Kaufempfehlung/ Anfänger

Hallo,

Wir möchten uns nach 2 Campingurlauben nun auch einen Wohnwagen anschaffen.
Es soll ein gebrauchter werden für den Anfang.
Zugfahrzeug ist ein Opel Meriva 1,7 Diesel max 1300 kg Zuglast.

Gestern waren wir bei einem Händler direkt bei uns im Ort.Er hat einen Fendt Xaver 496 A Bj 1995 für 4500€ dort stehen.
Eckdaten :Länge:6,825
Breite:2,197
1,200kg zulässiges Gesamtgewicht
Der Wagen ist sehr gepflegt und hatte bisher nur einen Besitzer.Möbel usw super gepflegt,es wurde nie dort gekocht,Polster nicht zum schlafen benutzt da der Besitzer eine bessere Matratze an Bord hatte.
Gewährleistung gibt es ein Jahr.

Der Händler baut eine neue große Dachluke ein(40*70 sagte er glaube ich),er verbaut uns einen Fahrradträger und eine batterie damit er autark ist,außerdem bekommen wir eine gefüllte Gasflasche dazu und er möchte etwas umbauen damit der Kühlschrank während der Fahrt über Gas läuft.
Ein Vorzelt hat der Wagen mit dabei und eine Anti Schlingerkupplung.

Nun zu meinen Beobachtungen,Innen roch es nicht nach Schimmel aber natürlich auch nicht mehr fabrikneu,Möbel standen alle gut da und Außen hatte er keine Dellen oder ähnliches.

Meint ihr der Preis ist fair???

Ich würde mich sehr über Antworten oder Tipps freuen.

Lg Vanessa

Beste Antwort im Thema

Zuerst würde ich das Leergewicht auf einer öffentlichen Waage ermitteln.
Vermutlich ist die Zuladung ohnehin schon gering, was weitere Ein- und Anbauten infrage stellen würde.

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die HA-Last wird nicht hardwaremässig (also real) erhöht, wenn eine AHK werkseitig verbaut ist. Es kommt offenbar lediglich automatisch zu der Eintragung, wenn die werkseitig verbaut ist.

Die Stützlast beim Meriva A ist maximal 55kg, egal ob auf der Kupplung selbst ein höherer Wert steht. Es gilt diesbezüglich immer der Wert, der in den Papieren steht.
Die Anhängelast der Kupplung kann auch deutlich über der zul. Anhängelast des Fz sein.

Beides darf nur nicht geringer sein, da die Fz-Papiere dann nicht mehr stimmen.

Du hast Recht: in den Papieren des TE steht unter Bemerkungen bezüglich einer AHK ohnehin nichts derartiges und von daher gibt es auch keine erhöhten Werte. Allerdings würde ich mir noch mal die EU-Unabhängigkeitsbescheinigung ansehen. Vielleicht kann man bei nachgerüsteter AHK diesbezüglich noch etwas nachtragen.

Mit den eingetragenen 1300kg Anhängelast bei 100PS-CDTI-Meriva hat man Glück, denn die gab es bei dieser Leistungsstärke nicht immer.
Die letzten Meriva A hatten beim 100PS-1,7CDTI nur 1150kg Anhängelast und irgendwann früher hatten die nur 1300kg Anhängelast, wenn die werkseitige AHK vorhanden war. Ansonsten nur 1000kg.
(das hing meines Wissens mit dem Vorhandensein eines zusätzlichen oder stärkeren Kühlers zusammen)

Zitat:

- 125PS-Meriva: Der hatte sicherlich auch keine Probleme mit der Anhängelast

wie geschrieben:
mit real 900kg wiegendem WoWa der zudem nur 2,2m hoch ist, sieht das ganz anders aus, als wenn der WoWa über 40% schwerer wäre (also real 1300kg), aerodynamisch nicht besonders geformt und über 2,5m hoch wäre.

Zitat:

AAABER: vor 20 Jahren war man mit 240 Nm schon Bestens bedient! Mein 520i hatte 190 Nm und unser 525i hatte gerade mal 245 Nm - und damit ging es auch den Stiefel runter. Mit Letzterem war man damals sogar wahnsinnig gut motorisiert - @Oetteken fährt ja noch den Nachfolgemotor in seinem 3er

das maximale Drehmoment des Motors würde ich nicht überbewerten. Letztendlich gibt es eine Gangschaltung, die jeden älteren 525i mit 1000kg-WoWa erheblich flotter bewegen lässt, als mit jedem 100PS-Diesel.
Der BMW hat aber Heckantrieb, was bei WoWa, vor allem beim Rangieren kein Nachteil ist.
Er hat aber auch einen deutlich größeren Hecküberhang und das ist grundsätzlich nicht so gut.

So,ich muss mich erstmal bei euch alles bedanken.
Besonders bei dir Chris,du hast mir wirklich vieles erklärt und so viel gerechnet,ich bin nun ein ganzes Stück schlauer aber auch ängstlicher mit so einem
Gespann weit zu fahren .
Ich denke das ist aber eher Gewohnheit.
Hoffentlich überfordere ich meinen kleinen dicken meriva nicht zu sehr .
Die ahk war übrigens schon dran als wir in kauften.

Kleiner Tip, warum unter Bemerkungen in der Zulassungsbescheinigung nichts steht:

Werft mal nen Blick auf die Schlüsselnummer. Das ist ein Import-Wagen.....deshalb die vielen Nullen. Der Hinweis auf CoC ist da nicht verkehrt. Die Daten für Importmodelle werden händisch eingepflegt, wenn es nichts entsprechend Vorbelegtes im System der Zulassungsstelle gibt. Normalerweise gibt es bei jedem neueren Auto den Hinweis auf AHK-Werte, seitdem diese nicht mehr abnahmepflichtig sind......egal ob verbaut oder nicht.

Bei nem Opel vom Gewicht auf die Fahrzeuggröße zu schließen, ist wenig förderlich. Die Opel sind gerade in den Baujahren deutlich schwerer unterwegs als die Konkurrenz. Erst jetzt nähert sich Opel so langsam den "Ideal"gewichten an.

Zitat:

@navec schrieb am 20. September 2017 um 14:32:14 Uhr:


die HA-Last wird nicht hardwaremässig (also real) erhöht, wenn eine AHK werkseitig verbaut ist. Es kommt offenbar lediglich automatisch zu der Eintragung, wenn die werkseitig verbaut ist.

Hm, ich weiß nicht wie es bei Opel ist, aber bei BMW ist es so - zumindest bei meinem E46 und auch bei meinem F30. Dort werden i.d.R. verstärkte Federn verbaut (siehe Bilder)
Einen anderen Sinn macht es auch nicht, wenn sich plötzlich die zulässige Achslast ändert.

Zitat:

Die Stützlast beim Meriva A ist maximal 55kg, egal ob auf der Kupplung selbst ein höherer Wert steht. Es gilt diesbezüglich immer der Wert, der in den Papieren steht.
Die Anhängelast der Kupplung kann auch deutlich über der zul. Anhängelast des Fz sein.

Beides darf nur nicht geringer sein, da die Fz-Papiere dann nicht mehr stimmen.

Du hast Recht: in den Papieren des TE steht unter Bemerkungen bezüglich einer AHK ohnehin nichts derartiges und von daher gibt es auch keine erhöhten Werte. Allerdings würde ich mir noch mal die EU-Unabhängigkeitsbescheinigung ansehen. Vielleicht kann man bei nachgerüsteter AHK diesbezüglich noch etwas nachtragen.

(EDIT) Nachfolgendes unter der Berücksichtigung, dass keine Stützlast in der EG-Übereinstimmungserklärung (CoC) steht, wie von PIPD_black beschrieben:

Genau das war der Fall. Bei Vanessa war werkseitig (wohl) noch keine AHK verbaut und daher gibt es auch keine Eintragung im Feld 13 der Zulassungsbescheinigung II... Das ist auch gar nicht vorgeschrieben.
Und AHK müssen bei gültiger ABE auch längst nicht mehr vom TÜV eingetragen werden, wenn diese über ECE-Prüfzeichen verfügung. Demnach würde die Bescheinigung von Westfalia die Stützlast des Fahrzeuges bestimmen. Die AHK muss ja für den Fahrzeugtyp auch freigegeben werden - sind ja keine willkürlichen Werte.
Und der WW hat ja i.d.R. eine höhere Stützlast von meistens 100 kg. Dann hast du wiederum recht, dass dann natürlich die (niedrigeren) 55/60kg gelten.

Zitat:

Mit den eingetragenen 1300kg Anhängelast bei 100PS-CDTI-Meriva hat man Glück, denn die gab es bei dieser Leistungsstärke nicht immer.
Die letzten Meriva A hatten beim 100PS-1,7CDTI nur 1150kg Anhängelast und irgendwann früher hatten die nur 1300kg Anhängelast, wenn die werkseitige AHK vorhanden war. Ansonsten nur 1000kg.
(das hing meines Wissens mit dem Vorhandensein eines zusätzlichen oder stärkeren Kühlers zusammen)

Ich finde die Anhängelast für das Auto nicht schlecht. Bei Audi/VW/BMW hat man sogar noch bei den 2-Liter-Dieseln mit rd. 150 PS eine Unterscheidung in der Steigung - 1.600 kg bei 12% und 1.800 kg wenn´s nur max. 8% sind. Ich finde das schwierig, denn ich kann die Steigung bei der Urlaubsplanung nur schwer abschätzen...

Stärkere Kühler: Das ist inbesondere heutzutage ein Problem bei Nachrüstungen - immer die Herstelleranweisungen zum nachträglichen Anbau einer AHK beachten! Meistens werden die Volumenmodell mit einer für den Normalbetrieb ausreichenden Kühlerleistung ausgestattet (Kosten) und bei Nachrüstungen darauf verwiesen, dass dann der teure, größere Kühler verbaut werden muss.

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@ChrisH1978
Mein Beitrag kam deinem leider zuvor.....würde inhaltlich aber besser hierher passen.

Zitat:

@vanybuny schrieb am 20. September 2017 um 14:37:43 Uhr:


So,ich muss mich erstmal bei euch alles bedanken.
Besonders bei dir Chris,du hast mir wirklich vieles erklärt und so viel gerechnet,ich bin nun ein ganzes Stück schlauer aber auch ängstlicher mit so einem
Gespann weit zu fahren .
Ich denke das ist aber eher Gewohnheit.
Hoffentlich überfordere ich meinen kleinen dicken meriva nicht zu sehr .
Die ahk war übrigens schon dran als wir in kauften.

Der Lob gebührt nicht nur mir, sondern allen hier. War wahnsinnig viel Input, nicht wahr?! Wird schon! Wir wollen ja nur, dass ihr sicher unterwegs seid.

Angst brauchst du doch gar keine zu haben, fahrt einfach vorsichtig und möglichst immer zu Zweit. Wenn es mal eng werden sollte oder beim rangieren einfach immer einen abstellen - das machen wir auch so.
@Gewohnheit: So ist es! Und mit 2,20 Breite ist das Gespann trotzdem noch übersichtlich. Auch mit 2,50m lässt es sich ja schließlich fahren. 🙂

@Meriva: Der Meriva ist von Opel so konstruiert, dass er 1.300 kg auch im Dauerbetrieb aushält. Wenn ihr etwas vorausschauend fahrt, dann ist das doch gar kein Problem.

@AHK: Da muss ich passen. @PIPD_black´s Hinweis mit dem Reimport kannte ich nicht, vielleicht ist auch alles schon vorgegeben - einfach mal in die CoC schauen.

Zitat:

@PIPD black schrieb am 20. September 2017 um 14:52:28 Uhr:


@ChrisH1978
Mein Beitrag kam deinem leider zuvor.....würde inhaltlich aber besser hierher passen.

Tja, sorry, hängt damit zusammen, dass ich solche Romane geschrieben habe. Dein Hinweis war goldwert!

Zitat:

@vanybuny schrieb am 20. September 2017 um 14:37:43 Uhr:


Die ahk war übrigens schon dran als wir in kauften.

Nochmals kurz zur Werksausstattung. Nach Prüfung der Fahrgestellnummer war keine AHK werksseitig verbaut.

@ChrisH1978:

Zitat:

Genau das war der Fall. Bei Vanessa war werkseitig (wohl) noch keine AHK verbaut und daher gibt es auch keine Eintragung im Feld 13 der Zulassungsbescheinigung II... Das ist auch gar nicht vorgeschrieben.

Und AHK müssen bei gültiger ABE auch längst nicht mehr vom TÜV eingetragen werden, wenn diese über ECE-Prüfzeichen verfügung. Demnach würde die Bescheinigung von Westfalia die Stützlast des Fahrzeuges bestimmen. Die AHK muss ja für den Fahrzeugtyp auch freigegeben werden - sind ja keine willkürlichen Werte.

Und der WW hat ja i.d.R. eine höhere Stützlast von meistens 100 kg. Dann hast du wiederum recht, dass dann natürlich die (niedrigeren) 55/60kg gelten.

Ob es in der ZB II Eintragungen zur Stützlast und einen Punkt 13 gibt, weiß ich nicht so recht. Bei meinem Meriva war das jedenfalls nicht der Fall und auch in der EU-Übereinstimmungserklärung (CoC) gab es keinen Punkt 13...Du meintest vermutlich die ZB I.

Unter Bemerkungen (Punkt 22) wäre aber die einzige Möglichkeit erhöhte Achslasten, zul Anhängelasten usw. bei Vorhandensein einer AHK in die ZB 1 eintragen zu können. Daher habe ich das erwähnt und nicht weil dort eine AHK eingetragen werden muss.

Wenn die ABE der Nachrüst-AHK aussagt, dass deren maximal zulässiger Stützlastwert, sich auf die Fz-Typen die dort genannt werden, so auswirkt, dass deren individuelle Eintragung unter Punkt 13 der ZB 1 unwirksam wird, wäre das in Ordnung. Ansonsten nicht.
Das gleiche gilt für die zul. Anhängelast, die auf der Nachrüst-AHK steht.

Es gibt viele Autotypen mit völlig unterschiedlicher Motorisierung, unterschiedlichen Anhänge- und manchmal auch unterschiedlichen Stützlasten, für die es eben nur eine Nachrüstkupplungsvariante gibt. Da diese Kupplung alle Modelle abdecken muss (und vielleicht sogar noch welche, die es gar nicht gibt), werden die nahezu immer so hergestellt, dass deren Eckwerte (Anhängelast, Stützlast) die des Fz übertreffen.
Zugelassen ist das Fz mit diesen Werten dann aber noch lange nicht.

Von daher muss man die ABE/Freigabe der Kupplung schon ganz genau lesen.

Mein jetziger Yeti hat die werkseitige AHK mit 2100kg Anhängelast und 85kg zul. Stützlast. Die ist, da werkseitig, also definitiv für meinen Wagen freigegeben und trotzdem hat der Wagen nur 1800kg zul Anhängelast und 80kg Stützlast.
Es gibt nur eine Ausführung des Yeti, der die Maximal-Werte der AHK ausnutzen darf. Meiner ist es nicht..

Stimmt der Wagen kommt aus Frankreich ,hätte ich vergessen zu erwähnen.
Die ahk war schon dran als wir ihn gebraucht kauften ;-)

Ja das Lob ging an alle von euch !!!!

Zitat:

@navec schrieb am 20. September 2017 um 15:30:50 Uhr:



Zitat:

Genau das war der Fall. Bei Vanessa war werkseitig (wohl) noch keine AHK verbaut und daher gibt es auch keine Eintragung im Feld 13 der Zulassungsbescheinigung II... Das ist auch gar nicht vorgeschrieben.

Und AHK müssen bei gültiger ABE auch längst nicht mehr vom TÜV eingetragen werden, wenn diese über ECE-Prüfzeichen verfügung. Demnach würde die Bescheinigung von Westfalia die Stützlast des Fahrzeuges bestimmen. Die AHK muss ja für den Fahrzeugtyp auch freigegeben werden - sind ja keine willkürlichen Werte.

Und der WW hat ja i.d.R. eine höhere Stützlast von meistens 100 kg. Dann hast du wiederum recht, dass dann natürlich die (niedrigeren) 55/60kg gelten.

Ob es in der ZB II Eintragungen zur Stützlast und einen Punkt 13 gibt, weiß ich nicht so recht. Bei meinem Meriva war das jedenfalls nicht der Fall und auch in der EU-Übereinstimmungserklärung (CoC) gab es keinen Punkt 13...Du meintest vermutlich die ZB I.

ZB I, richtig. Ist wie mit dem Euro... Für mich heißen die noch Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein.

Zitat:

Unter Bemerkungen (Punkt 22) wäre aber die einzige Möglichkeit erhöhte Achslasten, zul Anhängelasten usw. bei Vorhandensein einer AHK in die ZB 1 eintragen zu können. Daher habe ich das erwähnt und nicht weil dort eine AHK eingetragen werden muss.

Ich befürchte, es hat sich dann um ein Missverständnis gehandelt.

Zitat:

Wenn die ABE der Nachrüst-AHK aussagt, dass deren maximal zulässiger Stützlastwert, sich auf die Fz-Typen die dort genannt werden, so auswirkt, dass deren individuelle Eintragung unter Punkt 13 der ZB 1 unwirksam wird, wäre das in Ordnung. Ansonsten nicht.
Das gleiche gilt für die zul. Anhängelast, die auf der Nachrüst-AHK steht.

Es gibt viele Autotypen mit völlig unterschiedlicher Motorisierung, unterschiedlichen Anhänge- und manchmal auch unterschiedlichen Stützlasten, für die es eben nur eine Nachrüstkupplungsvariante gibt. Da diese Kupplung alle Modelle abdecken muss (und vielleicht sogar noch welche, die es gar nicht gibt), werden die nahezu immer so hergestellt, dass deren Eckwerte (Anhängelast, Stützlast) die des Fz übertreffen.
Zugelassen ist das Fz mit diesen Werten dann aber noch lange nicht.

Von daher muss man die ABE/Freigabe der Kupplung schon ganz genau lesen.

Lesen bildet ... die Stützlast muss vom Hersteller vorbestimmt sein (§ 44 Abs. 3 S. 2 StVZO).
Es ist offenbar davon auszugehen, dass diese aufgrund des Reimports nicht in der ZB I abgedruckt ist. Aber bei Opel gibt es jene Anhängelastkataloge für jedes Modelljahr. Leider ist die EG-Typgenehmigung nicht in Vanessas Fahrzeugschein abgedruckt, so dass man noch die Angabe aus dem Modelljahr 2004 abgleichen könnte. Aber aufgrund der 1.300kg-Anhängelast ist wohl davon auszugehen, dass die Stützlast bei diesem Meriva bei 55 kg liegt und nicht bei den 60 kg, die Westfalia maximal angibt.

Westfalia:

Die maximale Stüzlast nach Angaben des Fahrzeugherstellers darf nicht überschritten werden.

Die Angabe zur Stützlast der Anhängevorrichtung finden Sie auf dem Typenschild und in der Montageanleitung angegeben in kg. Bitte beachten Sie, dass immer die Vorgaben des Fahrzeugherstellers zu beachten sind. Diese können unterschiedlich sein!

Deine Worte @navec

Zitat:

@navec schrieb am 20. Sep. 2017 um 12:44:43 Uhr:


Was direkt hat das Leergewicht mit der Führerschein-B-(B96) Grenze beim zul. Gespanngesamtgewicht zu tun?

Ups... mein Fehler. Ich meinte Gesamtmasse (zGG). Die beträgt bei meinem PKW 2.250kg.

@ChrisH1978:

Zitat:

Aber aufgrund der 1.300kg-Anhängelast ist wohl davon auszugehen, dass die Stützlast bei diesem Meriva bei 55 kg liegt und nicht bei den 60 kg, die Westfalia maximal angibt.

es wird m.E. keinen Meriva A ohne Einzelabnahme geben, der mehr als 55kg Stützlast hat. Meistens ist es auch bei Kleinwagen oder Autos auf Kleinwagenbasis so, dass mindestens die gesetzliche Vorgabe von 4% der zul. Anhängelast (abgesehen von den 25kg als absolute Mindestforderung) realisiert wird und das ist bei 55kg gegeben.

@vanybuny wie steht es mit der Suche?

Wir sind ja auch auf der Suche nach einem Wohnwagen als Anfänger.

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