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Kann man Motorrad versichern ohne ein Motorrad?

Themenstarteram 16. August 2010 um 14:02

Da die Versicherungen von Motorrädern (z.b. 125ccm) ziemlich günstig sind im Vergleich zu Autos und man dadurch günstig SF erfahren kann (auch später für Auto), wollte ich wissen, ob man eine Motorradversicherung abschließen kann, ohne wirklich eines zulassen zu müssen.

Ohne Führerschein soll dies im legalen Rahmen möglich sein, wie schaut es mit der nicht vorhandenen Zulassung aus? Ist das der Versicherung egal?

Extra ein Motorrad dafür möchte man dafür nicht kaufen, wäre ja pure Geldverschwendung.

 

Also man meldet eine Motorradvers. für ein 125ccm'er Motorradmodell und nach 3-4 Jahren wird zum Ende des Jahres der Vertrag gekündigt und die enstandene SF3 wird zum Autoversicherer übertragen.

Ist das möglich und wenn ja, ist es legal?

Beste Antwort im Thema

Natürlich, aber nur wenn er ihn durch die HU bekommt ;)

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Themenstarteram 19. August 2010 um 11:23

Ich vermute bei einem imaginären Motorrad, welches versichert wird, könnte das durchaus auffallen, da evtl. dieses eVB System dies entdecken könnte, wenn die Versicherung kein Feedback von der Zulassungsstelle erhält.

Versicherungsbetrug wäre das aber bestimmt nicht, denn durch sowas macht keine Versicherung verlust, im Gegenteil es ist vorteilhafter für sie, denn ein Motorrad welches nicht existiert kann auch keinen Schaden verursachen :)

Ich möchte aber das Risiko nicht eingehen, werde mir ein altes Motorrad mit HU günstig kaufen und es versichern.

Zitat:

Original geschrieben von Sause4711

Zitat:

Original geschrieben von eta1986

......wird nicht klappen...spätestens wenn ein neues Fahrzeug anstatt dem imaginären Motorrad versichert wird, fällt der Schwindel auf. Keine Abmeldung, keine Abrechnung, kein Fahrzeug, kein SFR.

Erklär mir bitte nochmal wo das auffällt. "Motorrad" ist zur Zeit bei Versicherung A versichert. Jetzt kaufe ich mir ein Auto, dass ich bei Versicherung B versichere. Ich lasse den SFR von Versicherung A auf Versicherung B übertragen und teile A mit, dass das "Motorrad" mit SF 1/2 (Führerscheinregelung) weiterlaufen soll...

Bei uns im Unternehmen würde es nicht klappen, da die Übertragung des SFR von Versicherung A nach B maschinell läuft und die nicht vorhandene Rückmeldung der Zulassungsstelle würde den Vorgang sperren. Man würde nachhaken, erfahren, dass kein Fahrzeug angemeldet ist, Beitrag zurück erstatten, SFR zurück setzen. Ob es überall so läuft, ich weiß es nicht. Ich rate, wie gesagt, davon ab.

@Sammens

Ob es Betrug ist oder nicht müssen andere entscheiden. Aber wenn du dir ein altes Moped in die Garage stellst, bist du auf der sicheren Seite und so ist es eine saubere Sache.

Zitat:

Original geschrieben von eta1986

.....und die nicht vorhandene Rückmeldung der Zulassungsstelle....

Die ZB bekommt doch gar nix davon mit.... Versicherer A zieht ja nicht die Deckung zürück, sondern gibt nur den SFR ab und stuft dann den nach wie vor laufenden Vertrag mit SF1/2 oder SF0 ein (je nachdem, ob FS-Regelung bei KRAD geht oder nicht).

Das Thema hat sich eh erledigt, da Sause das KRAD vor Zeiten der eVB versichert hat, was heute ja nicht mehr möglich ist...

Die Frage mit der HU ist mir allerdings noch nicht ganz klar: angenommen, das zuzulassende KRAD hat jetzt HU und wird auch nicht bewegt. Was passiert in einigen Jahren, wenn man das Krad abmeldet und die HU nicht erneuert wurde also bei Abmeldung die HU z.B. seit drei Jahren abgelaufen ist. Hat man mit Konsequenzen zu rechnen, sprich teilt die ZB das der Exekutive mit?

Meines Wissens kann dein Fahrzeug so marode sein, wie es will -> du darfst es nur nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzen...

Zitat:

Die Frage mit der HU ist mir allerdings noch nicht ganz klar: angenommen, das zuzulassende KRAD hat jetzt HU und wird auch nicht bewegt. Was passiert in einigen Jahren, wenn man das Krad abmeldet und die HU nicht erneuert wurde also bei Abmeldung die HU z.B. seit drei Jahren abgelaufen ist. Hat man mit Konsequenzen zu rechnen, sprich teilt die ZB das der Exekutive mit?

die StVZO ist da eindeutig:

Zitat:

Zitat (§29 Abs. 1 StVZO)

Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Abs. 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen. …

ich kenne das Problem aus dem Motorrad-Rennsport: Fahrzeug ist angemeldet (wg. Teilkasko, damit im Falles eines Diebstahls aus dem Fahrerlager versichert. Ebenso beim Transport ins Ausland erleichtert einem das in einigen Ländern den Grenzübertritt), aber komplett auf Rennstrecke umgebaut und wird auch nur dort gefahren.

Trotzdem muss es alle 2 Jahre zum TÜV vorgeführt werden oder genauer gesagt: zum Zeitpunkt der Abmeldung muss es eine gültige HU haben. Es gibt genug Fahrerkollegen, die mit überzogenem TÜV abgemeldet haben und dann 14 Tage später einen Brief mit nem ordentlichen Knöllchen und Zahlkarte bekommen haben. Punkte waren auch schon dabei.

Zum Glück kennt man über die Jahre auch Prüf-Ing. die einem auch die Plakette aufs Blech kleben, wenn das Fz. als Rennmaschine auf dem Hänger steht. Aber grundsätzlich ist es eindeutig: angemeldetes Fahrzeug --> Pflicht zur regelmässigen HU!!

 

Themenstarteram 19. August 2010 um 21:27

Soo, es gibt wohl eine Ausnahme, was ist wenn mein Motorrad im Ausland unterwegs war und ich es nach angenommen 5 Jahren abmelden möchte?

Ich muss nicht für ein Fahrzeug, welches in D zugelassen ist aber im Ausland gefahren wird HU machen.

Zitat:

Original geschrieben von Sammens

Soo, es gibt wohl eine Ausnahme, was ist wenn mein Motorrad im Ausland unterwegs war und ich es nach angenommen 5 Jahren abmelden möchte?

Ich muss nicht für ein Fahrzeug, welches in D zugelassen ist aber im Ausland gefahren wird HU machen.

hier die Verlautbarung des Verkehrsministers als Kommentar zur StVZO zu diesem Thema:

Zitat:

Untersuchung nach § 29 eines für längere Zeit im Ausland befindlichen Fz.

Ausgehend davon, dass das Fz noch ordnungsgemäß zugelassen ist, die (deutsche)

KfzSteuer bezahlt wird u Haftpflichtversicherungsschutz besteht, gilt für die Untersuchung

nach § 29 Folgendes: Es handelt sich um eine nationale Bestimmung

mit Geltung im Geltungsbereich der StVZO. Es wird nicht gefordert, dass das Fz

nur deshalb in die Bundesrepublik Deutschland verbracht wird, um die turnusmäßige

Untersuchung nach § 29 durchzuführen. Jedoch muss nach Ablauf der

Gültigkeit der Prüfplakette bei der erstmaligen Verwendung des Fz im Geltungsbereich

der StVZO die fällig gewordene Untersuchung unverzüglich (dh ohne

schuldhafte Verzögerung) durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass nach Überschreiten

der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland die nächste gegebene

Möglichkeit wahrzunehmen ist, um die fällig gewordene HU (ab 1. 12. 1993 auch

die Abgasuntersuchung) durchführen zu lassen. Beide Untersuchungen können

vom aaSoP der nächstgelegenen TP oder vom PI einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation

vorgenommen werden. (1998)

also auch hier: erst zum TÜV, dann erst abmelden :D

am 28. August 2013 um 21:55

Auch wenn das Thema schon einige Jahre auf dem Buckel hat,

würde ich gerne wissen was daraus geworden ist und ob es funktioniert hat.

Vorallem das mit der HU, was ja zusätzliche Kosten verursachen würde interessiert mich.

Könnte man zum Beispiel nicht sagen:

Das gefährt ist noch im Ausland und wird abgemeldet weil es Kaputt ist oder so etwas?

Dann bräuchte man keine HU weil es nicht in DE ist und könnte es plausibel abmelden.

Ich selbst würde gerne so vorgehen, da ich noch kein Auto habe, aber einen Motorradführerschein und keine Lust dann nach meinem Studium mein Erstes Gehalt für nen saftigen Versicherungsbeitrag rauszublasen.

Zitat:

Original geschrieben von MAG1990

Ich selbst würde gerne so vorgehen, da ich noch kein Auto habe, aber einen Motorradführerschein und keine Lust dann nach meinem Studium mein Erstes Gehalt für nen saftigen Versicherungsbeitrag rauszublasen.

Dann kaufe oder besorge dir einfach eine billige 125er oder 80er mit noch gültiger HU und lass die eben die 3, 4 Jahre laufen.

In der Zeit musst du maximal 1x zur HU.

Wenn die Karre nicht total runtergerockt ist, sollte es da auch keine Probleme geben, zumal du sie ja eh nicht bewegen willst kann ja auch nix weiter kaputt gehen. Ausser du lässt sie die 2 Jahre draussen ungeschützt auf der Straße stehen.

Beispiel. TüV gibts auf Wunsch neu.

Ob man damit unterm Strich aber tatsächlich so viel spart, wie man vorher glaubt, bleibt abzuwarten.

Durch die verschiedensten Sondereinstufungen müssen ja ohnehin nur noch die wenigsten Leute wirklich mit der SF 0 einsteigen..

Das Problem mit der Abmeldung im Ausland wirst du spätestens bei der Steuer bekommen. Das Finanzamt will ja einen Nachweis, dass das Fahrzeug abgemeldet wurde. Und auch die Zulassungsstelle wird dir nicht einfach so glauben, nur weil du einen sympathischen Eindruck machst. Die wollen dann entweder einen Nachweis, dass das Fahrzeug tatsächlich im Ausland ist, oder eben einen Nachweis, dass es tatsächlich dort abgemeldet wurde.

Also stehst du vor dem Problem: tatsächlich im Ausland abmelden (ummelden) oder eben doch in D, wo dann wieder die HU fällig wird.

Wenn du es im Ausland abmelden willst, brauchst du einen Einwohner des entsprechenden Landes, der das für dich macht.

Das wäre mir persönlich ehrlich gesagt ein zu großer Aufwand.

 

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