kann ein Unfall das lenkgetriebe beschädigen

Mercedes E-Klasse W211

Hallo,
hatte vor ein paar Tagen leider einen unverschuldeten Unfall,zum Glück niemand verletzt und Schuldfrage wurde uach direkt geklärt.....
nebst den Blechschaden ist auch mein Lenkgetriebe in Mitleidenschaft gezogen worden,sprich habe ein knacken welches ich sehr gut im stand bei hin und her bewegungen des lenkrades höre(Schaden am LG wurde seitens werkstatt lokalisiert)

nun sagte mir jedoch die werkstatt,dass ich probleme mit der Versicherung bzw den Gutachter bekommen werden würde,da der Schaden an der Felge zu gering sei das die besagte Kraft weiter zum Lenkgetriebe geleitet werden könne und dort Schäden verursache....
Nun Fakt ist aber leider ohne beweis das Lenkgetriebe war vor Unfall in einwandfreiem Zustand kein klackern,knacken o.Ä

Frage an die Experten kann dies sein,wie sollte ich mich diesbezüglich verhalten insbesondere beim Gutachter und der Versicherung....

habe ein bildchen der beschädigten Felge,sorry das ich mich damit so sparsam verhalte, jedoch möchte ich bis Klärung des Falles nicht zuviel Preisgeben,da das Internet nie vergisst

PS: 211 Limo 320CDI bj 04 Parameterlenkung

vielen lieben Dank
Susi

Beste Antwort im Thema

Wenn du am Unfall nicht schuld bist ist es doch egal welcher Schaden dadurch entstanden ist.
Die Werkstatt bestellt einen Gutachter und rechnet die Reparatur direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.

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Hallo Steffen,

dies habe ich auch gelesen,darum hielt ich mich vond er DEKRA fern.

hier nun ein Update, war heute beim Anwalt dieser bestätigte mir was ich lass,dass ohne Anwalt die Versicherungen einen erstens alles kürzen und zweitens gewisse dinge nicht zusagen....

er regelte alles mit einem unabhängigen Sachverständigen,welcher auch bereits den Schaden begutachtetete, der gute Mann hörte sich auch meien Sorgen an und ohne das ich was sagte frug er:
Sie waren bei Lueg?

er widerlegte direkt die Aussagen des Meister
nun das Lenkgetriebe ist aufgenommen wie gewisse andere punkte.
und gab die Info nicht umsaonst sagt BMW bei einem Schaden an Felge sei das LG zu prüfen,er meinte BMW und MB hat nicht so große unterschiede,daher wird das LG durch den Unfall beschädigt worden sein.

Mal schauen was dies noch gibt,wenn alles abgeschlossen ist gibts auch Ausführlichere Information,alleine schon um andere User eine kleine Hilfestellung zu geben.

PS:schön zu erfahren das die Unfallverursacherin den Schaden immer noch nicht gemeldet hatte,obwohl die Polizei sie darauf hin Wies und ich telefonisch mehrfach danach fragte insbesondere zwecks Versicherung und Schadensnr.
Schön das ein Anwalt dies nur mittels Kennzeichen herausbekommt😁

ich sage mal bis später

gruß
Susi

Hallo Ihr lieben,
das Gutachten ist nun vollzogen, der Schaden beläuft sich nun auf knappe 6500€ netto, nun hätte ich da noch eien Frage passt zwar nicht ganz in diesem Thread aber ich versuche es dennoch....

Wenn ich den Schaden fiktiv ausgezahlt bekommen möchte ich gehe mal davon aus, dass die Versicherung mein Gutachten Anfechten möchte,da die Versicherer so wenig wie möglich zahlen wollen.
Nun denke ich schickt die Versicherung mir in den nächsten Tagen ein Gutachter ihrer seits vorbei,stelle mir vor, dass dieses dann geringer ausfallen wird,meine Frage wie läuft dies dann abmes stehen dann zwei Gutachten im Raum wer entscheidet nach welchem nun gezahlt wird????

PS:mir ist bekannt das nur netto ausgezahlt wird,die Mwst erstattet wird bei Rechnungsvorlage und die Leihwagengebühr bekomme ich nur gegen Beweis der REperatur inform Rechnung oder Gutachten
dank Internet habe ich mir darüber bereits als Laie schlau machen können🙂

vielen dank schonmal im vorraus

gruß
Susi

...hmm, dein SV hat dir wohl nicht viel erzählt/Hinweise gegeben...
Aber dein Anwalt kann dir ein gutes Stück helfen 😉

Hallo,
leider muss ich euch wieder belaestigen, und zwar gab mir mein Anwalt nun keine genaueren Angaben, er sagte mir nur grob gesagt kuemmern wir uns drum wenn es soweit ist,vllt klappt ja so alles.

nur meine frage ist nun wenn die Versicherung nun Ihren Gutachter beauftragt,
kann es dann sein das noch ein Dritter Gutachter beauftragt wird
(zb da die ersten beiden Gutachten zu weit auseinander liegen???)

oder kann ich prinzipiel nach dem Gutachten der Versicherung das Auto bereits reparieren??

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Hallo Jungs,
Nun war SV da und begutachtetete mein Fhz nahm alles soweit hin bis auf den Schaden an meinem Lenkgetriebe.

Zunächst einmal brauchte er 5Minuten um das Geräusch zu lokalisieren,anschliessend versuchte er es zu verharmlosen...
Zuguterletzt versuchte er es mittels Kürzung sagte mein Fhz habe hohe KM demnach könne das LG bereits vorher defekt sein.
Ende vom Lied schlug er vor ich solle eine Achsvermessung machen lassen und sagte wenn dort werte sind die nicht in der Tolleranz sich befinden könne er es Begründen aber er sieht keinen Zusammenhang von Schaden und knacken im LG.

Ich bräuchte nochmal euren Rat wenn ich die Tage nun eine Achsvermessung machen lasse und diese halt in den Nachstellbaren Tolleranzraum befindet sieht der SV der Gegnerischen Versicherung kein wechsel für erforderlich bzw will mir damit sagen das der Schaden nicht vom Unfall kommt.
Nun der Schaden ist aber erst deit dem Unfall.

Wie verhalte ich mich nun richtig,bzw wie sind meine Chancen???

Zitat:

Original geschrieben von williw211



Ende vom Lied schlug er vor ich solle eine Achsvermessung machen lassen und sagte wenn dort werte sind die nicht in der Tolleranz sich befinden könne er es Begründen aber er sieht keinen Zusammenhang von Schaden und knacken im LG.

Ich bräuchte nochmal euren Rat wenn ich die Tage nun eine Achsvermessung machen lasse und diese halt in den Nachstellbaren Tolleranzraum befindet sieht der SV der Gegnerischen Versicherung kein wechsel für erforderlich

Beachte, was der Sachverständige gesagt hat, bzw. was du hier geschrieben hast!

Der SV hat deiner Info nach folgendes gesagt: "Lassen sie eine Achsvermessung machen..., ergibt diese Vermessung Abweichende Werte (an der v.-achse)= durch den Unfall entstanden...., könnte er einen nötigen Austausch des Lenkgetriebes begründen".

Er hat nicht gesagt das die ermittelte Abweichung nur dann relvant ist wenn man diese durch Einstellen nicht mehr koregieren kann. Es geht nur darum das meßbar etwas verstellt ist, z.B. die Spur.

Ich bin mir auch nicht sicher, ob die Einschätzung des SV der Gegnerischen Versicherung (Interessen Konflikt) die letzte Instanz ist, das sollte allerdings dein RA genau wissen!

MfG Günter

Zitat:

Lassen sie eine Achsvermessung machen..., ergibt diese Vermessung Abweichende Werte (an der v.-achse)= durch den Unfall entstanden...., könnte er einen nötigen Austausch des Lenkgetriebes begründen".

Hallo Günter,

genau so wie du schriebst hatte er es Formuliert.

Bei meinem glück wird da wieder nichts meßbares zustandekommen, jedoch war der Schadenvorher nicht.
Du schriebst zb die Spur,würde es denn reichen wenn nur ein Wert verstellt wäre oder müssen es zwangsläufig mehrere sein sprich sturz usw???

Zitat:

Original geschrieben von williw211



Zitat:

Lassen sie eine Achsvermessung machen..., ergibt diese Vermessung Abweichende Werte (an der v.-achse)= durch den Unfall entstanden...., könnte er einen nötigen Austausch des Lenkgetriebes begründen".

Hallo Günter,
genau so wie du schriebst hatte er es Formuliert.

Bei meinem glück wird da wieder nichts meßbares zustandekommen, jedoch war der Schadenvorher nicht.
Du schriebst zb die Spur,würde es denn reichen wenn nur ein Wert verstellt wäre oder müssen es zwangsläufig mehrere sein sprich sturz usw???

Ob der Verlauf des Unfalls ausreichend ist Sturz/ Nachlauf zu verändern? Am ehesten vielleicht noch die Spur, wobei die große frage ist, ob die rein "Mechanisch Notwendigen Teile" zum erreichen eines korrekten Spurwertes ( Achsschenkel, Spurstangen, die "Zahnstange" im Lenkgetriebe) den Anprall ohne Verformung überstanden haben, trotzdem aber Teile im Lenkgetriebe durch die "Lastspitze" geschädigt wurden.

Da das von "Außen" praktisch nicht sicher zu beurteilen ist, werden im zweifel solche Teile eher ausgetauscht als ein Risiko einzugehen.

Deshalb wird dir der SV auch niemals schriftlich bestätigen, das dein Lenkgetriebe KEINEN Schaden durch den Unfall genommen hat.

Verlange doch einfach eine Schriftliche Bestätigung von ihm, das dein Lenkgetriebe i.O. ist!

Was sagt eigentlich MB dazu?

MfG Günter

Das Schriftstück werde ich auf keinen Fall bekommen,allein schon aus dem Grund welchen dubereits nanntest.
Zweitens Fakt ist nunmal, dass er einen Schaden nicht abstreitet vielmehr behaubtet er (nicht direkt aber zwischen den Zeilen)dass der Schaden schon vordem Unfall da war, oder zumindest das LK angeschlagen war mir im aller höhsten Fall nur eine Prozentuale Erstattung zustünde....

Deiner Meinung nach soll ich nochmal bei MB vorbei schauen????
Inwieweit könnte dies meine Lage bevorteilen???

Zitat:

Original geschrieben von williw211


Das Schriftstück werde ich auf keinen Fall bekommen,allein schon aus dem Grund welchen dubereits nanntest.
Zweitens Fakt ist nunmal, dass er einen Schaden nicht abstreitet vielmehr behaubtet er (nicht direkt aber zwischen den Zeilen)dass der Schaden schon vordem Unfall da war, oder zumindest das LK angeschlagen war mir im aller höhsten Fall nur eine Prozentuale Erstattung zustünde....

Deiner Meinung nach soll ich nochmal bei MB vorbei schauen????
Inwieweit könnte dies meine Lage bevorteilen???

Was sagt dein RA dazu?

Ohne wird es nicht gehen!

Entweder das Lenkgetriebe ist i.O. oder nicht...und wenn der SV der Meinung ist das das Lenkgetriebe schon vorher icht i.O. gewesen ist, dann soll ER das beweisen.
Einfach eine Behauptung aufstellen kann jeder, nur beweisen muß man es können! Kann er das??
Das der Unfall passiert ist, klar. "Treffer" am V.rad (spuren Felge), klar. Kann er zu 100% auschliessen das das Lenkgetriebe dabei geschädigt/ beschädigt wurde.... nein!

Du solltst bei MB einmal fragen, wie sie die möglichkeit einer Schädigung des Lenkgetriebes einschätzen! Vermutlich gibt es sogar eine "Schriftliche Anweisung von MB" das in einem solchen fall das Lenkgetriebe zu erneuern ist (Sicherheit geht vor!).... .
Das wäre dann doch schon einmal etwas, das Versicherung u. SV nicht ganz "Gefahrlos" ignorieren können!

MfG Günter

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