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Kaufberatung von alten Phaeton Hasen + Kennern

VW Phaeton 3D
Themenstarteram 17. Januar 2016 um 13:31

Hallo Leuten,

nach mehr als 30 Jahren BMW soll es im fortgeschrittenen Alter endlich ´mal was anderes sein.

Nach langen Recherchen bin ich zum Ergebnis gekommen, dass der "Dicke" das Beste für´s Geld bietet....auch wenn er wie ein alter aufgedunsener Passat wirkt...als Alternative hab ich noch den C 6 von Citroen im Hinterkopf...der ist noch preiswerter, fürchte mich aber vor Ersatzteilproblemen und kenne keine vertrauenswürdige Fachwerkstatt in meiner Umgebung.

Wie dem auch sei, folgende Fragen hab ich zum "Dicken":

1.) Die verschiedenen Baureihen sind für mich undurchsichtig...GPO, GP1, GP2....teilweise werden auch V.... erwähnt....das sind wohl die Motoren. Ich stelle mir einen GP 2 vor....mit der modernen Festplatten-Navi und den ganzen Entertainment-Gedöns. Den GP 2 erkenne ich wohl am Motor mit den 239 PS, aber es gibt auch Modelle (aus der Übergangszeit im Jahr 2008?) mit 239 PS und alter Navi....merkwürkwürdig....vielleicht weiss jemand mehr.

Teilweise tauchen auch Modelle mit Stoff statt Leder auf....sind das Export -Varianten? Ich meine dabei auch neuere Modelle, also ab Bj. 2007.

2.) Wie steht´s mit der Standheizungs-Nachrüstung? (für mich ganz wichtig, da keine Garage). Die

Ergebnisse meiner Recherchen sind völlig verwirrend. Ich denke alle Dieselmodelle haben einen Webasto Vorheizer........oder nicht----? Man müsste sie also ohne größere Umbauarbeiten freischalten können, wie bei meinem alten E 39 BMW...hatte seinerzeit nur die Fernbedienung bezahlen müssen...ca. 200 €. Beim E 61 sah das schon wieder anders aus...da hatte BMW den serienmäßigen Zuheizer gespart). Oder mit einem Umbau-Kit von Webasto sogar mit Fernbedienung? Dann müsste sich die Nachrüstung so bei ein paar Hunnis bewegen.

3.) Worauf sollte man beim Kauf allgemein achten....was sind die wichtigsten Schwachstellen ? Klar hab ich schon die Foren durchsucht, aber vielleicht kann jemand die Schwächen des Dicken kurz zusammmenfassen.

Danke im Voraus für Eure Tipps!

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 19. Januar 2016 um 23:00

...die Gewährleistung der Händler gilt nur:

1.) wenn sie als Händler verkaufen und nicht tricksen wie "im Kundenaufrag", "an Gewerbe"..."ins Ausland" "nach Polen"..."nach Russland", "zum Verschrotten" etc.. Allerdings können auch seriöse Händler inzwischen nicht anders, als "im Kundenauftrag" bei älteren Fahrzeugen zu verkaufen, denn sonst hätten sie bei jeder alten Kiste die Gewährleistung am Hals....man kann es ihnen also nicht übel nehmen, obwohl sie es zumindest in der Werbung/Beschreibung ehrlicherweise es so deklarieren sollten, meist aber auch tun.

2.) wenn der Fehler am Fahrzeug bei Übergabe ("Gefahrübergang") verhanden war. Aaaaaber: Es wird vermutet, dass wenn der Fehler in den ersten 6 Monaten nach Gefahrübergang auftritt, er schon bei Übergang vorhanden war.

Was folgt daraus? Eine Beweislastumkehr: Der Händler muss beweisen, dass der konkrete Fehler, der aktuell aufgetreten ist, eben NICHT bei Gefahrübergang vorhanden war. Da dies zu Ungerechtigkeiten führt, hat der BGH jetzt diese eigentlich eindeutige Regelung im BGB etwas aufgeweicht.

Der BGH hat aber NICHT das BGB geändert....das müsste der Deutsche Bundestag tun ;-)

Also: Die Gewährleistungszeit beträgt seit der Änderung des BGB im Jahr 2001 2 Jahre!

Der BGH hat in der von Uwe zitierten Entscheidung etwas völlig anderes entschieden:

Einige Händler hatten in ihren AGB versucht die Gewährleistungfrist auf 1 Jahr zu verkürzen...verständlich v.a. bei älteren Karren! Der BGH musste das natürlich für nichtig erklären, wegen der eindeutigen Regelung im BGB (und auch den dahinterstehende EU-Richtlinien). Ein Klage beim Europäischen Gerichtshof wäre die Folge gewesen....und wie die Klage ausgegangen wäre, ist klar.

Ob das ganze nun gut ist für den Verbraucher, weiss ich nicht. Es wird sicherlich zur Folge haben, dass seriöse Händler kaum noch ältere Autos IM EIGENEM NAMEN verkaufen....dann gibts als gar keine Gewährleistung mehr.

Manche Händler versuchen das Problem jetzt etwas abzuschwächen, indem sie nur noch Fahrzeuge mit Garantie verkaufen, nach dem Motto: "Du kannst den Dicken haben, aber nur wenn Du bei mir auch einen Garantievertrag abschließt". Versteckte Formulierungen findet man jetzt häufig hierzu bei Mobile etc.

Das entlastet ihn aber nicht von der Gewährleistung, die etwas völlig anderes ist. Wenn der Schaden über die Garantie abgedeckt ist hat er Glück gehabt, wenn nicht hat er die Gewährleistung am Hals, wenn deren Voraussetzungen ansonsten gegeben sind.

Viele Händler kennen den Unterschied nicht und viele Kunden sind zufrieden, da sie ja eine Garantie haben. Aber für beide kann es später das böse Erwachen geben:

Die Gewährleistungen aller Anbieter, die ich kenne, umfassen nur "Positivlisten". D.h. auf das Fahrzeug an sich gibt es keine Garantie (anders : die Herstellergarantie, die aber auch mit Tücken versehen ist!), sondern nur auf bestimmte Teile und bestimmte arbeiten. Wenn man durch den Rost fällt mit seinen Beanstandungen, kann man ggf. noch auf die Gewährleistung zurückgreifen...und der Händler guckt blöd. Und wenn die Gewährleistung (aus welchen Gründen auch immer) nicht greift, guckt der Käufer blöd.

Was lernen wir ´mal wieder: Augen auf beim Autokauf...nachdenken...Verträge lesen (und verstehen)....und vielleicht mal Rechtsrat einholen, ehe man was unterschreibt. Gibt´s umsonst bei den Automobil-Clubs (wenn man Mitglied ist), beim der Verbraucherberatung etc. und für Rechtsschutzversicherte sowieso, sofern keine Selbstbeteiligung.

Danke für´s Lesen bis zum Ende...wer ansonsten was wissen möchte zum Thema (ich beschäftige mich seit 30 Jahren damit und ernähre damit auch meine gefräßige Familie): Bitte PN....im Tausch gegen Einbau der Fernbedienung für die Standheizung beim Dicken....nein war Spaß! :-)

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am 25. Februar 2016 um 1:55

Zitat:

@Kraxel schrieb am 18. Januar 2016 um 22:37:03 Uhr:

Waynes interessiert, sonst überlesen:

.... Nicht-EU Ausland verkauft, kann man auch gleich netto verkaufen....wenn man alle Regeln dazu einhält und sich mit den Papieren auskennt. Die hier ansässigen osteuropäischen Händel wissen meist, wie es geht ;-)...oder tun so. Besonderheit Polen: Dort kann man sich die MWSt. von einem bestimmten Finanzamt in Warschau wiederholen, muss aber logischerweise hier erstmal brutto bezahlen.

Händler, die am liebsten in´s Ausland oder "nur an Gewerbe" verkaufen, müssen also etwas genauer betrachtet werden, auch wenn man ein Gewerbe hat.

Moechte die o.g. Aussage richtigstellen:

-Polen ist ein EU-Land seit 05/2004.

-die MWSt. wird vom deutschen Autohaendler erstattet, sobald man das Auto in Polen zulaesst, aber...

vor der Zulassung muss in Polen 23% der polnischen MWSt. (VAT) bezahlt werden, und oben drauf, auf den Gesamtbetrag brutto, noch 18,6% der Luxussteuer, beim Hubraum der 2999 cm3 uebersteigt.

Betrifft ALLE Autokaeufer.

Gruss

Arek

 

Zitat:

@Kraxel schrieb am 24. Februar 2016 um 17:14:52 Uhr:

..aha...also muss man bis GP 2 auf Bi-Xenon achten.

Naja, wie schon geschrieben wurde gab es beim GP0 "Dual-Xenon". Das würde ich nicht unbedingt empfehlen. Zwar ist das Fernlicht super, aber da die Xenons ein Weilchen brauchen, um auf Touren zu kommen, sind sie als Lichthupe quasi nicht zu gebrauchen.

Mit Bi-Xenon hat man das Problem, wenn Licht an ist, nicht und haben die nicht außerdem noch ein Halogenlicht, das als Fernlicht dient, wenn die Scheinwerfer aus sind? Meine, mal so etwas gelesen zu haben.

nein.

beim gp2 ist in einer einheit das bi verbaut, entweder in die kurve schwenkend, oder statisch (nur auf und ab), in der anderen ist der blinker, ledleiste unten als tagfahrlicht und im falle des kurvenlichts ist noch eine h7 pro seite verbaut um die seiten beim abbiegen mit niedriger geschwindigket zusätzlich auszuleuchten. diese werden aber nicht als fernlicht aktiviert. dazu noch, nicht vergessen - die nsw, die werden manuell mit dem taster neben dem lichthauptschalter bedient.

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