wurde. Ich habe doch aber am Dienstag zu ihm gesagt das ich das Auto kaufe und er hat mir ja auch die Beseitigung der Mängel zugesagt, was nun?
Kann man da irgendwas machen, ich will das eigentlich nicht einfach so auf mir sitzen lassen.
Beste Antwort im Thema
Lars, da haste wieder was gelernt, vergesse es, freu dich auf einen anderen und dreh ne Runde mit deinem S und alles ist vergessen.
Gruß Metin
10 Antworten
Wer zuerst kommt mahlt zuerst. Der kann dir am Telefon viel erzählen. Wenn du keine Anzahlung gemacht hast oder den Kaufvertrag unterschrieben, hast du auch kein Anspruch auf den Wagen.
Wenn da schon was am DSG ist würde ich den eh nicht nehmen. Galube mal nicht das der dir ein neues Getiebe hätte eingebaut.
lg
Ein mündlicher Vertrag zählt genauso wie ein schriftlicher.
Aber die Profis für solche Themen sind eher im Verkehr und Sicherheit Forum zu finden 😉
Zitat:
Original geschrieben von maxl 909
Ein mündlicher Vertrag zählt genauso wie ein schriftlicher.
Aber die Profis für solche Themen sind eher im Verkehr und Sicherheit Forum zu finden 😉
Ja das hab ich halt auch gedacht. Bin echt enttäuscht.
Mündlich zählt meines Wissens nicht wirklich! Hast eben nichts in der Hand!Kein Beweis für seine Aussage!
Zitat:
Original geschrieben von Psychobiken
Mündlich zählt meines Wissens nicht wirklich! Hast eben nichts in der Hand!Kein Beweis für seine Aussage!
Naja ich hab eigentlich nur die Freundin als Zeuge
Zeugen zählen doch heute auch irgendwie in den seltesten Fällen noch was!
Ist zwar was anderes, aber hatte bei meiner "Fahrerflucht" auch 2 Zeugen.....hat trotzdem nichts gebracht...
Kaufverträge beim Händler sollte man immer schriftlich festhalten, da man diesen Leuten nie vertrauen kann!
Am schlimmsten sind oftmals die Autos die als Kundenauftrag verkauft werden! Ohne Händlergarantie und sowas! Mein Arbeitskollege hat letztens eine Woche auf sein neues Auto warten müssen, weil der Händler die Papiere von dem Vorbesitzer des Autos noch nicht hatte!Vereinbart war was anderes!
Von den Teppichflieger brauche ich ja gar nicht erst anfangen!
Lars, da haste wieder was gelernt, vergesse es, freu dich auf einen anderen und dreh ne Runde mit deinem S und alles ist vergessen.
Gruß Metin
zur Info:
Ein Vertrag (Kaufvertrag im Sinne von § 433 BGB) muss nicht schriftlich abgeschlossen sein.
Was vorliegen muss, dass der Vertrag gültig ist, ist dass ein Angebot besteht und dass das Angebot angenommen wird. Es muss also auf beiden Seiten die Willenerklärung zu dem Ver-/Kauf vorliegen.
Das war ja bei dir der Fall, daher: -> Anwalt; gute Chancen!
Das zu bezeugen ist wieder etwas anderes 😉
Ich kenne mich ein wenig mit dem Kram aus, da ich mal ein Semester Recht hören durfte....
[Wenn du zum Beispiel dann später gesagt hättest, dass du das Auto doch nicht nimmst, könnte er darauf bestehen, dass du zahlen musst.... da ein Kaufvertrag besteht.]
Das Semster war auch gut wenn es um Mängel, Nacherfüllung, Gewährleistung etc geht...
Vielen Dank,
Ich bin eigentlich auch der Meinung das ein mündlicher Kaufvertrag zustande kam nur was soll ich halt machen und wie lange zieht sich das dann hin. Der Verkäufer hat mir nun mal zugesichert die Mängel abzustellen und habe zugesagt das ich unter diesen Umständen das Auto kaufe.
Eigentlich müsste man solche Autohäuser öffentlich an den Pranger stellen das hilft glaub ich mehr als die zu verklagen nur bin ich ja dann der Arsch, ich könnte echt kotzten wenn man schon in den Autohäusern so verarscht wird.
Im Prinzip besteht ein Kaufvertrag, Deine Willensbekundung und seine Zusage- nun hättest Du Ihn bei dem Telefonat darauf hinweisen müssen, daß dieses unter Ohrenzeugen geführt wird. Aber das ist eben die Theorie, denn wer kennt schon am Anfang den Ausgang des Gespräches. Die Fronten sind so schwammig, daß ich Dir zum Troste sagen kann, mit der Kiste wärest du eh nicht glücklich geworden - um es mal zu umschreiben, ein Händler ist meist nur gewinnorientiert; will also sagen, die Rep. am DSG wäre nur oberflächlich gewesen und Du hättest für Dein sauer verdientest Geld nur Reklamationen, Gänge zum Anwalt/Gericht, `ne Bastelbude,.......- also den Griff in`s Klo !
Unstrittig ist, daß sich der Händler im eigenen Sinne nicht weitsichtig verhalten hat - die Info, daß die Rep. des Getriebes den Zeitwert schon stark ankratzt, wäre der erste Schritt gewesen und dann hätte das Angebot kommen müssen, sich selbstverständlich zeitnah um ein Ersatzangebot zu bemühen.
Wenn es Dich tröstet- das Schiksal hat Dich vor diesem windigen Zeitgenossen bewahrt ( unter den meisten guten Anzügen sind die Buxen doch beschissen und der Schlips verdeckt nur den Blick auf den schmutzigen Hals ).
In unserer Überflußgesellschaft wartet Dein Auto schon auf Dich!
Verschwende nicht Deine Kraft, sondern nutze diese besser für die Suche !
Amen