Kauf ohne KFZ-Schein, Zulassungsbescheinigung Teil I und Kennzeichen

Hallo, an alle...
ich möchte gerade bei einem Seriösen Händler einen E-Auto Kaufen. Händler Abwicklung alles Seriös.
Jedoch ist der KFZ-Schein, Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen für das Auto nicht vorhanden.
was ich herausfinden konnte das es trotzdem klappen soll das ich das Auto auf mich angemeldet kriege.
Oder sieht ihr da Problematik? das der Alte Halter Schwierigkeiten hatte und die unterlagen nicht raus rücken will? ich denke es war ein Leasing unbezahlte Raten Fahrzeug? mit 6400km
Vielen Dank an alle...

49 Antworten

Solche Auktionen werden für gewerbliche Bieter gedacht sein, die entweder die Abläufe bei fehlenden Papieren schon x-mal durchexerziert haben, oder in ein Ausland exportieren wo eine ZB1 keine Rolle spielt, oder so viele Autos pro Jahr billig kaufen, dass ein Totalverlust auch mal verkraftbar ist. Für den unerfahrenen Privatmann ist es eben aufwendig und mit Risiko verbunden.
Wenn das Auto wirklich günstig verkauft wird (bei Auktionen oft nicht der Fall), sollte man es evtl. nicht anzumelden versuchen, sondern nur die Akkus ausbauen und als Heimspeicher verwenden?

Wie kann man nur auf die Schnapsidee kommen, ein Auto ohne ZB1 und evtl. Kennzeichen (wenn es noch angemeldet ist) kaufen zu wollen? 🙄

Sowas macht man nur, wenn man richtig Lust auf Stress, zuviel Zeit und Geld im Überfluss hat.

Ich würde nichtmal eine Auto mit nur einem Schlüssel kaufen.

"... Bei diesem Fahrzeug fehlen die Zulassungsbescheinigung I und die Kennzeichen. Es ist nicht klar, ob das Fahrzeug noch zugelassen ist! Daher kann eine problemfreie Zulassung/Abmeldung nicht garantiert werden. In diesem Fall wird keine weitere Unterstützung durch den Einlieferer und BCA erfolgen. Eine diesbezügliche Reklamation ist ausgeschlossen... "

Das Bemerkenswertes ist, fast alle haben den TE von dieser Vorhaben abgeraten. Trotzdem zeigt er aber fast unbeeindruckt von den all. Hmm, dann sollte er das Auto einfach kaufen, wie er möchte. Seine Wille, seine Entscheidung. 😎

Zitat:

@windelexpress schrieb am 3. November 2024 um 12:08:14 Uhr:



@TE
Sind denn alle Schlüssel vorhanden oder nur einer?

In der Beschreibung bei dem Link steht nur 1 Schlüssel.

Schließlich will der Erstbesitzer ja keinen Schaden anrichten wenn er in lokalisiert und über Nacht wieder abholt. 😮😮

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Meine Meinung ist: Fahrzeug vergessen. Ohne komplette Fahrzeugpapiere ein Fahrzeug nicht mal in Betracht ziehen.
Wo ist hier was seriös? Natürlich wird es Mittel und Wege geben, sich die Papiere zu organisieren, das geht ins Geld, an die Nerven und bedeutet u U hohen Zeitaufwand. Es gibt genug Gebrauchte, die alle Papiere samt Rechnungen komplett haben….
Gruss Jan

Zitat:

@LevKaan2002 schrieb am 03. Nov. 2024 um 11:25:35 Uhr:


.......
Es ist ein in DE zugelassener Fisker aus einer Versteigerung.......

Mit der Insolvenz der Firma ist auch erstmal die Softwareunterstüzung nicht mehr gegeben, da die Fahrzeuge immer mit dem Server verbunden waren, welcher momentan wohl stillliegt.

Ein weiterer Grund, das Fahrzeug nicht zu kaufen.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 3. November 2024 um 12:14:53 Uhr:


Wie kann man nur auf die Schnapsidee kommen, ein Auto ohne ZB1 und evtl. Kennzeichen (wenn es noch angemeldet ist) kaufen zu wollen? 🙄

Scheint ein Schnäppchen zu sein: Gier frisst Hirn.

🙂

Ein Händler der keine Papiere hat ist kein seriöser Händler. Woher willst du sicher wissen, dass der Wagen nicht gestohlen wurde? Es lässt sich doch leicht ein Nachweis fälschen. Und wenn es nachher rauskäme, bist du der Dumme, denn an Diebesware kann man kein Eigentum erwerben, ergo ist dann Geld und Auto weg.

BCA wird ja für alle anderen Dinge mithaften? Gut ich bin dann raus. Schade... und danke an alle...

BCA?

Zitat:

@Scimitar83 schrieb am 4. November 2024 um 06:14:54 Uhr:


BCA?

Er meint den „Händler“. Auf der Homepage sieht das aber eher nach Marktplatz oder Vermittler aus. Da ist dann nicht viel an Haftung.

Der "Händler " wird bestimmt nicht für irgendwas haften, was ihm gar nicht gehört.

Also, es muss schon das ultimativ super Auto sein, wenn sich LevKaan 2002 so
dran klammert.
Ich habe mir eben den kompletten Thread nochmals verinnerlicht;

LevKaan 2002 betont in seinem Anliegen gleich anfangs den Begriff „seriös“ und verbindet diesen dennoch mit dem Fehlen des KFZ- Scheines, der Zulassung 1 und der fehlenden Kennzeichen für das Auto.

Was braucht es denn noch, dass man hier zu der Einsicht gelangt, dass was faul ist, mal abgesehen davon, dass der Eindruck entsteht, der Vorgänger erreicht die Laufleistung von ca 6500 km durch Versicherungsbetrug?
Muss ein Auto erst auf der Felge stehen?
Die Reifen lässt der Händler aufgrund Gewichtsersparnis weg…
Sorry, aber das musste noch sein…
Allen noch einen angenehmen Tag

Zitat:

@Spassjunkie44 schrieb am 4. November 2024 um 07:30:48 Uhr:


Sorry, aber das musste noch sein…
Allen noch einen angenehmen Tag

Musste eigentlich nicht sein, weil bereits in seinem Beitrag von gestern Abend Abstand von seinem Vorhaben genommen hat. Und dabei hätte man es ja auch belassen können…

prüfen lassen ob das Auto noch angeneldet ist - wegen Datenschutz könnte es aber zur Nullnummer werden

Ich habe auch zuletzt ein Auto angemeldet ohne den Schein bzw. Z.-Teil1.
Wenn man den Brief /Z-Teil2 hat eigentlich kein Problem.

Gut wäre wenn der Verkäufer dann auch im Brief steht aber wird beim Händler nicht der Fall sein.
(((Bei meinem Auto war es auch nicht so allerdings stand es über 10 Jahre und es war alles ziemlich lange her, nichts mehr im Computer.)))

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