Kaufentscheidung

Hallo Zusammen,

leider darf ich meinen Füherschein Kl. 3 bald für einige Zeit abgeben.

Um mobil zu bleiben überlege ich mir, einen Roller mit max. Geschwindigkeit 25km/h anzuschaffen,
welchen ich ja mit der Mofa-Prüfbescheinigung fahren darf.

Nun meine Fragen, da ich mich mit Rollern überhaupt nicht auskenne:

Habe mir im Netz also einen 50 ccm Roller gedrosselt auf 25km/h ausgesucht http://nova-motors.de/Motorroller-49ccm/Retro-Star/Motorroller-Retro-Star-25km-h-Mofa-schwarz-weiss::5185.html ). Läßt sich so ein Roller bei Rückerlangung meines Lappen legal auf einen 45km/h Roller "entdrosseln", den ich ja mit Kl. 3 fahren darf? Was müsste ich dann dafür dann machen?

Alternativ gibt es die 50km/h Variante, welche dann runterzudrosseln wäre, was aber direkt €200 mehr kostet.

Was könnt Ihr mir raten?

Könnt Ihr auch was zu dem Retro Roller und / oder der Firma Nova Roller was sagen? Finde da kaum
Ersatzteile, ausser direkt bei denen....

Danke schonmal

Stefan

Beste Antwort im Thema

Hey,

Also als Übergangsroller würde ich auch nicht zu viel Geld reinstecken, aber du könntest auch mal aufm Gebrauchtmarkt schauen.
Habe für meinen Vater vor ein paar Wochen ne Piaggio Sfera gekauft für 375€ und der ist zuverlässiger als jeder andere =D

Bei nem neuen haste halt 2 Jahre Garantie, was ja für dich reichen würde denke ich. Natürlich darfst du den Roller, wenn du den entsprechenden Führerschein wieder hast auf 45km/h "neu" drosseln lassen. Das musst du natürlich alles eintragen lassen damit es legal ist. Aber das ist alles ohne Probleme möglich.
Zu den Ersatzteilen.. Ist halt kein bekannter Hersteller, sondern eher so China-Kracher-like. Da ist natürlich klar, dass du nicht überall die passenden Ersatzteile kriegst. Deswegen habe ich für meinen Vater auch einen "Marken-Roller" gekauft.

MfG
DerDepp

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Hey,

Also als Übergangsroller würde ich auch nicht zu viel Geld reinstecken, aber du könntest auch mal aufm Gebrauchtmarkt schauen.
Habe für meinen Vater vor ein paar Wochen ne Piaggio Sfera gekauft für 375€ und der ist zuverlässiger als jeder andere =D

Bei nem neuen haste halt 2 Jahre Garantie, was ja für dich reichen würde denke ich. Natürlich darfst du den Roller, wenn du den entsprechenden Führerschein wieder hast auf 45km/h "neu" drosseln lassen. Das musst du natürlich alles eintragen lassen damit es legal ist. Aber das ist alles ohne Probleme möglich.
Zu den Ersatzteilen.. Ist halt kein bekannter Hersteller, sondern eher so China-Kracher-like. Da ist natürlich klar, dass du nicht überall die passenden Ersatzteile kriegst. Deswegen habe ich für meinen Vater auch einen "Marken-Roller" gekauft.

MfG
DerDepp

Zitat:

Original geschrieben von Stef76



Um mobil zu bleiben überlege ich mir, einen Roller mit max. Geschwindigkeit 25km/h anzuschaffen,
welchen ich ja mit der Mofa-Prüfbescheinigung fahren darf.

bist du dir sicher? normaler weise dürfen nur personen die vor dem 01.04.65 gebohren sind ein mofa nach entziehung der fahrerlaubnis fahren, da diese personen zu dem damaligen zeitpunkt noch keinerlei prüfungen für das führens eines mofas brauchten. erkundige dich lieber erstmal !!!

Habe mir im Netz also einen 50 ccm Roller gedrosselt auf 25km/h ausgesucht  Läßt sich so ein Roller bei Rückerlangung meines Lappen legal auf einen 45km/h Roller "entdrosseln", 

Alternativ gibt es die 50km/h Variante, welche dann runterzudrosseln wäre, was aber direkt €200 mehr kostet.

das ist beides das gleiche!
die roller sind standartroller 45km/h, und sind für den verkauf als 25er gedrosselt worden (vom werk)
also-kaufe dir ´nen 25er, entdrosselst sie wieder wenn du den lappen wieder hast, dann zum tüv (ca.45€) da bekommst du den wisch dass es "wieder" ´ne 45er ist, lässt den wisch bei der zulassungsstelle abstempeln (ca.10€)
und das war´s

lg torsten

achja.....ersatzteile für das teil.....KEIN problem!

Zitat:

Original geschrieben von DerDepp


Hey,

Also als Übergangsroller würde ich auch nicht zu viel Geld reinstecken, aber du könntest auch mal aufm Gebrauchtmarkt schauen.
Habe für meinen Vater vor ein paar Wochen ne Piaggio Sfera gekauft für 375€ und der ist zuverlässiger als jeder andere =D

Bei nem neuen haste halt 2 Jahre Garantie, was ja für dich reichen würde denke ich. Natürlich darfst du den Roller, wenn du den entsprechenden Führerschein wieder hast auf 45km/h "neu" drosseln lassen. Das musst du natürlich alles eintragen lassen damit es legal ist. Aber das ist alles ohne Probleme möglich.
Zu den Ersatzteilen.. Ist halt kein bekannter Hersteller, sondern eher so China-Kracher-like. Da ist natürlich klar, dass du nicht überall die passenden Ersatzteile kriegst. Deswegen habe ich für meinen Vater auch einen "Marken-Roller" gekauft.

MfG
DerDepp

Danke erstmal, das mit den gebrauchten Roller ist so ne Sache, weil ich ja mal überhaupt keine Ahnung habe, und dieser "Retro-China-Kracher" auch per Ratenzahlung erstanden werden kann 😉

Zitat:

Original geschrieben von torgo



Zitat:

Original geschrieben von Stef76



Um mobil zu bleiben überlege ich mir, einen Roller mit max. Geschwindigkeit 25km/h anzuschaffen,
welchen ich ja mit der Mofa-Prüfbescheinigung fahren darf.

bist du dir sicher? normaler weise dürfen nur personen die vor dem 01.04.65 gebohren sind ein mofa nach entziehung der fahrerlaubnis fahren, da diese personen zu dem damaligen zeitpunkt noch keinerlei prüfungen für das führens eines mofas brauchten. erkundige dich lieber erstmal !!!

Habe mir im Netz also einen 50 ccm Roller gedrosselt auf 25km/h ausgesucht  Läßt sich so ein Roller bei Rückerlangung meines Lappen legal auf einen 45km/h Roller "entdrosseln", 

Alternativ gibt es die 50km/h Variante, welche dann runterzudrosseln wäre, was aber direkt €200 mehr kostet.

das ist beides das gleiche!
die roller sind standartroller 45km/h, und sind für den verkauf als 25er gedrosselt worden (vom werk)
also-kaufe dir ´nen 25er, entdrosselst sie wieder wenn du den lappen wieder hast, dann zum tüv (ca.45€) da bekommst du den wisch dass es "wieder" ´ne 45er ist, lässt den wisch bei der zulassungsstelle abstempeln (ca.10€)
und das war´s

lg torsten

achja.....ersatzteile für das teil.....KEIN problem!

Super, danke Dir. Also meinste mit dem Roller kann ich nicht viel falschmachen, als zukünftiger neuer Roller-Fahrer. Gefällt mir halt auch optisch.

Für Mofa brauchste keinen Führerschein, nur so ne Bescheinigung von ner Fahrschule, welche an sich nicht als Führerschein gilt.

Ist das entdrosseln ein großer Akt!? Oder muss man da nur was entfernen?

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Zitat:

Original geschrieben von Stef76



Für Mofa brauchste keinen Führerschein, nur so ne Bescheinigung von ner Fahrschule, welche an sich nicht als Führerschein gilt.

Ist das entdrosseln ein großer Akt!? Oder muss man da nur was entfernen?

ja- ich weiss dass das für´s mofa kein führerschein ist-----aaaaaaber-

meiner meinung nach

(ich kann mich täuschen) darfst du dann auch kein mofa mehr fahren.......

das entdrosseln ist bei dem teil meist lediglich ein tauschen des distanzringes in der vario. (bei manchen noch die cdi....machen die aber meistens garnicht mehr)

Nicht "meinen", sondern wissen oder nachschauen!
Mofa gehört nicht zu den fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen.
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__5.html
Mofa fahren ohne Prüfbescheinigung (oder antsprechendes Alter oder Fahrerlaubnis) kostet auch "nur" 20 Euro Verwarnungsgeld (TBNR #205000).

Umdrosseln Mofa/Moped erfordert neben dem richtigen Drosselsatz und dessen fachgerechten Einbau auch immer eine neue Betriebserlaubnis. Mit rund 200 Euro ist zu rechnen.

Geht es eigentlich um Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug?
Jedenfalls kann beides an die örtliche Polizei gemeldet werden, um den Kandidaten im Auge zu behalten und die Einhaltung der Sanktion zu überwachen. Also lieber strikt legal bleiben, keinesfalls z.B. ein "zu schnelles Mofa" fahren.

Zitat:

Original geschrieben von tomS


Nicht "meinen", sondern wissen oder nachschauen!
Mofa gehört nicht zu den fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen.
www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__5.html
Mofa fahren ohne Prüfbescheinigung (oder antsprechendes Alter oder Fahrerlaubnis) kostet auch "nur" 20 Euro Verwarnungsgeld (TBNR #205000).

Umdrosseln Mofa/Moped erfordert neben dem richtigen Drosselsatz und dessen fachgerechten Einbau auch immer eine neue Betriebserlaubnis. Mit rund 200 Euro ist zu rechnen.

Geht es eigentlich um Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug?
Jedenfalls kann beides an die örtliche Polizei gemeldet werden, um den Kandidaten im Auge zu behalten und die Einhaltung der Sanktion zu überwachen. Also lieber strikt legal bleiben, keinesfalls z.B. ein "zu schnelles Mofa" fahren.

wer lesen kann ist klar im vorteil. natürlich kann ich "MEINEN" und IHM einen tip geben SICH zu erkundigen.

eine NEUE BETRIEBSERLAUBNIS bekommst du eben NICHT!!!
sondern eben nur eine zusatzbescheinigung vom tüv, die du bei der zulassung abstempeln lässt.
wie war das mit deinem wissen??????????
nicht mit steinen schmeissen..............

das habe ich nämlich gerade 2fach hinter mir !!!
es wahr BIS VOR EINIGEN JAHREN so, dass du ´ne neue betriebserlaubnis bekommen hast .HEUTE NICHT MEHR....
und die kosten sind keine 200€. was es kostet, habe ich geschrieben

Nochmal zu dem Retro Star Roller hier ... Meint Ihr dass das Preis-Leistungsverhältnis i.O. ist. Habe mich etwas im Netz umgeschaut und zu dem Preis finde ich wenige neue Roller. Ist da von den techn. Details irgend ein Haken zu erkennen?!?

genau diesen roller hat sich eine freundin vor 3/4 jahr gekauft (von einem anderen händler, gleicher preis-45er roller) mit drosselsatz auf 25km/h (anstatt 199,-....159,-€) 
wie bereits erwähnt.......es brauchte NUR der distanzring gewechselt werden. nicht die rollen, und nicht die cdi.
wichtig war die "abe", probefahrt des prüfers das er 25km/h fährt, und er wurde anstandslos umgetragen.
andersrum habe ich im bekanntenkreis, und für mich selber
(war auch den lappen wech.....:rolleye: )
baugleiche mofaroller "in den ursprünglichen zustand" zurück versetzt.....25}>45 km/h
variierbare distanzringe ca.15€ in der bucht
(meine habe ich mir selber gebaut)
evtl. KANN eine andere cdi notwendig sein (bucht ca.20€-30€) variorollen ca.10€
(war bei den letzten beiden rollern nicht notwendig)
darauf achten, dass der roller genau 45km/h (laut tacho) fährt.
ummeldung anstandslos......
dazu sagen muss ich, dass einige leute hier probleme mit den (baugleichen) fahrzeugen haben/hatten.
kann ich von mir und meinem bekanntenkreis nicht bestätigen.
evtl.den vergaser richtig einstellen, aber an sonsten preis/leistung ok.
aber solche einstellungen hast du ja auch bei anderen rollern.
wenn du in einer gegend wohnst wo du grosse höhenunterschiede hast (berge), würde ich dir allerdings einen 2takter empfehlen. die sind durchzugskräftiger.

lg torsten

Zitat:

@Stef76 schrieb am 9. April 2011 um 18:16:20 Uhr:



Zitat:

Original geschrieben von torgo


lg torsten

achja.....ersatzteile für das teil.....KEIN problem!

Super, danke Dir. Also meinste mit dem Roller kann ich nicht viel falschmachen, als zukünftiger neuer Roller-Fahrer. Gefällt mir halt auch optisch.

Für Mofa brauchste keinen Führerschein, nur so ne Bescheinigung von ner Fahrschule, welche an sich nicht als Führerschein gilt.

Ist das entdrosseln ein großer Akt!? Oder muss man da nur was entfernen?

Das entdrosseln bei dem Retrostar ist ne kleinigkeit^^ es gibt an der cdi eine kabelverbindung die von der variomatik zur cdi verläuft. Dieses einfach aussernanderziehen und das dingen fährt fast 70^^

Lieber klabauter(Mann),

Bevor der Forenpapst deinen Beitrag sieht (der ist dann immer so patzig mit Neulingen):

Also erstens ist der letzte Beitrag zarte 7 1/2 Jahre her. Deinen Beitrag könnte man daher schon fast als "Störung der Totenruhe" werten.

Zweitens sind hier in diesem Forum tuningtipps verboten, da Tuning illegal ist, möchte der Forenbetreiber nichts mit am Hut haben, am ende bekommst es nur selbst auf'n Sack.
Muss ja nicht sein 😉

Zitat:

@klabauter71 schrieb am 20. Juli 2018 um 18:22:31 Uhr:


Das entdrosseln bei dem Retrostar ist ne kleinigkeit^^ es gibt an der cdi eine kabelverbindung die von der variomatik zur cdi verläuft. Dieses einfach aussernanderziehen und das dingen fährt fast 70^^

So einfach ist das nun auch wieder nicht.

Um damit anschließend am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu können, benötigt das Fahrzeug noch eine entsprechende TÜV-Abnahme und geänderte Zulassung.

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