Kauf im Kundenauftrag mit GW-Garantie
Hallo Community,
seit langer Zeit bin ich schon stiller Mitleser hier im Forum und habe bereits einige hilfreiche Infos entnehmen können 🙂
Nun bin ich an dem Punkt wo ich eure Hilfe/Meinung benötige und gerne ein Feedback erhalten möchte.
Seit längerer Zeit bin ich auf der Suche nach einem Mercedes E-Klasse Cabriolet, dabei habe ich mir bereits einige Fahrzeuge angesehen.
Nach längerer Suche bin ich auf einen vermeintlich guten Wagen bei einem „Kiesplatzhändler“ gestoßen.
Trotz Skepsis und Vorbehalte vereinbarte ich einen Besichtigungstermin.
Dort angekommen empfing mich ein Herr und überließ mir die Schlüssel um den Wagen in Ruhe anzusehen. Ebenso war spontan eine Probefahrt möglich. Der Wagen machte auf mich einen gepflegten Eindruck, bis auf zwei kleine Dellen in der Fahrertür.
Als ich von der Probefahrt zurückkehrte, gingen wir ins Büro um die Historie vom Wagen zu besprechen.
Anbei ein Link vom Fahrzeug:
https://link.mobile.de/hYPo1hL2cUv7ec3y7
Das Auto ist aus 3.Hand, hat nun 140.000km gelaufen und war regelmäßig bei einer freien Werkstatt zur Inspektion. Die Unterlagen der letzten Besitzerin lagen vor, ebenso eine Rechnung über den Wechsel der Steuerkette (häufiges Problem bei diesen Modellen).
Der Verkäufer sagte mir dann das er den Wagen im Auftrag der Kundin verkauft, Fahrzeugbrief lag vor, Kundin und Autohändler befinden sich im gleichen Ort. Aus diesem Grund erfolgt keine Gewährleistung, da ich darüber nicht erfreut war, bot er mir an, für einen Aufpreis eine GW-Garantie mit dem Kauf abzuschließen.
Mit diesen Informationen bin ich dann gefahren und sagte ich würde es mir überlegen und mich dann melden.
Nun bin ich Hin und Her gerissen, einerseits kenne ich die vielen negativen Geschichten über Kiesplatzhändler und Verkauf im Kundenauftrag, andererseits war ich positiv überrascht über die Transparenz des Verkäufers. Er sagte mir ich könne den Wagen gerne bei Dekra oder TÜV prüfen lassen, er würde aber unabhängig davon nach dem Kauf den Wagen bei der Dekra nochmal vorführen.
Ich bin etwas ratlos, soll ich den Wagen in Kombination mit der GW-Garantie übernehmen (Lohnkosten werden zu 100% übernommen und Materialkosten zu 40% aufgrund Laufleistung und Alter), oder bin ich zu verblendet und gehe ein zu unsicheres Risiko ein?
Hoffe Ihr könnt mir einen Tipp geben!
44 Antworten
So mach ich das auch.
Allerdings auf ner schönen Holzbank vor der gepflasterten Fläche.
Zitat:
@Zizou12 schrieb am 20. Juli 2022 um 10:14:20 Uhr:
sondern lieber rauchend im Plastikstuhl den Schlüssel zu werfen:-)
Zitat:
@EifelRenner schrieb am 20. Juli 2022 um 10:00:08 Uhr:
...Der Nachweis der Steuerkette liegt vor, kenne auch die Werkstatt die dies gemacht hat, habe dort selbst bereits einige Fahrzeuge reparieren lassen, Händer, angebliche Verkäuferin und die Werkstätten der beiliegenden Rechnungen, sind alle hier bei mir im Umkreis von 20km
Jetzt vllt noch ein Gespräch mit der Tante die das Auto fuhr.
Das kann/könnte noch ein wenig mehr Licht bringen.
Ansonsten ist das hell genug. Das ist ein gebrauchtes Auto, mit dem du wie mit jedem anderen gebrauchten auf die Schnauze fallen kannst.
Außerdem sind gebrauchte im Moment rar, bei Exoten wie ein Cabrio vllt noch eher. Wenn alles passt, inkl. Check bei TÜV/Dekra, dann kauf ihn .. ..was denn sonst ? Oder haste noch andere dieser Art im Angebot ? Ich denke, nein.
Für etwas mehr Sicherheit könnte jemand beitragen, der E-Klassen kennt. Wenn du so jemanden hast, dann nimm ihn mit.
Gruß Jörg.
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 20. Juli 2022 um 10:23:04 Uhr:
Das wird es auch sein, aber was um Himmels Willen spricht denn dagegen?
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 20. Juli 2022 um 10:23:04 Uhr:
Zitat:
@Zizou12 schrieb am 20. Juli 2022 um 10:14:20 Uhr:
Für mich sieht es nach einem taktischen Konzept aus, nach dem Motto: "Schaut her! Hebebühne, Dekra-Check, alles transparent und freundlich!"
Was dagegen spricht? Das es scheinbar nur "Effekthascherei" ist...
Der Gesetzgeber gibt die Rahmenbedingungen für den gewerblichen Handel mit PKW´s an Privatkunden vor. Diese Rahmenbedingungen möchte der Händler offensichtlich nicht erfüllen und bewegt sich gelinde gesagt, lieber an der Grenze zum seriösen & legalen PKW-Handel.
Im weiteren Verlauf, wird die Grenze erfahrungsgemäß ohnehin gebrochen, nachdem Motto: "Jaaaa, im Vermittlungsvertrag steht jetzt Herr XY drin, weil von seiner Tante, deren Schwester, die Tochter hat das Auto aber eigentlich gefahren usw..."
Aus meiner Sicht, sollen solche Typen lieber einen anderen Zweig einschlagen.
Wie soll Deiner Meinung nach der Handel mit Fahrzeugen, deren Risiko nicht in einem adäquaten Verhältnis zur Marge steht, dann ablaufen?
Eine Nachfrage besteht ja grundsätzlich nach solchen Fahrzeugen, wie man auch hier wieder sieht.
Zitat:
@Zizou12 schrieb am 20. Juli 2022 um 10:53:51 Uhr:
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 20. Juli 2022 um 10:23:04 Uhr:
Das wird es auch sein, aber was um Himmels Willen spricht denn dagegen?
Zitat:
@Zizou12 schrieb am 20. Juli 2022 um 10:53:51 Uhr:
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 20. Juli 2022 um 10:23:04 Uhr:
Was dagegen spricht? Das es scheinbar nur "Effekthascherei" ist...
Der Gesetzgeber gibt die Rahmenbedingungen für den gewerblichen Handel mit PKW´s an Privatkunden vor. Diese Rahmenbedingungen möchte der Händler offensichtlich nicht erfüllen und bewegt sich gelinde gesagt, lieber an der Grenze zum seriösen & legalen PKW-Handel.
Im weiteren Verlauf, wird die Grenze erfahrungsgemäß ohnehin gebrochen, nachdem Motto: "Jaaaa, im Vermittlungsvertrag steht jetzt Herr XY drin, weil von seiner Tante, deren Schwester, die Tochter hat das Auto aber eigentlich gefahren usw..."Aus meiner Sicht, sollen solche Typen lieber einen anderen Zweig einschlagen.
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Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 20. Juli 2022 um 11:10:43 Uhr:
Wie soll Deiner Meinung nach der Handel mit Fahrzeugen ablaufen, deren Risiko nicht in einem adäquaten Verhältnis zur Marge steht, dann ablaufen?Eine Nachfrage besteht ja grundsätzlich nach solchen Fahrzeugen, wie man auch hier wieder sieht.
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 20. Juli 2022 um 11:10:43 Uhr:
Zitat:
@Zizou12 schrieb am 20. Juli 2022 um 10:53:51 Uhr:
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 20. Juli 2022 um 11:10:43 Uhr:
Zitat:
@Zizou12 schrieb am 20. Juli 2022 um 10:53:51 Uhr:
Was dagegen spricht? Das es scheinbar nur "Effekthascherei" ist...
Der Gesetzgeber gibt die Rahmenbedingungen für den gewerblichen Handel mit PKW´s an Privatkunden vor. Diese Rahmenbedingungen möchte der Händler offensichtlich nicht erfüllen und bewegt sich gelinde gesagt, lieber an der Grenze zum seriösen & legalen PKW-Handel.
Im weiteren Verlauf, wird die Grenze erfahrungsgemäß ohnehin gebrochen, nachdem Motto: "Jaaaa, im Vermittlungsvertrag steht jetzt Herr XY drin, weil von seiner Tante, deren Schwester, die Tochter hat das Auto aber eigentlich gefahren usw..."Aus meiner Sicht, sollen solche Typen lieber einen anderen Zweig einschlagen.
Ich würde den Privatkunden noch mehr "stützen" und genau solche Händler deutlich stärker kontrollieren.
Das würde zu noch höheren Gebrauchtwagenpreisen und voraussichtlich weniger Konkurrenz führen. Gut so! Es gibt ohnehin zu viele Händler... Aber wofür einen Händler, wenn ich letztlich keinen Vorteil gegenüber einem C2C Geschäft habe?
Man muss das auch mal objektiv und vielleicht mal branchenübergreifend vergleichen: Da inseriert ein Händler ohne Scham und Ängste, all seine Fahrzeuge "im Kundenauftrag" auf der größten deutschen Autobörse...
Das ist ungefähr so, als würde ein Privatmann ungeniert 25 verschiedene Fahrräder auf Ebay-Kleinanzeigen inserieren.
Für ihn reicht es einfach nicht in dieser Branche und nützt letztendlich als Dienstleistung auch dem Endkunden nichts... Auch der Händler muss sich einfach eingestehen, dass die Zeiten der goldenen Rolex DayDate schon lange vorbei sind, wenn man das Geschäft seriös betreibt:-)
@izou12
Das ist keine Antwort auf meine Frage.
Meiner Meinung nach ist in der Gesetzgebung (und generell in allem, was die EU auskaspert) ein Megafehler.
Man hätte das staffeln müssen, meinetwegen nach den 2 Jahren NW-Garantie dann 5-6 Jahre Pflicht zur Gewährleistung. Ein 10 oder 12 Jahre altes Auto kann man niemals so kalkulieren, dass sämtliche Unwägbarkeiten und Problemchen 1 Jahr lang abgedeckt sind.
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 20. Juli 2022 um 11:30:52 Uhr:
@izou12
Das ist keine Antwort auf meine Frage.Meiner Meinung nach ist in der Gesetzgebung (und generell in allem, was die EU auskaspert) ein Megafehler.
Man hätte das staffeln müssen, meinetwegen nach den 2 Jahren NW-Garantie dann 5-6 Jahre Pflicht zur Gewährleistung. Ein 10 oder 12 Jahre altes Auto kann man niemals so kalkulieren, dass sämtliche Unwägbarkeiten und Problemchen 1 Jahr lang abgedeckt sind.
Ja, der Gesetzgeber möchte damit natürlich den Sinn und Zweck erfüllen!?
Zumindest ist es für mich offensichtlich, dass man eben genau diese 10-12 Jahre alten Gurken im Grunde nicht mehr bei einem Händler zum Endkundenverkauf haben möchte...
Das ist doch auch kein Geheimnis mehr, dass sich spätestens in ein paar Jahren die neue Generation fragen soll:
"Oh, ein 5 Jahre alter Polo kostet auf dem Kiesplatz 15t€? Ist es dann nicht besser mal die deutsche Bahn auszuprobieren?"
Ich gehöre sicherlich eher zu der Sorte, denen das überhaupt nicht gefällt und habe auch viele Autos "per Handschlag" von Händlern gekauft aber Zeiten ändern sich...
Vor Gericht kann man vor lauter 800€ Akten der Kategorie: "...der Händler hat mir aber gesagt der Wagen ist unfallfrei, obwohl der Vorbesitzer eine Taube angefahren hat..." überhaupt nicht mehr nach links und rechts gucken...
Für mich gehört die Branche halt schon längst überholt und der Gesetzgeber wird diesbezüglich auch in den nächsten Jahren "nachschärfen".
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 20. Juli 2022 um 11:30:52 Uhr:
@izou12
Das ist keine Antwort auf meine Frage.Meiner Meinung nach ist in der Gesetzgebung (und generell in allem, was die EU auskaspert) ein Megafehler.
Man hätte das staffeln müssen, meinetwegen nach den 2 Jahren NW-Garantie dann 5-6 Jahre Pflicht zur Gewährleistung. Ein 10 oder 12 Jahre altes Auto kann man niemals so kalkulieren, dass sämtliche Unwägbarkeiten und Problemchen 1 Jahr lang abgedeckt sind.
So ist es.
Und darum wandern viele gute gebrauchte ab in den Export.
Wenn ein Händler die GW "umgeht", kann man es zwar nicht gut finden, aber man kann es verstehen - würde ich vllt genauso machen.
Spielt aber keine Rolle.
Will ich ein Auto, kann ich mich entsprechend vorbereiten, und absichern. ZB Check bei TÜV/Dekra, fachkundigen mitnehmen, alles was möglich ist - mehr kann man nicht machen, und eine Portion Glück gehört immer dazu. So ist das bei Sachen, die andere schon in den Fingern hatten.
Gruß Jörg.
Danke nochmals für eure Antworten!
Ich bin da ganz bei euch, ich verstehe auch das ich als Händler für solche Fahrzeuge mit dem Alter nur ungerne eine Gewährleistung übernehmen möchte, kann ich nachempfinden.
Ich mache mir auch eher Gedanken weil der Händler das wie @Zizou12 schon sagte, bei jedem Fahrzeug so handhabt, egal ob 3 Jahre alt oder eben 11 Jahre!
Ich weiß das Vertragshändler dies bei alten Autos tun, total verständlich, aber mich macht es stutzig wenn jemand nur noch Vermittler spielt.
Mir sagt der Wagen sehr zu, ja ich hätte lieber ein Fahrzeug mit weniger Laufleistung, aber es gibt vergleichbare Wagen unter 100.00km und dann ohne Historie. Und ja, wenn ich 5k mehr investiere, bekomme ich ein besseres Auto, das ist mir bewusst..
Zitat:
@StreetEnemy schrieb am 20. Juli 2022 um 06:58:10 Uhr:
Wie lange gilt die Garantie und was ist abgedeckt? ...
Wenn man so einen Handel tatsächlich eingehen möchte, dann hat @StreetEnemy mit seiner Frage völlig recht. So wurde einem Kollegen von mir ein gebrauchtes Astra Cabrio mit "Garantieversicherung" verkauft ... im Kleingedruckten waren alle Verdeckteile ausgeschlossen
Ich selbst halte es da eher, wie @keksemann
Zitat:
@keksemann schrieb am 20. Juli 2022 um 08:10:06 Uhr:
... Wenn ich auf ein Inserat eines Händlers anspringe, dann habe ich danach gesucht und lasse mich dann nicht mit einem Privatkauf abspeisen. ...
Da in der Politik eher selten über Folgen nachgedacht wird, halte ich das eher für etwas Fantasie.
Freilich kann es so kommen. Das 9€-Ticket war ja mal ein netter Versuch, Leute zu anderen Verkehrsmitteln zu bringen. Praktisch scheitert das natürlich wieder daran, dass auch nichts so klappt, wie es soll.
Zitat:
Ja, der Gesetzgeber möchte damit natürlich den Sinn und Zweck erfüllen!?
Zumindest ist es für mich offensichtlich, dass man eben genau diese 10-12 Jahre alten Gurken im Grunde nicht mehr bei einem Händler zum Endkundenverkauf haben möchte...
Das ist doch auch kein Geheimnis mehr, dass sich spätestens in ein paar Jahren die neue Generation fragen soll:"Oh, ein 5 Jahre alter Polo kostet auf dem Kiesplatz 15t€? Ist es dann nicht besser mal die deutsche Bahn auszuprobieren?"
Für mich gehört die Branche halt schon längst überholt und der Gesetzgeber wird diesbezüglich auch in den nächsten Jahren "nachschärfen".
Ich finde gut, dass es solche Angebote gibt.
Zu dem Preis gibt es nicht mehr.
Jedem ohne Fachkenntnis steht es frei, mehr zu bezahlen und bei einem "seriöseren" Händler zu kaufen.
Der Gesetzgeber übertreibt es schlicht und einfach mit dem Verbraucherschutz. Wie schon erwähnt, kann keiner vorher sagen, was in 12 Monaten defekt geht, was heute keinen noch so kleinsten Anfangsverdacht erweckt. Ein Hersteller, der Neuwagen verkauft, kann das kalkuliern, weil er weiß, welche Qualität er liefert. Das geht bei Gebrauchten nicht. Die Käufer wollen es aber und wundern sich über hohe Preise, im Kundenauftrag und mangelndes Angebot. Wer das mit dem im Kundenauftrag nicht will, kann woanders kaufen.
Ich habe auch keine Glaskugel, die mir sagt, was an meinem fast 20 Jahre alten Auto als nächstes die Grätsche macht.
Ein seriöser Händler tut sowas wie den Auschluß der Sachmangelhaftung bei generell allen Autos nicht.
Damit käme er vor Gericht auch nicht durch.
Was anderes wäre es wenn er reiner Vermittler wäre, dann würde aber der Kunden den Vermittler beauftragen ein Auto zu suchen.
So ist das nur Verschleierungstaktik.
Sagt aber jetzt nichts über den tatsächlichen Zustand des angebotenen Autos aus.
Wenn würde ich einen Check bei Benz mit Auslesen machen lassen, kostet allerdings auch mehr.
Frag ihn doch mal wer die Kosten trägt wenn gravierendere Mängel dabei auftauchen! Wenn du da was machst dann auf jedenfalls schriftlich festhalten.
Zitat:
@benprettig schrieb am 20. Juli 2022 um 11:57:44 Uhr:
Ich finde gut, dass es solche Angebote gibt.
Zu dem Preis gibt es nicht mehr.
Jedem ohne Fachkenntnis steht es frei, mehr zu bezahlen und bei einem "seriöseren" Händler zu kaufen.
Der Gesetzgeber übertreibt es schlicht und einfach mit dem Verbraucherschutz. Wie schon erwähnt, kann keiner vorher sagen, was in 12 Monaten defekt geht, was heute keinen noch so kleinsten Anfangsverdacht erweckt. Ein Hersteller, der Neuwagen verkauft, kann das kalkuliern, weil er weiß, welche Qualität er liefert. Das geht bei Gebrauchten nicht. Die Käufer wollen es aber und wundern sich über hohe Preise, im Kundenauftrag und mangelndes Angebot. Wer das mit dem im Kundenauftrag nicht will, kann woanders kaufen.Ich habe auch keine Glaskugel, die mir sagt, was an meinem fast 20 Jahre alten Auto als nächstes die Grätsche macht.
Euch ist aber klar das die Sachmängelhaftung auf den Gefahrenübergang abgestellt ist!?
Zufällig ein Astra G Cabrio? Weil wenn, dann war das gar nicht so dumm vom Händler oder dem Garantiegeber. Der Astra G hat eine Verriegelungsmechanik aus Kunststoff. Wenn die fertig ist und das wird sie irgendwann, dann verriegelt das Verdeck nicht mehr. Der Aufwand dies zu reparieren ist nicht unerheblich... Aber ich drifte ab vom Thema.