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Kauf und Händler

Themenstarteram 29. April 2007 um 17:47

Hallo,

Möchte am Montag ein KFZ kaufen vom Gebrauchtwagen Händler, KFZ wird vorm Kauf vom Händler aus zur Dekra geschickt wo das KFZ Tüv und AU bekommt+ eine Sichtprüfung.(Hört sich erstmal sehr gut an)

Bekomme dann ein Prüfbericht alle aufgeführten SCHÄDEN WERDEN VOM HÄNDLER Reguliert(hört sich auch gut an)

DAnn wird der Kaufvertrag unterschrieben und alles währe eigentlich gut.

Nun bin ich ein sehr misstrauischer mensch und möchte nach

Kauf des KFZ also ca. 1 Tag später zu einem unabhängigen

Sachverständigen der das KFZ IN MEINEM NAMEN durchchekt gehen. Was passiert wenn der was Herausfindet bzw. mir Mängel nachweist die die Dekra nicht gefunden hat trotz Sichtprüfung+Tüv?(Behaupte mal mein Händler und der Dekra Sachverständige kennen sich)

Habe ich sowas wie ein 14 Tägige Rückgaberecht nach erhalt des KFZ trotz das der Händler die Sichtprüfung hat machen lassen???????? Bitte mal um Aufklärung ohne Fachchinesisch.

VIELEN VIELEN DANK SCHONMAL.

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10 Antworten
am 29. April 2007 um 17:51

Du kannst auch vor dem Kauf im Rahmen einer Probefahrt zu einem unabhängigen, von dir frei gewählten Gutachter fahren... ein seriöser Händler sollte da nichts gegen haben ;).

Themenstarteram 29. April 2007 um 17:59

Naja das weiss ich auch und das war nicht die frage......

die Frage stellt sich dahingehend ob er nicht durch den Check bei der Dekra aus der Haftung raus ist, weil er belegen kann

das das KFZ im Einwandfreien Zustand ist.

Man muss dazu Sagen das die Historie also checkheft usw. top gepflegt sind aber bitte mal auf meine Frage eingehen.

am 29. April 2007 um 18:10

Hallo,

das 14tägige Widerrufsrecht ist ein Teil des Fernabsatzgesetzes und gilt für derartige Geschäfte - deines zählt wohl sicher nicht dazu... ;)

Insofern - kaufen und haben.

Du kannst schlichtweg den Vertrag erweitern lassen um einen Vorbehalt der eigenen Prüfung - sprich: Deinem Gutachter.

Ob der Händler das mitmacht, steht auf einem anderen Blatt.

Grobe Mängel sollten nicht auftauchen wenn vorher ein sauberer Check durchgeführt wurde - tauchen die doch auf, muss sich der erste Prüfer im Zweifelsfall einige unangenehme Fragen gefallen lassen.

Minimängel, die man auch mal übersehen kann (weil Fehler menschlich sind) mal außen vor gelassen. :)

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 29. April 2007 um 18:19

ok weiss zwar jetzt nicht was das Fernabsatzgesetz regelt oder der gleichen aber du meinst also das der Händler nicht

mehr Haftbargemacht werden kann, da er sich bei der dekra sozusagen rückversichert hat , right?

Der Händler muss mir doch aber ( so habe ich es gehört) eine 1 Jahrige Garantie geben die nach Gesetzt geregelt ist oder entzieht er sich derer durch die Prüfung der Dekra?

Was passiert jetzt genau wenn Mein Sachverständige grobe mängel feststellt oder kleine? Muss die Dekra dann zahlen wenn es zum Prozess kommt oder wem mache ich Haftbar?

am 29. April 2007 um 18:34

Hallo,

okay - nochmal anders:

14 Tage Widerruf gibts nur wenn du etwas fernmündlich oder per Internet bestellst - ein Onlineshop z... Grund: Weil Du es nicht richtig vorher testen (anfassen kannst)

Das aber nur als Hintergrund und Erläuterung, dass es nicht prinzipiell 14 Tage Widerruf bei Verträgen gibt - unterschrieben ist unterschrieben.

Der Händler muss Dir keineswegs eine Garantie geben (=Vertrag zwischen dir und einer Garantiegesellschaft), sehr wohl aber hat er 12 Monate Gewährleistung , in der Zeit muss er Mängel richten.

Näheres dazu über z.B. Wikipedia ;)

Nur soviel: In den ersten 6 Monaten muss er Dir nachweisen, dass der Mangel beim Kauf nicht (!) da war (dafür hat er u.U. sein Gutachten), in den folgenden 6 Monaten musst Du nachweisen, dass der Mangel beim Kauf vorhanden war (relativ schwierig).

Die Dekra selbst hat damit nix zu tun. Außer, irgendjemand will den Gutachter ran ziehen, weil er wissentlich ein falsches GA erstellt hat (das meinte ich mit "unangenehme Fragen").

Kurzum:

Sollte dein Gutachter Mängel feststellen, so hast Du gegenüber dem Händler (!) ein Anrecht die die oben angesprochene Sachmängelhaftung (=Gewährleistung). Er hat dann die Gelegenheit, den Schaden zu beheben und die Sache in Ordnung zu bringen.

Führt dies mehrmals nicht zum Erfolg, kannst Du "Wandlung" (Rückgabe) versuchen.

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 29. April 2007 um 18:41

OK super hört sich ja nicht schlecht an, das bedeutet jetzt für mich das wenn was in 6 Monaten kaputt ist ich mir ein Sachverständigen ranziehe, der wird mir das bestätigen und ich melde mich mit diesem Schreiben bei Händler.

Händler muss durch die Schmängelhaftung die möglichkeit bekommen das KFZ wieder zu richten, macht er es nicht weil er sich auf das Gutachten seines Prüfers beruft passiert was?(Damit hätten wir es dann geklärt)

PS:Danke schonmal für dein kompetentes WISSEN bist eine echte HILFE sehr gute weiterhilfe hier im FORUM top.

am 29. April 2007 um 18:54

Hi,

nun, Du solltest Dir aber auch darüber bewusst sein, dass es dennoch nicht verkehrt ist, nochmal ein paar Euro in einen Gebrauchtwagencheck nach dem Kauf zu investieren.

So ist die Zeit zwischen Kauf und evtl. Reklamation kurz und man kann sich sicher schneller einigen.

Im Übrigen geht es bei der Sachmängelhaftung nicht generell um das, was 12 Monate nach Kauf kaputt geht, sondern vielmehr darum, ob es zum Kaufzeitpunkt (!) schon defekt war.

Stellst Du etwa nach einem Monat fest, dass die Klimaanlage nicht mehr geht, wirds halt ein Streitfall.

Ging sie zum Übergabezeitpunkt? --> keine Gewährleistung

Ging sie schon da nicht, Du hast sie aber eben erst später benutzt und das festgestellt --> Gewährleistung.

Du siehst, es wird hier trotzdem schnell schwierig. Sicher ist deine Idee des eigenen Gutachtens (da gibts meines Wissens auch spezielle Produktvarianten von Gutachterbüros für Gebrauchtwagenkäufer) nicht verkehrt, zumal es dann kaum Streitpunkte über dort aufgetretene Mängel geben sollte.

Grüße

Schreddi

PS: Aso - die Frage nach der Mängelbeseitigung: Der Händler hat die Möglichkeit zur Nachbesserung - durch Austausch oder Reparatur der defekten Sache (Auto). Wirkt das alles nicht, kann im Endeffekt auch stehen, dass Du das Auto zurückgeben kannst (ist aber ein schwieriger Weg und der letzte Schritt)

PSS: Nochmal kurz für dich mit recherchiert: Jurawiki Wikipedia sagt das:

am 30. April 2007 um 8:04

Zitat:

Original geschrieben von V8-Psycho

Du kannst auch vor dem Kauf im Rahmen einer Probefahrt zu einem unabhängigen, von dir frei gewählten Gutachter fahren... ein seriöser Händler sollte da nichts gegen haben ;).

Nachdem was hier alles so geschrieben ist, kann ich dem TE auch nur zu diesem Weg raten.

Warum hinterher Ärger haben, wenn es vorher geklärt werden kann ?

buba

am 30. April 2007 um 17:42

@versace777:

Bist Du Lehrer oder sonst ein Akademiker?

Zitat:

Original geschrieben von Berndkalb

@versace777:

Bist Du Lehrer oder sonst ein Akademiker?

Suuuper :D:D:D

Gruß

weflydus

...der die Frage durchaus verstehen kann...

PS: @Berndkalb: Bist Du Verkäufer? ;)

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