Kamerasignal DAUERHAFT einfach AUFZEICHNEN

Hallo zusammen ich suche ein einfaches kleines Gerät das mir ein Videosignal (am besten 2 Kanäle) auf eine Karte aufzeichnet. Es sollte sich irgendwann wieder einfach überschreiben. Super wäre natürlich Datum mit Urzeit im Bild. Hat jemand sowas? Oder weiß einer woher ich das bekommen kann??

DANKE und MFG Rene

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von zille1976


Komisch, dass es da kein Gesetz gibt.

Das ist nicht komisch, das ist geradezu zwingend, da jedes Gesetz in diese Richtung vollumfänglicher Schwachsinn wäre. Vor diesem Hintergrund ist es auch so verwunderlich, daß Du trotzdem behauptet hast, solche Gesetze würden existieren. Aber mittlerweile scheinst Du Dich ja besonnen haben.

Zitat:

Wenn nun der TE zum Zwecke der Beweissicherung alles filmt, was vor seiner Motorhaube ist, ist dies genauso ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der anderen Verkehrsteilnehmer.

Sorry, aber das kann doch unmöglich Dein Ernst sein...😁

Das BVG stellt klar, welche Eingriffe

DES STAATES

in die Rechte der Bürger zulässig sind. Der TE ist aber genausowenig ein Vertreter des Staates wie ich. Das ändert sich auch nicht dadurch, daß Du den Unterschied nicht begreifen kannst...🙄

Zitat:

Aber da du ja §§ so liebst:

Ich hasse §§...😁

Es ist nur so, daß Du behauptet hast:

Zitat:

Sobald aber aus den Scheiben hinaus gefilmt wird, lässt es sich wohlkaum vermeiden, dass andere Fahrzeuge/Kennzeichen/Fahrer mit aufs Band/den Chip gelangen. Und da gibt es klare Gesetzte:

Angesichts dieser eindeutigen Feststellung ist es keine Unverschämtheit, wenn ich die Nennung dieser Gesetze erbitte. Daß Du darauf mit dem Zitieren von irgendwelchem Wikipedia-Unfug antwortest, der mit dem Thema nicht das Geringste zu tun hat, ist mehr als peinlich.

Zitat:

Du als grosser Denker wirst bestimmt keine Schwierigkeiten damit haben, nachzuvollziehen was das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Umkehrschluss bedeutet. Oder brauchst du wirklich ein Gesetz in dem wörtlich steht, dass das filmen andere Fahrzeuge verboten ist?

Um das Urteil des BVG zu verstehen, muß man kein großer Denker sein - es genügt hier ein IQ knapp oberhalb der Grenzdebilität. Es sollte Dir möglich sein eine solche Person ausfindig zu machen und Dir das Urteil erklären zu lassen...😛

Aber wie auch immer, werter Zille, Du hast behauptet, es gäbe "klare Gesetze". Diese Gesetze gibt es nicht, sie sind ein Produkt Deiner Phantasie. Du kannst jetzt zu Deinem Fehler stehen, wie ein Mann, Du kannst aber auch damit weitermachen irgendwelchen Unsinn zu posten. Die Entscheidung liegt bei Dir.

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Zitat:

Original geschrieben von eKx0


Um z.B. seine eigene Autofahrt aufzuzeichnen. Im Fall der Fälle hat man einen Videobeweis :-)

Immer daran denken, nicht nur für die schuld des anderen, ggf. auch für die eigenen Fehler!

Interessant wäre deshalb auch, einmal zu klären, ob die Polizei an einer Unfallstelle das Video Material "sicherstellen/ beschlagnahmen" darf/ könnte, bzw. der Unfallbeteiligte dieses "Fordern" kann (wenn ihm die Videoanlage aufgefallen ist) um "Beweise" für seine "Unschuld" zu sichern??

MfG Günter

Zitat:

Original geschrieben von franky2201


Daher müssen

eine strenge Zweckbindung,
...
strikt sichergestellt werden.

check

Na bitte.

Zitat:

Original geschrieben von zille1976


Sobald aber aus den Scheiben hinaus gefilmt wird, lässt es sich wohlkaum vermeiden, dass andere Fahrzeuge/Kennzeichen/Fahrer mit aufs Band/den Chip gelangen. Und da gibt es klare Gesetzte:

spielt ja keine Rolle, da man keine der Aufnahmen dauerhaft speichert (warum auch? Oma Paschulke oder der Nachbars Straßenköter sind ja nicht wirklich interessant) oder sonstwie verwertet. Das ist schließlich nur für den Fall gedacht, daß irgendjemand was von einem will und man beweisen muss, daß man unschuldig ist oder daß einem jemand einen Sachschaden zugefügt hat.

Bezüglich letzterem wäre es übrigens irgendwie schwachsinnig, wenn man die Videoüberwachung kenntlich machen würde, denn wie wollte man den Täter dann finden, wenn der sich einfach nur eine Skimütze überzieht? 😉

BTW: Würde die Justiz den Fall (Sachbeschädigung) dann nicht weiterverfolgen und ich würde den Täter wiedererkennen, würde ich mir eben selbsthelfen. Wenn die nette Tante Justizia unter der Augenbinde pennt, kann ich ja nichts dafür.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


Selbst mir, als mündigem und selbstständigen Bürger ist es verwehrt, Gesetze zu finden, die es nicht gibt...😰

Aber Du darfst mich selbstverständlich gerne eines Besseren belehren. Also, welches Gesetz untersagt mir, meine Autofahrt zu filmen, und zwar so, daß durch die Scheiben der mich umgebende Verkehr mit aufgezechnet wird. Diese Info sollte doch für einen Rechtsexperten wie Dich eine leichte Übung sein...😁

In Deutschland ist so einiges im Argen. Wenn mir mein Iphone geklaut würde (vorausgesetzt ich hätte sowas überhaupt), dann soll es so sein (wenn ich das richtig verstanden habe), daß die Polizei das Gerät nicht ortete (selbst, sofern im Mobilfunk eingeloggt), obwohl das anhand der dem Gerät eigenen Imei-Nummer kinderleicht wäre, ...... WEIL angeblich das Persönlichkeitsrecht verletzt würde !!!! Man darf ja niemanden ohne dessen Einwilligung orten! Ich lach mich tot.

D.h. der Täter (der mir mutwillig mein Eigentum geklaut hat) wird geschützt, weil dessen Persönlichkeitsrecht schwerer wiegt!?!?!?

Dabei kann das eigentlich nur ein Witz sein.

Auch wenn ich Hadrian's Art, juristische Laien mit fester falscher Meinung vorzuführen gut und lustig finde, ein paar Anmerkungen:

Der extrem lange und gepostete Text bezüglich Datenschutz bezieht sich auf den Staat. Privatpersonen fallen also schonmal weg (das Selbe gilt übrigens auch für das Grundgesetz und internationales Recht á la EU/UN - hier wird das Verhalten der Staaten untereinander bzw. das Verhalten der Staaten gegenüber den jeweiligen Bürgern geregelt, nicht die Angelegenheiten der Bürger untereinander)

Des Weiteren ist das Filmen der persönlichen Autofahrt keine Überwachung des öffentlichen Straßenraumes. Probleme gab es hier teilweise durch (private und staatliche) Überwachungskameras, die nicht korrekt montiert wurden.
Ein kurzer Gedanke an Tankstellen, Banken etc. und deren Videoüberwachung dürfte hier schnell für etwas Klarheit sorgen.

Wer nun noch immer meint, man dürfe nun also auch nur sein eigenes Fahrzeug und sich filmen, der soll sich doch einfach mal z.B. in Köln vor den Dom oder in Hamburg an den Hafen stellen und sich überlegen, was all die lustigen Privatpersonen mit diesen Fotos/Kameras/Handys machen und ob die sich da gerade massenhaft massivst im vom StGB sanktionierten Bereich aufhalten, weil sie öffentlichen Straßenraum überwachen.

Eine Aussage á la "such dir die Gesetze und Verordnungen doch selbst 'raus" ist übrigens generell schlechter Diskussionsstil. Ja, es gibt den § 22 KunstUrhG. Ist der einschlägig? Ich meine nicht - und befinde mich damit innerhalb der herrschenden juristischen Meinung.

Nach einem "Ja ist mir auch egal" (@ franky2201) immer und immer wieder zu argumentieren und "Quellen" (wenn auch absolut am Thema vorbei) zu benennen, halte ich persönlich übrigens für eine weniger clevere Taktik.

Dieser Beitrag spiegelt selbstverständlich nur meine persönliche und unjuristische Meinung wieder.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


Also, welches Gesetz untersagt mir, meine Autofahrt zu filmen, und zwar so, daß durch die Scheiben der mich umgebende Verkehr mit aufgezechnet wird. Diese Info sollte doch für einen Rechtsexperten wie Dich eine leichte Übung sein...😁

Komisch, dass es da kein Gesetz gibt. Aber da du ja immer damit prahlst, wie sehr dir das Denken doch liegt, kannst du den folgenden Gedankengang wohl nachvollziehen:

Das Bundesverfassungsgericht entschied folgendes:

Zitat:

Drängler und Raser dürfen von der Polizei gefilmt werden. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hervor.
[...]
Laut des Urteils sei dieser Eingriff jedoch gerechtfertigt, da die Aufnahmen der Sicherheit des Straßenverkehrs dienten. Zudem würden nur Fahrer gefilmt, die Anlass zu den Aufnahmen gäben, weil der Verdacht eines Verkehrsverstoßes bestehe.
[...]
(BVerfG., Az. 2 BvR 1447/10)
Quelle: abendblatt.de

Die Begründung war also, es wurde nur der Fahrer gefilmt, der einen Verstoss begangen hat. Wenn es also nun von der Polizei einfach mal pauschal drauflos gefilmt würde, wäre es ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht derjenigen Fahrer, die keinen Verstoss begehen.

Wenn nun der TE zum Zwecke der Beweissicherung alles filmt, was vor seiner Motorhaube ist, ist dies genauso ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der anderen Verkehrsteilnehmer.

Aber da du ja §§ so liebst:

Zitat:

Seit den 1950er Jahren wurde in richterlicher Rechtsfortbildung das allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR) mit einem umfassenden Persönlichkeitsschutz aus Art. 1 Abs. 1 (Menschenwürde) in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG (freie Entfaltung der Persönlichkeit) abgeleitet. Es wurde in einer Fülle von Urteilen weiter ausgeformt und konkretisiert und ist in allgemeiner Rechtsüberzeugung heute gewohnheitsrechtlich anerkannt.
Quelle: wikipedia.de

Du als grosser Denker wirst bestimmt keine Schwierigkeiten damit haben, nachzuvollziehen was das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Umkehrschluss bedeutet. Oder brauchst du wirklich ein Gesetz in dem wörtlich steht, dass das filmen andere Fahrzeuge verboten ist? Ich bitte dich. Du willst doch nicht zu einer oberigkeitshörigen Marionette werden, der für alles ein eigenes Gesetz und eigene Regeln braucht, oder?

Vielleicht kommt dir das folgende Zitat ja bekannt vor:

Zitat:

Davon abgesehen möchte ich Dich dringend ermuntern, es einmal selbst mit dem Denken zu versuchen. Ich weiß ja nicht, woher Deine Aversion stammt, aber ich kann Dir versichern, wenn Du einmal damit angefangen hast, dann möchtest Du nie mehr damit aufhören. Denken macht Spaß, es bereichert Dein Leben und es kommt auch den Menschen in Deiner Umgebung zugute, wenn Du nicht mehr wie eine ferngesteuerte Marionette agierst.
Quelle: MT-User Hadrian am 29.12.2011

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Zitat:

Original geschrieben von zille1976


Komisch, dass es da kein Gesetz gibt.

Das ist nicht komisch, das ist geradezu zwingend, da jedes Gesetz in diese Richtung vollumfänglicher Schwachsinn wäre. Vor diesem Hintergrund ist es auch so verwunderlich, daß Du trotzdem behauptet hast, solche Gesetze würden existieren. Aber mittlerweile scheinst Du Dich ja besonnen haben.

Zitat:

Wenn nun der TE zum Zwecke der Beweissicherung alles filmt, was vor seiner Motorhaube ist, ist dies genauso ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der anderen Verkehrsteilnehmer.

Sorry, aber das kann doch unmöglich Dein Ernst sein...😁

Das BVG stellt klar, welche Eingriffe

DES STAATES

in die Rechte der Bürger zulässig sind. Der TE ist aber genausowenig ein Vertreter des Staates wie ich. Das ändert sich auch nicht dadurch, daß Du den Unterschied nicht begreifen kannst...🙄

Zitat:

Aber da du ja §§ so liebst:

Ich hasse §§...😁

Es ist nur so, daß Du behauptet hast:

Zitat:

Sobald aber aus den Scheiben hinaus gefilmt wird, lässt es sich wohlkaum vermeiden, dass andere Fahrzeuge/Kennzeichen/Fahrer mit aufs Band/den Chip gelangen. Und da gibt es klare Gesetzte:

Angesichts dieser eindeutigen Feststellung ist es keine Unverschämtheit, wenn ich die Nennung dieser Gesetze erbitte. Daß Du darauf mit dem Zitieren von irgendwelchem Wikipedia-Unfug antwortest, der mit dem Thema nicht das Geringste zu tun hat, ist mehr als peinlich.

Zitat:

Du als grosser Denker wirst bestimmt keine Schwierigkeiten damit haben, nachzuvollziehen was das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Umkehrschluss bedeutet. Oder brauchst du wirklich ein Gesetz in dem wörtlich steht, dass das filmen andere Fahrzeuge verboten ist?

Um das Urteil des BVG zu verstehen, muß man kein großer Denker sein - es genügt hier ein IQ knapp oberhalb der Grenzdebilität. Es sollte Dir möglich sein eine solche Person ausfindig zu machen und Dir das Urteil erklären zu lassen...😛

Aber wie auch immer, werter Zille, Du hast behauptet, es gäbe "klare Gesetze". Diese Gesetze gibt es nicht, sie sind ein Produkt Deiner Phantasie. Du kannst jetzt zu Deinem Fehler stehen, wie ein Mann, Du kannst aber auch damit weitermachen irgendwelchen Unsinn zu posten. Die Entscheidung liegt bei Dir.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


Aber wie auch immer, werter Zille, Du hast behauptet, es gäbe "klare Gesetze".

Wo hab ich das geschrieben?

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von zille1976



Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


Aber wie auch immer, werter Zille, Du hast behauptet, es gäbe "klare Gesetze".
Wo hab ich das geschrieben?

Mfg Zille

http://www.motor-talk.de/.../...-einfach-aufzeichnen-t3669376.html?...

Über die Wirksamkeit bzw. Unwirksamkeit der von dir aufgezählten Gesetze bzw. Konventionen habe ich in meinem ersten Beitrag - den du offensichtlich (da du dann erneut mit dem BVerfG und Staat<->Bürger argumentiert hast) nicht gelesen oder verstanden hast - bereits kurz geäußert.

Zitat:

Original geschrieben von zille1976


Wo hab ich das geschrieben?

Deine eigenen Beiträge nachzulesen wird selbst Deine Fähigkeiten nicht übersteigen. Zumal ich den entsprechenden Absatz bereits zitiert hatte. Aber ich kann das gerne wiederholen: 

Zitat:

Original geschrieben von zille1976


Solange man sicherstellt, dass nur das eigene Fahrzeug / man selber auf dem Videomaterial erscheint, kann man seine Fahrt natürlich Filmen.

Sobald aber aus den Scheiben hinaus gefilmt wird, lässt es sich wohlkaum vermeiden, dass andere Fahrzeuge/Kennzeichen/Fahrer mit aufs Band/den Chip gelangen. Und da gibt es klare Gesetzte:

Größer geht's leider nicht, ich hoffe doch, daß es jetzt auch für Dich erkennbar ist...🙄😁

Danke Luzertof.

Und da ist es auch schon:

Zitat:

(1) Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit sie

1. zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen,
2. zur Wahrnehmung des Hausrechts oder
3. zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke

erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.
Quelle: §6b BDSG

Ist die Strasse nun ein öffentlich zugänglicher Raum? Ja ist sie.

Mfg Zille

Sorry, Zille, aber langsam machst Du Dich lächerlich. Du glaubst also wirklich, eine Videoaufzeichnung der eigenen Autofahrt wäre eine Beobachtung des öffentlichen Raums im Sinne des BDSG §6b...🙄

Wie ist das denn, wenn man im Urlaub ein paar Aufnahmen mit der Digicam am Strand macht, verstößt man dann auch gegen das BDSG? Nach Deiner Auffassung dürfte man Fotoaparate und Filmkameras nur noch innerhalb geschlossener Räume benutzen...😁

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


auch wen es mir gegen den strich geht....aber hier hat der lateiner recht!

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



Zitat:

Original geschrieben von franky2201



Beispiel:
Du filmst eine Autofahrt, auf dieser schneidet dich jemand/bremst dich aus.
Du verwendest das Video zur Beweißführung und wirst merken, das es entweder nicht verwendet werden darf oder du dafür sogar eine Strafe bekommst.
at ne eingebaute kamera am laufen und filmt mich wie ich also in der freien wildbahn diverse verstösse vegehe und die beweisführung wird eingestellt und die polente bekommt noch ne strafe? am besten kann ich die noch verklagen wegen urheberrechtsvertössen weil mich keiner gefragt hat ob er mich filmen darf?

samma....was zum henker träumst du nachts`?

Sag mal du Freak, wo schreibe ich den im oben genannten Beispiel das die Polizei das macht....manchen Menschen müsste man glaub erst das Lesen noch einmal beibringen. 🙄🙄 Wäre doch mal ein guter Vorsatz fürs neue Jahr für dich...Lesen, Gehirn einschalten und dann antworten😁

Es ist langsam genug - wenn sich die Tendenz fortsetzt, dem Gegenüber die Intelligenz abzusprechen, werden moderative Maßnahmen ergriffen. Nur gleich noch dazu - wenn derartige Aktivitäten in andere Threads verlagert werden, wird kommentarlos eingegriffen. Meine Geduld und Nachsicht ist endlich.

twindance/MT-Moderation

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


Wie ist das denn, wenn man im Urlaub ein paar Aufnahmen mit der Digicam am Strand macht, verstößt man dann auch gegen das BDSG? Nach Deiner Auffassung dürfte man Fotoaparate und Filmkameras nur noch innerhalb geschlossener Räume benutzen...😁

Dafür kennt das BDSG Ausnahmen, sofern es sich um nicht öffentliche Stellen (also auch Privatpersonen) handelt, und die Aufnahmen für den rein privaten bzw. familiären Gebrauch bestimmt sind.

Stellst du deine Urlaubsvideos aber bei youtube online oder sendest einen Urlaubsbericht im Bürgerfernsehn deiner Stadt, greift das BDSG auch für den Privatmann.

Zitat:

Original geschrieben von zille1976


Dafür kennt das BDSG Ausnahmen, sofern es sich um nicht öffentliche Stellen (also auch Privatpersonen) handelt, und die Aufnahmen für den rein privaten bzw. familiären Gebrauch bestimmt sind.

Stellst du deine Urlaubsvideos aber bei youtube online oder sendest einen Urlaubsbericht im Bürgerfernsehn deiner Stadt, greift das BDSG auch für den Privatmann.

Hi Zille,

hat doch keinen Sinn das zu erklären, wenn sie der Meinung sind sie dürfen das...bitte lass sie doch machen.
Werden schon merken wenn sie mal an den richtigen kommen der sie dann vor den Kadi zerrt.

Ich werde mich dieses Jahr nicht weiterhin "von der Seite anmachen lassen", dafür gibt es die Ignore Funktion im Forum.
Bei ausreichender Nutzung dieser, hast du die Chance nur noch mit den Leuten zu diskutieren, die es auch wert sind. 😁😁

In diesem Sinne :

Happy New Year

Eigentlich sind doch die wesentlichen Punkte herausgestellt worden:

-unmittelbar verboten, im Sinne von strafbar, ist das Filmen nicht
-Die zitierte Rechtsprechung betraf Grundrechte und Grundrechte sind im Grundsatz Abwehrrechte des
Bürgers gegen den Staat.
-Das stimmt allerdings nicht uneingeschränkt. Es gibt durchaus Ausnahmen, Stichwort unmittelbare und mittelbare Drittwirkung von Grundrechten. Aber für das allgemeine Persönlichkeitsrecht, um das es hier ja nur geht, dürfte das nicht relevant sein.

-Interessant wird das Ganze erst, wenn man mit den Bildern etwas anderes machen will, als sie daheim am PC anzuschauen.

Spätestens wenn man einem anderen VT einen Verstoß "anhängen" will und die Bilder der Ordnungsbehörde zur Verfügung stellt, verlassen sie die Privatsphäre des Kameramanns und befinden sich in Händen der Staatsgewalt. Und schon sind wir im Bereich "Schutz des Bürgers gegen den Staat" und man wird sich mit der Frage "Beweiserlangungs- und verwertungsverbot" befassen müssen.

Das gleiche gilt, wenn man damit zivilrechtliche Ansprüche belegen will: Als mögliches Beweismittel (also in Händen des Zivilrichters) taugen sie aus oben genannten Gründen auch nicht.

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