Kann eine Landstraße eine Kraftfahrstraße sein?
Guten Tag,
es geht darum wo man überall mit einem 50er Roller fahren darf. Die Gesetze kenn ich. Überall wo nes keine Mindestgeschwindigkeit von 60 Km/h gibt und nicht auf Radwegen da man kein Mofa sondern 45er/50er fährt. Also keine Kraftfahrstraßen, Autobahnen und Radwege. Bundesstraßen können auch Kraftfahrstraßen sein, müssen aber nicht. Jetzt frag ich mich grad, wie plant man sowas und: Gibt es Landstraßen die auch Kraftfahrstraßen sein können?
Finde bei Google leider nichts konkretes.
Liebe Grüße
Jesh
49 Antworten
Vielleicht war Landesstraße gemeint
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 19. März 2021 um 06:51:25 Uhr:
Es geht nicht um Bundesstraßen die aussehen wie Landstraßen und Kraftfahrtstraßen sind, davon gibt es eine Menge!
Es geht darum ob Landstraßen, Kraftfahrstraßen sind!
Es geht um die umgangssprachlichen Landstraßen, nicht die rechtliche Einstufung der Straßenkategorie nach Bundes- oder Landesstraßen. Hat der TE im Ausgangspost eindeutig so geschrieben und die Unterscheidung nach Bundes- und Landesstraße ist für seine Fragestellung (Routenplanung mit dem 50er Roller) auch sinnlos.
Zitat:
@Jeshuar34 schrieb am 18. März 2021 um 14:32:33 Uhr:
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 18. März 2021 um 14:22:10 Uhr:
Schnellstraße: Das Verkehrszeichen 331.1 weist eine Straße als solch aus.Eine Kraftfahr- bzw. Schnellstraße wird in Deutschland in der Regel durch ein Verkehrszeichen ausgewiesen.
Ja, das weiß ich. Aber das beantwortet die Frage ob eine Landstraße eine solche Straße sein kann immer noch nicht.
Wo ist das Problem? Wenn ich das Zeichen 331.1, welches ein weißes Piktogramm eines PKW auf einem viereckigen blauen Hintergrund zeigt sehe, darf ich mit meinem Mofa nicht weiterfahren.
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Die Unterscheidung nach Bundesstraße und Landesstraße macht durchaus Sinn, weil diese Kategorien in Landkarten und auf Google Maps gekennzeichnet sind.
Wenn man eine Route mit einem solchen Fahrzeug plant, dann kann man bei Bundesstraßen Vorsicht walten lasse, weil diese oft abschnittsweise Kraftfahrstraßen sind.
Dann ist die Frage, ob man auch bei Landesstraßen aufpassen muss absolut berechtigt.
Dies wird meist nicht der Fall sein, aber es gibt auch bei den Landesstraßen seltene Ausnahmen.
Zitat:
@Istefanos schrieb am 19. März 2021 um 09:44:01 Uhr:
Die Unterscheidung nach Bundesstraße und Landesstraße macht durchaus Sinn, weil diese Kategorien in Landkarten und auf Google Maps gekennzeichnet sind.Wenn man eine Route mit einem solchen Fahrzeug plant, dann kann man bei Bundesstraßen Vorsicht walten lasse, weil diese oft abschnittsweise Kraftfahrstraßen sind.
Dann ist die Frage, ob man auch bei Landesstraßen aufpassen muss absolut berechtigt.
Dies wird meist nicht der Fall sein, aber es gibt auch bei den Landesstraßen seltene Ausnahmen.
Eine haben wir vor der Tür in der Umgebung, sogar eine Kreisstraße die im letzten Abschnitt als Kraftfahrstraße ausgewiesen wird. Diese Straße endet in ihrem Verlauf an einer BAB und deren Auffahrten. Ab dem letzten Abzweig zu einem Dorf der letzte Rest bis zu den BAB-Auffahrten ist bereits als Kraftfahrstraße gekennzeichnet, weil man ohnehin nur noch zu BAB kommen kann macht das vielleicht auch Sinn. Kurios an der Sache ist, dass neben dieser Straße ein Radweg entlang führt = Radfahrer können den Weg weiter nehmen entlang dieser Straße und an deren Ende in den Waldweg einbiegen, Rollerfahrer eben nicht.
Zitat:
@-colt- schrieb am 19. März 2021 um 09:23:27 Uhr:
Es geht um die umgangssprachlichen Landstraßen, nicht die rechtliche Einstufung der Straßenkategorie nach Bundes- oder Landesstraßen. Hat der TE im Ausgangspost eindeutig so geschrieben und die Unterscheidung nach Bundes- und Landesstraße ist für seine Fragestellung (Routenplanung mit dem 50er Roller) auch sinnlos.
Nein geht es nicht, steht dort auch nicht explizit. Was manche hier aus manchen Fragen herauslesen ist immer wieder feierlich. Kein Wunder das niemand mehr fragt, wenn dem TE die Frage drei mal im Mund umgedreht wird
Zitat:
@Istefanos schrieb am 19. März 2021 um 09:44:01 Uhr:
Die Unterscheidung nach Bundesstraße und Landesstraße macht durchaus Sinn, weil diese Kategorien in Landkarten und auf Google Maps gekennzeichnet sind.Wenn man eine Route mit einem solchen Fahrzeug plant, dann kann man bei Bundesstraßen Vorsicht walten lasse, weil diese oft abschnittsweise Kraftfahrstraßen sind.
Genau das wird die Intention des TE sein.
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 19. März 2021 um 09:36:52 Uhr:
Wo ist das Problem? Wenn ich das Zeichen 331.1, welches ein weißes Piktogramm eines PKW auf einem viereckigen blauen Hintergrund zeigt sehe, darf ich mit meinem Mofa nicht weiterfahren.
Er PLANT eine Reise, PLANEN heißt ich suche mir VORHER eine Route, da möchte ich nicht plötzlich vor solch einem Schild stehen und etliche Km Umweg in Kauf nehmen, wenn man das im Vorfeld vermeiden kann.
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 19. März 2021 um 10:04:34 Uhr:
Zitat:
@-colt- schrieb am 19. März 2021 um 09:23:27 Uhr:
Es geht um die umgangssprachlichen Landstraßen, nicht die rechtliche Einstufung der Straßenkategorie nach Bundes- oder Landesstraßen. Hat der TE im Ausgangspost eindeutig so geschrieben und die Unterscheidung nach Bundes- und Landesstraße ist für seine Fragestellung (Routenplanung mit dem 50er Roller) auch sinnlos.Nein geht es nicht, steht dort auch nicht explizit. Was manche hier aus manchen Fragen herauslesen ist immer wieder feierlich. Kein Wunder das niemand mehr fragt, wenn dem TE die Frage drei mal im Mund umgedreht wird
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 19. März 2021 um 10:04:34 Uhr:
Zitat:
@Istefanos schrieb am 19. März 2021 um 09:44:01 Uhr:
Die Unterscheidung nach Bundesstraße und Landesstraße macht durchaus Sinn, weil diese Kategorien in Landkarten und auf Google Maps gekennzeichnet sind.Wenn man eine Route mit einem solchen Fahrzeug plant, dann kann man bei Bundesstraßen Vorsicht walten lasse, weil diese oft abschnittsweise Kraftfahrstraßen sind.
Genau das wird die Intention des TE sein.
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 19. März 2021 um 10:04:34 Uhr:
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 19. März 2021 um 09:36:52 Uhr:
Wo ist das Problem? Wenn ich das Zeichen 331.1, welches ein weißes Piktogramm eines PKW auf einem viereckigen blauen Hintergrund zeigt sehe, darf ich mit meinem Mofa nicht weiterfahren.Er PLANT eine Reise, PLANEN heißt ich suche mir VORHER eine Route, da möchte ich nicht plötzlich vor solch einem Schild stehen und etliche Km Umweg in Kauf nehmen, wenn man das im Vorfeld vermeiden kann.
Da gebe ich dir vollkommen recht. entweder wird die Frage gar nicht oder nur unzureichend beantwortet und dann gibt es Leute die den fragesteller noch attackieren und schlaue Paragraphen ihm vor die Füße knallen.
Zitat:
@Harig58 schrieb am 19. März 2021 um 07:59:54 Uhr:
Was habe ich denn beispielhaft genannt? Eine Landstraße, die als Kraftfahrstraße ausgewiesen ist.
B96 ist keine Landstraße, sondern, wie das B bedeutet, eine Bundesstraße.
Da gab es doch diesen Rentner mit dem Traktor aus Niedersachsen der zum Nordkap gefahren ist. der musste seine Route auch genau planen und wüsste vielleicht mehr als wir alle zusammen. Der müsste noch viel gründlicher mit dieser Thematik umgegangen sein , denn er konnte sein Traktor nicht einfach mal durch den Graben auf den benachbarten Wirtschaftsweg schieben. Vielleicht kann TE über seine routenplanung Informationen bekommen?
Ich habe mal in die Openstreetmap geschaut:
In den Kartenrohdaten steht zu obiger L96 Kraftfahrtstraße folgendes.
<tag k="highway" v="secondary"/>
<tag k="lanes" v="2"/>
<tag k="motorroad" v="yes"/>
<tag k="old_ref" v="L 96n"/>
<tag k="ref" v="L 96"/>
<tag k="surface" v="asphalt"/>
Aus den Attributen
highway secondary
motorroad=yes
kann man eindeutig schließen, dass diese für Roller gesperrt ist. Diese Informationen sind also in der OSM gepflegt.
Jetzt bräuchte man natürlich eine Navigationsapp oder ein Programm, dass dies berücksichtigt oder anzeigt.
Ich kenne leider keins. Falls es von Interesse ist, wäre dann vielleicht aber ein OSM Forum für diese Frage geeignet.
Wir können hier noch tausend Einzefälle durchspielen. Was ich noch nie erlebt habe ist, dass eine Straße plötzlich zur Kraftfahrstraße wird und es keine Mögliichkeit gibt, diese dann zu verlassen und eine Ausweichroute zu nehmen. Häufig werden außerhalb gesclossener Ortschaften Bundesstraßen, die annähernd Autobahncharakter haben, zu Kraftfahrstraßen erklärt, um gefahren durch langsam fahrende Fahrzeuge zu vermeiden. In der Regel stehen dann die Strecken als Ausweichroute zur Verfügung, die zuvor als diese Bundesstraße fungierten.
Bis auf die Tatsache, dass diese Ausweichrouten Umwege gegenüber der Kraftfahrstraße bedeuten können, vermag ich in der Sache aber kein Problem zu erkennen. Das jemand unrettbar am Zeichen 311.1 gestrandet ist, habe ich noch nie gehört. Und wenn, gibt es hoffentlich in der Nähe eine Verkehrsinsel. 😉
Grüße vom Ostelch
Warum muss immer so von oben herab geantwortet werden?
Niemand hat gefragt was er machen muss wenn ein Kraftfahrtstraßenschild auftaucht. Der TE hat eine Frage gestellt, die gilt es zu beantworten, mehr nicht. Das niemand vor einem Schild stranden wird ist wohl jedem klar, nur wenn ich eine Tour plane, dann ist es nicht verkehrt, wenn ich weiß, Landesstraßen sind immer möglich, weil es dort keine Kraftfahrtstraßen gibt.
Das ist nicht "von oben herab". Ich verstehe das Problem hinter der Frage nicht. Selbstverständlich gibt es Straßen, inner- und außerorts, die "plötzlich" als Kraftfahrstraßen ausgeschildert snd und irgendwann wieder zu "normalen" Straßen werden. Wie sollte es auch anders sein. Dass irgeneine unbedeutende Kreisstraße plötzlich Kraftfahrstraße wird, ist wohl unwahrscheinlich. Und selbst wenn, habe ich noch nie erlebt, dass es dann nicht eine Umfahrungsmöglichkeit gibt. Entweder kurz vür dem Schild oder es wird rechtzeitig an der Stelle, wo man dann die Umfahrung wählen muss, darauf hingewiesen, dass dann eine Kraftfahrstraße kommt.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 19. März 2021 um 15:34:25 Uhr:
Das ist nicht "von oben herab". Ich verstehe das Problem hinter der Frage nicht. Selbstverständlich gibt es Straßen, inner- und außerorts, die "plötzlich" als Kraftfahrstraßen ausgeschildert snd und irgendwann wieder zu "normalen" Straßen werden. Wie sollte es auch anders sein. Dass irgeneine unbedeutende Kreisstraße plötzlich Kraftfahrstraße wird, ist wohl unwahrscheinlich. Und selbst wenn, habe ich noch nie erlebt, dass es dann nicht eine Umfahrungsmöglichkeit gibt. Entweder kurz vür dem Schild oder es wird rechtzeitig an der Stelle, wo man dann die Umfahrung wählen muss, darauf hingewiesen, dass dann eine Kraftfahrstraße kommt.Grüße vom Ostelch
Deine Meinung in allen Ehren, du beantwortest nicht die Frage, ob eine Landstraße zur Kraftfahrstraße werden kann. Du äußerst Annahmen und stellst Behauptungen auf und nimmst TE seine Planung nicht ernst.
Zuhören und darauf antworten ist eine Kunst die man erlernen kann.
Vielleicht findet sich hier jemand der sich auskennt...von einer Behörde Straßen- Städteplaner, Straßenbaubehörde weiß der Fuchs. Es muss ja irgendwo geregelt sein, unter welcher Bedingungen eine Straße in eine Kraftfahrstraße umgebaut werden kann. Auch gleich bitte Beispiele dazu.