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Kasko SELECT vs. Longlife GARANTIE
Hallo Leute,
ich möchte einen VW Jahreswagen kaufen und vergleiche gerade Versicherungspreise und Leistungen ...
Ich möchte für den Wagen eine Garantieverlängerung abschließen, um nicht auf hohen Reparaturkosten hängen zu bleiben, da man trotz recht neuem Wagen nicht vor Reperaturen gefeit ist. Was aber bedeutet, dass ich jeden Service in einer VW-Werkstatt machen lassen muß.
Nun möchte ich den Wagen auch günstig Vollkasko versichern, wobei gut 20% Vollkaskokosten gespart werden können, wenn man ein sog. KASKO SELECT abschließt, wobei: "Der Versicherer wählt im Schadenfall die Werkstatt aus, in der das Fahrzeug repariert wird."
Ich frage mich nun, ob die Auflagen für die GARANTIE und die der VERSICHERUNG kompatibel sind.
Also, was sagt die VW-Werkstatt, wenn die Versicherer-Werkstatt, bei einer Unfallreperatur irgendwelche Drittherrstellerteile verbaut, oder was weiß ich verbockt.
Vielleicht hat hier jemand Erfahrungen oder begründete Einschätzungen zu diesem Thema.
Besten Dank im vorraus
HT
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von zxcoupe
Herrlich, eine schöne Diskussion hier, die ich auch gerne verfolgt habe - doch ein Blick auf die HUK-Homepage hätte gereicht um die Zentralen Fragen zu klären :D
Zitat:
Original geschrieben von zxcoupe
Zitat:
Hochwertige Reparatur mit Original-Ersatzteilen in einer DEKRA-zertifizierten Partnerwerkstatt
Zitat:
Original geschrieben von zxcoupe
Zitat:
3 Jahre Garantie durch die HUK-COBURG (Hersteller-Garantie bleibt gemäß EU-Komission bei fachgerechter Reparatur in vollem Umfang erhalten)
in der Tat beeidruckend..... :rolleyes:
Vor allen Dingen die Zertifizierung der Werkstätten durch die grünen Männchen.
Damit kann man werben, oder sich auch den Popo abwischen....... :D
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20 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von zxcoupe
3 Jahre Garantie durch die HUK-COBURG *(Hersteller-Garantie bleibt gemäß EU-Komission bei fachgerechter Reparatur in vollem Umfang erhalten)
*Und dafür hätte ich bitte gern mal hier den Nachweis. Aber nur wenn es keine Umstände macht :D......
Gruß Delle
das die gutachter der versicherer sicherlich NICHT von ihren auftraggebern (der versicherung) dafür bezahlt werden das geld der auftraggeber (versicherung) aus dem fenster zu werfen, sondern eher dafür den schaden des auftraggebers (versicherung) so gering wie möglich zu halten sollte einem doch der gesunde menschenverstand sagen.....das war schon immer so, ist so, und wird auch immer so bleiben........
hatte den fall vor zwei jahren selbst...auto gekauft und nach nem wildunfall totalschaden......der gutachter den die versicherung (nicht huk) geschickt hat war auch der hausgutachter von dem autohaus wo ich das auto gekauft hab....und sein kommentar war, das wenn ich nicht mein neues auto bei dem autohaus gekauft hätte und er nicht der "stammgutachter" vom autohaus gewesen wäre, hätte es deutlich weniger geld wegen o.g. gründe für den totalschaden gegeben.... ^^
im übrigen ist "garantie" nicht eine freiwillige leistung des herstellers? könnte es vllt. sein, das die huk hier absichtlich garantie und gewährleistung "verwechselt"?......
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
und sein kommentar war, das wenn ich nicht mein neues auto bei dem autohaus gekauft hätte und er nicht der "stammgutachter" vom autohaus gewesen wäre, hätte es deutlich weniger geld wegen o.g. gründe für den totalschaden gegeben.... ^^
Sorry, aber das war jetzt ein Eigentor...... :(
Wenn der Sachverständige dir gegenüber diese Aussage gemacht hat, ist das aber oberpeinlich !!!
Einerseits sagst du die Versicherung ist ein Bagalude, weil Sie versucht mit Macht und Gewalt Geld zu sparen, anderseits ist der "Stammgutachter" vom Autohaus der Besserer weil er
großzügig aufschreibt ??
Wie wäre es denn mal damit, wenn ein Sachverständiger das ermittelt, was er eigentlich soll......
Einen angemessen, marktgerechten und realistischen Wiederbeschaffungswert
der allen Gerecht wird ..........:D
Gute Idee oder? :cool:
Gruß
Delle
Dein Wort in Gottes Ohr. Aber ist es in der Realität so? Und der grob fahrlässige Spruch des Sachverständigen ist auch kein Einzelfall. Die schriftliche Erläuterung des dreijährigen Gerantieversprechens der HUK hätte ich einfach gerne mal gelesen. Kann die mal einer besorgen?
Zitat:
Original geschrieben von helmutauto
Dein Wort in Gottes Ohr. Aber ist es in der Realität so? Und der grob fahrlässige Spruch des Sachverständigen ist auch kein Einzelfall. Die schriftliche Erläuterung des dreijährigen Gerantieversprechens der HUK hätte ich einfach gerne mal gelesen. Kann die mal einer besorgen?
Ich weis, manchmal bin ich ein Träumer, helmutauto.... :(
Nein, du hast Recht.
In der Praxis ist es wirklich (leider) anders........
Auf die "EU Richtlinie" bin ich aber genauso gespannt wie einige andere User hier :D
Gruß
Delle
ich bin mir nicht sicher, ob es da ne schriftliche erklärung gibt. ich denke, dass es sich dabei um die normale gesetzliche gewährleistung handelt - eben auf 3 jahre verlängert...was soll man da auch anderes schriftliches festhalten. sicher bin ich mir aber nicht...