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Kaufpreisminderung/ Käufer will Geld zurück/ Opel Vivaro

Opel Vivaro X83, Vauxhall
Themenstarteram 10. November 2015 um 13:32

Hallo liebe Gemeind! Ich laufe hier gerade herum wie ein aufgescheuchtes Huhn, weil ich nicht weiß was ich machen soll.

Hintergrund: Im Juni 2015 kaufte ich einen Vivaro aus dem Jahr 2008. Ich bin damit auf Festivals gefahren und hatte einige schöne Urlauber über den Sommer. Im September bin ich dann nach Berlin gezogen, wo ich dieses große Auto nicht mehr brauchte und habe ihn wieder verkauft. In den 3 Monaten in denen ich den Wagen besaß hatte ich keine Probleme oder Schwierigkeiten, er tat wie er sollte.

Anfang September 2015 habe ich den Wagen dann verkauft, die Käufer und ich sind gemeinsam zu einer Werkstatt ihrer Wahl gefahren um den Bus durchzuchecken. Ergebnis war, dass Bremsen demnächst gemacht werden müssen und der Turbo etwas ölt. Ich habe außerdem darauf hingewiesen, dass das Domlager Fahrerseite knackt, was auch im Kaufvertrag festgehalten wurde.

Heute, 8 Wochen später, bekomme ich einen Anruf, dass die Kopfdichtung gemacht werden muss und zudem alle 4 Injektoren kaputt seien. Der Wagen hinge wohl an, aber nach kurzer Zeit immer wieder aus. Laut einem Gutachten hat der Wagen nur noch einen Wert von 4000 Euro und sie wollen jetzt 5000 Euro Kaufpreisminderung. Ansonsten würde der Fall vor Gericht landen. Sie sagten am Telefon, dass meine Chancen vor Gericht nicht gut stehen würden (meinte ihr Anwalt), da ich den Bus nicht lange in Besitz hatte und den Mangel offensichtlich verschwiegen habe, es also um arglistige Täuschung ginge. Sie haben schon Kontakt zum Vorbesitzer hergestellt, der sagte ihnen wohl, dass ein Injektor schon getauscht wurde (Mai 2014), was mir aber nicht bekannt war und auch nicht im Vertrag mit dem Vorbesitzer steht.

Ich hatte nie Probleme mit dem Wagen, bin nie stehen geblieben und hab ihn mit bestem Gewissen verkauft. Was soll ich nun tun? Ich gehe davon aus, dass sie die andere Partei einen Anwalt nimmt und sich das Geld erstreiten möchte.

 

Vielen Dank fürs Lesen und eure Hilfe!

 

Beste Grüße

Paul

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18 Antworten

Die Beweislast liegt beim Käufer, wenn Gewährleistung ausgeschlossen, ist dessen Chance gleich null.

Man muß sich daran gewöhnen, dass auch bei eindeutigen Sachlagen gestritten wird, bzw. damit gedroht.

Frag einen Anwalt, ob du streiten sollst..............., frag einen Hund, ob er auf ein Wurstpaket aufpasst. :D

Tip:

Es wird in solchen Fällen viel zu viel telefoniert, damit auch oft zu viel "gelabert". Also, alles schriftlich erledigen.

Abwarten und sehen, wie alles sich entwickelt. Mit einem einfachen Gespräch am Telefon ist noch nichts passiert.

Eine unbegründete Forderung wird auch durch einen Rechtsanwaltbrief nicht richtiger. Selbst darauf kann man schlicht und ergreifend antworten: Tut mir leid, aber ich weise die Forderung ab. Punkt

Nicht mehr, nicht weniger

@Ludwig: Das finde ich eine schöne Antwort, auch den Tipp!

Obwohl ich kein Freund von Anwälten bin, kann ich mir bei dieser klaren Sachlage nicht vorstellen, dass sich hier jemand zu einer Klage herabläßt. Das wäre ja direkt gegen das Interesse des Mandanten gehandelt.

Und zu dem Telefonat könnte man sagen "netter Versuch", obwohl es nicht nett ist, jemanden so zu täuschen.

Themenstarteram 11. November 2015 um 23:59

Ich fühlte mich regelrecht unter Druck gesetzt und genötigt, nachträglich den Kaufpreis anzupassen. Sie sagten, dass wenn sie jetzt einen Anwalt einschalten, es um den kompletten Rücktritt vom Kaufvertrag ginge, durch das defekte Auto kam es zu Verdienstausfall und sie mussten sich einen Mietwagen leihen. All das wird mir dann in Rechnung gestellt.

 

Die Käufer betonten dann explizit, dass sie den Wagen nicht gekauft hätten, wenn sie von dem Austausch eines Injektors im Mai 2014 gewusst hätten.

 

Der Anwalt ließ mich dann wissen, dass bei einem 7 Jahre alten Fahrzeug, welches dann auch schon eine gewisse Laufleistung aufweist, damit gerechnet werden muss, dass bereits Teile getauscht wurden. Ein grober Mangel liege dann nicht vor, da es sich schlichtweg um eine Verschleißerscheinung handele.

 

Man.... Das nervt mich gewaltig. Ich habe keine Nerven für sowas. Alle Parteien (Anwalt, KFZ-Meister, Motor-Talk-Mitglieder), die ich dazu befragte, gaben mir im Groben die selbe Antwort.

 

Dass ich nicht dafür belangt werden kann. Ich bin mit dem Bus, obwohl nicht lange in meinem Besitz, immerhin 10.000 Kilometer gefahren. Ohne jeden Defekt, abgesehen vom kaputten Domlager. Doch das ist auch schriftlich im Vertrag festgehalten.

 

Beste Grüße und dankbar für die vielen Antworten

 

Paul

bleib ganz ruhig, die wollen dir nur Angst machen!

wenn sie Garantie oder Gewährleistung haben wollen, müssen sie ein Auto beim Händler kaufen!

und Verschleißteile muss man nicht angeben beim Verkauf, außer du hast einen anderen Motor drinne!

zumal du selber nicht gewusst hast, dass die Injektionen getauscht wurden. hat dir dein Vorbesitzer bestimmt auch nicht gesagt...weil er es auch nicht musste.

wie gesagt, die wollen dich gleich ganz massive unter Druck setzten, damit du gleich einknickst!

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