Kaskoversicherung - Abrechnungsfragen (Unterversicherung?)
Hallo Leute,
bitte um eure Meinung bzw. brauche eure Hilfe…
Hab mir im Juni ein BMW e90 gekauft:
Fürs Auto gesamt ca. 18000 € bezahlt (inkl. Import aus Deutschland nach Österreich)
Kaskoversicherung abgeschlossen: (zum ersten Mal)
Ganzen Autodaten angegeben was der Versicherer verlangt hat, kurz Informiert wegen SB usw. dann gleich Vertrag ausgedruckt, gelesen und unterschrieben.
Unfall:
Dann hatte ich im 07. Oktober einen Unfall, wer bei der ganzen Sache die Schuld trägt ist noch offen und wird noch etwas lange dauern, daher wollte ich das ganze von der Kaskoversicherung abwickeln lassen.
Bewertung vom Gutachter:
Wiederbeschaffungswert:
17.900 €
Reparaturwert:
15.900€
Restwert nach Wrackbörse:
5.000€
Neuwert:
51.000€ inkl. 10.000 Sonderausstattung.
Wirtschaftlicher TOTALSCHADEN.
Bewertung der VERSICHERUNG:
Totalschaden bewertet also würde mir ca. 11900 € zahlen wenn ich das Auto abgebe!
Die haben um 11.000 € ein Käufer gefunden und ca. 900 von Versicherung.
Und wenn ich es Reparieren lassen möchte bekomme ich nur 700€!!!
Erklärt er mir das ganze mit einem Grinsen im Gesicht.
GRUND:
Das Auto wurde Unterversichert. Versicherungswert 39.000€
Hab gleich meinen Betreuer angerufen er hat zugegeben das es seine Schuld war und vergessen hat mich nach der Sonderausstattung zu fragen.
Eine Frechheit! Hab nächste Woche einen Termin beim Anwalt.
Kann dass sein?
Was meint Ihr dazu???
DANKE.
16 Antworten
Wenn der Restwert 5000€ ist, dann gibts einen Käufer für 5000€. Wer den Haufen für 11.000€ kaufen will....sicher nicht.
Wenn der WBW 17.900€ ist, dann gibts 17.900€ - 5000€ von der VK-Versicherung.
Der WBW wird üblicherweise inkl. Sonderausstattung ermittelt. Wo da jetzt was unterversichert gewesen sein soll erschließt sich mir nicht.
Danke für die Antwort....
Die haben anscheinend einen Käufer der das Autof für 11.000 € haben möchte (sein Angebot wäre bindend) und von der Versicherung würde ich noch ca. 900 dazu bekommen.
Wenn ich es selbst Reparieren lassen möchte, müsst erdas Auto als Totalschaden bewerten und kann mir dafür noch 700 € für die Reparatur geben.
Der WBW vom Gutachter ist inkl. Sonderausstattung und da die Austattung beim versichern nicht mitverechet waren müsste er die abzeihen...
Zitat:
Original geschrieben von timovic
Wenn der WBW 17.900€ ist, dann gibts 17.900€ - 5000€ von der VK-Versicherung.
...und das Wrack bleibt beim TE. So dass er in jedem Fall 17900 bekommt.
Letztlich stellt sich in diesem Fall die VK des TE gegen die vom Gutachter angegebenen Werte, denn sie beziffert den WBW nur mit 11900 Euro und den Restwert mit 11000 Euro (dafür gibts den Käufer) - "Schaden" also 900 Euro. Warum die Versicherung das allerdings dann einen Totalschaden nennt, erschliesst sich mir nicht. Sehr abstrus.
Dies ist sicher einer der Fälle, in denen man ohne Anwalt nicht weiterkommt.
Amen
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Zitat:
Original geschrieben von delikan06x
...Erklärt er mir das ganze mit einem Grinsen im Gesicht.
GRUND:
Das Auto wurde Unterversichert. Versicherungswert 39.000€Hab gleich meinen Betreuer angerufen er hat zugegeben das es seine Schuld war und vergessen hat mich nach der Sonderausstattung zu fragen.
Eine Frechheit! Hab nächste Woche einen Termin beim Anwalt.
Kann dass sein?
Was meint Ihr dazu???
DANKE.
hast du den vertrag gelesen bevor du ihn unterschrieben hast?
falls nicht kannste dir den anwalt klemmen.
ich würde in diesem fall auch mit dem wort "betrug" mal eher vorsichtig sein.
was genau steht im vertrag?
Hi,
das Fahrzeug wurde nach A exportiert, also nehme ich an, dass es auch dort versichert ist, also richtet sich die Abwicklung nach österreichischem Vertragsrecht, von dem ich keinen blassen Schimmer habe.
Wem es da genauso geht wie mir, sollte sich hier mit schlauen Ratschlägen zurückhalten.
Nach deutschem Recht hört es sich eher an, als läge da ein Missverständnis vor.
1. Hier würde die Versicherung den Sachverständigen beauftragen und folglich auch seine Zahlen nicht hinterher anzweifeln. Das wäre unsinnig.
2. Bei den oben genannten Zahlen:
Wiederbeschaffungswert:
17.900 €
Restwert nach Wrackbörse:
5.000€
Reparaturwert:
15.900€
gäbe es hier für den TE zwei Möglichkeiten: Für 15.900 EUR reparieren lassen. Versicherung die Rechnung bezahlen lassen. Fertig.
Oder
Fiktiv abrechnen. Dann würde der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts (abzüglich Selbstbeteiligung) bezahlt, also
17.900 (ggf. abzüglich MwSt.)
-5.000 (falls diese Zahl aus dem Gutachten der Versicherung stammt)
=====
12.900 abzügl. SB
Die abgezogenen 5.000 EUR bekommt der TE vom Restwertaufkäufer für das beschädigte Fahrzeug.
Damit hätte er fast den Betrag für das Auto, den er auch vor einem halben Jahr bezahlt hat. Das ist kein Betrug, sondern sogar sehr vorteilhaft kalkuliert.
Das gleiche gilt natürlich, wenn das Restwertangebot nicht von der Versicherung stammte, sondern vom TE und die Versicherung ein höheres Angebot vorgelegt hat.
Dann würden zwar bei fiktiver Abrechnung vom Aufkäufer mehr und von der Versicherung weniger Geld kommen. ABer es wäre insgesamt der selbe Wiederbeschaffungswert und nur der ist für die Höhe der Entschädigung entscheidend.
Ich würde die Kiste mit Handkuss abgeben und mir einen anderen suchen, anstatt ein Auto im Wert von knapp 18k für 16k reparieren zu lassen...
Warum die Sache beim TE anders laufen soll, kann hier nur geraten werden, da uns Infos fehlen oder der TE irgendetwas falsch verstanden hat.
@TE: Das solltest Du nochmal mit der Versicherung klären und uns wissen lassen.
Einen Anwalt wird auch in Österreich die Kasko nicht bezahlen und derzeit scheint hier auch keiner erforderlich zu sein.
Ob die Modalitäten in A anders sind, weiß ich nicht.
Gruß
Hafi
Ja, ich hab jetzt den Vertrag nochmal durchgelesen und beim Versicherer auch nachgefragt aber da steht nicht von Sonderausstattung.
sorry, sei mir nicht böse, aber es ist nicht clever, nach Eintritt des Schadens erst zu lesen !
Guten Morgen,
ich hab mal den Titel angepasst, da der alte defintiv falsch war. 😉
Demnächst bitte selbst bei der Threaderstellung darauf achten, danke...
Grüße
Schreddi
Code:
sorry, sei mir nicht böse, aber es ist nicht clever, nach Eintritt des Schadens erst zu lesen !
Code:
Ja, ich hab jetzt den Vertrag nochmal durchgelesen und beim Versicherer auch nachgefragt aber da steht nicht von Sonderausstattung.
NOCHMAL.... DUDEN: ein weiteres Mal, noch einmal
Ich hab euch um Meinung gebeten aber war glaube ich ein fehler.
Naja trotzdem danke an alle...
Ja, weils kein Problem mit "Unterversicherung" gibt.
Du hast 18.000€ bezahlt und der Gutachter hat 17.900€ Als WBW ermittelt. Oder waren die 18.000€ Kaufpreis nur von konkret Kollege?
Das Auto wurde laut meiner Versicherung Unterversichert.
Ich bekomme nur 11.900€ auzbezahlt weil die Sonderausstattung nicht beim Versicherungswert mit eingerechnet wurde.
Der Gutachter hat den WBW als 17.900€ bewertet aber da die Sonderaustattung nicht mitversichert wurde bekomme ich laut der Versicherung nur den WBW ohne den Restwert der Sonderausstattung also 11.900€ als WBW.
Da die einen Käufer für 11.000 € gefunden haben bekomme ich nur noch 900€ wenn ich das Auto behalten möchte.
Kann ich auch nicht verstehen. Daher warte ich auf die Anwort der Gegenseite wenn die das ganze Zahlen ist es eh erledigt.
Ich weis es ist ein kompliezierter Fall, sorry schwer zum erkären und auch schwer zum verstehen.
Und wie kommen da jetzt die 39.000€ "Versicherungswert"(?) ins Spiel? Nur zum Verständnis.
Die 39.000€ ist der Neupreis laut der Berechnung vom System der Versicherung (Eurotax Wert).
Nur hätte der Versicherer da noch die Sonderausstattung angeben müssen bzw. mich fragen.
Er hat auch zugegeben das es ein Beratunsfeher war.
Neupreis der Sonderaustattung wäre 12.000€.
Also der richtigen Versicherungwert wäre laut Versicherung: 51.000€