Kaskoschaden
Heute habe ich leider gesehen das mir jemand vermutlich mit einem Fahrrad an der hinteren Stoßstange eine Spur hinterlassen hat.
Die Frage nun sollte ich das an meine Versicherung weitergeben? Vollkasko mit 500€ SB
GLC Bj: 2021
25 Antworten
Wenn's nur eine Spur wäre, könnte man vielleicht mit Easy-Repair günstig davon kommen. Hier scheint es aber doch mehr zu sein. Die Stoßstange ist ja wohl eingedellt und verformt, schließt ja nicht mehr mit der Karosserie daneben sauber ab.
Ob du die Kasko in Anspruch nimmst, wenn der Schaden über 500 € liegt, musste du selbst anhand deines möglichen Rabattverlustes beurteilen.
Erstmal würde ich zum möglichen Reparaturbetrieb fahren und eine grobe Schätzung der Kosten machen lassen.
500€ Selbstbeteiligung zuzüglich Mehrkosten durch Rabattrückstufung.
Das sollte man genau ausrechnen.
Die MB Niederlassung wird das Teil austauschen wollen, ein Handwerklicher
Betrieb repariert das sicher für einen Bruchteil des MB Preises.
jb
Am besten direkt mit der Versicherung klären, die nennen auch eine Vertragswerkstatt.
Zitat:
@FAK schrieb am 26. Juni 2022 um 16:30:33 Uhr:
Danke für die Antworten, muss ich zuvor zur Polizei?
Ja, Anzeige gegen unbekannt, wenn du über die Versicherung abrechnen willst.
Bei einer Anzeige wird immer nach der Höhe des Sachschadens gefragt. Wie viel würde so ein Austausch der Stoßstange den Kosten?
Ich hatte so was ähnliches.
2.000 EUR ca - da das Ersatzteil lackiert werden muss
Ich würde auch mindestens 1.500,-- Euro Schaden schätzen, da Mercedes alle Teile erneuert und lackiert. Klar ist die Anueige richtig, heraus kommt dabei aber nichts. Das ist meine eigene Erfahrung. Ist sehr ärgerlich und gemein vom Verursacher.
Hier ein Hinweis: bei BMW muss bei solchen Schäden die komplette Stoßstange erneuert werden aufgrund der darin eingebauten Sensoren, die u.U. nicht mehr richtig funktionieren. Vielleicht hier dann doch besser einmal beim Freundlichen nachfragen, ob das bei Mercedes auch so ist. Nicht das man unwissentlich entweder keine Garantie mehr hat oder im schlimmsten Fall (so wie dann bei den BMW-Modellen) dann nicht mehr über die eigentliche Zulassungsgenehmigung verfügt. Und für den Polizeibericht dienen die Angaben zu den Kosten nur der Statistik. Notfalls kann man diese auch noch im Nachhinein angeben. Die Anzeige ist jedenfalls für die Versicherung notwendig.
Ein Freund hat bei einem 5er BMW hinten an der Stossstange eine kleinen Kratzer, den ein anderes Fahrzeug beim Ausparken hineingefahren hat. Es ist nichts eingedrückt und der Kratzer hat die Grösse von 1/3 tel Streichholz.
Da es sich um ein Leasingfahrzeug handelt, war er in der Werkstatt um sich einen Kostenvoranschlag zu holen.
Der Kratzer ist kaum sichtbar, das Angebot lautet auf 4.500,- Euro!
Ich bin fast vom Hocker gefallen.
Natürlich wollen die auch die komplette Stossstange und alle Sensoren ersetzten, die natürlich noch alle ordentlich funktionoeren. Für mich ist das Betrug an der Allegmeinheit, durch solche Machenschaften steigen die Versicherungsprämien für uns alle.
Kunststoff-Stoßstangen will oder kann keiner richtig reparieren. Ich hatte einen ähnlichen Schaden, selbst verursacht, habe diverse karrosseriebetriebe gefragt, hab dann beim freundlichen die VK dafür in ANspruch genommen und danach gekündigt.
Wenn du den täglichen Ärger beim Anblick aushältst, fahr vom ersparten Geld (>2000 + Rabattrückstufung) den Urlaub. Im Ausland sind solche Schäden ziemlich normal.
Hatte ebenfalls einen Schaden an meiner Stoßstange von mir selbst verursacht. In Österreich wird man bei einem Kaskoschaden nicht Rückgestuft nur bei einem Haftpflicht Schaden, also wenn der Schaden eines Unfallgegners bezahlt werden muss. Reperatur in einer MB Werkstatt und von den 250.- SB wurden von der Werkstatt 200.- übernommen. Damit hat mich die Reperatur gerade mal 50.- gekostet. Schadensumme waren glaube ich über 5000.-
Zitat:
@saabinchen61 schrieb am 26. Juni 2022 um 19:39:25 Uhr:
… Und für den Polizeibericht dienen die Angaben zu den Kosten nur der Statistik...
Die Höhe des Sachschadens ist in strafrechtlicher Hinsicht von wesentlicher Bedeutung. Da in solchen Fällen meist aber tatsächlich der Täter nicht ermittelt werden kann, relativiert sich die Bedeutung zwar etwas. Muss aber dennoch zumindest als Schätzung angegeben werden bzw. nach Anzeigeerstattung später nachgereicht werden.
Du musst nur zur Polizei, wenn Du die Hoffnung hast,
der Unfallverursacher könne ermittelt werden (Unfallflucht).
Der Schaden wird dann, nach Ermittlung des Verursachers,
von dessen Versicherung beglichen.
Sollte es, wie Du vermutest, ein Radfahrer gewesen sein,
wäre ich mit dessen Bereitschaft zur Schadenbegleichung
sehr vorsichtig. Die meisten haben nämlich keine Ver-
sicherung. Der Rechtsstreit kann dann unendlich
werden.
Nimmst Du Deine Vollkasko in Anspruch, brauchst Du nicht
unbedingt eine Anzeige bei der Polizei zu machen.
Deine Versicherung zahlt bei Vollkasko auf jeden Fall,
egal, ob Du oder ein anderer den Schaden verursacht
hat.
Es kommt darauf an, was Du Deiner Versicherung zur
Ursache des Schadeneintritts mitteilst.
-Bei geschildertem"Eigenverschulden" wird die Versicherung
höchstwahrscheinlich sofort den Schaden übernehmen.
-Bei geschildertem Fremdverschulden musst Du davon ausgehen,
dass Deine Versicherung auf einer Anzeige bei den Polizei wegen
"unerlaubten Entfernens vom Unfallort" besteht.
Das kann sich dann auch ziehen, da die Ermittlungen der
Polizei abgewartet werden müssen.
Der "Schwarze Peter" liegt bei Dir.
Hast Du die Hoffnung, die 500 Euro SB evtl. sparen zu können,
mach eine Anzeige.
Willst Du den Schaden schnell beheben lassen, nimm Weg 1.
rudi