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Kaufberatung

Smart Fortwo 453 (EQ)
Themenstarteram 7. März 2021 um 10:18

Hallo zusammen,

ich interessiere mich stark für einen fortwo EQ.

Es soll nur ein 3. Fahrzeug für die Arbeit sein (40km doppelt) und für kleinere Fahrten um die Ecke. Würde gerne die Sonderausstattung und somit die Leasingrate so gering wie möglich halten.

Was ich bis jetzt dazu gewählt habe ist das Plus Paket und Allwetterreifen. (Den Konfigurator finde ich übrigends ganz schlecht)

Gibt es aus eurer Sicht must have Ausstattungen worauf man nicht verzichten sollte?

 

Als Wallbox ist aktuell eine Heidelberg energy control 11kw geplant. Kann ich damit den Smart in der 4,6kw Version problemlos laden?

 

VG

Michi

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15 Antworten

Laden mit 11kw Box nur 3.7 kw/h möglich! Also 0,9 KW weniger. Für 4.6 KW braucht man eine 22kw Box....

0,9 Kw weniger sind vermutlich zu verschmerzen.

Gruß

Themenstarteram 7. März 2021 um 16:47

Zitat:

@Pummler75 schrieb am 7. März 2021 um 12:00:05 Uhr:

Laden mit 11kw Box nur 3.7 kw/h möglich! Also 0,9 KW weniger. Für 4.6 KW braucht man eine 22kw Box....

0,9 Kw weniger sind vermutlich zu verschmerzen.

Gruß

Ja damit kann ich leben. Das würde die Wallbox aber automatisch machen oder muss ich drauf achten das es eine Wallbox ist die das kann?

Ich habe auch die Heidelberg (11kw) und lade mit 3,7 kw/h ,musst sie nur vor Inbetriebnahme auf höchste Ladeleistung einstellen. Steht in der Betriebsanleitung.

Hi,

das wären 16A, die man einstellen müsste. Allerdings sieht es in der Praxis mit 3,7kW eher schlecht aus. Da meistens eine Spannung von 220V vorhanden ist, wird man mit ca. 3,5kW laden. Aber das reicht allemal für den Smart aus. Ich habe 3 Jahre lang den Smart mit 2,1kW geladen und es hat Problemlos funktioniert.

gelöscht

Die 22 kW-Wallbox ist halt nicht förderfähig (KfW 440). Also lieber 11 kW kaufen, Förderung kassieren und etwas langsamer laden. Ggf. kann man die 900 Euro der KfW auch in den 22 kW-Lader im Smart reinvestieren.

am 9. März 2021 um 11:35

Es gibt aber welche die man drosseln kann und bekommt dann auch die Förderung.

Will man also eine mit 22 KW haben dann kann man sich die auch auf deren Liste anschauen und drosseln lassen.

Dann nach einem Jahr wieder öffnen.

Nur muss ich zusehen das man auch eine Genehmigung dafür bekommt.

Bei der 11 KW sieht es da schon anders aus, die muss ich nur melden.

Zitat:

@marc4177 schrieb am 9. März 2021 um 12:35:47 Uhr:

Es gibt aber welche die man drosseln kann und bekommt dann auch die Förderung.

Will man also eine mit 22 KW haben dann kann man sich die auch auf deren Liste anschauen und drosseln lassen.

Dann nach einem Jahr wieder öffnen.

....

Ach, und das ist zulässig, eine 22 kW Box drosseln auf 11 kW, dafür KFW Förderung kassieren und dann nach einem Jahr wieder auf 22 kW öffnen?

Ist das kein Subventionsbetrug?

am 10. März 2021 um 4:52

Nein, guck auf der KFW-Seite dort gibt es einige Boxen und die müssen nur gedrosselt sein.

Das es nur 1 Jahr so sein muss steht im Vertrag, warum sollte das dann Betrug sein.

Betrug wäre es nur, wenn Du diese Drosselung vorher wieder aufhebst.

Mir ist allerdings nicht ganz klar, wie die das überprüfen wollen daß man das nicht macht.

Siehe diese Seite!

Dort steht unter "Was fördern wir" explizit die Information:

Wallbox mit 11 kW Ladeleistung die Information

Sie können auch ein Gerät mit stärkerer Ladeleistung kaufen.

Die Leistung muß dann von ihrem Elektrobetrieb auf 11 kW eingestellt werden.

Und unter intelligente Steuerung steht:

Eine intelligent gesteuerte Ladestation kann mit anderen Komponenten des Stromnetzes kommunizieren.

z.B um die Ladeleistung zu begrenzen oder zeitlich zu verschieben.

Evtl. könnte dies also remote abgefragt werden, auf welche Leistung die Wallbox eingestellt ist!

Aktuelle Liste förderfähiger Ladestationen

Was kann ich tun, wenn meine gewünschte Lade­station nicht auf der Liste der förder­fähigen Lade­stationen geführt wird?

Wenn Ihre gewünschte Lade­station nicht gelistet ist, wenden Sie sich bitte an den Hersteller der Lade­station. Dieser stimmt mit der KfW ab, ob die Lade­station die technischen Mindest­anforderungen erfüllt und in die Liste aufgenommen wird.

Eine nicht gelistete Lade­station kann trotzdem förder­fähig sein, sofern sie die Anforderungen an eine Lade­station gemäß Merkblatt einhält.

Wichtig: Das Modell muss spätestens beim Hoch­laden der Rechnungen auf der Liste der förder­fähigen Lade­stationen vorhanden sein.

Die Liste ist nicht abschließend und wird immer wieder aktualisiert.

Hallo,

ich überlege auch, einen Smart EQ zu leasen.

Darf ein Elektroauto eigentlich bei Frost darußen stehen? Beim E-Bike würd man ja dann den Akku mit ins Haus nehmen.

Leider hat das angebotene Modell nur die Grundausstattung und optional das Pluspaket, das ich dann dazu nehmen würde.

Wie ist die Qualität der Sitzbezüge und die Anmutung des Innenraums?

Kann man mit dem serienmäßigen Radio auch Musik über USB oder eine SD-Karte abspielen? Wie ist der Klang der Lautsprecher?

Hat jemand eine wieder entfernbare Lösung für Parksensoren und/oder eine Rückfahrkamera?

am 10. März 2021 um 11:36

Zum Thema Akku.

Keine Probleme im Winter selbst als es jetzt über -20 Grad war.

Der Wagen steht immer draußen und den Akku kannst du nicht mit einen E-Bike vergleichen.

Die Fahrzeuge haben ein intelligentes Batteriemanagementsystem und auch eine Kühlsystem.

Zum Thema Radio.

Inzwischen habe ich harausgefunden, dass das einfache Radio zwei USB-Anschlüsse hat, über die Musik abgespielt werden kann. Außerdem kann auch über Bluetooth abgespielt werden.

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