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kamikaze-hase

Themenstarteram 8. Dezember 2003 um 21:51

hi leute, hab ein dickes problem... bin gerade im dunkel von meiner freundin nach hause gefahren. leider hat mich ein kamikaze-hase erwischt und hat mir meine komplette stoßstange zerhauen.

was soll ich jetzt tun? der versicherung melden? lohnt es sich? oder selber zahlen/selber reparieren?

ps. wollt die bullen nicht holen... soll ich das noch tun?

wie is mit verscihterung? höher eingestuft?

grasi

14 Antworten

Hi,

bist du sicher, daß es ein Hase war ?

Dein Wagen müßte extrem tief liegen, damit ein Hase beim Aufprall die Stoßstange zertrümmert.

Hast du die Hasenleiche als Beweisstück mitgenommen?

Als ich noch Polo fuhr, ist mir auch mal ein Hase in die Quere gekommen, aber der hatte eher Kontakt mit Bauteilen unter dem Wagen und nicht mit der Stoßstange.

Themenstarteram 8. Dezember 2003 um 22:25

war hase, liegt tief!

untere teil der 2 teiligen schrott, hasen darf ich nicht mitnehmen, das wär diebstahl gegenüber dem jagtpechter....

Zitat:

Original geschrieben von grashalm

... hasen darf ich nicht mitnehmen, das wär diebstahl gegenüber dem jagtpechter....

Du sollst ihn ja nicht braten, sondern als Beweisstück sichern und der Polizei zwecks Aufnahme der Unfalldetails vorlegen (danach kannst du ihn ja dem Jagdpächter zur weiteren Verwendung übergeben).

am 9. Dezember 2003 um 7:00

höhö möcht ich sehn wenn er auf ner wache auftaucht mit ner tüte gulasch und denen dann versucht zu erklären das dieser Inhalt der tüte sein auto kaputt gemacht hat .... :D

und zur Bezahlung übernimmt die Teilasko nur Haarwild unfälle.... glaub ich zumindest... also schweine, rehe, dachse und so nen getier .... hasen glaub ich nich .... das würde dann auf deine Vollkasko gehen und du wirst hochgestuft.

Themenstarteram 9. Dezember 2003 um 7:49

man,denkst du hasen haben keine haare?

schweine haben borsten!

Zitat:

Original geschrieben von grashalm

man,denkst du hasen haben keine haare?

schweine haben borsten!

ROFL

am 9. Dezember 2003 um 9:13

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

(danach kannst du ihn ja dem Jagdpächter zur weiteren Verwendung übergeben).

:D :D :D

@ grashalm

Also ich glaube die Bullen wäre da sowieso nicht gekommen. Bei nem Reh vielleicht, aber nicht bei nem Hasen.

Ruf doch einfach mal bei deiner Versicherung an und frag nach ob das über die Teilkasko zu regeln ist und wenn nicht, dann bedank dich, leg auf und reparier den Schaden selbst.

am 9. Dezember 2003 um 13:12

Was gilt (nicht) als Haarwild ?

Als Haarwild im Sinne der Kaskoversicherung gelten n u r die im § 2 Abs. 1 Nr. 1 Bundes- jagdgesetz aufgeführten Tiere (auch für einen Wildunfall im Ausland): z.B. Reh-, Dam-, Rot-, Gams-, Schwarz-, Steinwild, Iltis, Dachs, Feld-/ Schneehase, Wildkaninchen, Murmeltier, Fuchs, Wildkatze, Luchs, Stein-/ Baummarder, Fischotter, Hermelin, Mauswiesel,

Kein Haarwild (Beispiele)sind Hunde, Hauskatzen, Federwild (z.B. auch Fasan, Rebhuhn, Wildenten), Haustiere, Weidetiere, Zug-/ Reittiere, Biber, Eichhörnchen, Igel usw.

Wann gibt es bei der Teilkasko Probleme?

Unberührt bleiben davon die Ansprüche an die Haftpflicht- und an die Vollkaskoversicherung!

Wer seine in Gesetz, Versicherungsbedingungen und Rechtsprechung verankerten Pflichten nicht erfüllt, muß bei Teil-Kaskoleistungen immer mit großen Problemen (Leistungsverweige- rung) rechnen. Problematisch wird es vor allem immer dann, wenn

-eindeutige Spuren fehlen, die von einem Haarwild stammen. Vorsicht: Geht es um erhebliche Beträge kann die Versicherung die Haar-, Haut- und Blutspuren einer Analyse unterziehen lassen.

-Eine bloße Berührung wäre nicht ausreichend! Allerdings ist auch ein Schaden versichert, der nach einer Fehlreaktion des Fahrers aufgrund eines Zusammenstoßes mit Haarwild entsteht.

-Das Auffahren auf ein auf der Fahrbahn liegendes, bereits getötetes Haarwild gilt nicht als versicherter Zusammenstoß.

-Die Möglichkeit einer anderen Unfallursache (z.B. Alkoholeinfluß) darf nicht gegeben sein.

soviel lustige beiträge :)

Aber tut mir natürlich mit deiner Stoßstange echt leid.

Hallo!

Also, dass die Polizei bei einem Hasen nicht kommt, halte ich einfach mal für ein Gerücht, da ich das selber schon mitgemacht habe. Für den Fahrer ist sogar wichtig, da nur so eine lückenlose Beweisaufnahme möglich ist, die die Grundlage für die Schadensberechnung bildet. Das "lückenlos" könntest du wohl mit dem "nachliefern" des Hasen auf der Wache vergessen.

Mit der Versicherung ist das so eine Sache, aber ich würde mir auf jeden Fall mal ne Rabatt-Verlust-Berechnung von der Versicherung schicken lassen, kost auch nix. Da siehst du dann, wie lange es dauert, bis du wieder bei deiner SF-Klasse bist und was dihc das insgesamt kostet -> vergleichen mit den Reperaturkosten und dann entscheiden, aber normalerweise ist erst ein Schaden von etwa 1000-1500€ hoch genug, um ihn zu melden, je nach Versicherung.

Gruß Tecci

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Mit der Versicherung ist das so eine Sache, aber ich würde mir auf jeden Fall mal ne Rabatt-Verlust-Berechnung von der Versicherung schicken lassen, kost auch nix.

Wildschäden werden über die Teilkasko abgerechnet, da wird man nach einem Schaden NICHT zurückgestuft.

Aber es wurde bisher noch nicht gesagt, welche Versicherung er hat. Und meines Wissens nach zählt der Hase nach den

Versicherungsbestimmungen auch nicht zum Haarwild. Bitte hier um Korrektur, bin mir aber fast sicher.

Gruß Tecci

am 11. Dezember 2003 um 15:46

Zitat:

Original geschrieben von wupSATAN

Was gilt (nicht) als Haarwild ?

Als Haarwild im Sinne der Kaskoversicherung gelten n u r die im § 2 Abs. 1 Nr. 1 Bundes- jagdgesetz aufgeführten Tiere (auch für einen Wildunfall im Ausland): z.B. Reh-, Dam-, Rot-, Gams-, Schwarz-, Steinwild, Iltis, Dachs, Feld-/ Schneehase, Wildkaninchen, Murmeltier, Fuchs, Wildkatze, Luchs, Stein-/ Baummarder, Fischotter, Hermelin, Mauswiesel,

Kein Haarwild (Beispiele)sind Hunde, Hauskatzen, Federwild (z.B. auch Fasan, Rebhuhn, Wildenten), Haustiere, Weidetiere, Zug-/ Reittiere, Biber, Eichhörnchen, Igel usw.

ich hätte auf jeden fall die bullen geholt, einfach damit die sachlage klar is ... snst kann ja jeder kommen.

es sollte im rahmen der teilkasko auch kein problem den schaden ersetzt zu bekommen. jedenfalls nich wenn die bullen das aufgenommen haben. wenn du einfach weiterfährst und das dann der versicherung meldest ... könnt probleme geben ... soll auch schon leute gegeben haben die bereits tote hühner oder ähnliches einfach voll kanne gegen die stoßstange geschmissen haben um geld zu kriegen ... aber bei sowas sind die versichungeren, zumindest viele vorsichtig ... weil echt viele bei sowas bescheißen ...

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