Kaufpreisminderung wegen fehlender Klimaanlage? Gewährleistungsfall?

Hallo,

ich hab mir vor 2 Wochen einen gebrauchten Mini Cooper Baujahr 2004 im Autohandel gekauft. Er hat ca 130.000km gelaufen, was mich aber nicht gestört hat.

Es war ausdrücklich auf dem Verkaufsschild ausgeschrieben, dass das Auto eine Klimaanlage besitzt. Beim Nachfragen wurde dieses auch bestätigt. Weil der Mini zusätzlich mit einer Gasanlage ausgestattet ist, fand ich den Preis für das Auto (ca. 5000€) also ganz ok.

Heute wollte ich dann die Klima anstellen und musste feststellen, das gar keine vorhanden ist! Im Vertrag habe ich nachgeschaut und da wurde nur die Bezeichnung des Autos aufgeführt. Also keine Klausel wie 'Gekauft wie gesehen' oder der gleichen. Zusätzlich war das Auto auch noch bei Autoscout24 drin, ebenfalls mit der Ausstattung: Klimaanlage. Leider wurde dieses aber bereits gelöscht und ich habe lediglich ein Foto des Verkaufsschildes auf dem das Auto beschrieben wurde (Bezeichnung, Kilometerstand, Klimaanlage, Gasanlage, Ansprechpartner, ect.).

Nun meine Frage: Wie viel Kaufpreisminderung sollte ich beim Autohändler anfragen? So wie ich es in einigen Beiträgen gelesen habe handelt es sich dabei um einen Gewährleistungsfall den ich notfalls auch einklagen kann. Schließlich wurde mir ein Auto unter den falschen Voraussetzungen verkauft...

Liebe Grüße

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Wie kann man ein Auto besichtigen kaufen und nach 2 Wochen merken das k eine Klimaanlage drin ist?

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Hast Du den Wagen denn nicht während der Probefahrt - wie der Name schon sagt - ausprobiert?

Hi,
wenn Du Zeugen hast, Du bestätigen können, dass der Händler bzgl. der Klima
"falsche" Angaben gemacht hat, dann hast Du gute Chancen, auf einen Kaufpreisminderung.
Aaaaber, rechne Dir hier nicht zu viel aus, wennde Glück hast, bekommste 100 bis 200€
zurück...mehr nicht, denn, es wird nicht der Neupreis sondern der "aktuelle" Gebrauchtwagenpreis
zugrudne gelegt..

Aber, genaueres kann dir hier der Rechtsanwalt nennen.

Grüße

Ich halte hier durchaus 500,- für realistisch, den ohne Klima lässt er sich deutlich schlechter verkaufen, und das macht auch auf dem Gebrauchtwagenmarkt schnell 500,- € aus.

Ein klassischer Gewährleistungsfall ist es aber nicht, den eine Nachbesserung ist mit vertretbarem Aufwand nicht möglich. Du kannst also nicht verlangen das die Klima nachgerüstet wird.

Kannst du dich mit dem Händler nicht einigen muss der Kauf halt rückabgewickelt werden.

Auf eine vorsätzliche Täschung kannst du nicht spekulieren. Das funktioniert nur bei Dingen, die nicht offensichtlich sind. Wenn der Autohändler dir das Fahrzeug als rotes Auto angeboten hätte, es in Wahrheit aber blau ist, funktioniert das auch nicht. Der Sachverhalt wäre anders, wenn im Angebot von Klima die Rede ist und im Wagen die Bedienelemente für Klima vorhanden wären ... aber halt nicht der Rest dazu.

Und eine Klimaanlage ist kein Gegenstand, den ein Laie nicht erkennen kann.

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Preisschild und eine evtl. Nachfrage (auf welche Art?) sind das Eine.

Warum schaut man nicht selbst am/im Fahrzeug nach, ob dieses essentielle Ausstattungsmerkmal vorhanden ist und auch funktioniert?

Aufgrund des Preisschildes sehe ich keine Täuschung, sollte es auf explizite Nachfrage beim VK bejaht worden sein, sieht das schon etwas anders aus.

Aber was bringt am Ende eine Kaufpreisminderung? Kalt wird es in der Kiste nie. Ich würde hier auf Rückabwicklung hinarbeiten.

Eine Anzeige bei mobile ist genauso wie das Preisschild bestandteil des Kaufvertrages.
Den Vorwurf das der TE es vorher hätte prüfen müssen muss man genauso an den Verkäufer richten. Die Sorgfaltspflicht des Händlers ist hier sogar höher einzustufen, den er macht das professionel.

Identischer Sachverhalt mit Ersteinschätzung eines RA:

http://www.frag-einen-anwalt.de/...lich-mit-Klimaanlage---f186204.html

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