Kann der TÜV was sagen wenn ich eine Servo Nachgerüstet habe ?
Hallo habe einen Audi 80 Bj.88 ohne Servo der Wagen war lange stillgelegt... habe eine komplette Servo bekommen, und wollte die nun nachrüsten bevor er zum TÜV geht...
Kann der TÜV anhand der Fahrgestellnummer sehen das der Wagen ursprünglich keine hatte und den nachträglichen einbau bemängeln ?
Gruß
18 Antworten
Die beiden Lenker Unterscheiden sich nur darin das der eine die Aufnahmepunkte, in Form von Löchern, für die Koppelstange hat.
Und bei dem andern einfach nur das Tragegelenk nicht mit an den Querlenker angeschraubt ist. Aber das ist ja eh immer einzeln.
mfg
Um das Thema zu beenden.
Hat ja nur indirekt mit der Zulässigkeit der Nachrüstung zu tun.
Der Blechquerlenker ohne Servo ist ein geformtes Blech.
Das Traggelenk wird unten am Querlenker angeschraubt.
Der Blechquerlenker mit Servo hat eine Art Sandwichbauweise.
Es sind zwei geformte Bleche zusammengeschweißt.
Das Traggelenk wird zwischen die beiden Blechteile geschoben und verschraubt.
Zitat:
Original geschrieben von ttmaniac
Um das Thema zu beenden.
Hat ja nur indirekt mit der Zulässigkeit der Nachrüstung zu tun.Der Blechquerlenker ohne Servo ist ein geformtes Blech.
Das Traggelenk wird unten am Querlenker angeschraubt.Der Blechquerlenker mit Servo hat eine Art Sandwichbauweise.
Es sind zwei geformte Bleche zusammengeschweißt.
Das Traggelenk wird zwischen die beiden Blechteile geschoben und verschraubt.
der querlenker an sich besteht aber doch trotzdem aus zwei blechen. hab noch keinen gesehen der aus einem besteht. du meinst nur die aufnahme vom traggelenk oder?
Zitat:
du meinst nur die aufnahme vom traggelenk oder?
Ja.