Kamerasignal DAUERHAFT einfach AUFZEICHNEN
Hallo zusammen ich suche ein einfaches kleines Gerät das mir ein Videosignal (am besten 2 Kanäle) auf eine Karte aufzeichnet. Es sollte sich irgendwann wieder einfach überschreiben. Super wäre natürlich Datum mit Urzeit im Bild. Hat jemand sowas? Oder weiß einer woher ich das bekommen kann??
DANKE und MFG Rene
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Komisch, dass es da kein Gesetz gibt.
Das ist nicht komisch, das ist geradezu zwingend, da jedes Gesetz in diese Richtung vollumfänglicher Schwachsinn wäre. Vor diesem Hintergrund ist es auch so verwunderlich, daß Du trotzdem behauptet hast, solche Gesetze würden existieren. Aber mittlerweile scheinst Du Dich ja besonnen haben.
Zitat:
Wenn nun der TE zum Zwecke der Beweissicherung alles filmt, was vor seiner Motorhaube ist, ist dies genauso ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der anderen Verkehrsteilnehmer.
Sorry, aber das kann doch unmöglich Dein Ernst sein...😁
Das BVG stellt klar, welche Eingriffe
DES STAATESin die Rechte der Bürger zulässig sind. Der TE ist aber genausowenig ein Vertreter des Staates wie ich. Das ändert sich auch nicht dadurch, daß Du den Unterschied nicht begreifen kannst...🙄
Zitat:
Aber da du ja §§ so liebst:
Ich hasse §§...😁
Es ist nur so, daß Du behauptet hast:
Zitat:
Sobald aber aus den Scheiben hinaus gefilmt wird, lässt es sich wohlkaum vermeiden, dass andere Fahrzeuge/Kennzeichen/Fahrer mit aufs Band/den Chip gelangen. Und da gibt es klare Gesetzte:
Angesichts dieser eindeutigen Feststellung ist es keine Unverschämtheit, wenn ich die Nennung dieser Gesetze erbitte. Daß Du darauf mit dem Zitieren von irgendwelchem Wikipedia-Unfug antwortest, der mit dem Thema nicht das Geringste zu tun hat, ist mehr als peinlich.
Zitat:
Du als grosser Denker wirst bestimmt keine Schwierigkeiten damit haben, nachzuvollziehen was das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Umkehrschluss bedeutet. Oder brauchst du wirklich ein Gesetz in dem wörtlich steht, dass das filmen andere Fahrzeuge verboten ist?
Um das Urteil des BVG zu verstehen, muß man kein großer Denker sein - es genügt hier ein IQ knapp oberhalb der Grenzdebilität. Es sollte Dir möglich sein eine solche Person ausfindig zu machen und Dir das Urteil erklären zu lassen...😛
Aber wie auch immer, werter Zille, Du hast behauptet, es gäbe "klare Gesetze". Diese Gesetze gibt es nicht, sie sind ein Produkt Deiner Phantasie. Du kannst jetzt zu Deinem Fehler stehen, wie ein Mann, Du kannst aber auch damit weitermachen irgendwelchen Unsinn zu posten. Die Entscheidung liegt bei Dir.
79 Antworten
Hi Hafi545,
ja das stimmt, es gibt nur einige Unbelehrbare hier, die sich dafür nicht erwärmen können weil sie tief und fest in ihrer eigenen Welt verwurzelt sind 😉
Vielleicht akzeptieren diese ja deine Darstellung, lassen wir uns überraschen 😁
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Quelle: §6b BDSG
Ist die Strasse nun ein öffentlich zugänglicher Raum? Ja ist sie.Das ist jetzt aber spannend. § 1 BDSG regelt den Geltungsbereich, wie kommst du denn nun genau darauf, dieses Gesetz wäre hier einschlägig? Speziell § 1 II 3. BDSG beachtend?
Jetzt nehmen wir aber einfach mal spaßeshalber an, das BDSG wäre für uns tatsächlich einschlägig.
Jetzt hast du ja den § 6b BDSG genannt. Aber hast du ihn auch gelesen und, juristisch, verstanden?
Fraglich ist doch erstmal, ob eine Spazierfahrts-Aufnahme eine "Beobachtung" darstellt. Es geht hier ganz explizit nicht um jemandem, der sein Auto vor Nachbar's Garage parkt und dann, gezielt und auf den dort hantierenden Nachbarn gerichtet, die Kamera laufen lässt!
Aber gut, gehen wir einfach mal aus, unsere Spazierfahrt-Aufnahme wäre tatsächlich eine Beobachtung.
Was sagt dir dann § 6b III S.2 BDSG?
Dass man die bei einer strafrechtlichen Ermittlung verwendeten Beweise durchaus zivilrechtlich verwenden kann, schließt dann auch den Kreis zur Argumentation, dass einem die strafrechtlich erlaubte Verwendbarkeit nicht weiterhilft.
Der von dir zitierte Paragraph bietet noch mehr Feinheiten bzw. Hürden, welche ich als extrem nachteilig für deine Argumentationsweise ansehe, so z.B. die zweckgebundene Erlaubnis bei berechtigtem Interesse.
Zitat:
Stellst du deine Urlaubsvideos aber bei youtube online oder sendest einen Urlaubsbericht im Bürgerfernsehn deiner Stadt, greift das BDSG auch für den Privatmann.
Das ist so nicht korrekt und letztlich auch überhaupt nicht das Thema. Zumindest ich kann weder im Titel noch im Eingangspost ein "Hey Leute, ich will YouTube und %Fernsehsender mit meinen CarCam-Videos flooden" o.ä. herauslesen.
Mich würde einfach mal interessieren, warum du (so wirkt es auf mich) ohne juristische Kenntnisse - vehement und unter (m.M.n. falscher) Auslegung teilweise völlig unzutreffender Gesetze - versuchst, hier einen ganz bestimmten Standpunkt zu vertreten? Und das auch noch in einer Art und Weise, die einer Diskussion eher nicht dienlich ist?
Edit 15:06 Uhr:Zitat:
Original geschrieben von franky2201
Werden schon merken wenn sie mal an den richtigen kommen der sie dann vor den Kadi zerrt.
Die Frage wurde dir, wenn ich mich recht erinnere, bereits gestellt:
Aufgrund welches Gesetzes bzw. welcher Paragraphen sollte man hier vor den "Kadi" gezogen werden?
"Weil ich das so will" ist übrigens keine juristische Argumentationsbasis, auch wenn ich das fast jeden Tag zu hören bekomme.
Zitat:
"von der Seite anmachen lassen"
Ehrlich gesagt sehe ich hier vor allem zwei Leute, die etwas fehl argumentieren. Während Zille aber immerhin (unzutreffende) Paragraphen und Gesetze benennt, erstellst du hingegen zwar ziemlich viele Posts, bisher aber ohne jeglichen verwertbaren Inhalt.
Vielleicht magst du das ja ändern und endlich mal auf die Fragen, die dir konkret gestellt wurden, in einer vernünftigen und erwachsenen Art und Weise antworten?
Edit 15:12 Uhr:Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Und schon sind wir im Bereich "Schutz des Bürgers gegen den Staat" und man wird sich mit der Frage "Beweiserlangungs- und verwertungsverbot" befassen müssen.
Im Gegensatz zu anderen Staaten gibt es kein generelles Verwertungsverbot von "illegal" erlangten Beweisen. Dass die Beweise aber garnicht illegal erlangt wurden (da für den Bürger ja erlaubt), wäre der nächste Punkt.
Abschließend blieben dann auch noch die bereits angesprochenen Ausnahmen im BDSG.
Erneut möchte ich an dieser Stelle Dinge wie "Tankstellen", "Banken" oder "U-Bahnen" in den Raum werfen. Auch dort werden Aufnahmen verwendet - und wer ab und an Nachrichten schaut oder Aktenzeichen XY, der wird auch wissen, dass diese es manchmal sogar in's Fernsehen schaffen.
Zitat:
Das gleiche gilt, wenn man damit zivilrechtliche Ansprüche belegen will: Als mögliches Beweismittel (also in Händen des Zivilrichters) taugen sie aus oben genannten Gründen auch nicht.
Das ist meiner Meinung nach pauschal nicht korrekt - ich habe es schon anders erlebt. Den Alternativweg über strafrechtliche Ermittlungen habe ich ebenfalls schon genannt (generell ein kluger Weg in Zivilverfahren, welche Strafrechtsverfahren nachfolgen).
hey franky...
zum thema lesen: 2. seite ich zitiere:
Zitat:
Original geschrieben von franky2201
Beispiel:
Du filmst eine Autofahrt, auf dieser schneidet dich jemand/bremst dich aus.
Du verwendest das Video zur Beweißführung und wirst merken, das es entweder nicht verwendet werden darf oder du dafür sogar eine Strafe bekommst.
und wen du eben ich und ich in uniform bin, bzw ich ja bei der zivilen autobahnpolizei bin dann gilt DU für jeden nur nicht für mich? interesant!
im übrigen ist das mal wieder klasse wie irgendwelche dauernörgler jedliche wirklich sinnvolle diskusion mit ihrem pseudo wissen in grund und boden labern. es geht hier darum welche kamera man kaufen kann, erfahrungsberichte darüber und was es so alles auf dem markt gibt.
so und nun mal wieder was @topic
das ding is net verkehrt und klasse billig:http://www.ebay.de/.../290652160097?...
videos:
http://www.youtube.com/watch?v=QHSdelnug-A&feature=related
http://www.youtube.com/watch?v=eNnxsH7G0mc
ok ob man nun nummernschilder rauserkennen kann steht auf nem anderen blatt. aber für das geld gehts billiger kaum. nur das ausrichten is halt nicht soooo einfach.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
hey franky...zum thema lesen: 2. seite ich zitiere:
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
und wen du eben ich und ich in uniform bin, bzw ich ja bei der zivilen autobahnpolizei bin dann gilt DU für jeden nur nicht für mich? interesant!Zitat:
Original geschrieben von franky2201
Beispiel:
Du filmst eine Autofahrt, auf dieser schneidet dich jemand/bremst dich aus.
Du verwendest das Video zur Beweißführung und wirst merken, das es entweder nicht verwendet werden darf oder du dafür sogar eine Strafe bekommst.im übrigen ist das mal wieder klasse wie irgendwelche dauernörgler jedliche wirklich sinnvolle diskusion mit ihrem pseudo wissen in grund und boden labern. es geht hier darum welche kamera man kaufen kann, erfahrungsberichte darüber und was es so alles auf dem markt gibt.
1. woher soll ich wissen das du Onkel, dieses im Beispiel genannte
DUauf dich beziehst, du anscheinend auch noch bei der Polizei bist, was ich nicht
orakelnkann und daher aus dieser Sicht schreibst 😕
2. solltest du, wenn du tatsächlich Mitglied der Autobahnpolizei bist und im Zivilfahrzeug unterwegs bist, wissen was du schreibst und auch wissen was erlaubt ist und was nicht. 😉
3. Ihr jetzt dann gerne weiter beim Thema bleiben könnt, den es ging nicht darum zu nörgeln sondern nur um eine kleine Anmerkung zum Thema Videoaufzeichnung und deren Verwendung. Einbauen darf man ja heute fast alles ins Auto und wer es braucht darf natürlich auch sowas kaufen. Wäre mir mein Geld zu schade für. 😁
4. Hier anscheindend jeder als Dauernörgler oder Hilfspolizist bezeichnet wird der die Einhaltung der Strassenverkehrsordnung für sinnvoll hält (Was als Polizist ja auch dein Ziel sein sollte) 😉
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von twindance
Es ist langsam genug - wenn sich die Tendenz fortsetzt, dem Gegenüber die Intelligenz abzusprechen, werden moderative Maßnahmen ergriffen. Nur gleich noch dazu - wenn derartige Aktivitäten in andere Threads verlagert werden, wird kommentarlos eingegriffen. Meine Geduld und Nachsicht ist endlich.twindance/MT-Moderation
DANKE !!!
Die letzten 2 Seiten habe ich nur mal überflogen weil mir echt irgendwo vorbei gehen.
Nun mal zurück zum eigentlichen. Ich will es mit einem externen Gerät aufnehmen weil ich die Kameras versteckt verbauen werden :-). WEIL wo kein Kläger da kein Richter :-)
FROHES NEUES Rene :-)
wie soll der extrene speicher den aussehen? car pc?
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Eigentlich sind doch die wesentlichen Punkte herausgestellt worden:-unmittelbar verboten, im Sinne von strafbar, ist das Filmen nicht
-Die zitierte Rechtsprechung betraf Grundrechte und Grundrechte sind im Grundsatz Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat.
-Das stimmt allerdings nicht uneingeschränkt. Es gibt durchaus Ausnahmen, Stichwort unmittelbare und mittelbare Drittwirkung von Grundrechten. Aber für das allgemeine Persönlichkeitsrecht, um das es hier ja nur geht, dürfte das nicht relevant sein.
-Interessant wird das Ganze erst, wenn man mit den Bildern etwas anderes machen will, als sie daheim am PC anzuschauen.
Sehr schön, die Zusammenfassung...🙂
Problematisch beim Filmen aus dem Auto ist allein, daß dessen eigentlicher Zweck, nämlich die Beweissicherung, dann wenn es darauf ankommt, möglicherweise nicht anerkannt wird. Davon unabhängig steht man mit einem Beweisvideo aber auch nicht schlechter da als ohne. Wer sich also eine Kamera ins Auto hängt, hat dadurch zumindest keinen Nachteil.
Die Behauptungen, das Filmen aus dem Auto wäre durch "Gesetze" verboten, ist und bleibt Unsinn, auch wenn die Einsicht bei den entsprechenden Nutzern auf sich warten läßt.
Zitat:
Original geschrieben von twindance
Es ist langsam genug - wenn sich die Tendenz fortsetzt, dem Gegenüber die Intelligenz abzusprechen, werden moderative Maßnahmen ergriffen.
Hallo twindance,
mal eine kleine Zwischenfrage am Rande. Wenn sich ein Nutzer über mehrere Seiten hartnäckig weigert einfachste Sachverhalte zu verstehen, dafür aber mit kindlichem Trotz weiter hanebüchenen Unfug schreibt - wie darf man diesen Nutzer denn charakterisieren, ohne moderativen Maßnahmen entgegensehen zu müssen?
Ne eben nicht. Am liebsten ein kleines Bauteil so groß wie ein Handy oder was größer. Und einfach mit ein oder 2 Aufnahme Kanälen die alles auf SD Karte Speichen und irgendwann überschreiben. Also was ganz einfaches
Zitat:
Original geschrieben von tigra-mann
Hallo zusammen ich suche ein einfaches kleines Gerät das mir ein Videosignal (am besten 2 Kanäle) auf eine Karte aufzeichnet. Es sollte sich irgendwann wieder einfach überschreiben. Super wäre natürlich Datum mit Urzeit im Bild. Hat jemand sowas? Oder weiß einer woher ich das bekommen kann??DANKE und MFG Rene
Ebay ist voll damit, einfach mal google bemühen.
Original geschrieben von Luzertof
Zitat:
Im Gegensatz zu anderen Staaten gibt es kein generelles Verwertungsverbot von "illegal" erlangten Beweisen.
Stimmt. Aber die Unterschiede zwischen dem deutschen und dem US-amerikanischen Strafrechtssystem zu diskutieren, das ja vom Prinzip her ganz anders aufgebaut ist, und dass das deutsche Strafrechtssystem hier zur Begründung äußerst fragwürdig argumentiert (Die Staatsanwaltschaft macht keine Fehler, also brauchen wir kein Verbot...) würde hier wohl wirklich zu weit OT führen...😉
Zitat:
Dass die Beweise aber garnicht illegal erlangt wurden (da für den Bürger ja erlaubt), wäre der nächste Punkt.
Naja, das ist nicht ganz so einfach.
Auch hier kommt es für den Einzelfall darauf an, ob das Filmen einer Privatperson ohne deren Zustimmung erlaubt oder nicht erlaubt ist. Das ist es freilich nicht uneingeschränkt.
Und selbst wenn es erlaubt war, heißt das eben nicht automatisch, dass die Bilder als Beweismittel (im Zivilprozess) verwertbar sind.
Aber wie Hadrian zutreffend geschrieben hat, erfährt man das ja dann früh genug und es ist kein Nachteil, die Bilder zunächst einmal zu haben.
Zitat:
Erneut möchte ich an dieser Stelle Dinge wie "Tankstellen", "Banken" oder "U-Bahnen" in den Raum werfen. Auch dort werden Aufnahmen verwendet - und wer ab und an Nachrichten schaut oder Aktenzeichen XY, der wird auch wissen, dass diese es manchmal sogar in's Fernsehen schaffen.
Und es gibt eine ganze Reihe von Entscheidungen, die bereits das private Aufstellen von Kameras untersagen (Bsp. Mietshäuser, Tiefgaragen, Hauseinfahrten usw., Unterlassungsanspruch der betroffenen Nutzer)
Wie gesagt: es ist letztlich eine Frage des Einzelfalls, was, wie verwertet werden darf.
Zitat:
Den Alternativweg über strafrechtliche Ermittlungen habe ich ebenfalls schon genannt (generell ein kluger Weg in Zivilverfahren, welche Strafrechtsverfahren nachfolgen).
Stimmt, das ist der elegante Weg.
Aber nachdem das dem TE alles nicht weiter hilft bei seiner Suche, sollten wir das Thema (obwohl interessant) besser abhaken, sonst gibt´s noch auf die Mütze🙁
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Zitat:
Hallo twindance,
mal eine kleine Zwischenfrage am Rande. Wenn sich ein Nutzer über mehrere Seiten hartnäckig weigert einfachste Sachverhalte zu verstehen, dafür aber mit kindlichem Trotz weiter hanebüchenen Unfug schreibt - wie darf man diesen Nutzer denn charakterisieren, ohne moderativen Maßnahmen entgegensehen zu müssen?
Und genau dies ist Dein Problem. Es steht Dir frei, Sachverhalte zu kommentieren! Aber eine Charakterisierung von Usern überschreitet Deine Kompetenz und wird künftig nicht mehr akzeptiert. Und wenn Du noch so sehr meinst, dass Dein Gegenüber unrecht hat - Du wirst Dir künftig verkneifen, deshalb seinen Geisteszustand, eventuelle psychiatrische Erkrankungen, mangelnde Kinderstube oder sonstige in Deinen Augen Gebrechen süffisant zu kommentieren. Ansonsten klebt am Schwert des Ritters das Blut des Kaisers und Gottes.
Denn wie wurde Wagner in Deinem Profil so schon *geguttenbergt*
"Not tut ein Held, der ledig göttlichen Schutzes sich löse vom Göttergesetz".
Zitat:
Original geschrieben von twindance
Und genau dies ist Dein Problem. Es steht Dir frei, Sachverhalte zu kommentieren! Aber eine Charakterisierung von Usern überschreitet Deine Kompetenz und wird künftig nicht mehr akzeptiert. Und wenn Du noch so sehr meinst, dass Dein Gegenüber unrecht hat - Du wirst Dir künftig verkneifen, deshalb seinen Geisteszustand, eventuelle psychiatrische Erkrankungen, mangelnde Kinderstube oder sonstige in Deinen Augen Gebrechen süffisant zu kommentieren. Ansonsten klebt am Schwert des Ritters das Blut des Kaisers und Gottes.
Ich muß sagen, twindance, Dir gelingt es immer wieder mich zu überraschen. Du hast mir einmal vorgehalten, ich würde die "Differenzierung zwischen Nutzer und Moderator nicht nachvollziehen". In oben zitiertem Beitrag, den Du als Nutzer verfaßt hast, drohst Du mir gleichwohl als Moderator. Da stellt sich die Frage, wer hier nicht in der Lage ist zwischen Nutzer und Moderator zu differenzieren?
Außerdem - wenn andere Nutzer sich dazu hinreißen lassen ihre Kompetenzen zu überschreiten und ihre Mitnutzer zu charakterisieren, klebt deren Blut dann auch am Schwert des Ritters? Oder gilt das nur für mich? Bisher hast Du ja die Sonderbehandlung, die Du mir angedeien läßt, stetst geleugnet. Soltest Du etwa die Größe gefunden haben und endlich dazu stehen?
Zitat:
Denn wie wurde Wagner in Deinem Profil so schon *geguttenbergt*
"Not tut ein Held, der ledig göttlichen Schutzes sich löse vom Göttergesetz".
Du kannst Google bedienen?
Ich bin beeindruckt...😁
Funktioniert eure PM Funktion nicht?
Hier mal ein ausdrücklicher Dank an Hafi545.
Hadrian, man kann der Wahrheit auch zum Sieg verhelfen, ohne ständig in diesen, wie soll man sagen, Broder-Stil zu verfallen. Du hast sachlich gesehen hier und da recht, Deine abstoßende Kommunikationsweise aber entwertet das in meinen Augen vollständig.
Zitat:
Original geschrieben von Erwachsener
Du hast sachlich gesehen hier und da recht, Deine abstoßende Kommunikationsweise aber entwertet das in meinen Augen vollständig.
Was heißt hier und da - ich habe immer recht. Das ist es auch, was meine Beiträge so wertvoll macht.
Wird ein Nutzer der Gnade meines Rates teilhaftig, kann er sich auf dessen hundertprozentige Zuverlässigkeit verlassen...😉