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Kat raus, wieviel Leistung bringt das

Audi A4 B6/8E

Tag zusammen,

kann mir jemand sagen wieviel Lesitung es mehr bringt wenn ich meinen Kat gegen eine Atrappe tausche und wo bekommt man so etwas.

Motor: 2,6L V6
Kennbuchstabe: ABC

gruß andree

39 Antworten

Meine Güte gibts hier nur Idioten(von den guten Antworten mal abgesehen)?????????
Es war doch nur eine Frage und hier wird man direkt als Schwachkopf hingestellt.

Ich glaube Ihr habt nur eure Karren im Kopf und sonst nix!
Wie man sieht kann man doch eine Frage vernünftig beantworten, oder?

Deppen!!!!!!!!!!!!!

Zitat:

Original geschrieben von v6user


Meine Güte gibts hier nur Idioten(von den guten Antworten mal abgesehen)?????????
Es war doch nur eine Frage und hier wird man direkt als Schwachkopf hingestellt.

Ich glaube Ihr habt nur eure Karren im Kopf und sonst nix!
Wie man sieht kann man doch eine Frage vernünftig beantworten, oder?

Deppen!!!!!!!!!!!!!

Natürlich kann man diese Frage schön und ruhig und liiieeeb (Vorsicht: Sarkasmus!) beantworten, aber wenn hier der 123. in diesem Forum diese elende Frage stellt und ein erwachsener Mensch, der ja eigentlich in der Fahrschule war, irgendetwas in Bezug auf "Kat-raus" fragt wird man langsam ungehalten. Okay, da war ja erst niemand, der diese Frage aufgegriffen hat (war im nachhinein richtig!) und mein Fehler, dass ich dies tat. Ende.

Hey,

ich bin der Meinung, das es gerade bei den neuen Kisten eher nen Leistungsabfall gibt. hatte das schonmal bei meinem B4Avant. Da hab ich aus versehen den Kat gehimmelt und bin dann nen Jahr bis zur nächsten ASU damit rumgefahren.. wie die mir dann gesagt haben, das ich so nicht durchkomme, war natürlich nen neuer Kat fällig und danach ging die Kiste wieder besser. Und da es eh nur ein 2.0 mit 90 PS war, hat man die Leistungseinbuße auch deutlich gemerkt.

Gruß

@tpursch
sag mal hast du was mit den augen? ich habe doch geschrieben, dass es keinen sinn macht, den kat auszubaun und dass es genug konsequenzen nach sich zieht, also was redest du für gülle, von wegen ich würde jemanden anstiften...

ich lese in jedem zweiten beitrag "der versicherungsschutz erlischt blabla", das ist einfach mal nicht der fall. meine berichtigung war nicht auf dieses thema bezogen, sondern allgemein. wenn du mit der wahrheit ein problem hast, dann versuch doch mal, vor gericht gegen die regelung zu klagen, vielleicht ändern sie ja für dich die allgemeinen versicherungsbedingungen.

übrigens: diese regelung, die du als unsinn bezeichnest ist dazu da, um dritte gegen solche dummen leute zu schützen, die z.b. alkoholisiert autofahren, andere schädigen und dann den schadenersatzansprüchen nicht nachkommen können, weil sie keine kohle haben. möchte dich mal sehn, wenn dich ein besoffener platt macht und sagt "ätsch, hier ist mein offenbahrungseid, von mir siehst du keinen cent".

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Leute ist doch gut nu, oder?

Ich sag zu der ganzen Sache nur... hier im Forum meinen zuviele Leute andere permanent belehren zu müssen...(anscheinend alles Rechtsverdreher von Beruf)... Beantwortet doch einfach die Frage sachlich die jemand stellt und labert ihn nicht mit irgendwelchen konsequenzen voll. Ich denke das wird derjenige schon selbst wissen, was er tut. Wenn nicht, dann wird er damit früher oder später eh auffliegen.

in diesem sinne

back to topic

Hat sich der Rauch schon verzogen??? Kein Wunder, wenn der KAT ausgebaut wird, raucht es gewaltig. Soweit passen die Beiträge ja hervorragend zum Thema. Na ja, wohl doch besser, ihn zu behalten. Beim Diesel hat man das Problem z.Zt. ja noch nicht. Ansonsten war mir schon klar, das die Haftlicht immer erst einmal zahlt, aber dass der Regress dann auf 5000 beschränkt ist, war mir neu. Nun gut. Man lernt nie aus. In diese Sinne....

Zitat:

Original geschrieben von veah1122


dass der Regress dann auf 5000 beschränkt ist, war mir neu. Nun gut. Man lernt nie aus. In diese Sinne....

na wenigstens einer, der wahrheitsgemäße informationen annimmt und zu schätzen weiß 😉

Is schon der Hit mit was für einfachen Fragen man die Leuten aus der Fassung bringen kann.

Wenn ich dann in anderen Rubriken lese, kann ich in meinem strich acht Diesel NOS einbauen und da wird dann ersthaft drüber diskutiert fällt mir nix mehr ein.

EXPERTENFORUMExpertenforum

Als der Kat ca. 1986 aus guten Gründen eingeführt wurde, hatte der damalige Golf GTI 16V 136 PS. Mit Kat waren es 129 PS.

Ansonsten ist die Denkrichtung der Frage gefährlicher UNSINN.

Zitat:

Original geschrieben von mathias@ku


die haftpflicht ist immer leistungspflichtig, egal ob man mit 3 rädern und ohne lenkrad fährt oder 4 promille hat (der versicherer kann allerdings bis 5.000€ regress nehmen, was aber im verhältnis zu einem personenschaden bsp. ein witz ist).

Jo die Vers. will ich sehen!

Alles was Grobe Fahrlässigkeit mit sich bringt hat keinen Vers. Schutz!

Und dazu gehört fahren über 2,8 Promille und auch ohne Lenlrad oder 3 Reifen fahren!

Das kannst du glauben musst du aber nicht!

Gruss Cris

Moderne Autos ab ca. Baujahr 2000 mit OBD-Schnittstelle besitzen 2 Lambdasonden, eine vor und eine nach dem Kat. Damit wird die Wirksamkeit des Kats überprüft. Bei fehlendem Kat (und entsprechenden Signalen der zweiten Lamdasonde) wird die Motorelektronik in ein Notlaufprogramm gehen oder ähnliches.

Im Übrigen liegt der Leistungsverlust und evtl. höhere Kraftstoffverbrauch bei Katalysatorbetrieb weniger am Kat selbst als an der Steuerung der Gemischbildung, die für einen gewissen Anteil an unverbranntem Kraftstoff im Abgas sorgt. Dieser ist für die Reduktion der Stickoxyde im Kat notwendig.

@crislee
du kannst es in den allgemeinen kfz-versicherungsbedingungen bzw in den bedingungen deines versicherers (hast du im normalfall mit deiner police zugesandt bekommen) nachlesen. desweiteren ist es mein tagesgeschäft und ich hatte schon solche fälle.

in zukunft bitte erst informieren, bevor man falsche tatsachen darstellt. danke.

Zitat:

Original geschrieben von mathias@ku


@crislee
du kannst es in den allgemeinen kfz-versicherungsbedingungen bzw in den bedingungen deines versicherers (hast du im normalfall mit deiner police zugesandt bekommen) nachlesen. desweiteren ist es mein tagesgeschäft und ich hatte schon solche fälle.

in zukunft bitte erst informieren, bevor man falsche tatsachen darstellt. danke.

Ich kann dir sagen was im Gesetz steht!

Das er unzurechnungsfähig war mit über 2,8 Promille!

Grobe Fahrlässigkeit ist ein Verbrechen und die Vers. zahlt keinen Cent!

ABER....
ich gebe zu ich habe mich etwas dumm ausgedrückt was du als fachman eigentlich hättest Verbessern müssen!

Du hast Volkommen Recht mit deiner Aussag!
Die Vers. zahlt den Schaden den dazu ist sie Verpflichtet° 😛

Allerdings und nun kommt der Punkt den ich vorhin nicht so angesprochen hatte weil ich eigentlich davon ausging das Leute die ein Versichertes Wehiekel bewegen das wissen!

Die Vers. holt sich das Geld vom VVerursacher zurück! Und zwar bis der letzte Cent bezahlt ist!

Vieleicht siehst du nun das ich durchaus weis wovon ich rede! 🙂 😛 😁

Gruss Cris

Zitat:

Original geschrieben von mathias@ku


@crislee
du kannst es in den allgemeinen kfz-versicherungsbedingungen bzw in den bedingungen deines versicherers (hast du im normalfall mit deiner police zugesandt bekommen) nachlesen. desweiteren ist es mein tagesgeschäft und ich hatte schon solche fälle.

in zukunft bitte erst informieren, bevor man falsche tatsachen darstellt. danke.

Ich kann dir sagen was im Gesetz steht!

Das er unzurechnungsfähig war mit über 2,8 Promille!

Grobe Fahrlässigkeit ist ein Verbrechen und die Vers. zahlt keinen Cent!

ABER....
ich gebe zu ich habe mich etwas dumm ausgedrückt was du als fachman eigentlich hättest Verbessern müssen!

Du hast Volkommen Recht mit deiner Aussag!
Die Vers. zahlt den Schaden den dazu ist sie Verpflichtet° 😛

Allerdings und nun kommt der Punkt den ich vorhin nicht so angesprochen hatte weil ich eigentlich davon ausging das Leute die ein Versichertes Wehiekel bewegen das wissen!

Die Vers. holt sich das Geld vom VVerursacher zurück! Und zwar bis der letzte Cent bezahlt ist!

Vieleicht siehst du nun das ich durchaus weis wovon ich rede! 🙂 😛 😁

Gruss Cris

regeresshöhe bei obliegenheitsverletzungen vor dem versicherungsfall

der regress des kh-versicherers ist auf einen betrag von max. 5.000€ pro person begrenzt.

ausnahme: der dieb, der mit dem entwendeten fahrzeug schäden verursacht, kann in voller höhe in regress genommen werden.

nachzulesen im §5 KfzPflVV und §2b AKB.

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