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Kann ich das Kurzzeitkennzeichen beim Straßenverkehrsamt sofort mitnehmen?

Themenstarteram 25. Februar 2014 um 15:39

Hey,

ich hole am Freitag mein neues Auto ab. Da es 170km von meinen Wohnort entfernt steht, brauche ich Kurzzeitkennzeichen. Die Versicherungsbestätigung habe ich bereits.

Ich habe jetzt nur eine Frage: Kann ich das Kennzeichen direkt beim Straßenverkehrsamt mitnehmen? Oder dauert das?

Dennis

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20 Antworten

Also bei uns macht das die Zulassungsstelle....und natürlich bekommt man die gleich mit

nein, das geht direkt. Aber nur an der Zulassungsstelle Deines Wohnortes. Du brauchst die spezielle Versicherungsbestätigung für das KZK (die ist anders als die für die spätere Zulassung), die Fahrgestellnummer des FZ (besser Briefkopie) und Deinen Perso oder Pass.

Themenstarteram 25. Februar 2014 um 15:48

Ok, ja die Bestätigung habe ich. Dann ist ja alles gut. Bei uns haben die nur bis 15:30 los und Donnerstags bis 18 Uhr. Da ich bis 16:30 arbeiten muss kann ich nur Donnerstags gehen.

Aber wenn ich die sofort mitnehmen kann ist ja gut..;)

ich hoffe, Du musst nicht warten ....

Themenstarteram 25. Februar 2014 um 17:22

Hoffe ich auch..

Sonst rufe ich morgen mal in der Pause dort an und Frage..

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.

die Fahrgestellnummer des FZ (besser Briefkopie)

Stimmt so nicht.

Die Fahrgestellnummer kann man jederzeit (vor Fahrtantritt) selbst eintragen.

Formal gesehen hast Du recht. Aber manche Zulassungsstellen kochen da ihr eigenes Süppchen. Ond bevor sich der TE auf einen langen Rechtsstreit einlässt, ist das der einfachere Weg.

Hallo TE,

ich kenne keine Zulassungsstelle, wo eine sofortige Mitnahme nicht möglich ist. Denke nur daran, eine eVB-Nr. für Kurzzeitkennzeichen mitzunehmen, sowie Deinen Ausweis. Zuständigkeit beachten !

Die Fahrzeugdaten sind spätestens vor Fahrtantritt in den Fahrzeugschein einzutragen und vom Antragsteller zu unterschreiben. Kosten 13,10 Euro + Schilder + Versicherung.

Hi,

ich kann hier nochmals bestätigen. Einige Zulassungsstellen verlangen inzwischen die Fahrzeugpapiere,zumindest in Kopie!

Ob das Rechtens ist oder nicht darüber kann man sicher streiten (ist es nicht :D) aber wenn man dringend die KZK braucht und keine bekommt steht man halt dumm da!

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Hi,

ich kann hier nochmals bestätigen. Einige Zulassungsstellen verlangen inzwischen die Fahrzeugpapiere,zumindest in Kopie!

Ob das Rechtens ist oder nicht darüber kann man sicher streiten (ist es nicht :D) aber wenn man dringend die KZK braucht und keine bekommt steht man halt dumm da!

Gruß Tobias

Hallo,

hierzu lese man den § 16 (2) Zeiter Satz

Der Antragsteller hat die geforderten Angaben zum Fahrzeug unverzüglich und in dauerhafter Schrift in den Fahrzeugschein einzutragen.

Nun dürften die Fragen eigentlich geklärt sein. ;)

Hi,

hier mal der gleiche Absatz von der Homepage meiner Örtlichen Zulassungsstelle in Göppingen:

Zitat:

Nach Änderung des § 16 Abs. 2 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV ) dürfen Kurzzeitkennzeichen ab 01.11.2012 von der Zulassungsbehörde nur noch an Personen bzw. Firmen vergeben werden, die ihren Hauptwohnsitz bzw. Firmensitz innerhalb des Landkreises Göppingen haben. Da die Fahrzeugdaten unverzüglich in den Fahrzeugschein des Kurzzeitkennzeichens einzutragen sind, ist es erforderlich, die Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II mit zur Zulassungsstelle zu bringen.

Mitzubringende Unterlagen

•Versicherungsbestätigung (eVB-Code) für Kurzzeitkennzeichen

•gültiger Personalausweis- oder Reisepass

•Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II

•bei Firmen: Gewerbeanmeldung/Handelsregister

•bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister

•bei Vertretung: Vollmacht (Link) und Personalausweis/Reisepass des Antragstellers und der Ausweis des Bevollmächtigten

Gruß Tobias

gelöscht wegen Fehler

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Hi,

hier mal der gleiche Absatz von der Homepage meiner Örtlichen Zulassungsstelle in Göppingen:

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Zitat:

Nach Änderung des § 16 Abs. 2 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV ) dürfen Kurzzeitkennzeichen ab 01.11.2012 von der Zulassungsbehörde nur noch an Personen bzw. Firmen vergeben werden, die ihren Hauptwohnsitz bzw. Firmensitz innerhalb des Landkreises Göppingen haben. Da die Fahrzeugdaten unverzüglich in den Fahrzeugschein des Kurzzeitkennzeichens einzutragen sind, ist es erforderlich, die Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II mit zur Zulassungsstelle zu bringen.

Gruß Tobias

Da hängt sich Göppingen ja ganz schön weit aus dem Fenster.

Was machen die wohl mit denen, die noch nicht genau wissen, welches Fahrzeug sie kaufen wollen, weil versch. zur Wahl stehen und man sich erst vor Ort entscheiden wird ???

Nur gut, dass ich dort kein Kurzzeitkennzeichen beantrage. :D

Maßgebend ist außerdem das, was im § 16 FZV steht und nicht was die Zulassungsstelle daraus macht.

Hi,

tja das ist das Deutsche Rechtssystem eindeutig und klar geregelt :rolleyes::D

Ist wirklich auslegungssache. Wenn dort steht die Fahrzeugdaten sind unverzüglich einzutragen kann man das eben auch so auslegen das die Fahrzeugdaten eben unverzüglich nach übergabe der Papiere einzutragen ist. Also benötigt man die Fahrzeugpapiere.

Wenn die Fahrzeugpapiere schon habe kann ich das Fahrzeug aber ja auch gleich regulär zulassen,also wirklich total bescheuert.

Aber aus dem von dir genannten grund wurden die Regelungen wohl verschärft,viele haben sich KZK geholt und sind dann losgezogen einen Gebrauchtwagen zu suchen. Da wurden dann halt gerne mal mit diversen Fahrzeugen probefahrten mit denselben Kennzeichen gemacht.

Gruß Tobias

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