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Kann man Motorrad versichern ohne ein Motorrad?

Themenstarteram 16. August 2010 um 14:02

Da die Versicherungen von Motorrädern (z.b. 125ccm) ziemlich günstig sind im Vergleich zu Autos und man dadurch günstig SF erfahren kann (auch später für Auto), wollte ich wissen, ob man eine Motorradversicherung abschließen kann, ohne wirklich eines zulassen zu müssen.

Ohne Führerschein soll dies im legalen Rahmen möglich sein, wie schaut es mit der nicht vorhandenen Zulassung aus? Ist das der Versicherung egal?

Extra ein Motorrad dafür möchte man dafür nicht kaufen, wäre ja pure Geldverschwendung.

 

Also man meldet eine Motorradvers. für ein 125ccm'er Motorradmodell und nach 3-4 Jahren wird zum Ende des Jahres der Vertrag gekündigt und die enstandene SF3 wird zum Autoversicherer übertragen.

Ist das möglich und wenn ja, ist es legal?

Beste Antwort im Thema

Natürlich, aber nur wenn er ihn durch die HU bekommt ;)

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Zitat:

Original geschrieben von Sause4711

Ich habe seit acht Jahren mein "imaginäres Motorrad" mit Saisonkennzeichen KH-versichert und zahle knapp 18,- Euro pro Jahr, damit mein SFR jedes Jahr ein wenig fällt.

....mit welchen Papieren hast du das gemacht? Und mit welchem Kennzeichen?

Versteh mich nicht falsch...., wenn Du mir ne Möglichkeit gibst, bin ich auch dabei....

Ich hatte ja geschrieben, dass damals die Versicherer-EDV noch nicht so weit war, also auch nicht gemerkt hat, dass zum Vertrag keine Meldung der Zulassungsstelle da war.

Ich habe einen ganz banalen Papierantrag genommen, die letzte Ziffer meines damaligen Kfz-Kennzeichens geändert, mir eine schöne Fahrgestellnummer genommen und den kompletten Antrag dem Maklerbetreuer in die Hand gedrückt, dem ich das auch genauso erklärt habe. Eine Woche später war die Police da und seitdem zahle ich das freundlich... :D:D

....ja schade, dass in Zeiten von eVB so gut wie alles nachprüfbar ist :(.... Seit ich den SFR meiner 80er für den Alfa brauche, muss ich sie erst wieder zulassungsfähig bekommen, um schon mal fürs nächste Gefährt vorzubauen :cool:

Wobei das meiste ja sowieso Verhandlungssache ist, da Euer Maklerbetreuer das vermutlich schon auch so hingedreht hat, dass die Zulassungsstelle nichts davon weiss ;)...

am 17. August 2010 um 17:17

Zitat:

....also nochmal: wenn Du ein zulassungfähiges Motorrad auf Dich zulässt und Dir so einen SFR erkaufst, kannst u den SFR bei Bedarf auf einen PKW umschreiben und kein Versicherer wird sich dafür interessieren, ob Du einen Motorradführerschein hast oder nicht, da Du VN bist und gar nichts übrragen lassen musst....

Nichts "also nochmal" - jetzt tu hier mal nicht so auf klug wenn du keine Ahnung hast!

 

Er kann ein imaginäres Motorrad anmelden und versichern, aber SFR kann er nur "erfahren" wenn er (logischerweise) auch einen Führerschein hat!

 

Und ja, beim Auto ist es genauso - man kann nur den Rabatt maximal "erfahren" oder "überschreiben" wie lange man auch schon den Führerschein hat!

 

Wenn man seit 2 Jahren den Führerschein hat kann man eben (ohne Sondereinstufung!) auch nur SF2 überschreiben lassen (u.U. 3 wenn man 2,5 Jahre den Führerschein besitzt und im ersten Jahr noch im ersten Halbjahr angemeldet hat).

 

Man KANN natürlich mit einem Versicherten Motorrad auch nur Schadensfreie Jahre ERFAHREN wenn man auch einen Führerschein hat... man man man :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von zxcoupe

Zitat:

....also nochmal: wenn Du ein zulassungfähiges Motorrad auf Dich zulässt und Dir so einen SFR erkaufst, kannst u den SFR bei Bedarf auf einen PKW umschreiben und kein Versicherer wird sich dafür interessieren, ob Du einen Motorradführerschein hast oder nicht, da Du VN bist und gar nichts übrragen lassen musst....

Nichts "also nochmal" - jetzt tu hier mal nicht so auf klug wenn du keine Ahnung hast!

Ich frag mich gerade wer keine Ahnung hat...

Den Führerschein muss man nur zeigen wenn man den Schadenfreiheitsrabatt von einer anderen Person übertragen haben möchte.

Theoretisch ist also das "erschleichen" von schadenfreien Zeiten durchaus möglich, weil bei einer Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts innerhalb der Verträge eines Versicherungsnehmers, keine Versicherungsgesellschaft (zumindest kenne ich keine) den Führerschein sehen will.

Anders sieht es aus, wenn irgendwann rauskommt, was da für ein krummes Ding abgezogen wurde, also wenn man den imaginären Vertrag beenden will, aber keine Abmeldung vorgelegt werden kann oder bei einer Ablaufkündigung keine Meldung der Zulassungsstelle eingeht.

...was keine Rolle spielt, wenn du den SFR auf eine "neue" Gesellschaft überträgst und den Motorradvertrag wieder in SF 1/2 beginnen lässt, um wieder einen Rabatt aufzubauen...

Zitat:

Original geschrieben von zxcoupe

Er kann ein imaginäres Motorrad anmelden und versichern, aber SFR kann er nur "erfahren" wenn er (logischerweise) auch einen Führerschein hat!

....und das glaube ich eben nicht. Wie will man ein Fahrzeug ohne Papiere zulassen? Und mittlerweile wirst Du Dir auch schwer tun, einem Versicherer vorzumachen, Du hättest ein Fahrzeug zugelassen, das in Wirklichkeit gar nicht existiert... Die Versicherer stimmen sich online mit der Zulassungsbehörde ab, Stichwort eVB. Wenn da kein übereinstimmendes Feedback von der ZB kommt, werden die schon nachfragen, was da los ist.... (@Sause: der frühe Vogel fängt den Wurm:D)

Also, wer die Versicherung betrügen möchte, kann ja mal versuchen, ein imaginäres Fahrzeug zu versichern. (Also ich rate ab!) Höchstwarscheinlich wird sowieso nichts draus, da die Versicherung im Normalfall ohne Rückmeldung der Zulassungsstelle über die Anmeldung sowieso nichts macht. Sollte der Versicherungsschein trotzdem erstellt werden, so wird spätestens bei dem Versuch den SFR in einen anderen Vertrag zu übernehmen, eine Fehlermeldung auftauchen und man wird herausfinden, dass nie ein Fahrzeug angemeldet war, so zumindest würde es bei uns laufen. Ein Betrug ist es allemal. Also das ganz schnell vergessen.

Ein Fahrzeug zulassen und somit einen SFR zu erfahren (ohne zu fahren) geht. Weder die Versicherung noch die Zulassungsstelle interessiert, ob ein Führerschein vorhanden ist. Musst halt ein ganz Billiges Teil kaufen, zulassen und dann in die Garage stellen. Das ist ohne Weiteres möglich und auch legal.

@SAUSE 4711: Weshalb zahlst du die 18 EURO übhaupt? Ist doch nicht notwendig, wenn man den privaten SFR mitnimmt, kann man ihn nach Ende der Dienstwagenzeit doch wieder auf den Privatwagen übernehmen.

Zitat:

Original geschrieben von eta1986

@SAUSE 4711: Weshalb zahlst du die 18 EURO übhaupt? Ist doch nicht notwendig, wenn man den privaten SFR mitnimmt, kann man ihn nach Ende der Dienstwagenzeit doch wieder auf den Privatwagen übernehmen.

Naja, es gibt doch einige Großflotten, in denen das Fuhrparkmanagement und der Versicherer es sich nicht antun wollen, die privaten SFR der Mitarbeiter weiter zu pflegen - und in so einer läuft mein Dienstwagen...

Worin "jetzt" allerdings genau der Betrug besteht, wenn ich einer Versicherung Geld bezahle und deffinitiv keine Leistung in Anspruch nehme, kann ich noch nicht nachvollziehen.

Wir verhandeln übrigens im Moment mit mehreren Versicherern über das Produkt "SFR-Ansparvertrag" - mal gucken, was rauskommt...

Zitat:

Original geschrieben von Sause4711

Worin "jetzt" allerdings genau der Betrug besteht, wenn ich einer Versicherung Geld bezahle und deffinitiv keine Leistung in Anspruch nehme, kann ich noch nicht nachvollziehen.

....genau so seh´ ich das auch!

Zitat:

Original geschrieben von Sause4711

Wir verhandeln übrigens im Moment mit mehreren Versicherern über das Produkt "SFR-Ansparvertrag" - mal gucken, was rauskommt...

...sehr interessant! Würde mich interessieren, was dabei raus kommt, damit die Mandanten keine Betrüger werden... ;)

Themenstarteram 19. August 2010 um 8:31

Ich finde im Netz widersprüchliche Aussagen, darüber dass ein Motorrad auch HU machen muss, solange es angemeldet ist, wenn es auch nur in der Garage steht.

Muss man mit einer Verwarnung von Zulassungsbehörde rechnen, wenn ein Motorrad zugelassen und HU seit mehreren Jahren abgelaufen ist?

......wird nicht klappen...spätestens wenn ein neues Fahrzeug anstatt dem imaginären Motorrad versichert wird, fällt der Schwindel auf. Keine Abmeldung, keine Abrechnung, kein Fahrzeug, kein SFR.

 

 

hatte eigentlich auf den Beitrag von Mimro bzw. Sause 4711 geantwortet, du warst schneller

Zitat:

Original geschrieben von Sammens

Ich finde im Netz widersprüchliche Aussagen, darüber dass ein Motorrad auch HU machen muss, solange es angemeldet ist, wenn es auch nur in der Garage steht.

Muss man mit einer Verwarnung von Zulassungsbehörde rechnen, wenn ein Motorrad zugelassen und HU seit mehreren Jahren abgelaufen ist?

Nein, da passiert nix. Vielleicht erinnert dich deine Werkstatt daran, wenn sie deine Daten gespeichert haben, sonst weiß da keiner davon.

Zitat:

Original geschrieben von eta1986

......wird nicht klappen...spätestens wenn ein neues Fahrzeug anstatt dem imaginären Motorrad versichert wird, fällt der Schwindel auf. Keine Abmeldung, keine Abrechnung, kein Fahrzeug, kein SFR.

Erklär mir bitte nochmal wo das auffällt. "Motorrad" ist zur Zeit bei Versicherung A versichert. Jetzt kaufe ich mir ein Auto, dass ich bei Versicherung B versichere. Ich lasse den SFR von Versicherung A auf Versicherung B übertragen und teile A mit, dass das "Motorrad" mit SF 1/2 (Führerscheinregelung) weiterlaufen soll...

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