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Kann da Jemand helfen?

Themenstarteram 29. April 2009 um 6:45

Ist zwar mehr eine rechtliche Frage aber vieleicht kann mir hier Jemand einen Rat oder Tipp geben.

Die Freundin meines Sohnes hat sich SEIN Auto geschnappt und ist für eine Woche zu Ihren Eltern gefahren,nun ist die Woche vorbei und Sie möchte nicht wieder zurück fahren.

Kann ich als Vater von meinem Sohn das Auto dort holen und auf die Herausgabe der Papiere bestehen um Ihm Sein Auto wieder zukommen zu lassen,er braucht es auch ab und zu um zur Arbeit zu kommen.

Gibt es überhaupt eine Möglichkeit Sie zur Herausgabe das Autos zu bewegen?

Würde mich freuen wenn hierzu Jemand eine Antwort weiß.

MfG Markus

Beste Antwort im Thema
am 29. April 2009 um 12:18

Also für mich kommt es so rüber ,als hätte der Te mit seiner Schwiegertochter ein größeres Problem.

Auch wenn ich lese ,dass der Brief auf drängen des Te (dem Vater) schon sichergestellt wurde.

Wenn ich mir vorstelle ,dass der Sohn mit seiner Freundin ein Wohnung hat ,wobei sich beide die Kosten der Miete teilen und die Freundin des Sohnes das gemeinsame Auto ,was auf den Sohn zugelassen ist nimmt um gemeinsam mit der Tochter zu den Eltern zu fahren um dort Hilfe ,beistand zu bekommen und dann noch der Vater zusammen mit dem Sohn zur Polizei rennt ,wegen dem Auto ,bitte:rolleyes:

Wenn ich Vater wäre und mir was dran liegt ,dass mein Sohn und seine Freundin glücklich sind ,dann würd ich da nichts machen ,wie muss sich denn die Freundin zusammen mit ihrer Tochter fühlen,wenn der Sohn mit dem Vater gegen Sie ist und sie nicht in ihrem Zuhause sind?.

Rein vom Gesetzlichen kann man alles machen ,nur bleibt die Frage ,ist dies auch Menschlich.

Ich bin selbst erst 20 und kann mir vorstellen ,dass einige 3mal so alt sind wie ich ,aber gelernt haben nur die wenigsten ,was in so einem Falle Menschlichkeit bedeutet.:rolleyes:

Es kann sein ,dass ich auch alles falsch sehe ,aber dass ist meine Meinung zum Thema;)

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am 29. April 2009 um 6:59

ähm* .. rein rechtlich kannst du ohne die einwilligung/bevollmächtigung (schriftlich) deines sohnes gar nichts machen wenn das auto nicht auf dich zugelassen ist

rein menschlich ... da es ja die freundin (oder doch ex?) ;) ist würde reden helfen

wenn er ihr das auto überlässt denk ich mal kaum das sie es nun beschlagnahmt hat ... wieso immer gleich schwere geschütze auffahren ?

wenn sie partout das auto nicht rausrücken will, aus welchem grund auch immer, kann dein sohn natürlich gegen vorgehen

ich würd trotzdem erstmal die lady fragen, wann sie gedenkt zurückzukommen oder ob überhaupt

Themenstarteram 29. April 2009 um 7:27

Eine Vollmacht von meinem Sohn würde ich natürlich bekommen um das Auto zu holen,er selber hat eben auf Grund der Arbeit nicht die Möglichkeit selber herzukommen.

Welche Daten sollte die Vollmacht unbedingt enthalten? Habe sowas noch nie gebraucht.

MfG Markus

Also nochmal ganz langsam.

Die Dame nimmt das Auto Deines Sohnes, fährt damit weg und meint nun sie kommt nicht wieder? :D

Abgefahrene Story....

Brief haste zu haus liegen hoff ich? Auto ist auf wen zugelassen?

Ich würd die Dame anrufen und ihr klar machen dass das Auto wieder her muss, ansonsten kann sie das mit der Rennleitung klären.

Themenstarteram 29. April 2009 um 7:47

Das Auto ist auf meinen Großen zugelassen und der Brief wurde auf mein Drängen schon Sicher gestellt.

Was meinst Du mit der Rennleitung?

Ist eben nicht so einfach,schließlich möchte mein Sohn seine Tochter auch mal wiedersehen aber das Auto braucht er auch um seine Arbeit nicht zu verlieren,da findet man ja nichts an Strassenrand.

Mir ist bei der Storry weniger zum Lachen ,denn es ist die reine Wahrheit, Leider.

Will Sie das Fahrzeug nur nicht selbst zurückbringen ?

Dann hol das Auto und gut.

Wenn Sie das Fahrzeug nicht mehr hergeben will, dann hilft als letzter Schritt nur eine Anzeige wegen Diebstahl.

 

Zitat:

Ist eben nicht so einfach,schließlich möchte mein Sohn seine Tochter auch mal wiedersehen

Da sind doch aber scheinbar schwerwiegende ganz andere Probleme vorhanden als das nicht zurückgebrachte Auto, welche offentsichtlich eh nur noch gerichtlich geregelt werden können.

Schade das die Tochter deines Sohnes darunter leiden muss, da sollten sich die beiden zum Wohle des Kindes schleunigst zusammenreißen und auf einen Nenner kommen.

BGB § 858, § 861, §870 und § 903 wären da wahrscheinlich anwendbar.

Ist aber nur meine persönliche Meinung und wie das genau aussieht oder zu verfassen ist, da fragst du besser jemanden mit Fachwissen.

Rennleitung = Polizei.

Wenn Du den Brief hast und nen Schlüssel, würd ich da einfach hinfahren, einsteigen, weg fahren. Was will Sie denn dagegen tun? Dich anzeigen? :D Wohl kaum....

Zitat:

Original geschrieben von Markus6305

Das Auto ist auf meinen Großen zugelassen und der Brief wurde auf mein Drängen schon Sicher gestellt.

Was meinst Du mit der Rennleitung?

Ist eben nicht so einfach,schließlich möchte mein Sohn seine Tochter auch mal wiedersehen aber das Auto braucht er auch um seine Arbeit nicht zu verlieren,da findet man ja nichts an Strassenrand.

Mir ist bei der Storry weniger zum Lachen ,denn es ist die reine Wahrheit, Leider.

Mit der Rennleitung ist die Polizei gemeint.

 

*off-Topic*

Dein Sohn will seine Tochter auch mal wieder sehen.

Wenn sie den Umgang verhindert und die Zwei weder verheiratet oder ein Ehe ähnliches Verhältnis hatten kann sie ihn ohne Probleme dem Umgang verbieten.

Wenn sie es nötig hat das Kind als Druckmittel zu verwenden kann es letztendlich nur froh sein sie los zu sein, ich würde ihren Sohn Raten sich beim Jugendamt schlau zu machen welche Möglichkeiten er hat weiterhin seine Tochter sehen zu können.

Also je nach Sachlage bin ich mir garnicht so sicher, ob er das Auto überhaupt zurückholen sollte.

Wenn die beiden länger zusammen waren und die Freundin im Zuge der Kindesversorgung im Moment auf das Fahrzeug angewiesen ist, könnte dein Sohn womöglich sogar "falsch" handeln.

Sehr schwierige Sache, ohne rechtlichen Beistand würde ich da erstmal nichts unternehmen.

Themenstarteram 29. April 2009 um 8:29

Sie ist ja bei Ihren Eltern und die haben soweit ich weiss 2 Autos also ist sie auf das meines Sohnes nicht angewiesen.

Da liegen wirklich noch einige Gründe im Hintergrund ,doch das würde hier nun wirklich nicht hingehören.

Wenn wir auch den Brief haben,den Fahrzeugschein hat Sie der lag ja immer beim Schlüssel.

Soweit ich weiß zählt es unter eheähnliches Verhältniss , denn sie haben zusammen eine Wohnung,stehen beide im Mietvertrag.

Danke erstmal für Eure Hilfe.

MfG Markus

am 29. April 2009 um 8:34

Ich würde mich als Elternteil aus der Beziehung meines Sohnes oder der Tochter heraushalten ,bringt nacher nur viel mehr ärger und man ist selbst der blöde .

Den Wagen einfach mitnehmen würd ich auch nicht ,da Sie noch den schlüssel vom kfz hat und Du alle Schlösser wechseln müsstet.

Dann hilft nur der Weg zur Polizei. Anzeige machen, fertig.

Wenn eine Frau so mit dem Vater ihres Kindes umgeht hat sie es nicht anders verdient. Schad für die Kleine, aber hilft ja nix.

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