Kann ich folgende Reifen fahren?

im fahrzeugschein steht Reifengröße 185/60R14 79H darf ich 185/60R14 82T auf auf die felge aufziehen
mfg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Fuzzi3


im fahrzeugschein steht Reifengröße 185/60R14 79H darf ich 185/60R14 82T auf auf die felge aufziehen
mfg

Ich mach's einfach nochmal..., weil heute Sonntag ist...🙄

Überschrift eines neuen Themas in einem Reifen-Forum "Reifen" - rrriiiischtiiiisch...

Die Foren-Regeln nicht beachten..., obwohl bei der Anmeldung die AGB's akzeptiert - falsch...

Man sagt "Guten Tag" oder "Grüß Gott" oder sowas..., was man halt gerade so parat hat...

Ansonsten ist es einfach nur zum kotzen, unfreundlich, was auch immer...

😠🙄

Ich weiss, man kann hier das nicht nachholen, was bei der Erziehung versäumt wurde...
...aber man gibt solchen Leuten dann auch einfach keine sachdienliche Antwort.
Ein Mindestmaß an Anständigkeit sollte man selbst in einem Reifen-Forum voraussetzen können...

Allen einen schönen Sonntag!

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Zitat:

Original geschrieben von Jebo76


Was heißt übertrieben? Mein Wagen läuft lt. bbH 205km/h, muß aber "W"-Reifen haben! Also wenn das nicht übertrieben ist...?

Dein ABARTH hat eine höchste Achslast von 830 kg auf der VA 😕

Dann reicht auch die Betriebskennung :
80 Lastindex (LI) = bis 900 kg für 2 Reifen
H Geschwindigkeitssymbol ( GSY) = bis 210 km/h

in Deiner Reifengröße 205/40R17 werden von den infragekommenden Reifenherstellern
für die Erstausrüstung (Sommerreifen):
- keine mit GSY H produziert
- mit LI 80 GSY V nur Pirelli
- mit LI 84 GSY V nur Conti

Fiat wählt demzufolge die Betriebskennung 84W ; um:

a) (Reifen-)Hersteller unabhängig zu sein
b) die "selbstauferlegten Sicherheitspuffer" von bis zu 12% einzuhalten

Ein "Muß" ist das für Dich beim "Ersatzbedarf" nicht, da:

- die weitere Seriengröße 195/45R16 mit 84V geliefert wird

- alles Weitere zur erforderlichen, zugelassenen Betriebskennung hier beschrieben wird:

http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374/gtue-informativ_2012-02.pdf

Zitat:

Original geschrieben von renerenard


185/60 R 14 79 H gibts gar nicht , es sei denn du bist aus dem ehemaligen Osten Deutschlands,dann könnte man o frau das verstehen also 185/60 R 14 82 H oder T könnte es dann heissen

Kollege: Das ist die Freigabe, eingetragen laut STVZO in Flensburg, obs die Reifen nun gibt oder nicht. Höher darf man immer fahren. Der Typ wird schon lesen können, was in seiner Zulassungsbescheinigung steht.

romanusko,

bitte wähle gegenüber anderen MT-Nutzern einen angemessenen Ton. "Kollege" und "der Typ" ist hier unpassend.

Und dies ist völliger Unfug:

Zitat:

Das ist die Freigabe, eingetragen laut STVZO in Flensburg, obs die Reifen nun gibt oder nicht.

Die Zulassung von Fahrzeugtypen und -modellen geschieht schon seit vielen Jahren nach ECE-Richtlinien durch Typprüfstellen in irgendeinem Land der EU. Weder die StVZO (nationales Recht) noch das KBA (nationale Behörde) spielen dabei eine Rolle.

Aber zurück zum Thema:
Bei Typprüfungen eines Fahrzeugs beantragen Fahrzeughersteller unter anderem auch die dazugehörigen Räder und Reifen. Bei letzteren gibt es je nach Hersteller unterschiedliche Strategien in Bezug auf die Betriebskennung, die letztendlich in den Fahrzeugpapieren auftaucht.

Bei den einen steht ein Mindestwert, den es so aber nach ETRTO-Norm nicht für die Reifengröße gibt, sondern nur höher. Völlig in Ordnung.

Bei anderen Herstellern findet man Betriebskennungen der Reifen, die für deren Größe auch in der ETRTO-Norm definiert sind. Auch in Ordnung, aber möglicherweise wird hier in Einzelfällen schon mehr als nötig gefordert.

Wieder andere Hersteller übertreiben völlig, sei es beim Lastindex oder beim Geschwindigkeitssymbol. Das kann getrost ignoriert werden.

Die erforderliche Betriebskennung der Reifen wird weiterhin nur durch die Achslasten und die erreichbare Höchstgeschwindigkeit bestimmt. Links zu Dokumenten zu diesem Thema wurden bereits weiter oben erwähnt.

Gruß
Alpha Lyrae

Danke...

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@Alpha Lyrae
Hast den Beitrag durchgelassen ohne ihn zurechtzuweisen. Darum musste ich es tun. Okay.
Das nächste Mal erfülle ich aber Deine Bitte gern.

Zur Norm. Klar stimmen die heutigen ECE Normen größtenteils überein. Da hast Du voll Recht. Dennoch gilt die STVZO, wenn es um Zulassung, relevante Bauteile oder Umbauten geht. Dass muss schon alles richtig sein, sonst gibt es keine Plakette/Stempel. Und ein Brief oder neu Zulassungsbescheinigung Teil II kommen immer von der Behörde. Zum Beispiel gibts in anderen Ländern teils andere Vorschriften. Beispiel Heckscheibenweischer. Hat jetzt nix mit Reifen zu tun.

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