Katze ausgewichen- zwei Schwerverletzte
Folgender Unfall hat sich in unserer Nachbarschaft abgespielt wie denkt Ihr darüber ??
http://www.nwm-tv.de/index.php?article_id=54&news=2986
Beste Antwort im Thema
Das Dumme ist nur, dass man sowas zwar immer wieder gesagt bekommt. Die reflexartige Reaktion in der Praxis sieht dann aber oft ganz anders aus.
Hier werden vermutlich gleich noch reihenweise Kommentare dahingehend kommen, dass die Frau zu doof zum Fahren war und jeder der Kommentatoren natürlich immer perfekt handelt.
Ich meine dazu: In diesem Fall ist ein kleiner Fehler verdammt schwer bestraft worden.
133 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von UTrulez
Vielleicht war es nur eine imaginäre Katze 😎
So ist es. (Klein)vieh, das dann unauffindbar war, hat schon desöfteren als Entschuldigung für banale Fahrfehler herhalten müssen.
Amen
Nachtrag: Ansonsten ist überraschend wie der Modus völlig kollabiert und der alte Corsa B "intakt" bleibt.
Zitat:
Original geschrieben von 18.430
Meinst du, die Katze setzt sich danach an den Straßenrand, wartet bis die Polizei kommt und lässt sich dann vernehmen und sagte: "Miau..ich gehöre dem Herr Schneider in der Musterstraße"?
Die Katze nicht, aber ihr Chip sagt das, wenn man die Katze nicht kennt.
Wirst Du denke ich mal selbst genauso wissen wie ich. 🙂
Ich hatte vor ein paar Wochen eine angefahrene Katze im Carport, die sich noch unter mein Auto rettete, wo sie dann entschlief über Nacht.
Gibt natürlich genug Vollasis, die das Tier verbotenerweise in eine Mülltonne drücken, aber beim Veterinär (haben eine Tierklinik 5 km weg) hat man die Katze abgesucht und siehe da, gechippt.
Somit hat ihr Herrchen die Gewissheit, dass sie tot ist und kann sie würdig begraben, oder was auch immer er machen will.
Es war ja immerhin ein Teil der Familie und gehört nicht einfach in eine Tonne oder in den Wald wie Abfall.
Aber... da gibts ja leider auch geteilte Meinungen drüber 🙄
Klar, sie hätte auch ohne Chip sein können, aber das kann ich nicht wissen.
Und an einer halben Stunde oder 10 km Autofahrt werde ich nicht zugrunde gehen und "erleichtere" mich damit.
cheerio
Haftung des Katzenhalters kann man eh vergessen. Niemand muß seinem Viech 24 Stunden hinterher sein, mit Ausnahme von Kühen, Löwen,Tigern oder so...😁 Es hätte ja auch ein Karnickel sein können - haftet dann der Förster ? 😕
Zitat:
Original geschrieben von marcu90
Wie ich es mit Tieren handhabe: wenn ich Platz habe, gehe ich voll in die Eisen. Wenn nicht, überfahre ich lieber das arme Tier, als das ich Schäden an Menschen riskiere. Ich erkläre lieber dem kleinen Mädchen, dass ich ihre Katze/Hund/Hamster überfahren habe, als das ich mit der Schuld leben müsste, einen Menschen verletzt oder getötet zu haben.
Dem stimme ich zu.
Bevor man mir unterstellt, ich überfahre Menschen wegen eines Hamsters.
Ich bin natürlich auch Autofahrer, mit allen Rechten und Pflichten.
cheerio
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Bei allem Respekt gegenüber den Katzen- und Tierfreunden, aber ein Aspekt wurde hier auch noch nicht erwähnt:
Die Unfallverursacherin wird nun über ihre Haftpflichtversicherung den Fremdschaden regulieren müssen und - wenn keine Vollkasko vorhanden - auch noch auf dem eigenen Schaden sitzen bleiben.
Eine Hochstufung der SF-Klasse folgt natürlich auch noch.
Desweiteren sind beide Unfallopfer glücklicherweise ausser Lebensgefahr, jedoch wurden sie ja schwer verletzt, was im besten Fall vermutlich einen längeren Krankenhausaufenthalt nach sich ziehen wird, im schlimmeren Fall können Unfallverletzungen zu langjährigen Folgen führen.
Hätte sie "drauf gehalten", dann wäre - Tiefreunde mögen mir das nachsehen, aber so ist nunmal die versicherungsrechtliche Lage - im schlimmsten Fall die Katze getötet worden und der Schaden am eigenen Auto (sofern Teilkasko vorhanden und davon abegedeckt) von der eigenen Versicherung reguliert worden! Die Fahrerin hätte vermutlich zwar ein schlechtes Gewissen bekommen, aber wäre allemal finanziell und gesundheitlich besser gestellt als es nun der Fall ist!
Zitat:
Original geschrieben von Xaven1978
Mal zur Info: Ich bremse für Katzen usw. Schon aus Reflex. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass es Haustiere sind und die nicht eigenständig in die freie Wildbahn gehören. Das gilt sowohl für die Stadt als auch fürs Land. Ebensowenig wie Hunde. Und Kleinkinder.
Für so eine Einstellung muss man schon sehr autoverbohrt sein. Gott sei dank ist es nicht so, dass das Auto (bzw. der autofahrende Mensch) immer und überall Vorrang hat und sich alles andere dem anpassen muss. Die Entwicklung geht eher in die Richtung, dass die Gewichtung an die jeweiligen "Lebensräume" angepasst wird. In gewissen Bereichen wird das Auto vorrangig behandelt (AB, Umgehungsstraße, Durchgansstraße etc.), in anderen Bereichen muss sich das Auto den anderen "Umgebungsnutzern" unterordnen (Wohngebiete, Tempo 30-Zonen, verkehrsberuhigte Bereiche). Das ist gut und richtig so. Ich fände es schade, wenn meine Tochter nicht mehr in unserem Wohngebiet z.B. Fahrrad fahren lernen dürfte oder sich alleine auf der Straße bewegen dürfte nur weil einige Verkehrsteilnehmer meinen, immer und überall freie Fahrt erwarten zu dürfen... Ich bin selber kein TL-Einhalter (wer meine Beiträge regelmäßig liest weiß das...), aber Geschwindigkeitsbegrenzungen in Wohngebieten (30, 50 oder verkehrsberuhigt) halte ich
striktein.
Zum Thema "Katzen laufen lassen":
Wer sein Tier in der Stadt frei laufen lässt, muss sich über eine sehr begrenzte Lebenszeit des Tieres nicht wundern. Ich würde dies nicht tun. Da ich aber weiß, dass Freilauf für das Wohlbefinden "normaler" Katzen extrem wichtig ist und zur artgerechten Haltung gehört, würde ich mir in der Stadt erst gar keine Katze anschaffen. Auf dem Land gehören frei laufende Katzen aber dazu (und tragen wesentlich zur Kleinhaltung von Nagetieren bei...). Dass eine solche glückliche Katze in vielen Fällen hier nicht sehr alt wird, gehört leider dazu. Wenn das irgendwelchen Städtern nicht passt, sollen sie doch bitte in Ihrer Betonwüste bleiben. "Freilaufende" Kinder, die auch mal auf der Straße Feder- oder Fußball spielen, bei Annäherung eines Autos beiseite gehen und danach weiter spielen, sind bei uns übrigens auch völlig normal. Wenn da mal jemand hupt, ist das i.d.R. irgend ein Auswärtiger...
Zum Thema "Draufhalten":
Eine Katze habe ich zum Glück noch nicht erwischt, Wildschwein, Reh und Kaninchen hingegen schon. Die Reaktion in solchen Fällen ist auch eine Frage der Erfahrung: Ein erfahrenerer Fahrer wird wohl eher in Sekundenbruchteilen erkennen, ob und wo Platz ist und bei seinem Ausweichmanöver eher nicht das Auto verreißen, beim der wenig fahrenden Hausfrau und beim Anfänger wird das wohl eher passieren. Im beschriebenen Fall wird auf die Autofahrerin natürlich juristisch und schadensersatztechnisch einiges zukommen, verständlich und nachvollziehbar ist ihr Verhalten aber dennoch.
Zitat:
Original geschrieben von Xaven1978
Wer ist schlimmer: Derjenige, der drübermetert oder derjenige, der Haustiere frei laufen lässt?Zitat:
Original geschrieben von 18.430
Ich musste schon zwei meiner Katzen von der Straße aufsammeln (und das trotz Wohngebiet mit Tempo 30, wo aber jeder lieber mindestens 70 fährt). Seitdem kommen meine Katzen nicht mehr raus bis ich in naher Zukunft mal "mitten in die Pampa" ziehen werde, wo weit und breit keine größere und befahrenen Straße sind. Und wenn ich dafür 15 Kilometer bis zum nächsten Supermarkt fahren muss. Mir egalÜbrigens, kleiner Tipp: Wenn du in der Pampa wohnst, kannst du drauf warten, dass deine Katze vom örtlichen Jäger erlegt wird, wenn die ihm vor die Flinte rennt. Und das vollkommen legal.
Stimmt nur bedingt.
Klar gibt es schießwütige Typen, die werden aber intern auch noch rangenommen.
Ein Jäger guckt sich die Sache erst mal an (wildernde Hunde ebenfalls). Danach wird er Erkundigungen über das Tier einholen und mit dem Halter sprechen (wir haben das immer so gehandhabt. Ok, eine Katze wurde abgeschossen nachdem diese wiederholt und offensichtlich wilderte. Dies ist ab einem gewissen Radius um Siedlungen dann meist der Fall).
Wenn die Katze wiederholt beim Wildern beobachtet wird, erst dann gibt es Feuer. Außerdem gibt es in D noch die selteneren Wildkatzen.
Diese sind geschützt.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Haftung des Katzenhalters kann man eh vergessen. Niemand muß seinem Viech 24 Stunden hinterher sein, mit Ausnahme von Kühen, Löwen,Tigern oder so...😁 Es hätte ja auch ein Karnickel sein können - haftet dann der Förster ? 😕
Das stimmt nicht. Das sollte jeder Haustierbesitzer aber eigentlich wissen. Hätte könnte würde hilft hier nicht. Wenn das Tier einen Halter hat, ist der Halter durchaus haftbar zu machen.
§833 BGB:
"Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde."
und
§ 28 Abs. 1 STVO (Tiere)
"Haus- und Stalltiere, die den Verkehr gefährden können, sind von der Straße fernzuhalten. Sie sind dort nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können. Es ist verboten, Tiere von Kraftfahrzeugen aus zu führen. Von Fahrrädern aus dürfen nur Hunde geführt werden."
Zitat:
Original geschrieben von gesperrt
Stimmt nur bedingt.
Klar gibt es schießwütige Typen, die werden aber intern auch noch rangenommen.
Ein Jäger guckt sich die Sache erst mal an (wildernde Hunde ebenfalls). Danach wird er Erkundigungen über das Tier einholen und mit dem Halter sprechen (wir haben das immer so gehandhabt. Ok, eine Katze wurde abgeschossen nachdem diese wiederholt und offensichtlich wilderte. Dies ist ab einem gewissen Radius um Siedlungen dann meist der Fall).
Wenn die Katze wiederholt beim Wildern beobachtet wird, erst dann gibt es Feuer. Außerdem gibt es in D noch die selteneren Wildkatzen.
Diese sind geschützt.
Was kann denn eine Katze bitte wildern? Anders als bei freilaufenden Hunden wird doch eine Katze kaum irgend etwas erwischen, das größer ist als eine Ratte... In dieser Größenordnung wird aber jede Katze ihrem Jagdtrieb nachgehen... Von daher ist das Abschießen von Katzen reine Lust am Töten. Interessanterweise fallen hier auch eher Hobbyjäger negativ auf, der "Profi" (sprich: Förster) hat hier noch keine Katze geschossen.
Zitat:
Original geschrieben von Schumann85
"Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt
Und was hat das jetzt damit zu tun, daß eine Katze über die Straße läuft und der Fahrer vor Schreck im Graben landet? Das bezieht nur darauf wenn die Katze voller Todesverachtung auf das Fahrzeug zuspringt, den Fahrer würgt und anschließend mit dem Hammer die Scheibe einschlägt ( überspitzt ausgedrückt ).
Dumußt beweisen, daß der Halter seine Sorgfaltspflicht verletzt hat und die Katze den Unfall verursacht hat.Viel Freude bei dem Prozeß.
In einer Kurve hätte ich bestimmt kein Ausweichmanöver gestartet...egal ob da eine Katze, oder eine Wildsau über die Straße gehuscht wäre!
Kommen noch unschuldige VT's, im schlimmsten Fall ums Leben, so kann man sich seines eigenen Lebens nie mehr erfreuen.
Zitat:
Original geschrieben von Schumann85
§ 28 Abs. 1 STVO (Tiere)"Haus- und Stalltiere, die den Verkehr gefährden können, sind von der Straße fernzuhalten. Sie sind dort nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können. Es ist verboten, Tiere von Kraftfahrzeugen aus zu führen. Von Fahrrädern aus dürfen nur Hunde geführt werden."
Katzen fallen hier wohl eher nicht drunter. Eine Verkehrsgefährdung (außer durch Erschrecken und daraus resultierendem falschen Verhalten) geht von einer Katze kaum aus. Wenn der VT richtig reagiert und die Katze erwischt, wird (außer an der Katze) kaum ein Schaden entstehen. Der Paragraph bezieht sich wohl eher auf größere Tiere (wird zumindest durch das Wort "Stalltiere" suggeriert). Klar, eine Kuh oder ein Pferd wird wohl in den seltensten Fällen unbeabsichtigt alleine auf der Straße herumlaufen, dass aber Kleintiere (neben Katzen fallen mir da noch Hühner und Enten ein) über die Straße laufen, ist wohl gerade auf dem Land nichts ungewöhnliches. Mir wäre auch kein Fall bekannt, wo das mal geahndet worden wäre.
Hingegen gibt es einige Urteile, in denen das Freilaufen von Katzen nicht beanstandet sondern als Teil der artgerechten Haltung ausdrücklich zugelassen wurde. Meist ging es da aber darum, dass die Katzen durch fremde Gärten laufen etc. und der Gartenbesitzer damit eben leben muss.
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Jedoch würde ich niemals in meinem Leben ein Tier auf die selbe Ebene eines Menschen heben, wenn es um entweder oder geht....!
Stimmt das Säugetier Mensch ist mit seiner Intelligenz, die jeden Generationwechsel nichts aus den Fehlern der Vorfahren lernt und die gleichen Fehler wieder begeht, natürlich deutlich von anderen Tieren zu unterscheiden und hat natürlich auch das Recht über deren Lebensraum zu bestimmen und diesen einzuschränken....
Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
Katzen fallen hier wohl eher nicht drunter. Eine Verkehrsgefährdung (außer durch Erschrecken und daraus resultierendem falschen Verhalten) geht von einer Katze kaum aus. Wenn der VT richtig reagiert und die Katze erwischt, wird (außer an der Katze) kaum ein Schaden entstehen.Zitat:
Original geschrieben von Schumann85
§ 28 Abs. 1 STVO (Tiere)"Haus- und Stalltiere, die den Verkehr gefährden können, sind von der Straße fernzuhalten. Sie sind dort nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können. Es ist verboten, Tiere von Kraftfahrzeugen aus zu führen. Von Fahrrädern aus dürfen nur Hunde geführt werden."
Das stimmt. Bremsen für Kleintiere außerhalb der Ortschaften ist verkehrsgefährdend. Wer aber nicht bremst, kann eventuelle Schäden am Auto vom Halter (des Tieres) ausgleichen lassen. Wenn die Frau aber im besagten Fall meint, sie hätte aus Schreck gehandelt, kann der Tierhalter mit haftbar gemacht werden, so er ausgemacht werden kann.
Übrigens ist Bremsen für Tiere innerhalb von Ortschaften u.U. zulässig. (siehe LG Paderborn, Urteil vom 07.09.2000 - 5 S 181/00 -)
Noch was zum Thema, die Urteile stehen weiter unten, also durchscrollen bis es kommt: www.geliebte-katze.de/informationen/recht-rat.html
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