Kann ich das Kurzzeitkennzeichen beim Straßenverkehrsamt sofort mitnehmen?
Hey,
ich hole am Freitag mein neues Auto ab. Da es 170km von meinen Wohnort entfernt steht, brauche ich Kurzzeitkennzeichen. Die Versicherungsbestätigung habe ich bereits.
Ich habe jetzt nur eine Frage: Kann ich das Kennzeichen direkt beim Straßenverkehrsamt mitnehmen? Oder dauert das?
Dennis
20 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
nein, das geht direkt. Aber nur an der Zulassungsstelle Deines Wohnortes. Du brauchst die spezielle Versicherungsbestätigung für das KZK (die ist anders als die für die spätere Zulassung), die Fahrgestellnummer des FZ (besser Briefkopie) und Deinen Perso oder Pass.
Ist das immer so? Wenn man z.B. von D ein Fahrzeug nach A importiert, bekommt man auch die KZK am Händlerstandort, obwohl man überhaupt keinen Wohnsitz in D hat,...
Zitat:
Original geschrieben von elwood123
Ist das immer so? Wenn man z.B. von D ein Fahrzeug nach A importiert, bekommt man auch die KZK am Händlerstandort, obwohl man überhaupt keinen Wohnsitz in D hat,...Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
nein, das geht direkt. Aber nur an der Zulassungsstelle Deines Wohnortes. Du brauchst die spezielle Versicherungsbestätigung für das KZK (die ist anders als die für die spätere Zulassung), die Fahrgestellnummer des FZ (besser Briefkopie) und Deinen Perso oder Pass.
Hi,
ja das ist der Witz,als Ausländer ohne deutschen Wohnsitz bekommst du die KZK in ganz Deutschland. Mit deutschem Wohnsitz ausschließlich am Heimatort 🙄
GRuß Tobias
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Hi,tja das ist das Deutsche Rechtssystem eindeutig und klar geregelt 🙄😁
Ist wirklich auslegungssache. Wenn dort steht die Fahrzeugdaten sind unverzüglich einzutragen kann man das eben auch so auslegen das die Fahrzeugdaten eben unverzüglich nach übergabe der Papiere einzutragen ist. Also benötigt man die Fahrzeugpapiere.
Wenn die Fahrzeugpapiere schon habe kann ich das Fahrzeug aber ja auch gleich regulär zulassen,also wirklich total bescheuert.
Aber aus dem von dir genannten grund wurden die Regelungen wohl verschärft,viele haben sich KZK geholt und sind dann losgezogen einen Gebrauchtwagen zu suchen. Da wurden dann halt gerne mal mit diversen Fahrzeugen probefahrten mit denselben Kennzeichen gemacht.
Gruß Tobias
Was ich da geschrieben habe ist eine genaue Abschrift aus dem Gesetz !
" Der Antragsteller hat die geforderten Angaben zum Fahrzeug unverzüglich und in dauerhafter Schrift in den Fahrzeugschein einzutragen. "
Wenn da noch jemand etwas anderes raus lesen kann ........ ???
Habe eine gute pdf der Fachhochschule für Verwaltung zu dem Thema Zulassung gefunden:
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Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Aber aus dem von dir genannten grund wurden die Regelungen wohl verschärft,viele haben sich KZK geholt und sind dann losgezogen einen Gebrauchtwagen zu suchen. Da wurden dann halt gerne mal mit diversen Fahrzeugen probefahrten mit denselben Kennzeichen gemacht.Gruß Tobias
Und genau das habe ich bei meiner Versicherung angefragt und genehmigt gekriegt:
"
... Sie kriegen von uns die EvB für ein Kurzzeitkennzeichen,gehen damit zur Zulassungsstelle kriegen Ihr Schild und suchen sich ein neues Auto.
Die Gebühren der Behörde müssen Sie zahlen, unseren Service nur wenn nicht in Kürze
eine Neuzulassung erfolgt....
"
Zitat:
Original geschrieben von Opel_123
Bei uns haben die nur bis 15:30 los und Donnerstags bis 18 Uhr
Off-topic-Frage, ich weiß.
Bist du zufällig so aus der Region Münster-Osnabrück-Steinfurt?
Diese Formulierung kenne ich aus der Ecke. 🙂