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Kasko mit weitreichendem Schutz

Themenstarteram 8. Juli 2019 um 19:58

Meine Schwester sucht für ihr allerheiligstes Blech einen Versicherer welcher über die üblichen Teil- und Vollkaskoleistungen auch z.B. Verwindungsschäden absichert.

Bisher habe ich das nur bei der ADAC Kfz Versicherung gesehen

Hat jemand noch einen heissen Tipp?

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12 Antworten

wann kann denn ein solcher Schaden auftreten?

Geht's um Lkw Versicherung?

Zitat:

Beispiel Verwindungsschäden:

Durch Bremsen und Schleudern kippt der Anhänger um, der Lkw bleibt stehen. Dadurch verzieht sich der Rahmen, die Anhängerkupplung und die Anhängergabel sind beschädigt. Die Vollkaskoversicherung leistet für den Aufprallschaden des Anhängers, nicht aber für den zuvor eingetretenen Verwindungsschaden, hierfür leistet die Brems-, Betriebs- und Bruchschadenversicherung.

Hab ich bisher auch nicht gehört gehabt.

Also sollte man dann doch lieber vorn Baum fahren, anstatt auf dem verzogenen Rahmen sitzen zu bleiben. Hätte ich nie im Leben so abgegrenzt.

 

Gruß M

Cabrio ...

@Schweinesohn - deine schwester möge prüfen, ob in ihrem vertrag auch brems-, bruch- und betriebsschäden mitversichert sind. viele versicherer haben das in ihren premiumtarifen bereits inkludiert.

inwiefern an einem pkw bei normaler nutzung ein verwindungsschaden entstehen soll, ist mir zwar schleierhaft, aber es würde als betriebsschaden gewertet.

am 8. Juli 2019 um 20:52

Zitat:

wann kann denn ein solcher Schaden auftreten?

Hallo,

soweit ich gehört habe, zumeist bei LKW, wenn Kipper ihre Ladung abkippen oder...

siehe bitte mal hier: https://www.youtube.com/watch?v=l0-m2a9rJDc

Bei PKW habe ich das bisher nur einmal live erlebt und zwar in einem indirekt- direktem Zusammenhang mit einem Unfall. Dabei musste auf einer BAB ein unbeteiligter Fahrzeugführer sein Fahrzeug plötzlich und unvorhersehbar so stark abbremsen, dass das Fahrzeug derart in das Schlingern kam, dass es fast zum Überroll gekommen wäre. ( Bremsschaden!) Aufgrund des Zusammentreffens mehrerer physikalischer Abläufe ( frag mich bitte nicht welche dies im Einzelnen sind) kam es zu einem Verzug im Fahrzeugrahmen.

Denkbar ist aber auch, dass ein Fahrzeug als "unfallfrei" von einem Käufer erworben wird, bei einer Routinereparatur wird dann festgestellt, dass der Rahmen verwunden ist.

In beiden Fällen sehe ich aber eher keinen Anlass für das Greifen der Vollkasko, da in 1. der Schaden dem primären Unfallereignis zugeornet werden konnte, zu 2. die Gewährleistungsrechte ( bei Kauf von Händler), bzw. die Haftung bei argl. Verschweigens o. Zusicherung der Mängelfreiheit (Kauf von Privatperson unter erfolgreichem Ausschluss der Gewährleistung) greifen könnte.

Von daher frage ich mich, ob die Dame vll. oft offroad unterwegs ist, und selbst dann...

Wäre nett vom TE, wenn er den konkreten Hintergrund erklären könnte.

Im Prinzip sind es die 3B´s ( Brems-, Betriebs- und Bruchschäden), welche den TE interessieren.

Allerdings ist hier in Hinblick auf die Kasko-Vers. zu bedenken, dass die auf das Fahrzeug schädigend einwirkenden Ereignisse spontan, im Sinne von "plötzlich, unvermeidlich und unvorhersehbar" zu betrachten sind und hier !!! B-Schäden von sonstigen unfallbedingten Einwirkungen strikt abzugrenzen sind.

Gruß vom Asphalthoppler

am 8. Juli 2019 um 21:13

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 8. Juli 2019 um 21:58:54 Uhr:

Bisher habe ich das nur bei der ADAC Kfz Versicherung gesehen

Hat jemand noch einen heissen Tipp?

Hallo, ober der Tipp wirklich heiß ist, weiß ich nicht, aber fragen lohnt immer:

Frag mal einen guten Versicherungsmakler vor Ort oder im Netz zu finden

Gruss vom Asphalthoppler

grenzt das nicht schon an Werbung?

Themenstarteram 8. Juli 2019 um 21:47

Ich bringe mal in Erfahrung was sie da genau mit anfangen möchte. Nach Recherche gehe ich aber von den angesprochenen Verwindungs-, Brems-, Bruch-, Betriebsschäden aus. Habe da an sich nicht weiter nachgehakt. War ihre Anforderung und habe gesagt ich kann es mir mal anschauen

 

Nur bisher habe ich nicht viel gefunden.. ADAC..

am 8. Juli 2019 um 21:51

Zitat:

@NDLimit schrieb am 8. Juli 2019 um 23:18:54 Uhr:

grenzt das nicht schon an Werbung?

Hallo,

bei strenger Betrachtung könnte dies durchaus so zu sehen sein, wenngleich es auch keinesfalls so gemeint war. Hatte mit denen nur ein paar mal sehr nette und kompetente Kontakte in Sachen VK-extrem!.

Zur Klarheit habe ich es geändert! Danke für den Hinweis!

Ich bekomme von der Firma natürlich pro Vermittlung eine Provision in 7-stelliger Wassertropfenhöhe- ist doch selbstverständlich!:p

Gruss vom Asphalthoppler

Themenstarteram 9. Juli 2019 um 10:30

Bitte nicht zu weit abdriften hier :)

Hat denn jemand sonst noch Ahnung welche Versicherungen dies anbieten?

am 9. Juli 2019 um 12:24

Zitat:

Bitte nicht zu weit abdriften hier :)

Hat denn jemand sonst noch Ahnung welche Versicherungen dies anbieten?

Hallo,

wenn ich wüsste, worum es wirklich geht, könnte ich mir vorstellen zu helfen.

Hast Du mal die AKBs von ADAC und z.B. Allianz und HUK diesbezüglich miteinander verglichen?

Ich weiß nicht, auf welchen Punkt Du in den AKBs der ADAC- Versicherung genau hinaus willst.

Zwar habe ich jetzt die 3 o.g. Texte nicht in Konkordanz gelesen, aber beim "Überfliegen" ist mir nichts aufgefallen, was in Hinsicht auf Dein Anliegen ein Alleinstellungsmerkmal der ADAC- Versicherung wäre.

Brems-, Betriebs- ... und auch Verwindungsschäden sind jedenfalls dort definitiv ausgeschlossen! --> A.2.3.2 Unfall ( musst Du mal konkret zum Verständnis nachlesen.)

Und nochmal:

Tritt ein Schaden infolge eines selbstverschuldeten Unfalls o. höherer Gewalt ( Brand, Hagel, Erdrutsch... ) auf ( der Rest sei hier geschenkt) , greift i.d.R. die Teil- o. Vollkasko. Auch dann, wenn der Fahrzeugrahmen zu einem G gebogen ist.

Ich kann mir beim besten Willen kein Szenario eines verbeulten oder verdrehten Autos vorstellen, welches nicht durch ein schädigendes Ereignis hervorgerufen worden sei. Die Frage ist nur: Sind die Folgen des schädigenden Ereignisses durch eine Versicherung abgedeckt?

Kippt eine fremde Mauer auf Dein Auto --> Bauherrenhaftpflicht oder, oder, oder... ; kippt die Mauer Deines Hauses auf Dein Auto--> Kaskoversicherung.

Packt Deine Schwester 6000KG Zement in den Kombi und der Wagen verbiegt sich zum V, zahlt keine Bauherrenhaftpflichtvers., keine TK und auch keine VK. Letztere Beiden- weil es kein Unfallereignis darstellt.

Ich kann nicht erkennen, was Du ( o. Deine Schwester) unter einer Mehrleistung des Versicherungsumfanges verstehst. Du bist doch nicht etwa im Bereich " Mietwagen" unterwegs, wo es z.T. üblich ist, Schäden an Dach, Unterboden, Reifen, Felgen, Glas, etc. per Zusatzversicherungen abzusichern?

Nenne mir doch bitte mal den konkrete Stelle in den AKBs des ADAC, welche Du als Alleinstellungsmerkmal beim Leistungsumfang der TK /VK empfindest.

Gruss vom Asphalkthoppler

Themenstarteram 9. Juli 2019 um 14:04

Z.B. denkbar wäre das "typische" Szenario: Motorhaube nicht korrekt verschlossen etc. -> knallt während der Fahrt aufs Dach, Scheibe etc..

Ist normal nicht versichert..

Bei einer Versicherung mit Betriebsschäden schon..

Wobei ich gerade bei ADAC entdecke:

A.5.2.4.1 Was ist Vollkasko Plus?

Ihr Fahrzeug ist über die in der Vollkaskoversicherung A.2.3 beschriebenen

Schadenereignisse

hinaus gegen jede Beschädigung, Zerstörung oder jeden Verlust

durch alle Ereignisse versichert, denen das Fahrzeug ausgesetzt ist.

Versichert sind auch mittelbare Folgeschäden infolge eines unter A.2.3 genannten

Ereignisses.

Nicht versichert sind die in A.5.2.4.2 genannten Fälle.

5. Schäden durch Verschleiß/Abnutzung

Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch eine allmähliche Einwirkung

oder durch den gewöhnlichen Alterungsprozess entstehen (z. B. Rost,

Gebrauchspuren).

6. Betriebsschäden

Kein Versicherungsschutz besteht für Betriebsschäden an mechanischen, elektrischen

oder hydraulischen Teilen, z. B. Motor, Getriebe, Katalysator, Vorder- und

Hinterachse,

Lenkung, Batterie, Bremsanlage, Klimaanlage, Heizung, Airbag, die gesamte

elektrische Anlage einschließlich Motorregelung, Türverriegelung, ABS, elektrischer

Sitzverstellung sowie aller anderen Teile der Sicherheits- und Komfort-elektronik.

 

Vollkasko Plus

Ihr Pkw ist über die Leistungen der Vollkaskoversicherung hinaus, zusätzlich gegen Beschädigungen, Zerstörung und Verlust durch Ereignisse versichert, denen der Pkw ausgesetzt ist; wie z.B. Ladungs-, Verwindungs-, Seng- und Schmorschäden.

Empfehlung: Für eine bestmögliche Absicherung, empfehlen wir Ihnen den Abschluss des Vollkasko-Plus im Tarif KomfortVario gegen einen Mehrbeitrag.

Habe ich dann wohl echt falsch gelesen...

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