Kann da Jemand helfen?
Ist zwar mehr eine rechtliche Frage aber vieleicht kann mir hier Jemand einen Rat oder Tipp geben.
Die Freundin meines Sohnes hat sich SEIN Auto geschnappt und ist für eine Woche zu Ihren Eltern gefahren,nun ist die Woche vorbei und Sie möchte nicht wieder zurück fahren.
Kann ich als Vater von meinem Sohn das Auto dort holen und auf die Herausgabe der Papiere bestehen um Ihm Sein Auto wieder zukommen zu lassen,er braucht es auch ab und zu um zur Arbeit zu kommen.
Gibt es überhaupt eine Möglichkeit Sie zur Herausgabe das Autos zu bewegen?
Würde mich freuen wenn hierzu Jemand eine Antwort weiß.
MfG Markus
Beste Antwort im Thema
Also für mich kommt es so rüber ,als hätte der Te mit seiner Schwiegertochter ein größeres Problem.
Auch wenn ich lese ,dass der Brief auf drängen des Te (dem Vater) schon sichergestellt wurde.
Wenn ich mir vorstelle ,dass der Sohn mit seiner Freundin ein Wohnung hat ,wobei sich beide die Kosten der Miete teilen und die Freundin des Sohnes das gemeinsame Auto ,was auf den Sohn zugelassen ist nimmt um gemeinsam mit der Tochter zu den Eltern zu fahren um dort Hilfe ,beistand zu bekommen und dann noch der Vater zusammen mit dem Sohn zur Polizei rennt ,wegen dem Auto ,bitte🙄
Wenn ich Vater wäre und mir was dran liegt ,dass mein Sohn und seine Freundin glücklich sind ,dann würd ich da nichts machen ,wie muss sich denn die Freundin zusammen mit ihrer Tochter fühlen,wenn der Sohn mit dem Vater gegen Sie ist und sie nicht in ihrem Zuhause sind?.
Rein vom Gesetzlichen kann man alles machen ,nur bleibt die Frage ,ist dies auch Menschlich.
Ich bin selbst erst 20 und kann mir vorstellen ,dass einige 3mal so alt sind wie ich ,aber gelernt haben nur die wenigsten ,was in so einem Falle Menschlichkeit bedeutet.🙄
Es kann sein ,dass ich auch alles falsch sehe ,aber dass ist meine Meinung zum Thema😉
37 Antworten
Zitat:
Wenn sie den Umgang verhindert und die Zwei weder verheiratet oder ein Ehe ähnliches Verhältnis hatten kann sie ihn ohne Probleme dem Umgang verbieten.
Falsch. Ob ein Vater sein Kind sehen darf, hängt nicht davon ab, ob er mit der Kindesmutter verheiratet ist. Der Umgang darf nur aus wichtigen Gründen (Gefährdung des Kindeswohls) unterbunden werden. Wenn eine Mutter mit dem Entzug des Umgangs droht, um sich einen materiellen Vorteil zu verschaffen (Nutzung eines Autos), handelt sie selbst strafwürdig, das nennt sich nämlich Nötigung. Davon abgesehen ist die Nichtherausgabe eines geliehenen Gegenstands ggf. Diebstahl.
Sag ich mal so als juristischer Laie.
@TE: Wenn die Dame sich stur stellt, fahr ohne Ankündigung mit dem Zweitschlüssel hin und hole das Auto (Achtung: falls es nicht auf einem Privatgrundstück steht!). Dazu brauchst Du keine Vollmacht, nur den privaten Auftrag des Besitzers.
Vielleicht sollte sich der TE mal hier hin wenden:
An den Te ,lade die beiden Streithähne doch einfach mal zur na Runde Billiard ein ,ich kann zwar nicht beurteilen ,wie schlimm es ist ,aber falls da noch was zumachen ist zwischen den beiden ,dann würd ich das tun ,dabei kann man sich abreagieren und auch mal Lachen , Anwalt Hier ,Auto da , ist doch nervig.🙄😮
Zusammen was essen gehen würd ich nicht ,da sind nämlich dann Frauen schnell Zickig und die Männer gelangweilt ,dann gibts immer Streit ,also an einem Tisch zusammen sitzen klappt auch nicht immer gut.
Deshalb Billiard😉
wer bezahlt versicherung?
wenn man diese kündigt muss das Auto abgemeldet werden... so als Idee,,,
Brief und Kaufvertrag sind Eigentumsnachweis henug... und da sie nicht verheiratet sind gibt es auch keine Gütergemeinschaft
aber letzendlich geht es hier um eine kaputte Beziehung
wie gesagt ich würde das Auto weh holen...
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Danke für die vielen Antworten,die ja doch sehr unterschiedlich ausfallen.
Er hat Ihr nun bis nächsten Do. Zeit gegeben das Auto wieder zurück zu bringen,ansonsten muss ich es holen denn er braucht es ab dem darauffolgenden Montag für die Arbeit.
Das ich mich da mit reinhänge liegt eben daran,das er 6 Tage die Woche arbeiten muss (Gastronomie) und ich nur etwa 10 km vom Elternhaus meiner fast Schwieger- oder Exschwiegertochter entfernt wohne. Er selber müsste über 300km zurücklegen.
Also was den familiären Bereich angeht,dass müssen die Beiden selber klären. Ich will mich nur um das Auto kümmern damit er nicht noch Ärger mit seiner Arbeitsstelle bekommt.
Also nochmal,ich mische mich nicht in die Beziehung ein, das liegt mir fern und dazu habe ich auch kein Recht.
MfG Markus
Zitat:
Original geschrieben von Flinx1960
Ein Auto kann auf dem Papier nur einen Eigentümer haben, entweder eine natürliche Person (wie hier) oder eine juristische Person (z.B. eine GmbH).
FALSCH, in den Papieren (du meinst Fahrzeugbrief / Zulassung?) steht nur ein eingetragener HALTER! Das sagt nichts über die tatsächlichen Besitzverhältnisse aus.
z.B.:
In deinem Schein stehst du, deine Frau ist aber auch Miteigentümerin!
Zitat:
Die Polizei wird erstmal NICHTS unternehmen, wir befinden uns hier noch im reinen Zivilrecht! (geborgte Sache wird nicht zurückgegeben!)
Wenn man keine Ahnung hat...
Der Straftatbestand lautet Unterschlagung, das weiß ich genau weil ich selbst schonmal deswegen eine Anzeigen schalten mussten!
Richtig ist folgendes: Zur Ahndung der Straftat an sich muss eine Anzeige bei der Polizei geschaltet werden.
Für zivilrechtliche Ansprüche wie Schadensersatz, Nutzungsausfallentschädigung etc. ist das Zivilgericht zuständig und muss über einen Rechtsanwalt eingeklagt werden!
Zitat:
Original geschrieben von zxcoupe
Wenn man keine Ahnung hat...Zitat:
Die Polizei wird erstmal NICHTS unternehmen, wir befinden uns hier noch im reinen Zivilrecht! (geborgte Sache wird nicht zurückgegeben!)
Der Straftatbestand lautet Unterschlagung, das weiß ich genau weil ich selbst schonmal deswegen eine Anzeigen schalten mussten!
Richtig ist folgendes: Zur Ahndung der Straftat an sich muss eine Anzeige bei der Polizei geschaltet werden.
...
Bitte den GANZEN TEXT lesen:
Du musst erst eine angemessene Frist setzen und dann wird es ein Fall für die Polizei. Den die ist nicht sofort dafür zuständig, wenn du eine verborgte Sache nicht zurück bekommst!
Oder werden neuerdings Bücher aus der Bibliothek von der Polizei geholt, weil du die Frsit versäumt hast?
Richtig ist aber, die Polizei wird dich nicht wegschicken wenn du trotzdem kommst und die Anzeige machen willst, weil der Anfangsverdacht gegeben scheint!